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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Polizeieinsatz mit Verletzten anlässlich des Fußballspiels zwischen FC Carl Zeiss Jena und SV Lichtenberg 47 im April 2023

(insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

08.06.2023

Aktualisiert

15.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/701626.05.2023

Polizeieinsatz mit Verletzten anlässlich des Fußballspiels zwischen FC Carl Zeiss Jena und SV Lichtenberg 47 im April 2023

der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Martina Renner, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im April 2023 trafen der SV Lichtenberg 47 und der FC Carl Zeiss Jena (FCC) aufeinander. Im Zuge eines Bundespolizeieinsatzes auf dem Berliner Hauptbahnhof wurden 150 Fans für drei Stunden durch Polizistinnen und Polizisten festgesetzt – unter anderem in einem Polizeikessel – und mehrere Personen verletzt. Zwei Fans mussten im Krankenhaus behandelt werden (vgl. www.mdr.de/sport/fussball_rl/regionalliga--carl-zeiss-jena-prueft-vorwuerfe-massiver-polizeigewalt-102.html).

Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Fanprojektes Jena begleiteten die Fans, traten in Berlin-Südkreuz mit dem Einsatzleiter und den fankundigen Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei (FKBs) in Kontakt, wurden aber während des Einsatzes der Bundespolizei durch die Einsatzleitung nicht einbezogen, um die Situation zu deeskalieren. Durch den Einsatz, insbesondere bei der Kesselung auf dem Bahnsteig zwischen Fahrgleisen und Treppen, gerieten viele, insbesondere jüngere Fans in Panik. Nur mit Mühe und ohne Unterstützung durch die Bundespolizei gelang es den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und erfahreneren Mitfahrenden, eine Ausweitung zu einer Massenpanik zu verhindern, die zu Unfällen und schweren Verletzungen hätte führen können. Von Seiten der Bundespolizei wurde die aufkeimende Panik hingenommen, es erfolgte keine Änderung der Einsatzstrategie, um die Situation wieder zu beruhigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Einsatz der Bundespolizei (Antwort bitte begründen)?

2

Nach welchen Maßgaben (Verordnungen, Anweisungen, Handbücher, Tagesbefehle etc.) wägt die Einsatzleitung in Fällen wie dem vorliegenden, die Verhältnismäßigkeit zwischen mutmaßlichen Rechtsverstößen oder angenommenen Gefahrensachverhalten und den polizeilichen Durchsetzungsmaßnahmen für Beamtinnen und Beamte ab?

3

Welche grundsätzlichen strategischen Leitlinien gelten für die Bundespolizei bei der Abwägung in Situationen wie der geschilderten, und gilt dabei das Primat der Durchsetzung polizeilicher Anweisungen an das polizeiliche Gegenüber, das Primat der kommunikativen und deeskalierenden Auflösung gefahrenbehafteter Situation oder ein anderes Primat, und was versteht die Bundesregierung bzw. die Bundespolizei in diesem Zusammenhang unter „Deeskalation“?

4

Entsprach der Einsatz der Bundespolizei aus Sicht der Bundesregierung der Verhältnismäßigkeit (Antwort bitte begründen)?

5

Wie begründet die Bundespolizei, dass sie eine „Kesselung“ (bzw. technisch eine „Umschließung“) durchführte, die nach Gerichtsurteilen nur bei einer notwendigen Trennung von verfeindeten Personengruppen zulässig ist, obwohl es am Berliner Hauptbahnhof keine zweite Gruppe mit Bezug zu den Fans des FCC gab (Antwort bitte begründen)?

6

Wie wird dieser schwere Eingriff in die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Bewegungsfreiheit durch die Bundespolizei gerechtfertigt?

7

Hält die Bundesregierung es für verhältnismäßig, dass bei dem Einsatz ohne erkennbaren Anlass körperliche Gewalt wie Schläge gegen Kopf, Gliedmaßen, in Gesichter, Stoßen unter permanentem nicht verständlichem Gebrüll der Einsatzkräfte gegen die gekesselten bzw. umschlossenen Personen eingesetzt wurde?

8

Wie wird bei Einsätzen der Bundespolizei sichergestellt, dass die Anweisungen der Beamtinnen und Beamten eindeutig und verständlich für die Angesprochenen sind und nicht im Gebrüll untergehen oder gleichzeitige Anweisungen sich widersprechen, damit eine Umsetzung der Anweisungen auch möglich ist?

9

Wurde der Einsatz körperlicher Gewalt durch die Bundespolizei bei diesem Einsatz mit der Nichtbefolgung von Anweisungen begründet?

10

Sind die Anweisungen der Bundespolizei an die Angesprochenen im aufgezeichneten Videomaterial klar, verständlich und eindeutig, und wenn nein, wie konnte die Einsatzleitung davon ausgehen, dass eine, den Einsatz körperlicher Gewalt rechtfertigende, Widerstandshandlung gegen die Beamtinnen und Beamten vorlag?

11

Wer gab nach Kenntnis der Bundesregierung die Anweisung zum Einsatz körperlicher Gewalt?

12

Wurde der Einsatz der Bundespolizei nach Kenntnis der Bundesregierung durch Videokameras der Bahnhofsüberwachung aufgezeichnet, wurden die Videoaufnahmen ausgewertet, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen?

13

War im Einsatzbereich am Berliner Hauptbahnhof eine vollständige Videoüberwachung möglich, und wenn nein, warum nicht?

14

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung eine technische Störung bei der Videoüberwachung im Berliner Hauptbahnhof, und falls ja, über welchen Zeitraum, und auf welche Bereiche des Berliner Hauptbahnhofes erstreckte sich die Störung?

