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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Kosten für und durch in Deutschland stationierte Nato-Streitkräfte in den Jahren 2021 und 2022

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

16.06.2023

Aktualisiert

05.09.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/701426.05.2023

Kosten für und durch in Deutschland stationierte NATO-Streitkräfte in den Jahren 2021 und 2022

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Żaklin Nastić und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Jahr 2020 waren in der Bundesrepublik Deutschland ca. 37 400 Soldatinnen und Soldaten der Vertragspartner des Aufenthaltsvertrages stationiert, davon ca. 35 900 von den US-Streitkräften. Die US-Soldaten sind hauptsächlich in Rheinland-Pfalz (18 370) und Bayern (11 711) stationiert (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/28921).

Während die Anzahl der Soldatinnen und Soldaten ausländischer Streitkräfte, die sich auf Grundlage des Aufenthaltsvertrages in Deutschland aufhalten, statistisch erfasst wird, ist dies bei Soldatinnen und Soldaten, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, nicht der Fall (www.bundeswehr-journal.de/2019/auslaendische-streitkraefte-auf-deutschem-boden/). Denn neben der vertraglichen Einräumung des Rechtes zur dauerhaften Stationierung kann die Bundesregierung erforderlichenfalls dem vorübergehenden Aufenthalt ausländischer Streitkräfte im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, z. B. zum Zwecke gemeinsamer Übungen mit Verbänden der Bundeswehr, im Einzelfall zustimmen (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/internationales-recht/truppenstationierungsrecht/217066).

Die Grundlage für einen dauerhaften Aufenthalt ausländischer Stationierungsstreitkräfte in Deutschland war mit dem „Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 23. Oktober 1954 (Aufenthaltsvertrag) geschaffen worden. Vertragspartner waren die Bundesrepublik Deutschland sowie Belgien, Dänemark, Frankreich, Kanada, Luxemburg, die Niederlande, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, die Vereinigten Staaten von Amerika (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/internationales-recht/truppenstationierungsrecht/217066).

Im Jahr 2020 hatte die Bundesregierung ausländische Truppen in Deutschland mit mehr als 108 Mio. Euro unterstützt. Das war ein deutlicher Anstieg gegenüber 2019 mit 99,8 Mio. Euro. Von dem Geld profitieren fast ausschließlich die US-Streitkräfte, die den allergrößten Teil der in Deutschland stationierten Truppen ausmachen. Mit dem Geld bezahlte der Bund unter anderem Versorgungsleistungen für ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden (Antwort zu den Fragen 7 und 11 ff. auf Bundestagsdrucksache 19/28921).

Außerdem beteiligt sich der Bund an den Baukosten der Streitkräfte. Diese Baumaßnahmen machten 2020 laut dem Bundesministerium der Finanzen den größten Teil der Kosten mit 50 Mio. Euro aus. Für sogenannte Verteidigungsfolgekosten fielen 48 Mio. Euro an, dazu gehören Entschädigungen, Restwert-Zahlungen und Überbrückungsbeihilfen. Nicht einberechnet in diese Zahlen sind indirekte Unterstützungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland wie beispielsweise das Anmieten von Wohnungen für Soldaten (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/29975).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Vertragspartner des Vertrages über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 (Aufenthaltsvertrag) waren 2021 und 2022 in der Bundesrepublik Deutschland stationiert (bitte getrennt nach Jahren die Truppenstärke der Vertragspartnernationen auflisten)?

2

Wie verteilten sich die in Deutschland stationierten Soldatinnen und Soldaten der Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages 2021 und 2022 auf die Bundesländer (bitte entsprechend den Jahren auflisten)?

3

In welcher Höhe lagen im Jahr 2020 die Ist-Kosten für die Durchführung von Baumaßnahmen für und durch in Deutschland stationierte Truppen der Vertragspartner des Aufenthaltsvertrages vor?

