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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Personalentscheidungen im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Datum

15.06.2023

Aktualisiert

12.12.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/708501.06.2023

Personalentscheidungen im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Personalentscheidungen müssen in Behörden transparent und unabhängig getroffen werden. Die Führung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat jedoch wohl Stellen teilweise ohne Ausschreibung oder durch intransparente Ausschreibungsverfahren vergeben. Zudem vermittelt die Personalpolitik des Hauses den Eindruck, dass es bei der Stellenbesetzung nicht um eine Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gehe. Vielmehr geht es offenbar um eine Zugehörigkeit oder zumindest Nähe zur SPD, da auffallend viele Stellen durch ehemalige Mitarbeiter von SPD-Politikern oder der Partei besetzt wurden. Es ist sogar davon die Rede, dass sich das BMWSB inzwischen zu einer zweiten SPD-Parteizentrale entwickelt habe. Zudem sind neue Mitarbeiter offenbar rechtswidrig eingruppiert worden, da ihre Qualifikation eine Zuordnung zu der gewählten, höheren Laufbahn eigentlich nicht ermöglichen würde (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verdacht-der-bevorzugung-nicht-nachvollziehbar-auffaellig-viele-spd-mitarbeiter-finden-im-bauministerium-neue-arbeit/29131304.html). Des Weiteren hat das BMWSB im Haushalt 2023 über hundert neue Stellen erhalten, obwohl sein Aufgabenbereich sehr begrenzt ist. Die Federführung hat das Bundesministerium nur für wenige Bereiche inne, und Fachfragen werden vielfach über das nachgeordnete Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung bearbeitet. Der Umgang des BMWSB mit Personalentscheidungen wirft somit viele Fragen auf. Die Fragesteller erwarten deshalb von der Bundesregierung, umgehend alle Fragen vollständig aufzuklären und umfassende Transparenz herzustellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Mitarbeiter wurden im BMWSB seit Amtseinführung von Bundesministerin Klara Geywitz eingestellt (bitte nach Jahr, Funktion und Besoldung aufschlüsseln)?

2

Wie viele von den neu eingestellten Mitarbeitern arbeiteten vor der Amtseinführung bereits in der Bundesregierung oder in oberen Bundesbehörden (bitte nach Behörden, Zeiträumen, Funktion und Besoldung aufschlüsseln)?

3

Wie viele von diesen Mitarbeitern arbeiteten unmittelbar vor ihrem Wechsel in das BMWSB in der Parteizentrale der SPD (bitte nach Zeiträumen, Funktion und Jahresgehalt aufschlüsseln)?

4

Wie viele dieser Mitarbeiter arbeiteten vorher bei anderen Verfassungsorganen als der Bundesregierung, z. B. im Deutschen Bundestag (Verwaltung oder MdB-Mitarbeiter) oder sonstigen Institutionen, z. B. Verbänden (bitte nach Zeiträumen, Funktion und Jahresgehalt aufschlüsseln)?

5

Wie viele der neuen Stellen im BMWSB wurden ohne Ausschreibungsverfahren vergeben?

6

Wie viele Stellen wurden nur für die Mindestfrist ausgeschrieben, und wo wurden die Stellenangebote veröffentlicht?

7

Zu wie vielen Mitarbeitern ihres Bundesministeriums steht die Leitungsebene (Bundesministerin bzw. Staatssekretäre) in einem verwandtschaftlichen Verhältnis, und in welchem?

8

Wie viele zusätzliche Stellen sind für die Jahre 2024 und 2025 im Bundeshaushalt vorgesehen?

9

Wie viele der bisher neu eingestellten Mitarbeiter erfüllen nicht die formalen Voraussetzungen für ihre jeweilige Laufbahn oder Eingruppierung, z. B. für den höheren Dienst einen Master- bzw. Magister- bzw. Diplomabschluss (bitte nach Qualifikation, Laufbahnzuordnung und Besoldung aufschlüsseln), bzw. wie viele Mitarbeiter sind ohne entsprechende formelle Voraussetzungen in dieser Wahlperiode höher gruppiert worden?

10

Wie erklärt das BMWSB den erheblichen Stellenaufwuchs im Jahr 2023, obwohl die Aufgaben des BMWSB sehr begrenzt sind und viele Fachfragen über das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung behandelt werden?

11

Wie viele Mitarbeiter des Bundesministeriums sind fachlich für die Umsetzung des Ziels der Bundesregierung, 400 000 neue Wohnungen pro Jahr zu bauen, zuständig?

12

Warum sind die beiden Unterabteilungen, die zuständig für den sozialen Wohnungsbau, Wohngeld und Digitalisierung (W I) sowie für das Bündnis bezahlbarer Wohnraum, Wohneigentum und Mietrecht (W II) sind, seit langer Zeit nicht mit einem Unterabteilungsleiter besetzt?

Berlin, den 31. Mai 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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