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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und Schattenübersetzung

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

11.07.2023

Aktualisiert

18.07.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/717713.06.2023

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und Schattenübersetzung

der Abgeordneten Sören Pellmann, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut NETZWERK ARTIKEL 3 e. V. haben Deutschland, Liechtenstein, Österreich und die Schweiz 2007/2008 fast ohne tatsächliche Einbeziehung und Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände eine deutsche Übersetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) vereinbart.

„Alle Bemühungen von Seiten der Behindertenorganisationen in den vier beteiligten Staaten, wenigstens die gröbsten Fehler zu korrigieren, sind gescheitert. Deshalb hat sich das NETZWERK ARTIKEL 3 e. V. 2009 dazu entschlossen, eine sogenannte „Schattenübersetzung“ zu veröffentlichen.“ (Schattenübersetzung – Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – Behindertenrechtskonvention – BRK, 3. Auflage 2018; Zugriffsdatum: 22. Mai 2023, http://www.nw3.de/attachments/article/130/BRK-Schattenuebersetzung-3-Auflage-2018.pdf).

Österreich hat bisher als einziger Staat der vier Länder auf Druck des UN-Fachausschusses in Genf seine Übersetzung korrigiert. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist es höchst fragwürdig, warum die Bundesregierung im Rahmen der Ratifikation im März 2009 der UN-Behindertenrechtskonvention wissentlich und zahlreiche Hinweise der Verbände und Organisationen der Menschen mit Behinderungen ignorierend falsche Übersetzungen der zentralen Begriffe der UN-BRK vornahmen konnte.

Beispielsweise ist in der offiziellen deutschen Fassung der UN-BRK von „integrativ“ und nicht von „inklusiv“ die Rede oder „Barrierefreiheit“ wird falsch mit „Zugänglichkeit“ übersetzt. Dahinter stehen völlig unterschiedliche gesellschaftliche Konzepte. Barrierefreiheit und Inklusion sind viel weitreichendere Rechte und damit sind deutlich umfassendere Ansprüche für Menschen mit Behinderungen verknüpft. Dies trifft auch auf die Begriffe Partizipation und Teilhabe zu. „Während Teilhabe laut der Welt-Gesundheits-Organisation (World Health Organisation: WHO) das „Einbezogensein in eine Lebenssituation“ bedeutet, ist Partizipation mehr als das. Partizipation bedeutet: Beteiligung von Menschen an Entscheidungsprozessen und Einflussnahme auf das Ergebnis.“ (Partizipation | www.teilhabeberatung.de; Zugriffsdatum: 22. Mai 2023, www.teilhabeberatung.de/woerterbuch/partizipation).

Daher besteht aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller erheblicher Handlungsbedarf der Bundesregierung, diese Fehler endlich zu beheben.

Korrekte Sprache wirkt bewusstseinsbildend und erhöht die Sensibilität in der Bevölkerung und auch in Politik, Verwaltungen und bei Gerichten. Daher wird eine korrekte Fassung benötigt. Andere Länder und Regierungen haben diese Fehler nicht vorgenommen oder wenn doch, schon korrigiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wann, und wie wird sich die Bundesregierung zusammen mit den Selbstvertretungsorganisationen und Verbänden von Menschen mit Behinderungen die Fehler in der offiziellen deutschen Fassung der UN-BRK beheben und diese grundlegend im Sinne der „Schattenübersetzung“ überarbeiten?

2

Warum spielt die Überarbeitung der offiziellen deutschen Fassung der UN-BRK keine Rolle in den bisherigen Planungen zur Inklusions- und Teilhabepolitik der Bundesregierung, und wie möchte sie dies ändern?

3

Welches gesellschaftliche Konzept steht aus Sicht der Bundesregierung hinter dem Begriff „Integration“, und ist dieser Begriff in der englischen Originalfassung der UN-BRK der Vereinten Nationen zu finden?

4

Welches gesellschaftliche Konzept ist mit „Inklusion“ nach Kenntnisstand der Bundesregierung gemeint, und ist dieser Begriff in der englischen Originalfassung der UN-BRK der Vereinten Nationen verankert?

5

Wie erklärt die Bundesregierung, dass beispielsweise in Artikel 24 der englischen Fassung „inclusive education system“ und nicht wie in der deutschen Fassung „integratives Bildungssystem“ steht, und was wird sie unternehmen, um dies zügig in „inklusives Bildungssystem“ zu ändern?

6

In Artikel 27 der offiziellen deutschen Fassung wird das Wort „integrativen“ verwendet, obwohl in der englischen Originalfassung „inclusive“ formuliert wurde; welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, und wann wird sie dies ändern?

7

Inwiefern ist die Übersetzung von „Accessibility“ mit „Zugänglichkeit“ sachgerecht, und wäre die Übersetzung mit dem Begriff „Barrierefreiheit“ inhaltlich passender, weil dieser Begriff bereits in anderen Gesetzen verwendet und definiert wird und weitreichender ist?

8

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass in der offiziellen deutschen Fassung „Participation“ mit „Teilhabe“ übersetzt wird, obwohl beide Begriffe eindeutig definiert und unterschiedliche Sachverhalte darstellen, und wann, und wie wird sie dies in der offiziellen deutschen Fassung der UN-BRK verbessern und ändern?

9

Warum wurde in der deutschen offiziellen Fassung der UN-BRK „unabhängige Lebensführung“ und nicht „selbstbestimmtes Leben“ formuliert, und in welcher Form wird die Bundesregierung dies entsprechend ändern?

10

Wann, und wie wird die Bundesregierung das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention überarbeiten und insbesondere private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zu umfassender Barrierefreiheit verpflichten und ein wirksames Verbandsklagerecht verankern?

11

Wann wird die Bundesregierung endlich den im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bereits für das Jahr 2022 angekündigten Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen vorlegen, und inwieweit werden Selbstvertretungsorganisationen und Verbände von Menschen mit Behinderungen, von Beginn an, an der Erarbeitung tatsächlich partizipiert?

12

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in diesem Konzept zur Schaffung von mehr Barrierefreiheit in Einrichtungen des Gesundheitssystems und Arztpraxen sowie für eine deutlich bessere Sensibilität des Personals in Gesundheit und Pflege gegenüber Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen verbindlich vereinbaren?

Berlin, den 6. Juni 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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