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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Kenntnisstand der Bundesregierung über den Einsatz von und den Schutz vor DU-Munition

Verwendung von Depleted Uranium Munition (DU-Munition): Gefährdungspotenzial und Langzeitwirkungen, Information Betroffener, Einsatz bei multilateralen Einsätzen mit deutscher Beteiligung, Operationen der US-Streitkräfte in Afghanistan mit DU-Munition, Schutzmaßnahmen, Fürsorgepflicht gegenüber den deutschen Soldaten, Entschädigung von Opfern, Moratorium für die Verwendung von Waffen mit abgereichertem Uran sowie deutsche Position, Bemühungen um ein weltweites Verbot, Planungen für eine nationale Gesetzgebung<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

15.11.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/328111. 10. 2010

Kenntnisstand der Bundesregierung über den Einsatz von und den Schutz vor DU-Munition

der Abgeordneten Agnes Malczak, Hans-Christian Ströbele, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Rund 20 Staaten besitzen DU-Munition (DU = depleted uranium, zu deutsch: abgereichertes Uran). Geschosse aus abgereichertem Uran wurden in verschiedenen Konflikten als Munition gegen sog. harte Ziele sowie in gehärteten Abwehrschilden gegen Raketen- und Artillerieangriffe eingesetzt. So geschehen u. a. im Golfkrieg (1991), den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien (1994 bis 1995, 1999) sowie im Irak (2003), wie Studien des Umweltprogramms der Vereinten Nationen bestätigten.

Seit Jahren werden die langfristigen Risiken und gesundheitlichen Folgen des Einsatzes von Munition aus abgereichertem Uran diskutiert. Studien und Gutachten, wie beispielsweise im Auftrag der IAEO (Internationale Atomenergie Organisation), UNEP (United Nations Environment Programme), WHO (World Health Organization) oder von einzelnen Ländern, Streitkräften und Instituten, kommen zu unterschiedlichen, teils widersprüchlichen Ergebnissen bezüglich der toxischen und radiologischen Auswirkungen der beim Aufprall entstehenden Uranpartikel und Uranoxide. Primäre Gefahr ist vor allem die chemotoxische Wirkung von Uran als Schwermetall, die bei höheren Dosen zu einer Schwermetallvergiftung und bei niedrigen u. U. zu Nierenschädigungen führen kann. Über die weitere chemische und radiologische Toxizität und damit die gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen feiner Uranpartikel herrscht jedoch aufgrund fehlender verlässlicher wissenschaftlicher Langzeitstudien nach wie vor Unklarheit. Während einige Studien schwere toxische Schädigungen sowie ein erhöhtes Risiko von Leukämie- bzw. Krebserkrankungen und genetischen Veränderungen bestätigen, verneinen andere einen kausalen Zusammenhang.

Während öffentlich von vielen Staaten eine gesundheitliche Gefahr ausgeschlossen wird, weisen interne militärische Handbücher und Leitfäden auf eine Gefährdung durch DU-Munition hin und empfehlen Schutzmaßnahmen. Zum Schutz von Mensch und Umwelt ist es an der Zeit, Gewissheit über die Gefahren von DU-Munition zu erhalten und Transparenz herzustellen.

Drucksache 17/3281 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Gibt es seit der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. aus dem Jahr 2008 (Bundestagsdrucksache 16/8735) neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Langzeitwirkungen von DU-Munition, die der Bundesregierung vorliegen?

Wenn ja, welche sind das?

2

Hat die Bundesregierung, wie in ihrer Antwort zu Frage 17 (Bundestagsdrucksache 16/8992) der genannten Kleinen Anfrage angegeben, bei Bedarf weitere wissenschaftliche Untersuchungen angeordnet?

Wenn ja, in welchem Rahmen?

Wenn nein, warum wurde kein Bedarf erkannt?

