Die Schaffung eines einheitlichen Europawahlrechts vor der Europawahl 2024
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Bereits im Juli 2018 wurde eine Änderung des EU-Direktwahlaktes von 1976 durch den Europäischen Rat einstimmig beschlossen und daraufhin von 24 Mitgliedstaaten zügig ratifiziert. Zentrale Neuerung im Vergleich zur letzten Änderung im Jahr 2002 ist die Einführung einer Sperrklausel zwischen 2 Prozent und 5 Prozent für große Staaten (ab 35 Sitzen), um einer zunehmenden Fragmentierung des Europäischen Parlaments vorzubeugen und so dessen Funktionsfähigkeit zu stärken. Zum Inkrafttreten braucht es jedoch eine Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten. Neben Spanien und Zypern steht diese nur noch in Deutschland aus. SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, dem Direktwahlakt bis zum Sommer 2022 zuzustimmen, sollte bis zum Sommer 2022 kein neuer Direktwahlakt vorliegen. Dennoch erfolgte bis dato weder die Ratifizierung noch die Umsetzung des Direktwahlaktes.
Die Fraktion der CDU/CSU tritt seit Jahren für die Ratifizierung und Umsetzung ein. In der Vergangenheit hat die Fraktion der CDU/CSU bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP um Umsetzung geworben – zuletzt im Oktober 2022 durch Einbringung eines entsprechenden Entwurfs für ein Ratifizierungsgesetz (Bundestagsdrucksache 20/4045). Die Kabinettvorlage der Bundesregierung von März 2023 zur Ratifizierung des Direktwahlaktes aus dem Jahr 2018 ist daher nach Ansicht der Fragesteller überfällig. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, muss nun unmittelbar durch ein zweites Gesetz die Änderung des deutschen Europawahlgesetzes erfolgen. Es handelt sich um die Umsetzung eines bereits ausgehandelten und einstimmig beschlossenen europäischen Rechtsaktes. Deutschland gehört nach Auffassung der Fragesteller hier nach fast fünf Jahren zu den Schlusslichtern in Europa. Auch hierzu hat die Fraktion der CDU/CSU bereits im Oktober 2022 einen Gesetzentwurf eingebracht (Bundestagsdrucksache 20/4046).
Die mit der Ratifizierung und Umsetzung der 2018 beschlossenen Änderungen des EU-Direktwahlaktes verbundene Einführung einer 2-Prozent-Sperrklausel würde angesichts der Tatsache, dass bei der Europawahl 2019 Abgeordnete aus 14 deutschen Parteien in das Europäische Parlament eingezogen sind, einen entscheidenden Beitrag gegen die Zersplitterung der deutschen Interessenvertretung im Europäischen Parlament leisten. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass alle drei Koalitionspartner kommunizieren, die Einführung einer Sperrklausel zu unterstützen, ist unverständlich, warum die Umsetzung des Direktwahlaktes von 2018 erst zur übernächsten Wahl des Europäischen Parlaments im Jahr 2029 erfolgen soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass sie mit dem Ratifizierungsgesetz zum Direktwahlakt von 2018 nicht zeitgleich ein Umsetzungsgesetz vorlegen sollte, welches in Kraft tritt, sobald alle verbleibenden Mitgliedstaaten den Ratsbeschluss von 2018 ratifiziert haben, und wenn nein, warum nicht?
Warum legte die Bundesregierung nicht bereits früher, zwischen Sommer 2022 und Mai 2023, ein Ratifizierungsgesetz vor, nachdem im Koalitionsvertrag festgelegt wurde, den Direktwahlakt von 2018 bis zum Sommer 2022 zu ratifizieren, sollte bis dahin kein neuer Direktwahlakt vorliegen?
Welche Vorteile erhofft sich die Bundesregierung durch die Einführung einer Sperrklausel?
