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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Kommunale Wärmeplanung als Instrument der Wärmewende (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6666)

(insgesamt 95 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

13.07.2023

Aktualisiert

24.07.2023

BT20/727115.06.2023

Kommunale Wärmeplanung als Instrument der Wärmewende (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6666)

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Roger Beckamp, Sebastian Münzenmaier, René Bochmann, Karsten Hilse, Steffen Kotré, Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD Kommunale Wärmeplanung als Instrument der Wärmewende (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6666) Die Fragesteller reagieren mit der vorliegenden Nachfrage auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6666. Diese führte aus, die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zum Instrument der kommunalen Wärmeplanung sei noch nicht abgeschlossen und der Ressortabstimmung solle durch die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6427 nicht vorgegriffen werden. Die Fragen wurden in ihrer Gesamtheit mit diesen Hinweisen nicht beantwortet. Mindestens seit dem 24. Mai 2023 liegt Teilen der Öffentlichkeit der Referentenentwurf für ein „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ vor (vgl. www.stern.de/news/bauministerium-bereitet-gesetz- zu-kommunaler-waermeplanung-vor-33497342.html; www.focus.de/finanzen/8 9-seiten-im-check-dieser-waerme-plan-ist-staatliche-datensammlung-ueber-uns eren-energieverbrauch_id_194666541.html; www.morgenpost.de/politik/article 238489963/heizung-waermeplan-heizkataster-geywitz-kommunen.html). Die Fragesteller halten die Bundesregierung nunmehr nach ihrer eigenen Maßgabe für auskunftsfähig im Sinne der vorliegenden Nachfrage und geben der Bundesregierung mit der vorliegenden Nachfrage erneut Gelegenheit zu einer Beantwortung der Fragen. Aufgrund des Zusammenhangs der kommunalen Wärmeplanung mit der Wärmewende bezieht sich ein Gutteil des Fragenkatalogs der Kleinen Anfrage auf beide Themen. Die Grundlagen für die Fragen bilden im Wesentlichen die Gutachten und Stellungnahmen (zitiert in ebendiesen Fragen), die im Hinblick auf die Wärmeplanung erstellt wurden. Der Fragenkatalog lässt sich grob in folgende Bereiche untergliedern: Wärmewende (Fragen 1 bis 7), kommunale Wärmeplanung im Allgemeinen (Fragen 8 bis 33), betroffene Ebenen (Länder, Kommunen, Quartiere, Bürger) (Fragen 34 bis 61), Datenerhebung (Fragen 62 bis 70), Dienstleister (Fragen 71 bis 78), Förderung (Fragen 79 bis 84), Technologien (Fragen 85 bis 88), Gasnetz (Fragen 89 bis 95). Deutscher Bundestag Drucksache 20/7271 20. Wahlperiode 15.06.2023 Wir fragen die Bundesregierung:  1. Mit welcher Arbeitsdefinition, in aktueller und verbindlicher Hinsicht, der sogenannten Wärmewende arbeitet die Bundesregierung (vgl. www.umwe ltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-202 2_kurzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 8; www.bmwk.de/R edaktion/DE/Downloads/Energie/diskussionspapier-waermeplanung.pdf ?__blob=publicationFile&v=4, S. 3), und welche konkreten Ziele verfolgt sie damit (bitte ausführen und begründen)?  2. Welchen Stellenwert hat die Wärmewende für die Bundesregierung im Rahmen der Energiewende (bitte ausführen und begründen)?  3. Kann sich die Bundesregierung bei ihren Vorhaben zur Umsetzung der Wärmewende bzw. der Dekarbonisierung des Wärmesektors auf verbindliche internationale Vorgaben beziehen, und wenn ja, welche sind das?  4. Welche Instrumente des Bundes sind für die Erreichung der Ziele der Wärmewende nach gegenwärtigem Stand vorgesehen (bitte begründen)?  5. Fördert die Bundesregierung die Wärmewende, und wenn ja, inwiefern (bitte nach Programmen, Initiativen, Maßnahmen, Projekten und jeweiligen Fördermitteln aufschlüsseln)?  6. Spielt die räumliche Steuerung von Fördergeldern bei der Wärmewende eine Rolle, und wenn ja, welche (bitte ausführen und begründen)?  7. Warum spielen für die Bundesregierung die Kommunen bei der Umsetzung der Wärmewende eine entscheidende Rolle (www.klimaschutz.de/de/ service/meldungen/neue-impulsfoerderung-fuer-kommunale-waermepla nung), und warum sollten sich diese an der Umsetzung der Wärmewende nach Ansicht der Bundesregierung beteiligen (bitte ausführen)?  8. Mit welcher Arbeitsdefinition der kommunalen Wärmeplanung arbeitet die Bundesregierung (vgl. www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medie n/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_waermepl anung.pdf, S. 20f)?  