3

Sieht die Bundesregierung nach Auswertung aller verfügbaren wissenschaftlichen Studien die Möglichkeit, DU-Munition als unbedenklich einzustufen?

4

Welche Maßnahmen zum Schutz von Menschen hat die Bundesregierung in vergangenen bewaffneten Konflikten vorgenommen, in denen Verbündete DU-Munition eingesetzt haben (im Speziellen bitte unterscheiden zwischen Schutzmaßnahmen für:

a) die Zivilbevölkerung,

b) deutsche Soldatinnen und Soldaten,

c) verbündete Soldatinnen und Soldaten,

d) die Umwelt)?

5

Wie wurden bei multilateralen Einsätzen mit deutscher Beteiligung die Einsatzorte von DU-Munition bestimmt, z. B. im Kosovo (bitte differenzieren nach Einsätzen)?

6

Wie kommt die Bundesregierung in Afghanistan ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Soldaten und Soldatinnen nach?

a) Ermittelt die Bundeswehr Informationen über die Verwendung von DU- Munition durch Verbündete?

aa) Falls ja, welche Informationen liegen vor?

bb) Falls nein, wie kommt die Bundeswehr dann ihrer Fürsorgepflicht nach?

b) Haben die Soldaten und Soldatinnen bestimmte Anweisungen, wie sie beim Verdacht des Einsatzes von DU-Munition vorzugehen haben?

Wenn ja, wie sehen diese aus?

Wenn nein, warum gibt es keine?

7

Inwiefern gehört es nach Ansicht der Bundesregierung zur Fürsorgepflicht, dass die Bundeswehr Informationen über die Verwendung von DU-Munition bei verbündeten Streitkräften einholt?

8

Welche Streitkräfte anderer Nationen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über Uranmunition?

9

Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung insbesondere innerhalb der Europäischen Union, der NATO und der OSZE zum Schutz verbündeter sowie deutscher Soldatinnen und Soldaten und des Zivilpersonals in gewaltförmigen Konflikten, in denen es zum Einsatz von Uranmunition kommen könnte?

10

Wie vereinbart die Bundesregierung ihre Angaben über das Nichtvorhandensein von Erkenntnissen zur Verwendung von Uranmunition in Afghanistan (siehe Bundestagsdrucksache 16/8992, Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. sowie der Mündlichen Frage 25 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele auf Bundestagsdrucksache 17/2059 vom 16. Juni 2010) mit dem „Leitfaden für Bundeswehrkontingente in Afghanistan“ der Bundeswehr, in dem explizit darauf verwiesen wird, dass die US-Streitkräfte im Rahmen der Luftunterstützung für die Nordallianz während der Operation Enduring Freedom DU-Munition im Jahr 2001 verwendet haben?

11

In welchen Gebieten Afghanistans haben die US-Streitkräfte bei Unterstützung der Nordallianz DU-Munition eingesetzt, und in welchem Umfang?

12

Inwiefern lagen diese Gebiete im heutigen Verantwortungsbereich der Bundeswehr?

13

Welche Untersuchungen zu Verstrahlung hat die Bundeswehr seit Übernahme der Verantwortung für solche Gebiete durchgeführt, und mit welchem Ergebnis und welchen Maßnahmen zum Schutze der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und der Zivilbevölkerung?

14

Sofern keine Untersuchungen stattgefunden haben, aus welchen Gründen?

15

Auf welche Informationen stützt sich die Bundesregierung bei der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Kossendey vom 3. August 2009 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Norman Paech, wonach „die Pflicht zur Fürsorge“ dazu geführt habe, „eine auch nur mögliche Gefahrenlage als reale Bedrohung darzustellen“, und lässt dies den Schluss zu, dass die Bundesregierung die genannte Verwendung von DU-Munition in Afghanistan ausschließen kann, weil es sich herausstellte, dass es sich nur um eine mögliche Gefahrenlage handelte?

