Mögliche Verzögerungen bei Förderzusage für Thyssenkrupp Investition – Offener Brief der Arbeitnehmervertreter an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
der Abgeordneten Christian Leye, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mitte Mai 2023 wurde bekannt, dass vier Arbeitnehmervertreter der Thyssenkrupp AG und der Stahlsparte einen offenen Brief an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, gesendet haben, in welchem sie beklagen, dass die Förderung des Bundes für den Bau einer Direktreduktionsanlage bei Thyssenkrupp noch immer unklar sei und befürchtet wird, dass der Bund seine versprochene Förderung kürzt. Dies könnte die Rücknahme der Investitionsentscheidung bei Thyssenkrupp und somit das Scheitern des grünen Umbaus des Unternehmens zur Folge haben, heißt es in dem Brief.
Konkret geht es um den Bau einer Direktreduktionsanlage sowie zweier Einschmelzer, für welche Thyssenkrupp unter dem Vorbehalt einer Förderung durch die öffentliche Hand, bereits vergangenen Herbst die Investitionsentscheidung getroffen hat und Anfang März 2023 einen Auftrag an SMS group vergeben hat (von hier an „das Projekt“ genannt). Der Bau dieser Anlage ist der erste Schritt, um das Thyssenkrupp Stahlwerk in Duisburg, das größte Stahlwerk Europas, klimafreundlicher zu machen und „grünen Stahl“ herstellen zu können. Noch vor über einem Jahr soll der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, bei einem Besuch in Duisburg eine „Milliarden-Hilfe“ in Aussicht gestellt haben (rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/habeck-verspricht-thyssenkrupp-milliarden-hilfe-cooler-plan_aid-66503927) und versprochen haben, „whatever it takes“ bereitzustellen, um die Transformation zu ermöglichen.
Das Projekt soll gut 2 Mrd. Euro kosten. Einen Förderantrag hat Thyssenkrupp im Rahmen des IPCEI (Important Project of Common European Interest) Wasserstoff eingereicht. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens unterstützt das Vorhaben mit 700 Mio. Euro, die genaue Fördersumme aus Berlin ist jedoch nicht bekannt, „soll jedoch höher liegen“ (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/thyssenkrupp-stahlwerk-habeck-kerner-ig-metall-subventionen-direktreduktionsanlage-1.5867266). Mal heißt es, die Bundesregierung wolle „mehr als das Doppelte“ (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/thyssenkrupp-duisburg-stahl-direktreduktionsanlage-metz-eu-wuest-subventionen-1.5760800) als das Land geben, was mehr als 1,4 Mrd. Euro entspräche. In anderen Berichten heißt es, der Bund habe zugesagt 70 Prozent der Gesamtförderung übernehmen zu wollen (www.wiwo.de/unternehmen/industrie/direktreduktionsanlage-thyssenkrupps-gruene-offensive-und-wie-wichtig-sie-wirklich-ist/29002352.html; www.handelsblatt.com/politik/deutschland/wirtschaftspolitik-wie-sich-robert-habeck-im-ruhrgebiet-als-unterstuetzer-der-stahlindustrie-praesentiert/28094580.html). In besagtem Brief werfen die Arbeitnehmervertreter Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck jedoch vor: „In den Gesprächen zwischen Thyssenkrupp und Ihrem Haus wird deutlich, dass es massive Widerstände in Brüssel und/oder Berlin gibt, die zugesagte Fördersumme zu bewilligen“ (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/thyssenkrupp-stahlwerk-habeck-kerner-ig-metall-subventionen-direktreduktionsanlage-1.5867266). Zwischenzeitlich soll es bereits zu einer Kürzung der Förderung des Bundes gekommen sein. Für beide Förderungen, sowohl vom Bund und Land, stehen noch die beihilferechtlichen Genehmigungen der EU-Kommission aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Fördersumme hat Thyssenkrupp im Rahmen des IPCEI-Wasserstoff-Förderprogramms beantragt (sollte sich die beantragte Summe seit des Interessenbekundungsverfahrens verändert haben, Anpassungen bitte mit aufzählen)?
Welche Fördersummen standen im Raum bzw. wurden von Vertretern der Bundesregierung in den Gesprächen mit Vertretern der Thyssenkrupp AG, welche „Diskussion Förderung grüner Stahl und Austausch“ zum Inhalt hatten (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 20/6782), in Aussicht gestellt?
Gab es offizielle oder inoffizielle Zusagen oder Garantien seitens Vertreterinnen oder Vertretern der Bundesregierung gegenüber Vertreterinnen oder Vertretern von Thyssenkrupp AG, welche dazu beigetragen haben, dass Thyssenkrupp Anfang März 2023 trotz der noch ausstehenden offiziellen Förderzusage seitens des Bundes den Auftrag für den Bau einer Direktreduktionsanlage und zweier Einschmelzer an die SMS group vergeben hat, und wenn ja, wie lauten diese?