4

Wie verteilen sich die in den Jahren 2021 und 2022 angefallenen Verteidigungsfolgekosten und Kosten zur Durchführung von Baumaßnahmen für und durch in Deutschland stationierte Truppen der Vertragspartner des Aufenthaltsvertrages entsprechend den einzelnen Leistungen, soweit im Rahmen des internen Kassenwesens des Bundes eine getrennte Erfassung erfolgt (vgl. Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/28921; bitte entsprechend den Jahren für die einzelnen Vertragspartnernationen auflisten)?

5

Sofern in Frage 4 bezogen auf die sogenannten Verteidigungsfolgekosten Angaben zu „sonstigen Streitkräften“ erfolgen, welche Vertragspartnernationen fallen darunter (vgl. Bundestagsdrucksache 19/28921, Anlage 1)?

6

Wie viele Grundstücke mit welcher Gesamtfläche sind derzeit den in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften der Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages zur Erfüllung ihrer „Verteidigungspflichten“ zur ausschließlichen Nutzung überlassen (bitte entsprechend den Vertragspartnernationen auflisten)?

7

Wie viele Wohnungen mit welcher Gesamtfläche sind derzeit den in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften der Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages zur Erfüllung ihrer „Verteidigungspflichten“ zur ausschließlichen Nutzung überlassen (bitte entsprechend den Vertragspartnernationen auflisten)?

8

Welche Liegenschaften (Übungsplätze, Kasernen, Testgelände, Wohnareale, Schulen, Kindergartenstätten sowie Krankenhäuser etc.) werden welchen ausländischen Streitkräften mit Stand 1. Januar 2023 dauerhaft zur Verfügung gestellt (bitte nach Entsendeland nach Truppen- bzw. Standortübungsplätzen, Kasernen, Depots, bundeseigenen Wohnliegenschaften sowie sonstigen Liegenschaften mit zivilen Bauten wie Schulen, Krankenhäuser, Sportanlagen unter Angabe des Bundeslandes, Landkreises und der Größe der Liegenschaften aufschlüsseln), und inwieweit gibt es diesbezüglich Änderungen gegenüber der Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/28921, Anlage 2)?

9

In welcher Höhe fielen für die Bundesrepublik Deutschland Kosten für den Erwerb von Grundstücken zur Deckung des militärischen Bedarfs der in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte in den Jahren 2021 und 2022 an (bitte getrennt nach Jahren aufführen)?

10

In welcher Höhe wurden den in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften in den Jahren 2021 und 2022 Restwerte für die von ihnen finanzierten Investitionen erstattet (bitte getrennt nach Jahren auflisten)?

11

In welcher Höhe sind Sanierungskosten inklusive Erkundungen für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) auf ehemals von den ausländischen Streitkräften genutzten Liegenschaften in den Jahren 2021 und 2022 angefallen (bitte getrennt nach Bundesländern unter Angabe des Ortes sowie der Bezeichnung der Liegenschaft auflisten)?

12

Bei Fortschreibung des Bauumsatzes der letzten Jahre wäre mit Kosten in welcher Höhe für die Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum von 2023 bis 2030 zu rechnen?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnisse von konkreten Bauprojekten im Zusammenhang mit PESCO-Projekten (PESCO = Permanent Structured Cooperation) der EU in Deutschland, und wenn ja, welche (geplanten) Kosten sind für diese Projekte bis jetzt ausgewiesen?

14

Für wie viele militärische Übungen außerhalb der ihnen zur ausschließlichen Benutzung überlassenen Liegenschaften haben Stationierungsstreitkräfte in den Jahren 2021 und 2022 um Zustimmung gebeten (bitte entsprechend den Jahren nach Vertragspartnernation unter Angabe des Bundeslandes, Landkreises, der Truppenstärke und Dauer der Übung auflisten)?

15

Um welche eingetretenen Schäden handelte es sich, die zu einer Steigerung der sogenannten Verteidigungsfolgekosten bei den niederländischen und kanadischen Streitkräften in den Jahren 2019 und 2020 geführt haben (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/28921)?

Berlin, den 17. Mai 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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