Unternehmensnahe Stiftungen als bildungspolitische Akteure
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Victor Perli, Heidi Reichinnek, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mittlerweile wirken unzählige Stiftungen mit hohem Engagement im Bereich der Bildung. Sie vergeben Stipendien an junge Menschen, entwickeln Unterrichtsmaterialien, fördern Angebote, z. B. in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), Leseförderung und Inklusion, entwickeln Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer und Schulleitungen, vergeben Drittmittel für Auftragsforschung und veröffentlichen eigene Bildungsstudien sowie zahlreiche weitere Publikationen zum Thema. Viele Projekte, die von Stiftungen gefördert werden, verfolgen durchaus sinnvolle Ziele. Sie übernehmen dabei jedoch mitunter auch Aufgaben, die nach Ansicht der Fragestellenden originär Aufgaben des öffentlichen Bildungssystems wären, aber u. a. aufgrund des hohen Fachkräftemangels und chronischer Unterfinanzierung nur ungenügend erfüllt werden können. Diese Lücke, die die fehlende staatliche Förderung hinterlässt, füllen viele Stiftungen mit zum Teil beträchtlichen finanziellen Ressourcen und Eigeninitiative auf.
Nach den USA weist Deutschland eines der größten Stiftungswesen weltweit auf – „vermutlich das zweitgrößte“ (Anheier/Mangold/Striebing: Stiftungen in Deutschland 1 – Eine Verortung, 2017, S. IX). Seit den 1990iger-Jahren werden Stiftungen zunehmend in den Steuerungsprozess von Schulen, Hochschulen, Wissenschaft und Forschung, Kommunen, Kultusministerien und Bildungseinrichtungen einbezogen (vgl. ebd., S. 118). Es gibt hierzulande kaum eine Region mehr, in der nicht eine oder mehrere Bildungsstiftungen aktiv sind. Dabei wird unterschieden zwischen Stiftungen öffentlichen Rechts, kirchlichen, gewerkschaftsnahen oder parteinahen Stiftungen, Familien- oder Bürgerstiftungen sowie unternehmensnahen Stiftungen. Problematisch erscheint nach Ansicht der Fragestellenden vor allem das Agieren der unternehmensnahen Stiftungen, die hier im Fokus der Kleinen Anfrage stehen. Größte Player im Bildungsbereich sind dabei die Bertelsmann-, Telekom-, Mercator-, Robert Bosch- und die Vodafone-Stiftung sowie das zu großen Teilen von der Bertelsmann-Stiftung finanzierte Centrum für Hochschulentwicklung (CHE).
Die behördliche Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit ermöglicht diesen professionellen und mit einem Millionenbudget ausgestatteten unternehmensnahen Großstiftungen einen erleichterten Zugang zum staatlichen Bildungssystem und dessen Akteurinnen und Akteuren, die in der Praxis Gemeinnützigkeit häufig mit Gemeinwohlorientierung gleichsetzen. In Forschung und Praxis wird jedoch vielfach auf die Gefahr hingewiesen, dass Unternehmensstiftungen unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit auch eigene Ziele verfolgen können. So haben sie beispielsweise ein natürliches Interesse an der Prosperität ihres Mutterkonzerns. Die Verbindung zum Mutterkonzern zeigt sich auch darin, dass in den Leitungsgremien vieler Unternehmensstiftungen frühere Unternehmensmanagerinnen und Unternehmensmanager sitzen. Dies illustriert das Spannungsfeld aus „der Allgemeinheit der Gemeinwohldefinition und der Partikularität des Interesses des privaten Akteurs Stiftung“ (vgl. Höhne: Stiftungen & Staat auf dem Privatisierungspfad – Eine kritische Analyse zum Einfluss von Stiftungen im Bildungsbereich, 2016, S. 48). Entsprechend kommt eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin (WZB) zu dem Resultat, dass unternehmensnahe Stiftungen interessengeleitete Politikberatung betreiben und sich ihre Tätigkeiten häufig mit den Geschäftsinteressen der Stifterinnen und Stifter überschneiden (vgl. Hirsch/Neujeffski/Plehwe: Unternehmen im Spannungsfeld zwischen Gemeinwohl und Partikularinteressen. Eine Exploration im Bereich Wissenschaft, WZB discussion paper, 2016). So veröffentlicht beispielsweise die Bertelsmann-Stiftung viele Studien, die die Notwendigkeit einer raschen Digitalisierung des Bildungsbereichs hervorheben, während der Bertelsmann-Konzern entsprechende Produkte vertreibt. Solche und ähnliche Interessenkonflikte werden auch in den Medien kritisch reflektiert (vgl. Füller „Bildungsstiftungen: Ihr Geschäft ist die Digitalisierung“ in Tagesspiegel Online www.tagesspiegel.de/wissen/ihr-geschaft-ist-die-digitalisierung-8470834.html, abgerufen am 5. Mai 2023).