Wie bewertet die Bundesregierung den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf für ein Ratifizierungsgesetz vom 18. Oktober 2022 (Bundestagsdrucksache 20/4045), insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung nun selbst einen nach Auffassung der Fragesteller inhaltsgleichen Entwurf (Bundestagsdrucksache 20/6821) vorgelegt hat?
Falls die Bundesregierung zu der Meinung gelangt, ihr Entwurf für ein Ratifizierungsgesetz für den Direktwahlakt von 2018 (Bundestagsdrucksache 20/6821) sei nicht inhaltsgleich zum entsprechenden Entwurf der Fraktion der CDU/CSU vom 18. Oktober 2022 (Bundestagsdrucksache 20/4045), wo liegen aus Sicht der Bundesregierung inhaltliche Unterschiede (bitte einzeln auflisten)?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die
a) Ratifizierung des Direktwahlaktes von 2018,
b) Umsetzung des Direktwahlaktes von 2018?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Umsetzung des Direktwahlaktes von 2018 vor der Europawahl 2024 nicht mehr möglich sei, selbst wenn alle verbleibenden Mitgliedstaaten den Ratsbeschluss von 2018 vor den Europawahlen 2024 ratifizieren sollten?
a) Falls nein, warum erfolgt keine vollständige Umsetzung?
b) Falls ja, mit welchen Gründen unternimmt es die Bundesregierung nicht, die Änderungen des Direktwahlaktes in deutsches Recht umzusetzen?
c) Falls ja, wo liegt der Unterschied zu dem Vorgang im Jahr 2014, als die Sperrklausel weniger als ein Jahr vor den Europawahlen im Frühjahr 2014 abgeschafft wurde und diese Neuerung bereits für die Europawahlen 2014 galt?
d) Folgt die Bundesregierung der Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages, dass eine Einführung wenige Monate vor der Wahl rechtlich unproblematisch sei (WD 3 - 3000 - 254/16)?
Wie steht die Bundesregierung zur Einführung einer Sperrklausel zwischen 2 und 5 Prozent für größere Mitgliedstaaten (ab 35 Sitzen)?
Welche Verhandlungsstrategie verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf den Direktwahlakt von 2018 gegenüber
a) dem Europäischen Rat, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament,
b) der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft,
c) der kommenden spanischen EU-Ratspräsidentschaft?
Wie schätzt die Bundesregierung den aktuellen Umsetzungsstand in
a) Spanien und
b) Zypern
als die letzten verbliebenen EU-Mitgliedstaaten, die den Direktwahlakt von 2018 ebenfalls noch nicht ratifiziert haben, ein, insbesondere im Hinblick auf einen möglichen Ratifizierungszeitpunkt in den jeweiligen Staaten?
Ist die Bundesregierung in Gesprächen mit spanischen Regierungsvertretern, um sich bezüglich der Ratifizierung und eines Zeitplans für die schnellstmögliche Umsetzung abzustimmen?
a) Falls nein, warum nicht?
b) Falls ja, welche Gespräche haben stattgefunden, und mit welchem Ergebnis?
c) Falls ja, welche Vertreter der Bundesregierung haben an den Gesprächen teilgenommen?
d) Falls ja, in welcher Weise bemüht die Bundesregierung sich darum, eventuell fortbestehende Hinderungsgründe proaktiv auszuräumen und auf eine schnellstmögliche Ratifizierung durch Spanien hinzuwirken?
Ist die Bundesregierung in Gesprächen mit zypriotischen Regierungsvertretern, um sich bezüglich der Ratifizierung und eines Zeitplans für die schnellstmögliche Umsetzung abzustimmen?
a) Falls nein, warum nicht?
b) Falls ja, welche Gespräche haben stattgefunden, und mit welchem Ergebnis?
c) Falls ja, welche Vertreter der Bundesregierung haben an den Gesprächen teilgenommen?
d) Falls ja, in welcher Weise bemüht die Bundesregierung sich darum, eventuell fortbestehende Hinderungsgründe proaktiv auszuräumen und auf eine schnellstmögliche Ratifizierung durch Zypern hinzuwirken?