9. Kann sich die Bundesregierung bei der kommunalen Wärmeplanung auf verbindliche internationale Vorgaben beziehen, und wenn ja, welche sind das? 10. Kann die Bundesregierung bei der kommunalen Wärmeplanung auf Erfahrungen anderer Staaten zurückgreifen, und wenn ja, welche von diesen Erfahrungen sind nach Auffassung der Bundesregierung relevant (bitte begründen und aus Sicht der Bundesregierung auf positive wie negative Aspekte eingehen)? 11. Welchen Stellenwert hat die kommunale Wärmeplanung für die Bundesregierung im Rahmen der Wärmewende (vgl. www.bundesregierung.de/br eg-de/themen/klimaschutz/waermewende-1794724) (bitte begründen)? 12. Wann ist ein Inkrafttreten eines Bundesgesetzes oder mehrerer Bundesgesetze zur kommunalen Wärmeplanung nach derzeitigem Stand und nach Kenntnis der Bundesregierung geplant? 13. Auf welchen Zeitraum zielt die flächendeckende Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung ab (www.bmwk.de/Navigation/DE/Service/Stellung nahmen/Kommunale-Waermeplanung/stellungnahmen-kommunale-warme planung.html?cms_gtp=4950086_list%253D3)? 14. Welche Aufgaben hat die kommunale Wärmeplanung (vgl. www.umweltb undesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_k urzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 22), und was leistet die kommunale Wärmeplanung nach Ansicht der Bundesregierung (vgl. www. umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_1 2-2022_kurzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 18)? 15. Geht die Bundesregierung von unterschiedlichen Herausforderungen bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und Wärmewende in unterschiedlichen siedlungsstrukturellen Regionstypen (www.bbsr .bun d.de/BBSR/DE/forschung/raumbeobachtung/Raumabgrenzungen/deutschl and/regionen/siedlungsstrukturelle-regionstypen/regionstypen.html, Kreistypen (www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/raumbeobachtung/R aumabgrenzungen/deutschland/kreise/siedlungsstrukturelle-kreistypen/krei stypen.html#:~:text=F%C3%BCr%20den%20siedlungsstrukturellen%20K reistyp%20werden,siedlungsstrukturellen%20Kreistyp%20verkn%C3%B Cpft%20werden%20kann) sowie Stadt- und Gemeindetypen (www.bbsr.b und.de/BBSR/DE/forschung/raumbeobachtung/Raumabgrenzungen/deutsc hland/gemeinden/StadtGemeindetyp/StadtGemeindetyp.html) aus, und wenn ja, inwiefern (wenn ja, bitte begründen und nach siedlungsstrukturellen Regionstypen, Kreistypen sowie Stadt- und Gemeindetypen aufschlüsseln)? 16. Gibt es bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und Wärmewende definierte Schwerpunktgebiete, und wenn ja, welche sind das, und weshalb sind sie das (vgl. www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/me dien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_waerm eplanung.pdf, S. 44)? 17. In welchem Verhältnis steht die Wärmeplanung mit bestehenden Rechtsvorschriften (insbesondere das Raum-, Bauplanungs- und Fachplanungsrecht), bestehenden Satzungen und laufenden Konzessionsverträgen nach Kenntnis der Bundesregierung (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/ Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-v ku.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 3), und plant die Bundesregierung diesbezüglich Änderungen (bitte begründen)? 18. Plant die Bundesregierung den Einsatz von Instrumenten des allgemeinen und des besonderen Städtebaurechts mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung und Wärmewende, und wenn ja, welche sind das (vgl. stiftung-um weltenergierecht.de/wp-content/uploads/2022/12/KoWaP_Handlungsempf ehlungen_kommunale-Waermeplanung_2022-12-15.pdf, S. 9 ff.) ? 19. Plant die Bundesregierung, die kommunale Wärmeplanung verbindlich zu gestalten, und wenn ja, welche Instrumente sieht die Bundesregierung dafür für welche Akteure vor (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/ medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_wae rmeplanung.pdf, S. 31 f.)? 20. Führt der Abruf von Fördermitteln zur Wärmeplanung durch die Kommunen und/oder das Vorliegen eines kommunalen Wärmeplanes zu einer Verpflichtung, diesen Wärmeplan umzusetzen? a) Wenn ja, in welchem Ausmaß muss die Kommune den Wärmeplan umsetzen? b) Wenn nein, welche Folgen hat ein nicht umgesetzter Wärmeplan für Kommunen? c) Hat die Bundesregierung vor, an den Kommunen direkte finanzielle Zuweisungen vorzunehmen (vgl. www.umweltbundesamt.de/sites/defa ult/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kom munale_waermeplanung.pdf, S. 31)? 21. Welche Formen der Energienutzung werden von der Bundesregierung bei der kommunalen Wärmeplanung und der Wärmewende berücksichtigt (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungn ahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-eon.pdf?__blob=publication File&v=4) (bitte begründen)? 22. Zielt die Bundesregierung auf eine gebäudescharfe räumliche Auflösung mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung und Wärmewende ab (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/diskussionspapier-waer meplanung.