Neben dem Spannungsfeld aus Gemeinwohl und Eigeninteresse existieren jedoch auch Bedenken hinsichtlich der Transparenz von Unternehmensstiftungen. Obwohl Unternehmensstiftungen vom Staat als gemeinnützig anerkannt werden und Steuerermäßigungen erhalten, zeigt die Studie des Wissenschaftszentrums Berlin, „dass die Mehrheit der 61 Stiftungen intransparent arbeitet. Nur 36 Prozent veröffentlichen ihre Satzung und nur 34 Prozent geben regelmäßig einen Tätigkeitsbericht heraus. Mehr als die Hälfte macht gar keine Angaben zum Stiftungsvermögen, der Mittelherkunft und -verwendung. Nur 11 Prozent haben die Erklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft unterschrieben, die in zehn Punkten definiert, welche Angaben jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte“ (www.wzb.eu/de/pressemitteilung/unternehmensnahe-stiftungen-es-fehlt-an-transparenz, abgerufen am 21. April 2023). Hinzu kommt, dass große Unternehmensstiftungen zahlreiche Kooperationen (Public-Private Partnerships) mit staatlichen und öffentlichen Akteurinnen und Akteuren des Bildungswesens eingehen, über die in der Öffentlichkeit nur wenig bekannt ist.
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist die Einflussnahme von unternehmensnahen Stiftungen in der Bildung daher sehr problematisch, da diese intransparent, demokratisch nicht legitimiert und nur schwer kontrollierbar sind und als finanzstarke sowie gut vernetzte Akteurinnen und Akteure auf verschiedenen Wegen, z. B. durch groß angelegte Kampagnen oder Projektförderung, Agenda-Setting zu ihren Gunsten betreiben können. Daneben ist fraglich, inwiefern die verstärkte Einflussnahme privater Netzwerke in Form von unternehmensnahen Stiftungen auf staatliche Politik und Institutionen in Bildung zugunsten öffentlicher Bildungsaufgaben zurückgedrängt werden kann. Die Prinzipien des Beutelsbacher Konsens sollten nicht durch das Engagement von unternehmensnahen Stiftungen unterlaufen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie viele unternehmensnahe Stiftungen in den letzten zehn Jahren Aktivitäten im bildungspolitischen Bereich getätigt haben (bitte nach Jahren, Projekten, Laufzeiten und Stiftungen aufschlüsseln)?
Mit welchen deutschen unternehmensnahen Stiftungen betreibt die Bundesregierung derzeit Kooperationen im Rahmen der Förderung öffentlicher Schulen (bitte nach Stiftung, Laufzeiten sowie Projektnamen bzw. Kooperation aufschlüsseln)?
Wie viele Bundesmittel fließen in Stiftungskooperationen mit öffentlichen Bildungseinrichtungen bzw. Schulen (bitte nach Kooperationen bzw. Projekten, Laufzeiten sowie Projektmitteln aufschlüsseln)?
a) Wie hoch ist der Anteil der finanziellen Mittel seitens der Stiftungen in diesen Kooperationen (bitte nach Bildungsbereichen, Laufzeiten und Kooperationen bzw. Projekten aufschlüsseln)?
b) Wie viele Bundesmittel sind in den vergangenen zehn Jahren in Stiftungskooperationen mit öffentlichen Bildungseinrichtungen bzw. Schulen geflossen (bitte nach Jahren, Stiftungen, Laufzeiten, Kooperationen bzw. Projekten sowie Projektmitteln aufschlüsseln)?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche fiskalischen Mindereinnahmen durch die Steuerbegünstigungen bzw. Steuerprivilegien von Stiftungen jährlich entstehen (bitte für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
Mit welchen fiskalischen Mindereinnahmen rechnet die Bundesregierung diesbezüglich für die kommenden fünf Jahre?
d) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und inwieweit die Länder mit Unternehmensstiftungen im Rahmen der Förderung öffentlicher Schulen kooperieren (wenn ja, bitte nach Ländern, Projekten und Namen der Unternehmensstiftungen aufschlüsseln)?
e) Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob eine Ausschreibung für die entsprechenden Schulkooperationen mit unternehmensnahen Stiftungen gesetzlich vorgeschrieben ist, und muss der Kooperationsvertrag veröffentlicht werden?
