Nachhaltigkeitsstrategie und Anlagepraktiken der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
der Abgeordneten Janine Wissler, Dr. Gesine Lötzsch, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Caren Lay, Ina Latendorf, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Eine investigative Recherche des „Manager Magazins“ hat im vergangenen Jahr 2022 aufgedeckt, dass die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) 130 Mio. Euro in ein aus Sicht der Fragesteller als Hochrisiko-Anleihe zu qualifizierendes Wertpapier der German Invest, einer Tochter des Immobilienentwicklers Aggregate, investiert hat (vgl. Manager Magazin 9/2022). Auf Nachfrage konnte bislang nicht bestätigt werden, ob die durch die German Invest emittierte Anleihe von 130 Mio. Euro wie geplant zum 1. September 2022 inklusive Kupon zurückgezahlt wurde. Dies stellen Nachforschungen heraus, die die Initiative SustainVBL, eine Selbstorganisation von VBL-Versicherten, unternommen hat. In Erfordernis der Schaffung von Transparenz und Sicherheit für die VBL-Versicherten hatte die Initiative hierzu das die VBL beaufsichtigende Bundesministerium der Finanzen (BMF) um Antwort ersucht. Allerdings sind die erhaltenen Auskünfte aus Sicht von SustainVBL nicht zufriedenstellend, um Klarheit in der Sache zu schaffen (vgl. www.sustainvbl.de/). Die Einzelanlage der VBL in die besagte Anleihe der German Invest wirft weiterhin Fragen zur Nachhaltigkeitsstrategie und zu Anlagepraktiken der VBL auf.
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist bundesweit mit rund 5 Millionen Versicherten, 5 400 Arbeitgebern und rund 5,6 Mrd. Euro Leistungszahlungen an 1,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner jährlich die größte Zusatzversorgungseinrichtung für betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst. Die VBL verwaltet zu diesem Zweck Kapitalanlagen mit einem Marktwert von über 50 Mrd. Euro. Beteiligt an der VBL sind unter anderem Bund, Länder, kommunale Arbeitgeber und Träger der Sozialversicherung (vgl. URL www.vbl.de).
Laut § 3 der VBL-Satzung führt das BMF die Aufsicht über die VBL. Das BMF soll prüfen, dass die Tätigkeit der Anstalt „nicht gegen die Belange der VBL“ und damit auch nicht gegen die Belange ihrer Versicherten verstößt. Ebenfalls in die Aufsicht eingebunden sind laut Satzung der Bundesrechnungshof sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Unklar ist aus Sicht der Fragesteller, welche Form diese Aufsicht annimmt.
Zur Nachhaltigkeitsstrategie der VBL ist festzuhalten, dass sich die Bundesregierung laut BMF-Staatssekretär Dr. Florian Toncar zum Ziel gesetzt hat, Deutschland zu einem weltweit führenden „Sustainable Finance“-Standort weiterzuentwickeln (URL www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2022/Beitraege_Sustainable_Finance_2022/fa_bj_2209_Namensbeitrag_Toncar.html). Die VBL spricht das Thema Nachhaltigkeit in ihren neuen Grundsätzen zur Anlagepolitik zwar erstmals an. Doch es fehlen aus Sicht der Fragesteller klare Nachhaltigkeitskriterien sowie konkrete Angaben und Transparenz darüber, wie die VBL ihre Investments an Nachhaltigkeitskriterien anpasst, wer über Ausschlüsse entscheidet, und wer dies überprüft (URL www.vbl.de/de/grunds%C3%A4tze-der-anlagepolitik).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Ist es zutreffend, dass die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder 130 Mio. Euro in eine Anleihe der German Invest mit einem Zinskupon von 15 Prozent bei einer Laufzeit von einem Jahr und damit aus Sicht der Fragesteller in eine Hochrisiko-Anleihe investiert hat?
a) Wurde diese Anleihe nach Kenntnis des BMF wie geplant zum 1. Dezember 2022 zurückgezahlt?
b) Sind dem BMF die Medienberichte über C. C., den Geschäftsführer des Mutterunternehmens Aggregate der German Invest, bekannt, und wenn ja, wie positioniert sich das BMF vor diesem Hintergrund zur Investition der VBL in die Anleihe (vgl. URL www.zdf.de/politik/frontal/adler-group-immobilien-gigant-in-der-krise-100.html)?