15

Falls es eine Störung bei der Aufzeichnung der Videoüberwachung am Berliner Hauptbahnhof gab, wie sind die Zeiträume während des Einsatzes der Bundespolizei mit Störungen (bitte tabellarisch mit Ort und Zeitangaben aufführen), und wie groß ist die ausgefallene Zeit im Verhältnis zum gesamten Zeitraum des Einsatzes der Bundespolizei?

Wurden von Einsatzkräften bei dem Einsatz körpernah getragene Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte (Bodycams) mitgeführt?

a) Wenn ja, waren diese aktiviert, und in welchem Umfang ist dabei Videomaterial entstanden (Zahl der Aufnahmen, Dauer der Aufnahmen)?

b) Wurde während des Einsatzes nach Aktivieren der Bodycams eine dauerhafte Aufzeichnung durchgeführt, gab es Unterbrechungen während der Aufnahmen, und welche Gründe lagen ggf. dafür vor, die Aufnahmen zu unterbrechen oder trotz fortdauernder Lage bzw. Kausalverlaufs abzubrechen?

c) Wie war zeitlich das Verhältnis zwischen der Dauer der beschriebenen Maßnahme („Kessel“ bzw. Umschließung) und der Dauer der angefertigten Ton- und Bildaufnahmen?

d) In welchem Umfang wurden die Aufnahmen nach Beendigung der Maßnahme gelöscht?

e) In welchem Umfang wurden die Aufnahmen für die Zwecke des § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) nicht vernichtet, und für wie viele Verfahren oder Maßnahmen nach den Buchstaben 15a und 15b von § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BPolG werden sie jeweils verwendet?

f) Können alle Personen, die Teil der umschlossenen Gruppe waren, anzeigen, dass sie die getätigten Aufzeichnungen nach § 27 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 BPolG herausverlangen möchten bzw. diese herausverlangen, um die Rechtsmäßigkeit der aufgezeichneten polizeilichen Maßnahmen überprüfen zu können?

Wer erhält in welchen Verfahren dabei Einsicht in diese Aufzeichnungen?

16

Wurde der Einsatz nach Kenntnis der Bundesregierung von der Bundespolizei mit mobiler Videotechnik dokumentiert, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage, und falls ja,

a) in welchem Umfang wurden die Aufzeichnungen unverzüglich nach Beendigung der Ansammlung vernichtet?

b) in welchem Umfang wurden die Aufzeichnungen für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung benötigt?

c) wurden die Videoaufnahmen beispielsweise zur Einsatzdokumentation oder zur Aus- und Fortbildung aufbewahrt, ausgewertet, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen zur Dokumentation aufbewahrten Aufzeichnungen?

17

Erfolgten die Aufzeichnungen von Videos im Einsatz ohne Unterbrechungen?

Falls es Unterbrechungen in den Videoaufzeichnungen gab, was waren die Gründe für die Unterbrechung der Aufzeichnungen?

Falls es Unterbrechungen gab, wie lang waren die Aufzeichnungen je eingesetzte Videokamera (bitte in Aufnahmeminuten je Kamera unter Angabe der Zeiträume der Aufnahmen, von … [Uhrzeit] bis … [Uhrzeit] angeben)?

18

Wie viele Personen wurden nach dem Einsatz neu in die Datei „Gewalttäter Sport“ eingespeichert, zu wie vielen Personen wurden vorhandene Datensätze ergänzt?

19

Wie viele Personen wurden nach Informationen der Bundesregierung bei diesem Einsatz verletzt (bitte nach Mitgliedern der Ansammlung auflisten)?

20

Wie wurde seitens der Bundespolizei die Behandlung verletzter Personen sichergestellt?

21

Waren auch Kommunikationsbeamtinnen und Kommunikationsbeamte in dem Einsatz beteiligt, und wenn ja, durch welche Maßnahmen versuchten sie die Kommunikation zwischen den Polizistinnen und Polizisten und den Fans aufrechtzuerhalten, und welche Schwierigkeiten ergaben sich?

22

Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die die Fans begleitenden Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Fanprojekts während des Einsatzes nicht eingebunden, um Eskalation und Gewalt zu vermeiden?

23

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit diesem Einsatz gegen Bundespolizistinnen und Bundespolizisten ermittelt (bitte unter Angabe der Tatvorwürfe und eventuell verhängter disziplinarischer Maßnahmen beantworten)?

24

Welche Möglichkeiten haben die Betroffenen, unangemessene Polizeigewalt aufklären zu lassen (bitte alle Möglichkeiten angeben)?

25

Gab es disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen Beamtinnen und Beamte im Zusammenhang mit dem Bundespolizeieinsatz?

26

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während des Einsatzes Beamtinnen und Beamte verletzt (bitte die Ursache und die Art der Verletzungen, die notwendigen ärztlichen Behandlungen angeben)?

27

Wie viele Beamtinnen und Beamte waren aufgrund von Verletzungen aus dem Einsatz dienstunfähig (bitte Anzahl und Dauer der Dienstunfähigkeit angeben)?

28

Wie bewertet die Bundesregierung das Einsatzkonzept der Bundespolizei, und welche Schlüsse werden im Nachhinein aus dem Einsatz gezogen (Antwort bitte begründen)?

29

Ist Wissen über Fanprojekte, Fanhilfen oder Fankultur Teil der Ausbildungsinhalte bei der Bundespolizei (Antwort bitte begründen)?

30

Ist Deeskalation Bestandteil der Ausbildung von Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, und wie und durch welche Lehrkräfte mit welcher Qualifikation erfolgt diese Ausbildung?

Berlin, den 22. Mai 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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