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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Generationengerechtigkeit im politischen Handeln der Bundesregierung

Maßnahmen zur Verwirklichung von Generationengerechtigkeit: Umweltschutz, Kinder-, Jugend-, Alten- und Demografiepolitik, Verankerung im Grundgesetz, Nachhaltigkeit; Regierungshandeln und Generationengerechtigkeit hinsichtlich "Rente mit 67", AKW-Laufzeitverlängerung und Atommüll, Staatsschulden sowie zahlreicher weiterer Politikfelder; Bevölkerungsentwicklung und Verteilungskonflikte, intergenerativer Dialog und bürgerschaftliches Engagement<br /> (insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

02.11.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/329813. 10. 2010

Generationengerechtigkeit im politischen Handeln der Bundesregierung

der Abgeordneten Kai Gehring, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Priska Hinz (Herborn), Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Valerie Wilms, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Generationengerechtigkeit wird zwar in politischen Reden proklamiert, es ist aber fraglich, ob sie derzeit im politischen Handeln umfassend als Querschnittsaufgabe und als eine zentrale Herausforderung moderner Gerechtigkeitspolitik adäquat berücksichtigt wird. Die Bundesregierung beruft sich punktuell auf Generationengerechtigkeit. Daher ist es wichtig, welchem Verständnis, welchen Werten die Bundesregierung dabei folgt, und welche politischen Konsequenzen sie daraus für ihr Regierungshandeln in einzelnen Politikfeldern zieht.

Aufgrund des demografischen Wandels wird Jugend immer mehr zu einer strukturellen gesellschaftlichen Minderheit. Die Gesamtzahl der Jugendlichen unter 20 Jahren wird bis 2060 bei Fortsetzung der aktuellen Trends von heute 19 Prozent auf 16 Prozent sinken. Gleichzeitig steigt die Zahl der über 65-Jährigen von heute 20 Prozent auf über 34 Prozent. Das heißt: 2060 wird jede/jeder Dritte über 65 Jahre und nur etwa jede/jeder Siebte unter 20 Jahre alt sein. Aus dieser geänderten Generationenschichtung ergeben sich neue politische Herausforderungen.

Nicht nur der Anteil der Älteren wird in den nächsten Jahrzehnten weiter stark ansteigen. Auch die Zahl der Menschen ohne Kinder oder Enkelkinder vergrößert sich. Mit einer zunehmenden Kinderlosigkeit könnten aber alltägliche Berührungspunkte zwischen den Generationen verloren gehen. Eine Studie des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung in Rostock hat erstmals empirisch nachgewiesen, dass die Bereitschaft an jüngere Menschen zu denken schwindet, je älter die Befragten waren und ob sie Kinder oder Enkelkinder haben (MPIDR, WP-2009-034). Die aktuelle Shell-Jugendstudie kommt zu dem Ergebnis, dass zwar immer mehr Jugendliche Respekt vor der älteren Generation haben, aber doch mehr als die Hälfte das Verhältnis zwischen Jung und Alt als eher angespannt ansieht (16. Shell Jugendstudie, Jugend 2010).

Um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft weiterhin zu gewährleisten und dafür Sorge zu tragen, dass die demografische Entwicklung sich nicht negativ auf die Solidarität zwischen den Generationen auswirkt, wird es immer wichtiger, politische Entscheidungen auf ihre Generationengerechtigkeit zu überprüfen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

I. Maßnahmen zur Verwirklichung von Generationengerechtigkeit

1. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Generationengerechtigkeit“?

2. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Prinzip der Generationengerechtigkeit erfordert, die natürliche Umwelt zu erhalten? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

3. Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung Generationengerechtigkeit zu verwirklichen?

4. Welchen Stellenwert nimmt die Kinderpolitik in der Arbeit der Bundesregierung ein, wodurch wird dieser Stellenwert deutlich, und welche Ziele verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Kinderpolitik?