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 14)? a) Wenn ja, weshalb? b) Wenn ja, welche Informationen werden auf dieser Ebene abgefragt und dargestellt? 23. Mit welchen personellen und finanziellen Kosten für die kommunale Wärmeplanung und Wärmewende plant die Bundesregierung mit Blick auf die Kommunalverwaltung (bitte begründen)? 24. Spielen Abwärmenutzungsstrategien bei der kommunalen Wärmeplanung und der Wärmewende für die Bundesregierung eine Rolle (vgl. www.umw eltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-202 2_kurzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 38) (bitte ausführen)? a) Wenn ja, welche Strategien liegen der Bundesregierung vor? b) Wenn ja, profitieren die Kommunen davon (bitte ausführen)? 25. Werden bestehende Planungen zum Wärmenetzausbau und zur Wärmenetztransformation bei der Ausarbeitung der kommunalen Wärmeplanung berücksichtigt (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahme n/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-agfw.pdf?__blo b=publicationFile&v=4, S. 5) a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)? b) Wenn ja, bedürfen nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen, die die bestehende oder potenzielle Wärmeerzeugungs- und Verteilungsinfrastruktur betreffen, der expliziten Zustimmung der betroffenen Wärmenetzbetreiber (bitte begründen)? c) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 26. Ist die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und der Wärmewende nach Ansicht der Bundesregierung in raumordnungspolitischer Hinsicht durch die Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) gewährleistet (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/planu ngs-genehmigungsverfahren-2129628)? a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)? b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 27. Berücksichtigt die Bundesregierung das Problem der Flächenkonkurrenz, und plant sie vor diesem Hintergrund, dass für die kommunale Wärmeplanung und die Wärmewende geeignete Flächen leichter und priorisiert in ihrer Nutzung ausgewiesen werden können? a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)? b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 28. Plant die Bundesregierung im Bereich der kommunalen Wärmeplanung und der Wärmewende einen Monitoringprozess und/oder Zwischenschritte wie etwa ein „Zielszenario 2030“ (vgl. www.umweltbundesamt.de/sites/de fault/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_komm unale_waermeplanung.pdf, S. 25) (bitte begründen)? 29. Wie viele Personen aus welchen Organisationen nahmen jeweils an dem Webinar zur kommunalen Wärmeplanung am 8. November 2022 und dem Webinar am 8. Dezember 2022 teil (www.klimaschutz.de/de/service/meld ungen/neue-impulsfoerderung-fuer-kommunale-waermeplanung), und wie war jeweils die Rückmeldung der Teilnehmer zur kommunalen Wärmeplanung? 30. Welche Erkenntnisse und Erwartungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Bestandsanalyse, der Potenzialanalyse, dem Zielszenario und der Wärmewendestrategie im Hinblick auf die kommunale Wärmeplanung nach gegenwärtigem Stand (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Download s/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220831- deutscher-stadtetag.pdf?__blob=publicationFile&v=4)? 31. Von welchen Ausgangswerten gehen die Potenzialanalysen aus, welche Potenziale werden nach gegenwärtigem Stand ermittelt, und wer führt diese Analysen jeweils durch (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downlo ads/Energie/diskussionspapier-waermeplanung.pdf?__blob=publicationFil e&v=4, S. 14) (bitte begründen)? 32. Welche Energieträger werden bei der Potenzialanalyse berücksichtigt (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahm en-kommunale-warmeplanung/20220822-eon.pdf?__blob=publicationFile &v=4) (bitte begründen)? 33. Plant die Bundesregierung gegenwärtig, etwa aufgrund der stark gestiegenen Preise für Baumaterialien (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilun gen/2023/02/PD23_N006_61.html) oder aufgrund des Fachkräftemangels, einen flexiblen Umgang mit Umsetzungsfristen (vgl. www.bmwk.de/Reda ktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warm eplanung/20220822-dstgb.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 6) der Wärmeplanung und der Wärmewende? a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)? b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 34. Welche Rückkopplungsmechanismen zwischen Bundesregierung und weiteren Akteuren der Bundesebene, der Länder, der Kommunen, der Quartiere und nach Maßgabe der Bundesregierung weiteren relevanten Akteuren hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und Wärmewende jeweils etabliert oder wird diese etablieren (bitte ausführen und begründen)? 