16

Inwiefern wurden von deutscher Seite Gespräche mit US-Stellen geführt, um die mögliche Gefahrenlage durch DU-Munition im Norden Afghanistans zu überprüfen?

17

Inwiefern wurde die möglicherweise betroffene Zivilbevölkerung im Norden Afghanistans vor der möglichen Gefahrenlage durch die oder im Auftrag der Bundeswehr informiert?

18

Inwieweit enthält der „Leitfaden für Bundeswehrkontingente in Afghanistan“, den die Soldaten und Soldatinnen zur Vorbereitung auf den Einsatz bekommen, auch heute noch Hinweise und Informationen zur Gefährdung durch DU-Munition?

19

Wie definiert die Bundesregierung geteilte Verantwortung im Rahmen von multilateralen militärischen Operationen?

20

Inwieweit holt die Bundesregierung regelmäßig Informationen über das Vorgehen und die Verwendung von Kampfmitteln der Verbündeten ein, und durch welche Stelle(n) werden diese Informationen eingeholt?

21

Inwiefern gibt es einen Austausch zwischen den verschiedenen nationalen Befehlshaber und Befehlshaberinnen über die Art der Einsatzführung und die verwendeten militärischen Mittel?

22

Inwiefern gibt es einen Austausch mit den Verbündeten, die den Schutz der eigenen Soldaten und Soldatinnen gewährleisten?

23

Welche Informationen hat die Bundeswehr zu den Kampfmitteln und der Munition, die bei Militäroperationen der US-Streitkräfte im Norden Afghanistans seit der Übernahme der Verantwortung der Bundeswehr für diesen Bereich eingesetzt wurden?

24

Welche Informationen hat die Bundeswehr insbesondere zu den von den US-Streitkräften eingesetzten Kampfmitteln und der Munition bei der Militäraktion „Wadi-e-Kauka“ vom 1. bis 6. November 2009 in der Nähe von Kundus in Sichtweite des Provincial Reconstruction Teams der Bundeswehr?

25

Inwiefern wendet die Bundesregierung das Prinzip Nr. 15 der Rio- Deklaration von 1992 – das Vorsorgeprinzip bei multilateralen Einsätzen – an, bezogen auch auf die Einsatzdurchführung der Verbündeten?

26

Unterstützt die Bundesregierung die Forderungen des Europaparlaments, zunächst ein Moratorium für die Verwendung von Waffen mit abgereichertem Uran herbeizuführen und sich im Folgenden für ein weltweites Verbot einzusetzen?

Falls nein, warum nicht?

27

Inwieweit hat es in den letzten zwei Jahren neue Anträge von aktiven und ehemaligen Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten auf Dienstbeschädigung im Zusammenhang mit DU-Munition gegeben?

Falls ja, wie viele?

Wie viele davon wurden bewilligt bzw. abgelehnt?

Aus welchen Einsatzorten kamen diese?

28

Welche Bemühungen werden von Seiten der Bundesregierung unternommen, um zu einem völkerrechtlich verbindlichen Verbot von Uranmunition zu kommen?

Falls keine, warum nicht?

29

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene für die Schaffung von effektiven Mechanismen zur Entschädigung von Opfern von DU-Munition ein?

30

Inwiefern gibt es seitens der Bundesregierung Planungen für eine nationale Gesetzgebung bezüglich DU-Munition, so wie in Belgien geschehen, wo in Anerkennung des Prinzips der Vorsorge die Herstellung, der Einsatz, die Lagerung, der Verkauf, die Anschaffung, die Lieferung und der Transit von DU-Munition durch das Parlament verboten wurden?

31

Wieso wendet sich die Bundesregierung gegen ein Moratorium, ein Verbot der Produktion, der Lagerung und des Einsatzes von Uranmunition?

32

Welches Interesse hat die Bundesregierung an der weiteren Verwendung von DU-Munition durch verbündete Einheiten?

Berlin, den 7. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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