5. Welchen Stellenwert nimmt die Jugendpolitik in der Arbeit der Bundesregierung ein, wodurch wird dieser Stellenwert deutlich, und welche Ziele verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Jugendpolitik?

6. Welchen Stellenwert nimmt die Altenpolitik in der Arbeit der Bundesregierung ein, wodurch wird dieser Stellenwert deutlich, und welche Ziele verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Altenpolitik?

7. Welchen Stellenwert nimmt die Demografiepolitik in der Arbeit der Bundesregierung ein, wodurch wird dieser Stellenwert deutlich, und welche Ziele verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Demografiepolitik?

8. Durch welche konkreten kinder-, jugend-, alten- und demografiepolitischen Maßnahmen plant die Bundesregierung einen Beitrag zur Generationengerechtigkeit zu leisten?

9. Hält es die Bundesregierung für richtig, künftige Generationen und ihre Interessen grundgesetzlich zu schützen und das Ziel Generationengerechtigkeit als Staatsziel oder in anderer Form im Grundgesetz zu verankern?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage im Koalitionsvertrag, wonach die Nachhaltigkeitsprüfung „durch eine offizielle Generationenbilanz ergänzt werden soll, die die monetarisierbaren Leistungen und Lasten heutiger Politik für kommende Generationen transparent macht“?

11. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Klaus Töpfer bereits 2006 die vom Vorsitzenden des Rates für Nachhaltige Entwicklung in Auftrag gegebene Studie zur Generationenbilanz vorgestellt hat, und dass diese weit über die Analyse staatlicher Einnahmen und Ausgaben hinaus ging?

12. Plant die Bundesregierung wesentliche Felder der Gesellschaft, wie Mobilität, Energie, Integration, Bildung, Geld und Einkommen, das Naturerbe und die Stadtentwicklung in die Generationenbilanz einzubeziehen? Wenn nein, warum nicht?

13. Wie bewertet die Bundesregierung, dass Klaus Töpfer den weiten Ansatz einer Generationenbilanz bei der Vorstellung im Rat für Nachhaltige Entwicklung begrüßt hat?

14. In welchem Verhältnis sollen nach Einschätzung der Bundesregierung die Einkommen und Vermögen auf die verschiedenen Generationen verteilt sein, und warum?

15. Entspricht die derzeitige Einkommens- und Vermögensverteilung auf die Generationen aus Sicht der Bundesregierung dem Prinzip der Generationengerechtigkeit? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

II. Generationengerechtigkeit in konkreten Beschlüsse der Bundesregierung

16. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Lasten für die „Rente mit 67“ gerecht auf alle Generationen verteilt? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

17. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Lasten der „Rente mit 67“ gerecht auf Männer und Frauen, die eine höhere Lebenserwartung und oftmals geringere Rentenansprüche haben, verteilt? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

18. Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle von Frauen, welche in den älteren Jahrgängen einen besonders hohen Anteil haben, im demografischen Wandel ein, und welche politischen Konsequenzen zieht sie daraus?

19. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Renten und Pensionsansprüchen (in Bund, Ländern und Kommunen) vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit?

20. Hält die Bundesregierung die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken und damit die immense Vergrößerung des Atommüll-Aufkommens für generationengerecht und verantwortbar gegenüber nachfolgenden und noch ungeborenen Generationen?

21. Hält die Bundesregierung das seit der Föderalismusreform I im Grundgesetz geltende Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich für generationengerecht und verantwortbar gegenüber nachfolgenden und noch ungeborenen Generationen?

22. Hält die Bundesregierung die Maßnahme, Mittel zur Gebäudesanierung, Förderung der erneuerbaren Energien oder der Kraft-Wärme-Kopplung zu kürzen bzw. mit Sperrvermerken zu versehen für generationengerecht und verantwortbar gegenüber nachfolgenden und noch ungeborenen Generationen?

