Berufung einer Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat mit Beschluss vom 10. Mai 2023 auf Vorschlag von Bundesminister Cem Özdemir, Ariane Désirée Kari zur Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz berufen. Ariane Désirée Kari soll ihr Amt am 12. Juni 2023 antreten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die konkreten beruflichen und wissenschaftlichen Anforderungen an das Amt einer oder eines Beauftragten für Tierschutz?
Wurde Ariane Désirée Kari im Wege einer öffentlichen oder hausinternen Stellenausschreibung für das Amt einer Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz ausgewählt, und wenn nein, warum erfolgte keine Ausschreibung?
Wurde Ariane Désirée Kari nach den beamtenrechtlichen Grundsätzen von Eignung, Leistung und Befähigung ausgewählt (vgl. Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes), und wenn nein, warum nicht?
Nach welchen fachlichen Kriterien wurde Ariane Désirée Kari für das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz ausgewählt?
Welche Stellen bzw. Gremien innerhalb der Bundesregierung haben konkret über die Auswahl von Ariane Désirée Kari entschieden?
Gab es eine Findungskommission zur Auswahl von Ariane Désirée Kari, und wenn ja, wie war diese Kommission zusammengesetzt (bitte einzeln auflisten), und wenn nein, warum nicht?
Falls die Besetzung durch eine Findungskommission erfolgte, war diese in ihrer Entscheidungsfindung unabhängig, und wenn ja, wie wurde diese Unabhängigkeit garantiert?
Gab es Hinweise an die Bundesregierung zu geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten seitens parteipolitischer Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen, und wenn ja, von welchen?
Wurde eine externe Personaldienstleistungsagentur beauftragt, um geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Position einer Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz zu finden, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Kandidatinnen und Kandidaten kamen neben Ariane Désirée Kari in die engere Auswahl für das Amt einer Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz?
Wurde der Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung oder die Gleichstellungsbeauftragte des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) oder eines anderen Bundesressorts an der Auswahl von Ariane Désirée Kari beteiligt, und wenn nein, warum nicht?
Nach welcher Besoldungsstufe wird die Tätigkeit von Ariane Désirée Kari als Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz vergütet?
Nach welchen Besoldungsstufen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz vergütet?
Wer entscheidet über die Besetzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz, und werden diese Stellen öffentlich oder hausintern ausgeschrieben?
Welchen konkreten Mehrwert hat aus Sicht der Bundesregierung die Beratung und Unterstützung des für Tierschutz zuständigen Bundesministeriums durch die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz gegenüber der Arbeit, die die zuständige Abteilung 3 beziehungsweise Unterabteilung 32 „Tiergesundheit, Tierschutz“ des BMEL bereits leistet und geleistet hat?
Wie viele Beauftragte der Bundesregierung gibt es mittlerweile, wie hoch sind die Kosten für die Beauftragten und das für die Beauftragten bereitgestellte Personal, und plant die Bundesregierung, weitere Beauftragte einzusetzen, und wenn ja, für welche Themen?