Förderung ambulant betreuter Wohngruppen für Pflegebedürftige
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Ambulant betreute Wohngemeinschaften (WGs) erfreuen sich in der Bundesrepublik Deutschland immer stärkerer Beliebtheit (Klie, T; Heislbetz, C; Schuhmacher, B; Keilhauer, A; Rischard, P; Bruker, C (2017): Ambulant betreute Wohngruppen. Bestandserhebung, qualitative Einordnung und Handlungsempfehlungen. Abschlussbericht. S. 99 f.; www.bayern-pflege-wohnen.de/ambulant-betreute-wohngemeinschaften/grundlagen/statistik.html; fawo-bw.de/ergebnisse-bestandserhebung-ambulant-betreuter-wohngemeinschaften-2021/entwicklung-gesamtzahlen-ambulant-betreuter-wohngemeinschaften-2017-2021/). Allensbach-Studien zu Vorstellungen der Bevölkerung zu Versorgungs- und Wohnformen bei Pflegebedürftigkeit unterstreichen, dass ein deutlich größerer Teil der Bevölkerung ambulant betreute WGs gegenüber stationären Pflegeeinrichtungen bevorzugen würde (Haumann, W (2020): Versorgungspräferenzen der deutschen Bevölkerung: die Option der betreuten Wohngruppe, in: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie 53, S. 522 – 530; ebenso Rothgang H, Müller R, Runte R, Unger R (2017) Pflegereport zur Gesundheitsanalyse Bd. 5. Barmer Ersatzkasse, Berlin). Demgegenüber ist die Wahrscheinlichkeit, einen Platz in einer ambulant betreuten WG zu bekommen, in Deutschland extrem gering. Nur etwa 1 Prozent der Pflegebedürftigen leben in ambulant betreuten WGs – mit großen regionalen Unterschieden (Grabfelder, M; Hildebrandt, H; Lewin, P; Zeptner, M (2022): Häusliche Pflegesettings und Pflegekarrieren im Lichte der Routinedaten. Analyse von GKV- und SPV-Routinedaten der DAK-Gesundheit für den Pflegereport 2022, in: DAK-Pflegereport 2022, S. 106). Überdies sind ambulant betreute WGs, so wie es der Gesetzgeber in der Begründung zu § 38a des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) dargelegt hat, Innovationsfiguren für die notwendigen neuen Pflege- und Versorgungsformen. Denn mit ihrer wohnortnahen, familiären Ausrichtung und den gelebten Beteiligungsstrukturen bieten ambulant betreute WGs gerade in Zeiten eines akuten und dramatisch ansteigenden Fachkräftemangels nicht nur attraktive Arbeitsplätze, sondern sichern dringend benötigte Langzeitpflegeplätze.
Durch die steigenden Personalkosten, durch höhere Energie- und auch Mietkosten sehen sich ambulant betreute WGs vielfach vor dem Aus, werden aktuell Planungen neuer Wohngruppen zurückgestellt, ziehen sich Investoren zurück und signalisieren auch Sozialhilfeträger, dass sie nicht bereit sind, die Kosten für sozialhilfeberechtigte Personen in ambulant betreuten WGs zu übernehmen. Diese Entwicklung wird von den Fragestellern mit großer Sorge gesehen.
Vergleichsweise kurzfristig steht zu befürchten, dass Tausende von Langzeitpflegeplätzen (ca. 40 000 Menschen leben in ambulant betreuten WGs) verloren gehen, weil WGs aufgrund der gravierenden Kostenunterschiede hin zu Pflegeheimen ihre Plätze nicht mehr belegen können. Es droht vielerorts die Aufgabe von Wohngruppen. Der Verweis auf die umfangreichen und vielfältigen Leistungen der häuslichen Pflege – Tagespflege, häusliche Krankenpflege – offenbart eine verbreitete Unkenntnis über die Finanzierung ambulant betreuter WGs (Haumann, W (2022): Häusliche Pflege: Erfahrungen, Einstellungen, Forderungen – Befragung des Instituts für Demoskopie Allensbach, in: DAK Pflegereport, S. 40 ff.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des Angebots und der Nachfrage von ambulant betreuten Wohngruppen für pflegebedürftige Menschen in den vergangenen fünf Jahren?
