Deutsche Unterstützung und Zusammenarbeit mit der palästinensischen Zivilgesellschaft
der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Andrej Hunko, Żaklin Nastić und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Angriffe auf die palästinensische Zivilgesellschaft – mit politischen, rechtlichen und medialen Mitteln – sind kein neues Phänomen. Die Einstufung von sechs palästinensischen Organisationen als terroristische Organisationen im Oktober 2021 ohne rechtsstaatliches Verfahren (vgl. www.ohchr.org/en/press-releases/2022/04/israelpalestine-un-experts-call-governments-resume-funding-six-palestinian) durch die israelische Regierung ist dabei nur ein Beispiel, wenn auch ein äußerst offensichtliches.
Die neue israelische rechts-religiöse Regierung, seit 29. Dezember 2022 im Amt, gilt nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller als die bisher rechtsradikalste und lässt in ihren Regierungsvorhaben erkennen, dass sie die Angriffe insbesondere auf progressive, zivilgesellschaftliche Organisationen auf beiden Seiten der grünen Linie verschärfen wird.
Gleichzeitig sieht sich die palästinensische Regierung mit einem eklatanten Legitimationsproblem konfrontiert. 75 Prozent der palästinensischen Bevölkerung im besetzten Westjordanland sprechen Präsident Mahmud Abbas nicht mehr ihr Vertrauen aus (pcpsr.org/en/node/926; 16. Februar 2023). Seit Jahren werden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen verschoben oder abgesagt; lediglich Kommunalwahlen oder Wahlen für Studienvertretungen werden zugelassen, und so demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien ausgehöhlt. Auch hier sind staatliche Angriffe auf kritische zivilgesellschaftliche Organisationen zu beobachten.
Daher waren die gemeinsamen Erklärungen der Bundesregierung, vertreten durch die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock, mit acht anderen EU-Außenministerien vom 12. Juli 2022 und 18. August 2022 zentral, in denen die Bundesregierung ihre Unterstützung für die palästinensische Zivilgesellschaft im Allgemeinen bekräftigte, die Beibehaltung der bisherigen Haltung gegenüber den als terroristisch eingestuften Organisationen ankündigte und die gegen sie gerichteten Maßnahmen wie Razzien als „nicht hinnehmbar“ bezeichnete (Quelle: www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/-/2547844). Ein Abrücken von dieser Position der fortgesetzten Zusammenarbeit ohne aussagekräftige Beweise hätte nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller weitreichende Implikationen für das Ansehen deutscher Organisationen und der Bundesregierung über den Kontext Israel/Palästinensische Gebiete hinaus.
Des Weiteren führt eine pauschale Verurteilung und Kriminalisierung von kritischen Organisationen der palästinensischen Zivilgesellschaft faktisch zu Einschränkungen der Menschenrechts- und völkerrechtlich relevanten Arbeit der betroffenen Organisationen und hat damit gravierende Folgen für die Menschenrechtslage in den Palästinensischen Gebieten insgesamt.
Auch in der Kommunikation mit den palästinensischen Behörden erscheint es nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller dringend geboten, sich für den Schutz und die Arbeitsfähigkeit kritischer zivilgesellschaftlicher Organisationen, einschließlich der betroffenen Organisationen, einzusetzen und die Bedeutung und Notwendigkeit ihrer unabhängigen Menschenrechtsarbeit zu betonen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Zur Listung von sechs palästinensischen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) als Terrororganisationen
Fragen13
Hat die Bundesregierung seit Sommer 2022 neue Erkenntnisse in Bezug auf die von der israelischen Regierung behaupteten Verbindungen der Organisationen Addameer Development, Defense for Children International – Palestine, Union of Agricultural Work Committees und Union of Palestinian Women Committees zu terroristischen Vereinigungen gewonnen, und wenn ja, wie schätzt sie diese Erkenntnisse ein?
Steht die Bundesregierung weiterhin zur politischen Linie der gemeinsamen Erklärungen vom 12. Juli 2022 und 18. August 2022?
Wie soll vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung ihrer Erklärung zufolge nicht mit der Einschätzung der israelischen Regierung über die Beweislage zur Designation der betroffenen Organisationen als „Terrororganisationen“ übereinstimmt („Wie wir bereits am 12. Juli erklärten, haben wir von Israel keine aussagekräftigen Informationen erhalten, die es rechtfertigen würden, dass wir unsere Haltung gegenüber den sechs palästinensischen Organisationen der Zivilgesellschaft revidieren, weil Israel beschlossen hat, sie als „terroristische Organisationen“ einzustufen.“, www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/-/2547844), eine Klärung der Situation herbeigeführt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Situation von Menschenrechtsorganisationen und Verteidigerinnen und Verteidigern in Israel und den Palästinensischen Gebieten?
Inwiefern hat sich die Situation in den letzten zwei Jahren verändert, und worauf führt die Bundesregierung diese Veränderungen ggf. zurück?
Was unternimmt die Bundesregierung ggf. konkret, um Menschenrechtsorganisationen und Verteidigerinnen und Verteidigern in Israel und den Palästinensischen Gebieten zu unterstützen?
Welche zusätzlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung angesichts des zunehmenden Drucks und der Kriminalisierungsversuche durch staatliche und nichtstaatliche israelische Stellen seit 2021 ggf. eingeleitet, um die Zusammenarbeit mit der palästinensischen Zivilgesellschaft und den betroffenen NGOs sicherzustellen?
Welche Mechanismen hat die Bundesregierung ggf. identifiziert, um einen effektiven Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern und Vertreterinnen und Vertretern der kritischen Zivilgesellschaft in den Palästinensischen Gebieten zu gewährleisten?
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um die Sicherheit der Mitarbeitenden deutscher Durchführungsorganisationen in Israel und den Palästinensischen Gebieten gegen Repressalien zu gewährleisten?
In welcher Form wurde von der Bundesregierung geprüft, ob die fortgesetzte Unterdrückung menschenrechtlicher und zivilgesellschaftlicher Arbeit durch israelische staatliche und nichtstaatliche Stellen in den Palästinensischen Gebieten ein Verstoß gegen Artikel 2 des Assoziierungsabkommens (zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und dem Staat Israel) darstellen könnte?
Kommt die Prüfung zu dem Schluss, dass ein solcher Verstoß vorliegt?
Wurden die Auswirkungen eines solchen Verstoßes gegenüber der israelischen Regierung thematisiert, und wenn ja, in welcher Form, und zu welchen Anlässen?
Inwieweit kommt die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung des EU-Aktionsplans 2020 bis 2024 für Menschenrechte und Demokratie ihren daraus resultierenden Verpflichtungen nach, den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern in den Palästinensischen Gebieten zu gewährleisten (bitte alle konkreten Maßnahmen, die in diesem Rahmen ergriffen wurden, auflisten)?