23. Welche Rolle spielt die Generationengerechtigkeit bei der Ausgestaltung des Bundesprogramms zur biologischen Vielfalt? Welche konkreten Maßnahmen sind zur Erreichung der Zielsetzung Generationengerechtigkeit in diesem Bereich geplant?

24. Hält die Bundesregierung das Verhältnis von Schulden und Zinslasten zu Investitionen im Haushaltsentwurf 2011 für generationengerecht und verantwortbar gegenüber nachfolgenden und noch ungeborenen Generationen?

25. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in dieser Legislaturperiode beschlossenen Steuersenkungen angesichts der bestehenden Schulden einen Beitrag zur Generationengerechtigkeit darstellen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

26. Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen nachfolgender Generationen auf Investitionen und Gestaltung angesichts der dramatischen und in dieser Höhe nie dagewesenen Staatsverschuldung?

27. Hält die Bundesregierung es für zukunftsweisend und generationengerecht, den Investitionsbegriff so zu modernisieren, dass die Nettoausgaben für Bildung, Wissenschaft und Forschung den Nettoinvestitionen in traditionellen Bereichen haushaltsrechtlich gleichgestellt werden, damit Anreize für vermehrte Ausgaben in diesem Bereich entstehen? a) Falls ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus? b) Falls nein, warum nicht?

III. Generationengerechtigkeit aus der Perspektive von Jugendlichen

28. Wie beurteilt die Bundesregierung den Wissensstand Jugendlicher und die zu erwartenden Verhaltenskonsequenzen bezüglich der Folgen des demografischen Wandels auf den Staat und ihr eigenes Leben? Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung daraus?

29. Hält die Bundesregierung das geltende Wahlrecht für generationengerecht und verantwortbar gegenüber nachfolgenden und noch ungeborenen Generationen, oder befürwortet sie eine Absenkung der aktiven Wahlaltergrenze (z. B. auf 16 oder 14 Jahre)?

30. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Versorgungssicherheit mit jugendlicher Infrastruktur (Jugendzentren, Freizeitangeboten u. a.) und bei Einrichtungen der Daseinsvorsorge vor den Hintergrund des demografischen Wandels in den Kommunen sicherzustellen?

IV. Generationengerechtigkeit aus der Perspektive von Alt und Jung

31. Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der demografischen Alterung und Schrumpfung unserer Gesellschaft das Potential für Verteilungskonflikte zwischen der jüngeren und der älteren Generation? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Verteilungskonflikte zwischen den Generationen präventiv zu begegnen?

32. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung angesichts des prognostizierten Fachkräftemangels? Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen des Fachkräftemangels ein a) auf die Ausbildungschancen Jugendlicher, b) auf die Berufsperspektiven junger Berufsanfängerinnen und -anfänger, c) auf die Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, d) auf die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, e) auf die Produktivität und die wirtschaftliche Lage in Deutschland?

33. Wird die Bundesregierung das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser fortsetzen? a) Falls nein, wie wird die Bundesregierung die bisherig geschaffenen Strukturen der Mehrgenerationenhäuser nachhaltig und über den Förderzeitraum hinaus festigen? b) Falls ja, welche validen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die bisherige Arbeit der Mehrgenerationenhäuser, und wie bewertet sie diese? c) Falls ja, welche attraktiven Angebote, Dienstleistungen und Hilfestellungen sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung Mehrgenerationenhäuser für Jugendliche sowie Seniorinnen und Senioren künftig bereitstellen? d) Falls ja, wie wird die Bundesregierung zukünftig gewährleisten, dass durch die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser wirklich ein Austausch zwischen den Generationen erfolgt, und nicht nur die Bereitstellung generationenspezifischer Angebote fokussiert wird?

34. Welche konkreten Maßnahmen zur Förderung des intergenerativen Dialogs plant die Bundesregierung?

35. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Förderung der Begegnung von Jung und Alt im bürgerschaftlichen Engagement?

Fragen35

1

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Generationengerechtigkeit“?

2

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Prinzip der Generationengerechtigkeit erfordert, die natürliche Umwelt zu erhalten?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

3

Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung Generationengerechtigkeit zu verwirklichen?

