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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Respiratorischen Synzytial-Virus
(insgesamt 18 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
23.06.2023
Aktualisiert
04.07.2023
BT20/714308.06.2023
Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Respiratorischen Synzytial-Virus
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Respiratorischen
Synzytial-Virus
Die Lage in den Kinderkliniken und auf pädiatrischen Stationen war in den
Herbst- und Wintermonaten 2022/2023 wegen der Infektionswelle durch das
Respiratorische Synzytial-Virus (RS-V) dramatisch (siehe www.sueddeutsch
e.de/muenchen/muenchen-rsv-kinderkliniken-voll-1.5708518). Jüngst zeigte
eine Untersuchung der DAK, dass stationäre Behandlungen von Kleinkindern
wegen einer Infektion mit dem RS-V nach der Corona-Krise deutlich
zugenommen haben (siehe www.dak.de/dak/bundesthemen/rsv-infektionen-fuenfmal-
soviele-klinikbehandlungen-bei-neugeborenen-und-saeuglingen-im-winter-2022-
2610314.html#/). Neben dem seit Langem bekannten Pflegemangel innerhalb
der Kinderkliniken vermeldeten auch niedergelassene Pädiater eine hohe
Arbeitsbelastung aufgrund der akuten RS-V-Welle (siehe u. a. www.1730live.de/r
s-virus-sorgt-fuer-ueberfuellte-kinderarztpraxen/).
Diese Entwicklung trat weder unerwartet noch zufällig ein. Die Antwort der
niedersächsischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im niedersächsischen Landesparlament
verdeutlicht dies und zeigt, dass die zuständigen Experten bereits im August 2022 mit
einem deutlichen Anstieg der Infektionszahlen gerechnet haben (vgl.
Drucksache 18/11565 des Niedersächsischen Landtages). Darüber hinaus stellt das RS-
Virus auch für ältere Menschen ab 65 Jahren und vulnerable Gruppen,
beispielsweise Erwachsene mit chronischen Herz- oder Lungenkrankheiten, eine
Gefahr dar (siehe u. a. www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/R
atgeber_RSV.html). Bereits im Jahr 2005 konnten laut einer Untersuchung aus
den USA 11 Prozent aller Klinikaufenthalte wegen einer Pneumonie auf eine
RS-V-Infektion zurückgeführt werden (siehe www.deutsche-apotheker-zeitun
g.de/daz-az/2005/daz-42-2005/uid-14769).
Da es in Deutschland keine Meldepflicht für Erkrankungen mit dem RS-V gibt,
können genaue Zahlen zu Hospitalisierung, Aufenthaltsdauer im Krankenhaus
oder Sterblichkeit nicht benannt werden (siehe www.rki.de/DE/Content/Infekt/
EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_RSV.html). Die Bundesregierung hat nach
Ansicht der Fragesteller trotz dieser Fakten und Entwicklungen bisher kein
Konzept für diese Infektionskrankheit präsentiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Kinder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit
seit dem 1. November 2022 aufgrund einer RS-V-Infektion in einer
Kinderklinik stationär behandelt?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7143
20. Wahlperiode 08.06.2023
2. Wie viele Krankenhausbetten stehen nach Kenntnis der Bundesregierung
bundesweit insgesamt zur Behandlung von Kindern aufgrund einer RS-V-
Infektion zur Verfügung?
3. Wie viele erwachsene Personen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung aufgrund einer RS-V-Infektion seit dem 1. November 2022 stationär
behandelt, und wie viele davon intensivmedizinisch (bitte nach
Altersgruppen und bestehenden Vorerkrankungen aufschlüsseln)?
4. Wird vonseiten der Bundesregierung für den Herbst und Winter 2023/2024
mit einer erhöhten Welle an RS-V-Infektionen bei Säuglingen gerechnet,
und auf Basis welcher Szenarien erfolgt diese Einschätzung?