35. Verpflichtet die Bundesregierung die Länder zur Gewährleistung der kommunalen Wärmeplanung oder anderer Instrumente mit Blick auf die Wärmewende, und wenn ja, welche Institutionen haben eine räumliche Planung dann auszuführen (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/med ien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_waerme planung.pdf, S. 31) (bitte begründen)? 36. Ist es der Bundesregierung rechtlich möglich, den Kommunen eine Wärmeplanung aufzuerlegen, und welche Rolle spielen die Länder dabei (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahm en-kommunale-warmeplanung/20220822-deutscher-landkreistag.pdf?__bl ob=publicationFile&v=4) (bitte begründen)? 37. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Aufgabenübertragungsverbot des Artikels 84 Absatz 1 Satz 7 des Grundgesetzes (GG) im Blick auf die kommunale Wärmeplanung und Wärmewende (stiftung-umw eltenergierecht.de/wp-content/uploads/2022/12/KoWaP_Handlungsempfe hlungen_kommunale-Waermeplanung_2022-12-15.pdf, S. 8), und welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihr eigenes Handeln? 38. Plant die Bundesregierung gegenwärtig, etwa ausgehend von den bisherigen Beratungen zur Wärmeplanung und Wärmewende, keine bundesgesetzlich einheitliche Regelung zu etablieren (www.bmwk.de/Redaktion/D E/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanun g/20220822-dstgb.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 4) (bitte ausführen und begründen)? a) Wenn ja, welche Konsequenzen hat das nach Auffassung der Bundesregierung für die Länder? b) Wenn ja, welche Konsequenzen hat das nach Auffassung der Bundesregierung für die Ausgestaltungsmöglichkeiten bei der Umsetzung und Finanzierung? 39. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Konflikt zwischen der Umsetzung der treibhausneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestandes und den verfassungsrechtlich verbrieften kommunalen Gestaltungsspielräumen in einem föderalen System (www.umweltbundesamt.de/sites/defau lt/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommuna le_waermeplanung.pdf, S. 42)? a) Wenn ja, inwiefern (bitte ausführen)? b) Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)? 40. Werden bei der kommunalen Wärmeplanung und der Wärmewende von den Gemeinden bereits erstellte und in Durchführung befindliche Wärmepläne berücksichtigt (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungn ahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-deutscher-l andkreistag.pdf?__blob=publicationFile&v=4)? a) Wenn ja, inwiefern (bitte ausführen)? b) Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)? 41. Welche Rolle spielen die Kommunen beim strategischen Ausbau von Wärmenetzen mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung und die Wärmewende nach Kenntnis der Bundesregierung, und unterstützt die Bundesregierung die Kommunen bei dem Ausbau von Wärmenetzen (vgl. www.u mweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12- 2022_kurzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 36 f.)? 42. Aus welchem Grund musste die Kommunalrichtlinie um die kommunale Wärmeplanung erweitert werden (www.klimaschutz.de/de/service/meldun gen/neue-impulsfoerderung-fuer-kommunale-waermeplanung)? 43. Plant die Bundesregierung Planungsgemeinschaften und eine Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit, und wenn ja, in Bezug auf welche Akteure und Maßnahmen (vgl. stiftung-umweltenergierecht.de/wp-conten t/uploads/2022/12/KoWaP_Handlungsempfehlungen_kommunale-Waerm eplanung_2022-12-15.pdf, S. 7)? 44. Mit welchen baulichen Maßnahmen in den Kommunen ist die Umsetzung der Wärmeplanung und der Wärmewende nach Kenntnis der Bundesregierung verbunden, und inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung diese etwa im Bereich von Förderungen (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downlo ads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/2022083 1-deutscher-stadtetag.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 1) (bitte ausführen und begründen)? 45. Welchen Stellenwert nehmen die kommunale Wärmeplanung und die Wärmewende für die Bundesregierung mit Blick auf die kommunale Daseinsvorsorge im Vergleich zu anderen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge ein (bitte begründen)? 46. Kann die Bundesregierung den Kommunen gegenüber eine Fürsorgefunktion bei der bezahlbaren Wärmeversorgung der Bevölkerung im Hinblick auf die kommunale Wärmeplanung und die Wärmewende garantieren (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahm en-kommunale-warmeplanung/20220822-dstgb.pdf?