Angriff auf das Haus des Bundesministers der Justiz
der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Laut einer Meldung der Internetplattform indymedia.org vom 19. Mai 2023 wurde das Privathaus des Bundesministers der Justiz Dr. Marco Buschmann in der Nacht vom 18. auf den 19. Mai 2023 in Gelsenkirchen „markiert“. Die Eingangstür wurde mit dem Schriftzug „Selbstbestimmung statt bathroom bills“ sowie mit dem „Transgender-Anarchie-Symbol“ beschmiert. Außerdem sind „die Glaselemente der Eingangstür“ einer „architektonischen Umgestaltung“ unterzogen worden. Als Begründung für diese Tat wird in der Meldung angegeben, dass der Bundesjustizminister „massiv transfeindlichen Einfluss“ auf den Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes nehme. Ergänzt wird diese Begründung im Weiteren wie folgt: „Der Einfluss transfeindlicher Propaganda und antifeministisches Lobbying in diesem Bereich sind als existentielle Bedrohung zu betrachten, der frühzeitig mit maximaler Entschiedenheit begegnet werden muss. Wie schnell diese Bedrohung genozidal-faschistischen Charakter annimmt zeigt die aktuelle Situation in den USA. Transfeindlicher Populismus verbunden mit staatlich-patriarchaler Macht lässt sich nicht mehr mit guten Argumenten und Überzeugungsarbeit eindämmen“.
Die Meldung schließt mit dem Aufruf: „Für die militante Selbstverteidigung von trans und queeren Menschen! Zurückschlagen wenn wir Menschen zweiter Klasse sein sollen! Be safe, so we can be dangerous together“.
Auf Anfrage eines Journalisten, der beim Bundesministerium der Justiz unter Bezugnahme auf die indymedia-Meldung vom 19. Mai 2023 eine Stellungnahme erbat, teilte das Bundesjustizministerium ihm gegenüber schriftlich mit: „Wir bestätigen, dass es an dem Wohnhaus, in dem Minister Buschmann in Gelsenkirchen seine Wohnung hat, eine Beschädigung der Eingangstüre und Schmierereien gegeben hat. Es wurde umgehend Strafanzeige gestellt. Das Schreiben, auf das Sie verweisen, ist uns bekannt“ (www.welt.de/debatte/plus245611734/Linksradikalismus-Bin-ich-der-Einzige-der-ab-und-zu-bei-Indymedia-vorbeischaut.html).
Eine Pressemitteilung, mit der die Öffentlichkeit über den Angriff auf das Privathaus des Bundesjustizministers informiert wurde, hat das Bundesjustizministerium nach Kenntnis der Fragesteller nicht herausgegeben.
Ergänzung: Am 25. August 2017 verbot der damalige Bundesminister des Innern Thomas de Maizière die Internetplattform linksunten.indymedia, auf der laut Bundesinnenministerium „gewaltorientierte Linksextremisten eine Vielzahl strafrechtlich relevanter oder verfassungsfeindlicher Beiträge veröffentlichten“, namentlich „Selbstbezichtigungsschreiben zu Straftaten, Anleitungen zum Bau von Spreng- oder Brandvorrichtungen oder „Outings“ von als Rechtsextremisten ausgemachten Personen oder Vertretern des Staates“ (vgl. www.verfassungs schutz.de/print/de/aktuelles/schlaglicht/schlaglicht-2020-01-bundesverwaltungs gsericht-bestaetigt-verbot-der-linksextremistischen-internetplattform-linksunte n.indymedia).
Diese Plattform gilt als Vorläufer der Internetplattform „de.indymedia.org “.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Angriff bzw. Anschlag auf das Wohnhaus des Bundesjustizministers Dr. Marco Buschmann in Gelsenkirchen?
Aus welchem Grund hat die Bundesregierung den Angriff bzw. Anschlag auf das Haus des Bundesjustizministers nicht öffentlich gemacht bzw. öffentlich verurteilt?
Stellt der Aufruf „Für die militante Selbstverteidigung von trans und queeren Menschen! Zurückschlagen wenn wir Menschen zweiter Klasse sein sollen! Be safe, so we can be dangerous together“, mit dem die indiamedia-Meldung schließt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), aus Sicht der Bundesregierung einen Aufruf zur Gewalt dar, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet oder welche wird sie ggf. daraufhin einleiten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den oder die Betreiber der Website de.indymedia.org?
Gedenkt die Bundesregierung, künftig Gewaltaufrufe auf der Website de.indymedia.org zu verhindern, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen?
Wird die Bundesregierung angesichts der indymedia-Meldung vom 19. Mai 2023 prüfen, ob auch ein Verbot von de.indymedia.org geboten erscheint, und falls nein, warum nicht?
Besteht aus Sicht der Bundesregierung angesichts des in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Aufrufs für den Bundesjustizminister eine erhöhte Gefährdungslage, und wenn ja, wie wird die Bundesregierung dem begegnen?