Steht das BMF mit dem neuen VBL-Vorstand Dr. Michael Leinwand bezüglich dessen Pläne, das Anlagevermögen der VBL künftig stärker aktiv zu verwalten und verstärkt auf alternative Anlageformen wie Private Debt oder Private Equity zu setzen, in Kontakt (vgl. URL www.dpn-online.com/betriebliche-altersversorgung/substanz-entscheidet-nicht-quoten-fortsetzung-101627 )?
Wie bewertet das BMF diesen Strategiewechsel, auch vor dem Hintergrund der derzeit volatilen Situation an den Finanzmärkten?
Wie übt das BMF seine Aufsicht gemäß § 3 der VBL-Satzung aus und stellt sicher, dass die Tätigkeit der Anstaltsorgane nicht gegen die Belange der VBL und damit ihrer Versicherten verstößt?
a) Welche Stelle im BMF ist damit betraut?
b) Berichtet der VBL-Vorstand dem BMF über Details seiner Anlagen, beispielsweise Neuinvestments, die vom Standard breit gefächerter, passiv gemanagter Fonds abweichen?
c) Prüft das BMF Neuinvestments der VBL bezüglich Risiko und erwartetem Ertrag und deren Verhältnismäßigkeit, zumindest im Falle von Nicht-Standard-Investments, und wenn ja, nach welchen Kriterien, und durch wen werden diese geprüft?
d) Berichtet die VBL dem BMF über Ausfälle aus seinen Anlagen?
e) Ist dem BMF bekannt, welche Sorgfaltspflichten VBL-Mitarbeiterinnen und VBL-Mitarbeiter und der Vorstand beim Treffen von Investmententscheidungen einhalten müssen?
Setzt sich das BMF im Rahmen der Sustainable-Finance-Strategie der Bundesregierung für eine Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie der VBL ein?
a) Wird die VBL als staatlich beaufsichtigte und größte Zusatzversorgungseinrichtung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Deutschland vonseiten des BMF zu Sustainable-Finance-Kriterien verpflichtet, und wenn ja, wie sehen diese aus, und welche Stelle im BMF ist damit betraut?
b) Wie überprüft das BMF die Nachhaltigkeits-Compliance der VBL?
Plant die Bundesregierung die Schaffung von Transparenz, sodass Pflichtversicherte einsehen können, was mit den für Betriebsrenten angelegten Geldern passiert?
a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung – sofern entsprechende Kenntnisse vorliegen – aus den Regelungen bei anderen staatlichen Pensionskassen, z. B. beim Norwegischen Pensionsfonds, der alle Anlagen auf Wertpapierebene transparent macht?
b) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass Versicherte hierzulande die Möglichkeit haben sollten, Anlagen auf Wertpapierebene einzusehen, und wenn nein, warum nicht?
c) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die Öffentlichkeit das Recht haben sollte, über die Anlagen von öffentlichem Geld (und die einer Anstalt öffentlichen Rechts) Bescheid zu wissen, und wenn nein, warum nicht?
d) Ist die Ansicht der Fragesteller zutreffend, dass das BMF die Belange der Versicherten und das Interesse der Öffentlichkeit an den Geschäfts- und Investitionspraktiken der VBL den Geheimhaltungsinteressen der VBL unterordnet, und wenn ja, warum (als Nachfrage auf die Antwort der Bundesregierung zu Fragen der SustainVBL, in der die Bundesregierung als Grund auf zu wahrende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der VBL verweist, wohingegen SustainVBL geltend macht, dass die VBL durch deren „langfristig orientierte Anlagepolitik“ (entsprechend der VBL-Selbstdarstellung) nicht schnell oder im Verborgenen reagieren müsse und damit die angeführte Begründung der Bundesregierung entkräftet sieht, www.sustainvbl.de/app/download/18221776996/Antwort%20BMF_Anfrage%20SustainVBL.pdf?t=1675347379?
e) Wird die VBL gegenüber dem BMF zum Jahresende 2023 zur Schaffung von Transparenz ihre Investments offenlegen?