Mit welchen ausländischen Unternehmensstiftungen betreibt die Bundesregierung derzeit Kooperationen mit öffentlichen Bildungseinrichtungen bzw. Schulen (bitte nach Stiftungstyp, Laufzeiten sowie Projektnamen bzw. Kooperation aufschlüsseln)?
a) Wie viele Bundesmittel fließen in Stiftungskooperationen mit ausländischen Stiftungen mit öffentlichen Bildungseinrichtungen bzw. Schulen (bitte nach Bildungsbereichen, Laufzeiten sowie Kooperationen bzw. Projekten sowie Projektmitteln aufschlüsseln)?
b) Wie viele Bundesmittel sind in den vergangenen zehn Jahren in Stiftungskooperationen mit ausländischen Stiftungen in öffentliche Bildungseinrichtungen bzw. Schulen geflossen (bitte nach Jahren, Laufzeiten, Bildungsbereichen, Kooperationen bzw. Projekten sowie Projektmitteln aufschlüsseln)?
Wie viele Stiftungskooperationen, die in den Förderrichtlinien explizit dem Modell einer Public-Private-Partnership folgen, betreibt die Bundesregierung derzeit mit öffentlichen Bildungseinrichtungen bzw. Schulen (bitte nach Bildungsbereichen, Laufzeiten, Kooperationen bzw. Projekten sowie Projektmitteln aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die bildungspolitische Gestaltungsmacht und ihre Einflussmöglichkeiten von unternehmensnahen Stiftungen?
a) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass im Bildungswesen tätige unternehmensnahe Stiftungen nicht demokratisch legitimiert sind, in der Regel ohne einen staatlichen Auftrag oder eine öffentliche Ausschreibung tätig werden und dafür auf steuerbefreites oder steuervermindertes Kapital zugreifen, ohne den Bürgerinnen und Bürgern rechenschaftspflichtig zu sein, was beispielsweise Herkunft und Verwendung des Stiftungskapitals sowie eigene Bildungsziele und Bildungsaktivitäten betrifft?
b) Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch die Zunahme von bildungspolitischen Aktivitäten durch unternehmensnahe Stiftungen unter dem Deckmantel der Gemeinwohlorientierung konzerneigene Vorstellungen zum Umbau des Bildungssystems stattfinden, indem vormals staatliche Verantwortung immer mehr in private Hände gegeben wird, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bundesministerien, des Deutschen Bundestages, der Bundestagsfraktionen sowie auch Bundestagsabgeordnete in den vergangenen 20 Jahren in den Vorstand von unternehmensnahen Stiftungen gewechselt sind oder parallel zu ihrem Arbeitsvertrag bzw. Mandat ein Amt in unternehmensnahen Stiftungen bekleidet haben bzw. bekleiden, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Unternehmensstiftungen in den vergangenen zwanzig Jahren in Bundesministerien oder nachgelagerte Behörden gewechselt sind, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich, aus welchen Stiftungen kamen diese, und in welche Bundesministerien sind sie gewechselt?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr eines politischen Drehtüreffektes und die damit verbundene Vermischung von Partikularinteressen des jeweiligen Unternehmens und staatlichen Institutionen?
Plant die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um den Einfluss von unternehmensnahen Stiftungen auf den bildungspolitischen Bereich einzuschränken, und wenn ja, welche Maßnahmen sind vorgesehen, und wenn nein, warum sieht die Bundesregierung hier keinen Bedarf?
Inwiefern wird die Bundesregierung einen Beitrag zu mehr Transparenz leisten?
Plant die Bundesregierung die Einführung gesetzlich verpflichtender Transparenzstandards für Stiftungen, indem diese beispielsweise Angaben zu Tätigkeit, Gremien oder Mittelverwendung veröffentlichen müssen?
Gibt es Regelungen bzw. Vorgaben zur Veröffentlichung der im Rahmen von Public-Private Partnerships getroffenen Vereinbarungen, und wenn ja, welche Maßnahmen sollen gesetzlich verankert werden, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob es Kooperationen zwischen deutschen Auslandsschulen und unternehmensnahen Stiftungen gibt (bitte nach Projekten bzw. Kooperationen, Laufzeiten und Stiftungen aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, welche personenbezogenen Daten in Stiftungskooperationen mit der Bundesregierung in öffentlichen Bildungseinrichtungen bzw. Schulen erhoben, gespeichert und verarbeitet werden?
a) Inwieweit wird in diesen Stiftungskooperationen seitens der Bundesregierung sichergestellt, dass personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhoben, gespeichert und verarbeitet werden?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob in Stiftungskooperationen in der Vergangenheit bei Erhebungen von personenbezogenen Daten die DSGVO nicht eingehalten wurden, und wenn ja, um welche Stiftungskooperationen handelte es sich?