Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt aufgrund rassistischer Vorurteile
der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt aufgrund rassistischer Vorurteile gehören in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor zur Alltagserfahrung zahlreicher Menschen. Artikel 3 des Grundgesetzes verpflichtet die Politik u. a. dazu, gegen alle Formen rassistisch motivierter Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt vorzugehen. Um über allgemeine Bekenntnisse zu Gleichheit und Diskriminierungsverbot hinauszugelangen, ist es wichtig, konkrete Maßnahmen zur Eindämmung des Rassismus festzulegen.
Bei der Weltkonferenz gegen Rassismus im September 2001 im südafrikanischen Durban hat sich Deutschland verpflichtet, massiv gegen Rassismus vorzugehen. Dieser Zusage ist die Bundesregierung nicht nachgekommen. Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international und Aktion Courage beklagen: „Fremdenfeindlichkeit ist in Deutschland nach wie vor traurige Realität. Ausgrenzung und Diskriminierung wegen einer anderen Hautfarbe oder ethnischen Herkunft gehören für viele Menschen in unserem Land leider zur alltäglichen Erfahrung“ (Pressemitteilung vom 21. März 2006).
Die Bundesregierung hat zwar in ihrem Siebten Bericht über ihre Menschenrechtspolitik (Bundestagsdrucksache 15/5800, S. 202) noch für das Jahr 2005 die Vorlage eines „Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus“ (NAP) in Umsetzung der Vereinbarungen von Durban versprochen. Bis heute liegt ein solcher Aktionsplan jedoch nicht vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche Gründe haben dazu geführt, dass die Bundesregierung bislang keinen „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus“ vorgelegt hat?
Wann wird die Bundesregierung einen „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus“, der den Vorgaben der UN-Konferenz von Durban entspricht, vorlegen?
Inwieweit werden Nichtregierungsorganisationen und wissenschaftliche Einrichtungen, die über Erfahrungen in der antirassistischen Arbeit verfügen, bei der Ausarbeitung des „Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus“ beteiligt?
Inwieweit wird die Bundesregierung im Rahmen des „Nationalen Aktionsplans“ gegen Rassismus sicherstellen, dass Organisationen, die antirassistische Arbeit vor Ort leisten, nicht durch Mittelkürzungen in ihrer Existenz gefährdet werden?