Wie viel kostet nach Kenntnis der Bundesregierung ein Platz in einer ambulant betreuten Wohngruppe durchschnittlich in Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des Kostendrucks für Pflegebedürftige in ambulant betreuten WGs?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Problemen ambulant betreuter WGs, die sich für ambulant betreute WGs aus der Begrenzung des Eigenanteils für Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen nach § 43c SGB XI ergeben?
Hält die Bundesregierung die Förderung des altersgerechten Umbaus nach § 45e SGB XI für ausreichend, und wenn ja, warum, und wenn nein, welche Maßnahmen sind für eine Verbesserung geplant?
Hält die Bundesregierung die Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen (2 500 Euro je Pflegebedürftigem; max. 10 000 Euro pro Wohngruppe) für ausreichend, und wenn ja, warum, und wenn nein, welche Maßnahmen sind für eine Verbesserung geplant?
Hält die Bundesregierung den Wohngruppenzuschlag für in einer ambulant betreuten WG lebende Pflegebedürftige nach § 38a SGB XI in Höhe von 214 Euro pro Monat für ausreichend, und wenn ja, warum, und wenn nein, welche Maßnahmen sind für eine Verbesserung geplant?
Ist die Bundesregierung überzeugt, dass ambulant betreute Wohngruppen für Pflegebedürftige im Sinne des in § 3 SGB XI festgesetzten Vorrangs der häuslichen Pflege besondere Unterstützung genießen müssen, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass ambulant betreute Wohngruppen Pflegebedürftigen als teilhabeförderliche sowie alltags- und wohnortnahe Versorgungsmöglichkeit erhaltens- und ausbauwürdig sind und deshalb einer Stärkung bedürfen, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung auch angesichts des mangelnden Angebots in der stationären Langzeitpflege die Stärkung und den Angebotsausbau ambulant betreuter WGs für Pflegebedürftige als wohnortnahe Versorgungsform, und wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung eine Verbesserung und Änderung der inhaltlichen Bestimmung des Wohngruppenzuschlages gemäß § 38a SGB XI, und wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung, vergleichbare Regelungen zu § 43c SGB XI für in ambulant betreuten WGs lebende Pflegebedürftige zu schaffen, und wenn ja, welche?
Welche Unterstützungen plant die Bundesregierung über das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hinaus zur Stärkung ambulant betreuter WGs?
Besteht aus der Sicht der Bundesregierung Regelungsbedarf hinsichtlich der Zweckbestimmung zur besonderen Förderung von selbstorganisierten oder in „geteilter Verantwortung“ betriebenen ambulant betreuten WGs für Pflegebedürftige, und wenn ja, welcher?
Plant die Bundesregierung die Möglichkeit, KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-Kredite auch bei Neubauten auch für ambulant betreute WGs zu öffnen, und wenn ja, wann, und wie?
Wie profitieren Pflegebedürftige in ambulant betreuten WGs von den von der Bundesregierung beschlossenen Strom- und Gaspreisbremsen?
Warum wurden ambulant betreute WGs für Pflegebedürftige von der Bundesregierung nicht in den Geltungsbereich der im Gesundheits- und Pflegebereich gesondert aufgestellten Energie-Hilfsfonds aufgenommen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage, dass Länder mit einem hohen Ambulantisierungsgrad besser durch die Pandemie gekommen sind (www.aerzteblatt.de/archiv/216131/Ambulante-Versorgung-Systemvorteil-in-der-Pandemie) sowie die Studie zur aktuellen Lage in Einrichtungen der stationären und ambulanten Langzeitpflege in Baden-Württemberg (LACOVID-BA-WÜ2020) von Elsbernd et al. (2021), wonach ambulante Einrichtungen bei Ausbrüchen mehr Schutz bieten als stationäre Einrichtungen?