__blob=publicationFil e&v=6, S. 3)? a) Wenn ja, verhindert die Bundesregierung, dass den Kommunen die Aufgabe der bezahlbaren Wärmeversorgung der Bevölkerung zugewiesen wird und ggf. inwiefern (bitte begründen)? b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 47. Welche Kosten entstehen den Landkreisen, Städten und Gemeinden durch die Wärmeplanung nach Kenntnis der Bundesregierung (www.bmwk.de/R edaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-wa rmeplanung/20220822-deutscher-landkreistag.pdf?__blob=publicationFile &v=4), und werden diese durch den Bund aufgefangen (bitte nach jeweiligen Kosten aufschlüsseln)? 48. Plant die Bundesregierung einen dauerhaften und vollständigen Ausgleich der Kosten im Bereich der Infrastrukturanpassungsmaßnahmen einschließlich der Personal- und Planungskosten gegenüber den Kommunen (www.b mwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kom munale-warmeplanung/20220822-dstgb.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 4) (bitte ausführen und begründen)? a) Wenn ja, beinhaltet dies die Erschließung klimaneutraler Wärmequellen (bitte begründen)? b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 49. Entstehen den Kommunen durch die Wärmeplanung und die Wärmewende nach Kenntnis der Bundesregierung Gewinne, und wenn ja, wodurch, und in welchem Umfang? 50. Berücksichtigt die Bundesregierung die hohen Anfangsinvestitionen der Städte und Stadtwerke (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Ste llungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220831-deuts cher-stadtetag.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 4), und wenn ja, inwiefern? 51. Werden bei der kommunalen Wärmeplanung regionale und lokale Energieversorger, Wohnungswirtschaft, Industrie, Gewerbe, Mieterstrukturen und Siedlungsdichte, Gemeinderäte, Wohnungswirtschaft und private Einzeleigentümer berücksichtigt? a) Kommen für die Bundesregierung ggf. weitere Akteure für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung in Betracht, und wenn ja, welche, und warum (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/ 479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_waerme planung.pdf, vgl. S. 14)? b) Wenn ja, wie werden die Akteure berücksichtigt? 52. Plant die Bundesregierung eine verpflichtende Beteiligung der Betreiber örtlicher Strom-, Gas- und Wärmeverteilnetze bei der kommunalen Wärmeplanung (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/St ellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-eon.pdf?__blob=pub licationFile&v=4) (bitte begründen)? 53. Welche Akteure gehören nach Kenntnis der Bundesregierung zu den „betroffenen Akteuren“ bei der Erstellung der Wärmeplanung, und gehören Energielieferanten bzw. Energievertriebe dazu (www.bmwk.de/Redaktion/ DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanu ng/20220822-eon.pdf?__blob=publicationFile&v=4) (bitte begründen)? 54. Welche der zu vergebenden Aufgaben mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung verbleiben bei den Kommunen, und welche werden regelmäßig an Dritte vergeben (vgl. www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/med ien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_waerme planung.pdf, S. 41) (bitte begründen)? 55. Sind der Bundesregierung, mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung und die Wärmewende, lokale Gegebenheiten in den Gemeinden Augustusburg, Bobritzsch-Hilbersdorf, Brand-Erbisdorf, Döbeln, Eppendorf, Flöha, Frankenberg/Sa., Frauenstein, Freiberg, Großhartmannsdorf, Großschirma, Großweitzschen, Hainichen, Halsbrücke, Hartha, Kriebstein, Leisnig, Leubsdorf, Mulda/Sa., Neuhausen/Erzgeb., Niederwiesa, Oberschöna, Oederan, Rechenberg-Bienenmühle, Reinsberg, Rossau, Roßwein, Striegistal, Waldheim und den Verwaltungsgemeinschaften Lichtenberg- Weißenborn, Mittweida, Ostrau, Sayda/Dorfchemnitz bekannt, und wenn ja, inwiefern sind diese gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung berücksichtigt (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/di skussionspapier-waermeplanung.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 3)? 56. Welche Rolle spielt das Quartier bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung, insbesondere im Vergleich zu kleineren Einheiten, z. B. Häusern, und größeren, z. B. Kommunen, nach Auffassung der Bundesregierung (bitte begründen)? 57. Was versteht die Bundesregierung unter einer Beschränkung auf das „vermeintlich Machbare“ mit Blick auf energetische Quartierskonzepte, die „aus Sicht des Klimaschutzes nicht weit genug gehen“, und welche Quartierskonzepte meint sie damit (www.umweltbundesamt.de/sites/default/file s/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_w aermeplanung.pdf, S. 18) (bitte begründen)? 