Auswirkungen der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes auf die ländlichen Regionen in Deutschland
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Über die Hälfte der Menschen in Deutschland lebt in ländlichen Regionen. Diese vielfältigen Regionen sind von herausragender Bedeutung für Leben, Wirtschaft, Zusammenhalt und Kultur in Deutschland. Es ist die Aufgabe der Bundesregierung, gleichwertige Lebensverhältnisse für alle zu schaffen.
Die Bundesregierung hat am 19. April 2023 die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Der für die ländlichen Räume zuständige Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat dem Gesetzentwurf zugestimmt. Demnach muss grundsätzlich ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäuden) mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen (www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Hat die Bundesregierung eine Folgenabschätzung der finanziellen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des GEG für die ländlichen Räume in Deutschland vorgenommen, insbesondere im Lichte der Aussage des zuständigen Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, „(z)wischen Land und Stadt bestehen Unterschiede. Und diesen müssen wir Rechnung tragen“ (www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2023/230419-gebaeudeenergiegesetz.html)?
a) Was waren die Ergebnisse dieser Folgenabschätzung für die Menschen in den ländlichen Räumen?
b) Was waren die Ergebnisse dieser Folgenabschätzung für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt in den ländlichen Räumen?
c) Was waren die Ergebnisse dieser Folgenabschätzung für die Bereitschaft, junger Menschen und junger Familien, in ländlichen Regionen Altbauten zu erwerben und zu sanieren (vgl. www.bmel.de/SharedDocs/Praxisbericht/DE/laendliche-regionen/hiddenhausen-dorfkern.html)?
d) Was waren die Ergebnisse dieser Folgenabschätzung für die Ziele der Bundesregierung, Leerstand zu vermeiden, Ortskerne zu beleben, den Flächenverbrauch zu reduzieren und den Wertverfall bei Immobilien zu stoppen (vgl. www.bmel.de/SharedDocs/Praxisbericht/DE/laendliche-regionen/hiddenhausen-dorfkern.html)?
e) Was waren die Ergebnisse dieser Folgenabschätzung für die sozialen und kulturellen Auswirkungen in den ländlichen Räumen?
f) Welche Regionen in Deutschland sind besonders betroffen, und warum?
g) Wenn keine Folgenabschätzung seitens der Bundesregierung vorgenommen wurde, warum wurde darauf verzichtet?
Wie hoch ist entsprechend der geplanten Novellierung des GEG nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Investitionsbedarf der Menschen in den ländlichen Räumen für einen etwaigen Heizungsaustausch inklusive der weiteren erforderlichen Maßnahmen im Durchschnitt?
Welche weiteren Investitionen können nach Kenntnis der Bundesregierung neben dem Heizungsaustausch für die Menschen in den ländlichen Räumen erforderlich werden, um die geplanten gesetzlichen Vorgaben des GEG zu erfüllen?
Welche konkreten „Besonderheiten der ländlichen Räume“ hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, während der Ressortabstimmung eingebracht (siehe o. g. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 19. April 2023)?
Welche konkreten „Besonderheiten der ländlichen Räume“ hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, während der Ressortabstimmung nicht einbringen können?
Wie soll es aus Sicht der Bundesregierung dem Verbraucher, der ab 2024 bei Heizungshavarie oder Neueinbau verpflichtet ist, sich für eine GEG konforme Heizung zu entscheiden, ermöglicht werden, eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung zu treffen, ohne die Wärmepläne zu kennen, die gemäß dem geplanten „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ für Gebiete mit mehr als 10 000 und weniger als 100 000 Einwohnern erst bis 31. Dezember 2028 erstellt sein müssen, und wie stark wird es den Kommunen durch den forcierten Einbau von Wärmepumpen im Privatbereich verunmöglicht, öffentliche Nah- und Fernwärmenetze, ggf. sogar mit Anschluss- und Benutzungszwang, zu erstellen?
Wie viele Sportvereine heizen nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Gebäude in Deutschland derzeit mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien, und wie viele nicht?
Wie viele freiwillige Feuerwehren heizen nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Gebäude in Deutschland derzeit mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien, und wie viele nicht?
Müssen nach Ansicht der Bundesregierung Gebäude, die zum Betrieb für Sport- und andere ehrenamtliche Vereine oder freiwillige Feuerwehren genutzt werden sowie Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser ab 1. Januar 2024 bei neu eingebauten Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen?
Müssen nach Ansicht der Bundesregierung die Eigentümerinnen und Eigentümer von allen Gebäuden, die zum Betrieb einer Einrichtung der sozialen, kulturellen oder sonstigen Daseinsvorsorge, wie zum Beispiel eines Krankenhauses, einer Pflege- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, einer Kindertagesstätte oder einer anderen Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe sowie eines Frauenhauses oder einer anderen Schutz- und Zufluchtseinrichtung für gewaltbetroffene Personen oder des ehrenamtlichen Vereins- und Sportwesens, der freiwilligen Feuerwehr, Bürgerhäusern oder Vereinsheimen, die für eine bedarfsgerechte Versorgung erforderlich sind, jeweils einen eigenen Einzelantrag auf „unbillige Härte“ stellen, und wenn ja, mit wie vielen Einzelanträgen rechnet die Bundesregierung?
Wer definiert nach Ansicht der Bundesregierung die für die ländlichen Räume wichtigen sozialen, kulturellen oder sonstigen Einrichtungen der Daseinsvorsorge, die sich auf die Härtefallregelung im Rahmen des GEG berufen können?
Wie viele soziale, kulturelle oder sonstige Einrichtungen der Daseinsvorsorge sind nach Ansicht der Bundesregierung in einem durchschnittlich ländlichen Landkreis ausreichend, um „eine bedarfsgerechte Versorgung erforderlich“ zu machen, wie es in der GEG-Novelle auf S. 165 zur Härtefallregelung steht (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/Downloads/kabinettsfassung/geg-20230419.pdf;jsessionid=3D8C7BD33EBD480C223AA9297C8CDB6A.1_cid295?__blob=publicationFile&v=1), beziehungsweise wer definiert den Zustand einer „bedarfsgerechten Versorgung“?
Welche finanziellen Unterstützungsmaßnahmen sieht der zuständige Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, für die ländlichen Räume im Kontext des GEG?
Welche alternativen Absatzwege für Waldrestholz und Brennholz wird die Bundesregierung kurzfristig zur Sicherung der Einnahmen für Waldbesitzer ergreifen, wenn die Möglichkeiten zur energetischen Nutzung von Holzpellets durch das GEG eingeschränkt werden?
Welche Anreize zur Steigerung des dringend notwendigen Waldumbaus bietet die Bundesregierung als Alternative zur aktuellen Stilllegungsprämie?
Gilt nach Ansicht der Bundesregierung die Holzenergie in Deutschland als erneuerbar?
Bestehen in der Einstufung der Holzenergie als erneuerbar aus Sicht der Bundesregierung Unterschiede zwischen dem GEG einerseits und der Taxonomie-Verordnung der EU andererseits, und wenn ja, welche?