4

Welchen Stellenwert nimmt die Kinderpolitik in der Arbeit der Bundesregierung ein, wodurch wird dieser Stellenwert deutlich, und welche Ziele verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Kinderpolitik?

5

Welchen Stellenwert nimmt die Jugendpolitik in der Arbeit der Bundesregierung ein, wodurch wird dieser Stellenwert deutlich, und welche Ziele verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Jugendpolitik?

6

Welchen Stellenwert nimmt die Altenpolitik in der Arbeit der Bundesregierung ein, wodurch wird dieser Stellenwert deutlich, und welche Ziele verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Altenpolitik?

7

Welchen Stellenwert nimmt die Demografiepolitik in der Arbeit der Bundesregierung ein, wodurch wird dieser Stellenwert deutlich, und welche Ziele verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Demografiepolitik?

8

Durch welche konkreten kinder-, jugend-, alten- und demografiepolitischen Maßnahmen plant die Bundesregierung einen Beitrag zur Generationengerechtigkeit zu leisten?

9

Hält es die Bundesregierung für richtig, künftige Generationen und ihre Interessen grundgesetzlich zu schützen und das Ziel Generationengerechtigkeit als Staatsziel oder in anderer Form im Grundgesetz zu verankern?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage im Koalitionsvertrag, wonach die Nachhaltigkeitsprüfung „durch eine offizielle Generationenbilanz ergänzt werden soll, die die monetarisierbaren Leistungen und Lasten heutiger Politik für kommende Generationen transparent macht“?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, dass Klaus Töpfer bereits 2006 die vom Vorsitzenden des Rates für Nachhaltige Entwicklung in Auftrag gegebene Studie zur Generationenbilanz vorgestellt hat, und dass diese weit über die Analyse staatlicher Einnahmen und Ausgaben hinaus ging?

12

Plant die Bundesregierung wesentliche Felder der Gesellschaft, wie Mobilität, Energie, Integration, Bildung, Geld und Einkommen, das Naturerbe und die Stadtentwicklung in die Generationenbilanz einzubeziehen?

Wenn nein, warum nicht?

13

Wie bewertet die Bundesregierung, dass Klaus Töpfer den weiten Ansatz einer Generationenbilanz bei der Vorstellung im Rat für Nachhaltige Entwicklung begrüßt hat?

14

In welchem Verhältnis sollen nach Einschätzung der Bundesregierung die Einkommen und Vermögen auf die verschiedenen Generationen verteilt sein, und warum?

15

Entspricht die derzeitige Einkommens- und Vermögensverteilung auf die Generationen aus Sicht der Bundesregierung dem Prinzip der Generationengerechtigkeit?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

16

Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Lasten für die „Rente mit 67“ gerecht auf alle Generationen verteilt?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

17

Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Lasten der „Rente mit 67“ gerecht auf Männer und Frauen, die eine höhere Lebenserwartung und oftmals geringere Rentenansprüche haben, verteilt?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

18

Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle von Frauen, welche in den älteren Jahrgängen einen besonders hohen Anteil haben, im demografischen Wandel ein, und welche politischen Konsequenzen zieht sie daraus?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Renten und Pensionsansprüchen (in Bund, Ländern und Kommunen) vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit?

20

Hält die Bundesregierung die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken und damit die immense Vergrößerung des Atommüll-Aufkommens für generationengerecht und verantwortbar gegenüber nachfolgenden und noch ungeborenen Generationen?

21

Hält die Bundesregierung das seit der Föderalismusreform I im Grundgesetz geltende Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich für generationengerecht und verantwortbar gegenüber nachfolgenden und noch ungeborenen Generationen?

22

Hält die Bundesregierung die Maßnahme, Mittel zur Gebäudesanierung, Förderung der erneuerbaren Energien oder der Kraft-Wärme-Kopplung zu kürzen bzw. mit Sperrvermerken zu versehen für generationengerecht und verantwortbar gegenüber nachfolgenden und noch ungeborenen Generationen?