58. Hat sich die Bundesregierung bezüglich der Akzeptanz der kommunalen Wärmeplanung und der Wärmewende bei den Bürgern eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, welche, und worauf bezieht sich die Bundesregierung dabei (bitte ausführen und begründen)? 59. Welche Beteiligungsmöglichkeiten stehen Bürgern bei der kommunalen Wärmeplanung und der Wärmewende nach Kenntnis der Bundesregierung offen? 60. Kommen mit Blick auf die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und der Wärmewende nach Kenntnis der Bundesregierung Kosten auf die Bürger zu, und kann die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine „sozial verträgliche Wärmewende“ garantieren (www.umweltbundesam t.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutac hten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 13) (bitte begründen)? 61. Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Treibhausgasneutralität des Wärmeversorgungssystems bei der kommunalen Wärmeplanung und darüber hinaus der Wärmewende das primäre Kriterium (www.umweltbundesa mt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgut achten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 25), das den Rahmen für weitere Kriterien wie Kosteneffizienz vorgibt (bitte begründen)? a) Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? b) Wenn ja, wie kann die Bundesregierung dann eine „sozial verträgliche Wärmewende“ garantieren, so sie sich dieses Ziel steckt (bitte begründen)? c) Wenn nein, welches ist dann das primäre Kriterium? 62. Welche Informationen zur Bestandsanalyse, inklusive der Datenerhebung und Datenverarbeitung, möchte die Bundesregierung mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung nach derzeitigem Stand erheben lassen (vgl. www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/te xte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 24)? 63. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung und der Wärmewende die pro Kopf zur Verfügung stehende Wohnfläche relevant oder ein entsprechender Wohnflächenverbrauchswert, und wenn ja, inwiefern (bitte begründen)? 64. Plant die Bundesregierung, nach gegenwärtigem Stand eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zu bewirken, um es den Kommunen zu ermöglichen, die nötigen Daten mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung zu erfassen (vgl. stiftung-umweltenergierecht.de/wp-content/uploads/2022/1 2/KoWaP_Handlungsempfehlungen_kommunale-Waermeplanung_2022-1 2-15.pdf, S. 8) (bitte angesprochene Akteure so eng und genau wie möglich fassen)? a) Wenn ja, um welche Daten handelt es sich dabei im Einzelnen? b) Wenn ja, welche kommunalen Akteure haben darauf Zugriff? c) Wenn ja, hat sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung auseinandergesetzt, und welche Konsequenzen für ihr eigenes Handeln zieht sie ggf. daraus? 65. Wie begegnet die Bundesregierung den Herausforderungen bei der Datenverfügbarkeit und dem Datenschutz bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung, insbesondere bei der Beschaffung, Aufbereitung und Auswertung von entsprechenden Bestandsdaten der Kommunen, Potenzialdaten zu Wärmequellen und der Datenherausgabe durch Energieversorger, Contractoren, Gebäudeeigentümer und der Schornsteinfeger (vgl. stiftung- umweltenergierecht.de/wp-content/uploads/2022/12/KoWaP_Handlungse mpfehlungen_kommunale-Waermeplanung_2022-12-15.pdf, S. 7)? 66. Kann die Bundesregierung den rechtlichen Schutz von Daten garantieren, die den Kommunen durch die Bundesebene für die kommunale Wärmeplanung bereitgestellt wurden, und wenn ja, wie (vgl. www.umweltbundesam t.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutac hten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 24)? 67. Wird der Aufwand zur Datenerfassung und standardisierten Übermittlung den Datenlieferanten wie etwa Netzbetreibern und Schornsteinfegern entsprechend honoriert (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungna hmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-eon.pdf?__b lob=publicationFile&v=4)? a) Wenn ja, inwiefern (etwa nach Stundensätzen oder Pauschalen etc.) (bitte begründen)? b) Wenn ja, in welcher Größenordnung je Datenlieferant (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche Summe veranschlagt die Bundesregierung dafür insgesamt (bitte begründen)? d) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 68. Plant die Bundesregierung die Schaffung eines bundeseinheitlichen Wärmekatasters (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/S tellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-agfw.pdf?__blob=p ublicationFile&v=4, S. 2) a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)? b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 69. Plant die Bundesregierung, die Daten von Wärmenetzen wie etwa Betriebskosten, Verluste, Verteilkosten und Zustand zu veröffentlichen (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahm en-kommunale-warmeplanung/20220822-duh.pdf?