5. Wird vonseiten der Bundesregierung für den Herbst und Winter 2023/2024
mit einer erhöhten Welle an RS-V-Infektionen bei Älteren und vulnerablen
erwachsenen Personen gerechnet, und auf Basis welcher Szenarien erfolgt
diese Einschätzung?
6. Entwickelt die Bundesregierung für die RS-V-Saison 2023/2024 eine
Strategie, um das Infektionsgeschehen frühzeitig zu kontrollieren, und wenn
ja, wie sieht diese aus, und wenn nein, warum nicht?
7. Wurden seitens der Bundesregierung Erfahrungen aus anderen Ländern
wie beispielsweise Australien bei der Planung zur Bewältigung der
anstehenden RS-V-Welle im Winter 2023/2024 miteinbezogen, und wenn ja, in
welcher Weise, und wenn nein, warum nicht?
8. Kam es vonseiten der Bundesregierung zu einer Evaluierung der in
anderen Ländern getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der RS-V-
Infektionen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum
nicht?
9. Welche Maßnahmen werden vonseiten der Bundesregierung für den
anstehenden Winter 2023/2024 ergriffen, um eine angemessene
Versorgungssituation beim Pflegepersonal bei einer eventuell neuen RS-V-Welle zu
garantieren?
10. Erwägt die Bundesregierung, die Inanspruchnahme von Impfungen gegen
das RS-V bei vulnerablen Gruppen zu unterstützen, und wenn ja, wie sieht
die Unterstützung konkret aus, und wenn nein, warum nicht?
11. Wie beurteilt die Bundesregierung monoklonale Antikörper zur
Primärprävention in diesem Zusammenhang?
Welche Möglichkeiten der Vergütung und Erstattung werden diesbezüglich
auch vor dem Hintergrund der Überlegungen in anderen EU-Staaten
geplant?
12. Erwägt die Bundesregierung, das Verfahren der Ständigen
Impfkommission (STIKO) zur Empfehlung von Impfungen zu reorganisieren, um
innovative Impfstoffe schneller in die Regelversorgung zu bringen, sollen
dabei die Vorgaben der Europäischen Union, innerhalb einer Frist von
180 Tagen eine Entscheidung zur Empfehlung zu treffen (Artikel 6
Richtlinie 89/105/EWG), eingehalten werden, und wenn ja, welche konkreten
Maßnahmen sind geplant, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
13. Sind vonseiten der Bundesregierung unterstützende Maßnahmen geplant,
um die Erforschung und Entwicklung von Vakzinen zur Verhinderung
einer RS-V-Infektion bei Kindern und älteren Erwachsenen
voranzutreiben, und wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen konkret aus, und wenn
nein, warum nicht?
14. Plant die Bundesregierung eine Impfkampagne für Erwachsene für die
kommende RS-V-Saison 2023/2024, und wenn ja, wie sieht diese aus, und
wenn nein, warum nicht?
15. Erwägt die Bundesregierung die Einführung einer Meldepflicht laut
Infektionsschutzgesetz (IfSG), und wenn ja, wann, und wenn nein, warum
nicht?
16. Hatten die coronabedingten Lockdowns und geschlossenen Schulen bzw.
Kindertagesstätten im Jahr 2020 und 2021 nach Kenntnissen der
Bundesregierung einen Einfluss auf das Ausmaß der RS-V-Infektionswelle im
Winter 2022/2023, und welche Konsequenzen will die Bundesregierung
daraus ziehen?
17. Werden vonseiten der Bundesregierung Kontingente zur großflächigen
Testung auf das RS-Virus bereitgestellt oder Maßnahmen initiiert, um eine
Bereitstellung durch die Beteiligten im Gesundheitswesen zu ermöglichen,
und wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen konkret aus, und wenn nein,
warum nicht?
18. Erwägt die Bundesregierung, Maßnahmen zu treffen, um die Vierfach-
Selbsttests zur Erkennung einer RSV-, Pneumokokken-, Influenza-A/B-
Infektion zügig in den Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 5. Juni 2023
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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