Aus welchen Gründen konnte das Land Nordrhein-Westfalen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eine konkrete Fördersumme nennen und diese öffentlich kommunizieren, obwohl wie beim Bund auch für diese Förderung noch die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission aussteht, und der Bund nicht?
Ist es korrekt, dass es zwischenzeitlich zu einer Kürzung der angedachten Fördersumme für das Projekt gekommen ist?
Wenn ja, wann kam es zu der Kürzung, und um welche Höhe wurde die Fördersumme gekürzt?
Wenn ja, aus welchen Gründen kam es zu der Kürzung?
Ist es zutreffend, dass Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck versprochen hat, „whatever it takes“ werde für die klimaneutrale Transformation in der Stahlindustrie zur Verfügung gestellt?
Hat sich die Position des Bundesministers diesbezüglich in der Zwischenzeit verändert, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Aussage des Briefs, dass eine weitere Kürzung der Fördersumme oder eine weitere Verzögerung der Förderentscheidung, eine Rücknahme der Investitionsentscheidung bei Thyssenkrupp bedeuten und somit das Scheitern des Projekts zur Folge haben könnte, richtig?
Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um das Scheitern des Projekts zu verhindern?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies, und auf welcher Grundlage widerspricht sie dieser Aussage?
Stimmt die Bundesregierung der Befürchtung zu, langfristig könnten Arbeitsplätze gefährdet sein, sollte es zu einem Scheitern des Projekts kommen, und wenn ja, wie viele Arbeitsplätze könnten aus Sicht der Bundesregierung betroffen sein?
Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte, dass Thyssenkrupp im Falle einer Förderabsage seitens des Bundes andere Möglichkeiten hätte, die Investitionssumme für das geplante Projekt aufzubringen, und wenn ja, welche?
Wie verhält sich die Bundesregierung zu der im Brief getroffenen Aussage, dass die Verhandlungen „zäh“ verliefen und dass es „massive Widerstände in Berlin und/oder Brüssel“ gebe?
Welche konkreten Vorbehalte gibt es seitens der Bundesregierung, den Förderbescheid auszustellen?
Welche konkreten Vorbehalte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der EU-Kommission, die beihilferechtliche Genehmigung auszustellen?
Welche konkreten Punkte werden zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission bezüglich des Förderantrags noch verhandelt?
Aus welchen Gründen konnte die rechtliche und haushälterische Prüfung durch die Bundesregierung als Grundlage für die Förderentscheidung bisher noch nicht erfolgen, und wann wird diese voraussichtlich erfolgen?
Wann rechnet die Bundesregierung mit der beihilferechtlichen Zustimmung der EU-Kommission?
Wann ist mit einer endgültigen Förderentscheidung des Bundes zu rechnen?
Würde die Bundesregierung die Dauer des Verfahrens in diesem Fall als untypisch bezeichnen?
Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Hauptgründe für die Verzögerungen im Verfahren?
Wie lange haben vergleichbare Verfahren von Antragstellung bis Ausstellung des Förderentscheids, welche ebenfalls eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission bedurft haben, gedauert (beispielsweise im Fall der Förderung der Salzgitter AG im Rahmen des IPCEI Wasserstoff)?
Vor dem Hintergrund, dass der Bund den Umbau der Stahlsparte bei Thyssenkrupp voraussichtlich mit einer milliardenscheren Fördersumme unterstützen wird und nicht nur für den Bau der Anlage, sondern auch für den späteren Betrieb vermutlich weitere Zuwendungen der öffentlichen Hand notwendig sein werden (www.waz.de/wirtschaft/thyssenkrupp-ringen-um-milliarden-fuer-den-stahl-in-duisburg-id238447529.html) und das Unternehmen gleichzeitig auf der Suche nach Investoren, Partnern oder Käufern für die Stahlsparte mit ihren gut 26 000 Beschäftigten ist, hat die Bundesregierung bereits eine Beteiligung an dem Unternehmen in Erwägung gezogen?
Wenn ja, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung bisher für und welche gegen eine Beteiligung?
Wie verhält sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu den Aussagen der Sachverständigen Mariana Mazzucato, welche an der Anhörung im Wirtschaftsausschuss am 10. Mai 2023 auf Einladung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilgenommen hat, dass der Staat bei hohen Förderungen, nicht nur das Risiko mittragen, sondern auch an den Gewinnen beteiligt werden sollte, und welche Möglichkeiten, dies umzusetzen, sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bei Förderprogrammen für die deutsche Stahlindustrie?