__blob=publicationFile &v=4, S. 2)? a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)? b) Wenn ja, welche Rolle spielt dabei die Evaluierung der Effizienz von Fördermaßnahmen? c) Wenn ja, welche Rolle spielt dabei die Ermöglichung oder Erprobung von neuen Geschäftsmodellen? d) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 70. Werden die Kommunen zur Aufstellung von Wärmeplänen Zugriff auf Daten von Dritten erhalten (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellu ngnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-vku.pdf ?__blob=publicationFile&v=4, S. 13)? a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)? b) Wenn ja, um welche konkreten Akteure und Stellen in den Kommunen handelt es sich dabei (bitte begründen)? c) Wenn ja, plant die Bundesregierung hierzu rechtliche Anpassungen (bitte begründen)? d) Wenn ja, rechnet die Bundesregierung mit technischen Anpassungen (bitte begründen)? e) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 71. Welche Erfahrungen und Erkenntnisse hat die Bundesregierung bei Förderungen im Hinblick auf externe Dienstleister im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung und Wärmewende gewinnen können (vgl. www.klimaschu tz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-eine r-kommunalen-waermeplanung) (bitte ausführen und begründen)? 72. Kann die Bundesregierung angesichts des Facharbeitermangels (vgl. www. bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220907-fachkrafte gipfel-der-bundesregierung-mehr-fachkrafte-fur-deutschlands-zukunf t.html) sicherstellen, dass für die Wärmeplanung und Wärmewende ausreichend externe Dienstleister (www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerder programme/kommunalrichtlinie/erstellung-einer-kommunalen-waermepla nung) zur Verfügung stehen, und wie viele Dienstleister stehen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung? 73. Über welche Qualifikation müssen diese externen Dienstleister (www.klim aschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellun g-einer-kommunalen-waermeplanung) nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen? 74. Sind die externen Dienstleister (www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerde rprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-einer-kommunalen-waermepla nung) nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber Stellen oder Personen weisungsgebunden, und wenn ja, gegenüber welchen? 75. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, in welcher Höhe die externen Berater entlohnt werden, und wenn ja, welche Informationen sind dies (bitte ggf. angeben, wie hoch diese entlohnt werden)? 76. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob die Entlohnung der externen Berater auf Grundlage eines Beratervertrages erfolgt, und wenn ja, welche Informationen sind dies, und wenn die Basis nach Kenntnis der Bundesregierung keine Beraterverträge sind, auf welcher Grundlage basiert die Entlohnung nach Kenntnis der Bundesregierung dann (bitte begründen)? 77. Rechnet die Bundesregierung zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung mit einer konkreten Anzahl an externen Dienstleistern, und wenn ja, mit welcher? 78. Plant die Bundesregierung die Förderung von Sanierungsmanagern im Hinblick auf die kommunale Wärmeplanung (www.bmwk.de/Redaktion/D E/Downloads/Energie/diskussionspapier-waermeplanung.pdf?__blob=publ icationFile&v=4, S. 19) (bitte begründen)? 79. Was versteht die Bundesregierung unter einer „Impulsförderung“ im Vergleich zu einer herkömmlichen Förderung, und warum entschied sich die Bundesregierung zu einer „Impulsförderung“ im Bereich der kommunalen Wärmeplanung bzw. der Wärmewende (www.klimaschutz.de/de/service/m eldungen/neue-impulsfoerderung-fuer-kommunale-waermeplanung)? a) In welcher Höhe stellt die Bundesregierung Fördermittel der Impulsförderung bereit (bitte jährlich aufschlüsseln)? b) Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Fördermittel der Impulsförderung (bitte begründen)? c) Wurden Fördermittel der Impulsförderung bisher nicht abgerufen, und wenn ja, weshalb? d) Wann wird die Impulsförderung beendet? 80. Fördert die Bundesregierung die kommunale Wärmeplanung über die Impulsförderung hinaus, und wenn ja, inwiefern (bitte nach Programmen, Initiativen, Maßnahmen, Projekten und jeweiligen Fördermitteln aufschlüsseln)? 81. Betrifft die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze die kommunale Wärmeplanung, oder plant die Bundesregierung, beides miteinander zu verknüpfen (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/St ellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-vku.pdf?