23

Welche Rolle spielt die Generationengerechtigkeit bei der Ausgestaltung des Bundesprogramms zur biologischen Vielfalt? Welche konkreten Maßnahmen sind zur Erreichung der Zielsetzung Generationengerechtigkeit in diesem Bereich geplant?

24

Hält die Bundesregierung das Verhältnis von Schulden und Zinslasten zu Investitionen im Haushaltsentwurf 2011 für generationengerecht und verantwortbar gegenüber nachfolgenden und noch ungeborenen Generationen?

25

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in dieser Legislaturperiode beschlossenen Steuersenkungen angesichts der bestehenden Schulden einen Beitrag zur Generationengerechtigkeit darstellen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

26

Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen nachfolgender Generationen auf Investitionen und Gestaltung angesichts der dramatischen und in dieser Höhe nie dagewesenen Staatsverschuldung?

27

Hält die Bundesregierung es für zukunftsweisend und generationengerecht, den Investitionsbegriff so zu modernisieren, dass die Nettoausgaben für Bildung, Wissenschaft und Forschung den Nettoinvestitionen in traditionellen Bereichen haushaltsrechtlich gleichgestellt werden, damit Anreize für vermehrte Ausgaben in diesem Bereich entstehen?

a) Falls ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?

b) Falls nein, warum nicht?

28

Wie beurteilt die Bundesregierung den Wissensstand Jugendlicher und die zu erwartenden Verhaltenskonsequenzen bezüglich der Folgen des demografischen Wandels auf den Staat und ihr eigenes Leben?

Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung daraus?

29

Hält die Bundesregierung das geltende Wahlrecht für generationengerecht und verantwortbar gegenüber nachfolgenden und noch ungeborenen Generationen, oder befürwortet sie eine Absenkung der aktiven Wahlaltergrenze (z. B. auf 16 oder 14 Jahre)?

30

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Versorgungssicherheit mit jugendlicher Infrastruktur (Jugendzentren, Freizeitangeboten u. a.) und bei Einrichtungen der Daseinsvorsorge vor den Hintergrund des demografischen Wandels in den Kommunen sicherzustellen?

31

Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der demografischen Alterung und Schrumpfung unserer Gesellschaft das Potential für Verteilungskonflikte zwischen der jüngeren und der älteren Generation?

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Verteilungskonflikte zwischen den Generationen präventiv zu begegnen?

32

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung angesichts des prognostizierten Fachkräftemangels?

Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen des Fachkräftemangels ein

a) auf die Ausbildungschancen Jugendlicher,

b) auf die Berufsperspektiven junger Berufsanfängerinnen und -anfänger,

c) auf die Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,

d) auf die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,

e) auf die Produktivität und die wirtschaftliche Lage in Deutschland?

33

Wird die Bundesregierung das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser fortsetzen?

a) Falls nein, wie wird die Bundesregierung die bisherig geschaffenen Strukturen der Mehrgenerationenhäuser nachhaltig und über den Förderzeitraum hinaus festigen?

b) Falls ja, welche validen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die bisherige Arbeit der Mehrgenerationenhäuser, und wie bewertet sie diese?

c) Falls ja, welche attraktiven Angebote, Dienstleistungen und Hilfestellungen sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung Mehrgenerationenhäuser für Jugendliche sowie Seniorinnen und Senioren künftig bereitstellen?

d) Falls ja, wie wird die Bundesregierung zukünftig gewährleisten, dass durch die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser wirklich ein Austausch zwischen den Generationen erfolgt, und nicht nur die Bereitstellung generationenspezifischer Angebote fokussiert wird?

34

Welche konkreten Maßnahmen zur Förderung des intergenerativen Dialogs plant die Bundesregierung?

35

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Förderung der Begegnung von Jung und Alt im bürgerschaftlichen Engagement?

Berlin, den 13. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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