__blob=pub licationFile&v=4, S. 14) (bitte begründen)? 82. Welche Rolle spielt die räumliche Steuerung von Fördergeldern bei der kommunalen Wärmplanung (bitte ausführen und begründen)? 83. Kann die Bundesregierung im Hinblick auf die kommunale Wärmeplanung exemplarisch den vollen Förderbeitrag einer durchschnittlichen oder beliebig großen Kommune angeben (vgl. www.klimaschutz.de/sites/defaul t/files/mediathek/dokumente/20221101_NKI_Kommunalrichtlinie.pdf) (wenn ja, bitte nach förderfähigen Komponenten und Maßnahmen aufschlüsseln)? 84. Ist nach gegenwärtigem Stand der vollständige Förder- und Finanzierungsrahmen für Kommunen zugänglich, die künftig etwaig nicht von der Verpflichtung zur Wärmeplanung betroffen sind (www.bmwk.de/Redaktion/D E/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanun g/20220822-dstgb.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 6)? a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)? b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 85. Fasst die Bundesregierung zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung bzw. zur Umsetzung der Wärmewende konkrete Technologien ins Auge, und wenn ja, um welche Technologien handelt es sich (bitte begründen)? 86. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die bei der kommunalen Wärmeplanung bzw. bei der Wärmewende einzusetzenden Technologien aus Deutschland stammen, und wenn ja, welche Kenntnisse sind das? 87. Verursacht nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und der Wärmewende und dem damit einhergehenden Einsatz von Technologien CO2-Emissionen? a) Wenn ja, in welchem Ausmaß? b) Wenn ja, welche Konsequenzen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung daraus? 88. Hat die Bundesregierung vor, einen „Technik-Katalog“ oder Vergleichbares für die kommunale Wärmeplanung und die Wärmewende zu entwickeln (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikati onen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 43), und wenn ja, was beinhaltet dieser Katalog? 89. Wird die Bundesregierung einen Gasnetzrückbau einleiten (www.umweltb undesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_k urzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 19), und wenn ja, wann, und in welchem Umfang? 90. Wie wertet die Bundesregierung die Gaskonzessionsvergabe mit Blick auf die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und der Wärmewende, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (vgl. www.umweltbundesam t.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutac hten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 44)? 91. Geht die Bundesregierung mit Blick auf die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und der Wärmewende von einem Rückgang der Konzessionsabgabe für Gas als kommunale Einnahmequelle aus, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stel lungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-dstgb. pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 7)? 92. Welche Risiken, Kosten und Konflikte bringt der Übergang von Gas- zu Wärmenetzen nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Kommunen sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders von diesem Übergang betroffen (vgl. www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/ 479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_waermepla nung.pdf, S. 37f)? 93. Plant die Bundesregierung, das Gasnetz als sogenannte stille Reserve zu erhalten, etwa im Hinblick auf den Einsatz von Wasserstoff (www.bmw k.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommun ale-warmeplanung/20220822-dstgb.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 2; vgl. www.energie.de/ew/news-detailansicht/nsctrl/detail/News/erstma ls-20-prozent-wasserstoff-im-deutschen-gasnetz#:~:text=Im%20Dezember %202021%20startet%20die,bis%20zu%2020%20%25%20Wasserstoff%2 0zugef%C3%BCgt)? a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)? b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 94. Welcher Anteil der Verteilnetzleitungen ist nach Kenntnis der Bundesregierung wasserstofftauglich (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/ Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-d stgb.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 2) (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? 95. Welchen Stellenwert hat der Energieträger Wasserstoff bei der kommunalen Wärmeplanung und der Wärmewende für die Bundesregierung (www. bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-ko mmunale-warmeplanung/20220822-vku.pdf?__blob=publicationFile &v=4; S. 4) (bitte begründen und wenn möglich mit Größenordnung ausführen)? Berlin, den 9. Juni 2023 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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