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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Russischstämmige rechtsextreme Milizen auf Seiten der Ukraine

(insgesamt 44 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

01.08.2023

Aktualisiert

02.05.2024

BT20/747227.06.2023

Russischstämmige rechtsextreme Milizen auf Seiten der Ukraine

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Andrej Hunko, Żaklin Nastić und der Fraktion DIE LINKE. Russischstämmige rechtsextreme Milizen auf Seiten der Ukraine Rechtsextrem beeinflusste Militärformationen haben in den letzten Monaten wiederholt aus der Ukraine heraus Angriffe auf grenznahe russische Ortschaften durchgeführt. Verantwortlich für die Vorstöße waren die Gruppierungen „Russisches Freiwilligenkorps“ sowie die „Legion Freiheit Russlands“. Letztere ist als Teil der Internationalen Legion den ukrainischen Streitkräften zuzuordnen (www.tagesspiegel.de/internationales/georgier-tschetschenen-belarusse n-diese-auslandischen-einheiten-unterstutzen-die-ukraine-9407555.html). Entgegen ihren Behauptungen, sich für ein demokratisches Russland einzusetzen, werden beide Einheiten von Rechtsextremisten und Nationalisten geführt: Anführer des „Russischen Freiwilligenkorps“ ist der sowohl in Russland wie auch in Deutschland polizeibekannte Rechtsextremist Denis Kapustin (auch Denis Nikitin). Dieser hat in Deutschland das rechtsextreme Modelabel „White Rex“ gegründet und rechtsextreme Kampfsportevents organisiert („Kampf der Nibelungen“, vgl. www.zdf.de/nachrichten/politik/denis-nikitin-rechtsextremis mus-ukraine-krieg-russland-100.html). Im Jahr 2019 wurde Kapustin aus Deutschland ausgewiesen und ging in die Ukraine, dort ruft er seit Beginn des russischen Angriffskrieges dazu auf, gegen Russland zu kämpfen (www.im.nr w/system/files/media/document/file/verfassungsschutzbericht_nrw_2022.pdf). Zu weiteren Akteuren des „Russischen Freiwilligenkorps“ zählen der russische Neonazi A. K., der rechtsextreme Yogalehrer K. K. (www.br.de/nachrichten/ku ltur/braune-statt-rote-linien-russischer-neo-nazi-blamiert-putin,TXMFDFV) sowie A. L., der u. a. die „Wotanjugend“ gegründet und Schießübungen und „Rassenlehre“-Workshop für Neonazis aus Europa und Nordamerika organisiert hat (www.t-online.de/nachrichten/ukraine/id_100180174/russland-kampf- gegen-putin-aber-nicht-fuer-die-demokratie.html). Angehörige des „Russischen Freiwilligenkorps“ geben an, sie seien von Strukturen der ukrainischen rechtsextremen „Asow“-Bewegung militärisch geschult worden (istories.media/storie s/2022/11/30/moya-obyazannost-pomoch-bratyam-ukraintsam-raskherachit-vsy u-etu-ordu/). Der unter dem Pseudonym „Caesar“ auftretende Sprecher der „Legion Freiheit Russlands“, M. A. (www.nzz.ch/international/ukraine-krieg-angriffe-in-belgoro d-zeigen-russlands-schwaeche-ld.1739198), gehörte früher der rechtsextremistischen „Russischen Imperialen Bewegung“ an, einer Vereinigung, die auch von den USA als terroristische Organisation eingestuft wird (istories.media/stor ies/2023/04/19/ya-khochu-zhit-i-umeret-na-svoei-zemle/). Er bezeichnet sich noch heute als „Nationalist der rechten Seite des politischen Kampfes“ (www.s voboda.org/a/my-voyuem-na-storone-dobra-razgovor-s-boytsami-legiona-svob oda-rossii-/32244420.html). Deutscher Bundestag Drucksache 20/7472 20. Wahlperiode 27.06.2023 In einem Tweet vom 17. Mai 2023 bekräftigen das „Russische Freiwilligenkorps“ und die „Legion Freiheit Russlands“, über „gemeinsame Werte“ und ein „gemeinsames Ziel“ zu verfügen. Ein dazugehörendes Foto zeigt die Repräsentanten M. A. und Kapustin (twitter.com/legion_svoboda/status/1658744968112 898048?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E16 58744968112898048%7Ctwgr%5E4358278eee232985b216af3cfe2b10d27db3 cd28%7Ctwcon%5Es1_&ref_url=https%3A%2F%2Fwww.t-online.de%2Fnac hrichten%2Fukraine%2Fid_100180174%2Frussland-kampf-gegen-putin-aber-n icht-fuer-die-demokratie.html). Daran, dass diese militärischen bzw. paramilitärischen Formationen demokratische Ziele verfolgen, sind daher nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller erhebliche Zweifel angebracht. Widersprüchliche Informationen gibt es darüber, in welchem Verhältnis das „Russische Freiwilligenkorps“ zum ukrainischen Militär steht und ob es der Internationalen Legion oder einer anderen Einheit der ukrainischen Armee angehört (www.tagesspiegel.de/internationales/die-ukraine-hat-nichts-damit-zu-tu n-freiwilligenlegion-soll-grenzubergang-in-russischer-region-belgorod-besetzt- haben-9858329.html). Der ukrainische Militärgeheimdienst bestätigt eine zumindest teilweise Integration beider Einheiten in das ukrainische Militär: Sie seien „Teil der Verteidigungs- und Sicherheitskräfte“ der Ukraine, solange sie sich auf deren Territorium aufhielten; sofern sie in Russland tätig seien, agierten sie hingegen als unabhängige Einheiten (edition.cnn.com/2023/05/22/europ e/belgorod-ukrainian-forces-russian-territory-intl). Zudem würden mit dem „Freiwilligenkorps“ Informationen ausgetauscht (www.youtube.com/watch?v= OCNfjKAcNL4). Dass der Angriff auf russische Ziele in der Oblast Belgorod unabhängig von der ukrainischen Militärführung geplant und durchgeführt wurde, stößt bei Beobachtern auf wenig Glauben. So geht etwa András Rácz, Russland-Experte der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP), davon aus, dass der Angriff von Kiew aus initiiert wurde. Es sei „ganz klar, dass diese Gruppe dem ukrainischen Militär untergeordnet ist, dafür spricht auch ihre Ausstattung.“ Er glaube nicht daran, dass eine solche Gruppe ohne das Wissen Kiews in der Ukraine operieren könnte (www.tagesspiegel.de/inter nationales/kampfe-im-russischen-belgorod-es-ist-ganz-klar-dass-diese-gruppe- dem-ukrainischen-militar-untergeordnet-ist-9863735.html). Der britische Russland-Experte Mark Galeotti sagte dem „Tagesspiegel“, die russischstämmigen Einheiten würden „von Kiew bezahlt und ausgerüstet und insbesondere vom ukrainischen Militärgeheimdienst befehligt“ (www.tagesspiegel.de/interna tionales/machtkampf-in-moskau-hat-putin-genug-von-ihm-ist-prigoschin-mit-ei nem-fingerschnippen-weg-9909164.html). Sollte das „Russische Freiwilligenkorps“ allerdings unabhängig vom ukrainischen Militär, gleichsam als irreguläre Miliz oder gar als Söldner, agieren, stünde die Frage im Raum, inwiefern seine Angehörigen überhaupt noch als Kombattanten zu betrachten wären (vgl. Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages WD 2 - 3000 - 016/22, Nummer 4.2.2). Die Klärung dieser Frage sollte nach Auffassung der Fragesteller dringlich vorgenommen werden, weil Berichte darauf hindeuten, dass das „Russische Freiwilligenkorps“ über aus westlichen Unterstützungsleistungen stammende Waffen verfügt. So haben nach Erkenntnissen der „New York Times“ die russischstämmigen Milizen beim Vorstoß in der Oblast Belgorod vom 22. Mai 2023 auch von den USA gelieferte Militärfahrzeuge genutzt (www.rnd.de/politik/ukraine-krieg-wurden-us-militaerfahrzeuge-fuer-angriff-a uf-belgorod-genutzt-BJ3DSZ7BZJKPNHT2RLG245LC7U.html); die Angreifer erklärten, diese im Rahmen ihrer Operation von der russischen Armee zurückerobert zu haben (www.fr.de/politik/russische-separatisten-freiwilligenkor ps-legionen-freiheit-belgorod-putin-ukraine-krieg-92303412.html). Da die „Legion Freiheit Russlands“ den ukrainischen Streitkräften angehört und der Angriff auf die Oblast Belgorod gemeinsam mit dem „Freiwilligenkorps“ durchgeführt wurde, erscheint eine materielle Unterstützung seitens des ukrainischen Militärs bzw. indirekt dessen westlicher Unterstützer wahrscheinlich. Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten die mögliche militärische Kollaboration der Ukraine mit rechtsextremen militärischen Formationen für extrem bedenklich. Darin sehen sie sich auch durch zahlreiche Presseberichte bestärkt, etwa die der „New York Times“, die der ukrainischen Armee ein „kompliziertes Verhältnis“ gegenüber Nazisymbolik attestiert und auf die Verbreitung von Nazi-Emblemen unter den Soldaten hinweist (www.nytimes.com/2023/06/05/w orld/europe/nazi-symbols-ukraine.html?smid=tw-nytimes&smtyp=cur). Die Bundesregierung sollte sicherstellen und sich auf internationaler Ebene dafür einsetzen, dass militärische oder andere Unterstützung nicht rechtsextremen militärischen oder paramilitärischen Gruppierungen zugutekommt. Zugleich sollte sie sich, sofern noch nicht geschehen, dringend um eine Einschätzung zum völkerrechtlichen Status der benannten Einheiten bemühen. Sollte es sich beim „Russischen Freiwilligenkorps“ um eine irreguläre Einheit handeln, deren Angehörige möglicherweise noch nicht einmal als Kombattanten anzusehen sind, sollte umso dringender ausgeschlossen werden, dass es von Unterstützungsleistungen aus Deutschland oder aus NATO-Staaten profitiert. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) Erkenntnisse über die „Legion Freiheit Russlands“ sowie das „Russische Freiwilligenkorps“, und wenn ja, welche?  2. Hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) Erkenntnisse darüber, welchen personellen Umfang (Truppengröße) die „Legion Freiheit Russlands“ und das „Russische Freiwilligenkorps“ jeweils haben, und wenn ja, welche?  3. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die materielle Ausstattung der „Legion Freiheit Russlands“ und des „Russischen Freiwilligenkorps“, und wenn ja, welche?  4. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Aktivitäten und die politische Orientierung der „Russischen Imperialen Bewegung“, deren Mitglied der Sprecher der „Legion Freiheit Russlands“ (M. A. alias „Caesar“) war (istor ies.media/stories/2023/04/19/ya-khochu-zhit-i-umeret-na-svoei-zemle/), und wenn ja, welche?  5. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass die „Russische Imperiale Bewegung“ in der Vergangenheit auch deutsche Neonazis militärisch geschult hat, und wenn ja, welche?  6. Welche, auch verfassungsschutzrelevanten, Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeiten des „Freiwilligenkorps“-Gründers Denis Kapustin in Deutschland und seine Stellung in der rechtsextremen Szene?  7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über internationale Kontakte des „Russischen Freiwilligenkorps“, insbesondere zur rechtsextremen Szene, und wenn ja, welche?  8. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die politischen Aktivitäten, denen Kapustin nach seinem Umzug in die Ukraine 2019 dort nachging, und wenn ja, welche (bitte insbesondere anführen, falls er ggf. mit rechtsextremen ukrainischen Organisationen in Kontakt stand bzw. steht)?  9. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass Vertreter des „Russischen Freiwilligenkorps“ rassistische Hetze gegen ethnische Minderheiten (insbesondere Kaukasier, Zentralasiaten, Roma), sowie Hetze gegenüber LGBTQ, Linke und vermeintliche „Verräter“ betreiben (vgl. Einschätzung des kanadischen Journalisten Michael Colborne, www.spiegel.de/ausland/r ussland-der-grenzvorfall-von-brjansk-was-ueber-den-vorfall-in- russlandsgrenzregion-bekannt-ist-a-6400fd2c-8f43-467a-97b0-50f0cc117d47), und wenn ja, welche? 10. Wie bewertet die Bundesregierung den Schulterschluss zwischen der „Legion Freiheit Russlands“ als Teil der Internationalen Legion und damit des ukrainischen Militärs und der rechtsextremistischen Formation „Russisches Freiwilligenkorps“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine? 11. Hat die Bundesregierung die zuständigen ukrainischen Behörden (ggf. in jüngster Vergangenheit erneut) auf den rechtsextremen Hintergrund von Denis Kapustin hingewiesen, und wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht? 12. Findet hinsichtlich rechtsextremer proukrainischer militärischer oder paramilitärischer Formationen ein Austausch der Sicherheitsbehörden auf bilateraler Ebene mit der Ukraine oder auf internationaler Ebene, etwa innerhalb der EU, statt, und wenn ja, a) welche Erkenntnisse kann die Bundesregierung hierzu mitteilen, b) welche Formationen betrifft dies, c) betrifft dies auch die „Legion Freiheit Russlands“ und das „Russische Freiwilligenkorps“, und d) welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? 13. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über das Verhältnis der „Legion Freiheit Russlands“ zum ehemaligen russischen Duma-Abgeordneten Ilja Ponomarew, vor dem Hintergrund, dass dieser als Repräsentant der „Legion“ bezeichnet wird (www.20min.ch/story/ueberfall-auf-belgorod-wir-fue hren-krieg-gegen-putins-terrorstaat-914229944393), und wenn ja, welche? 14. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Existenz oder Aktivitäten einer „Nationalrepublikanischen Armee“, als deren Sprecher sich Ilja Ponomarew ausgibt, und wenn ja, welche? 15. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass Ilja Ponomarew nach eigenen Worten auch bereit wäre, mit Faschisten zu kollaborieren, und dass er die Ermordung von Darja Dugina rechtfertigt (novayagazeta.eu/arti cles/2022/10/01/v-etoi-voine-bandera-byl-by-moim-soiuznikom), und wenn ja, welche? 16. Hat die Bundesregierung weitere Erkenntnisse über die politische Orientierung von Ilja Ponomarew und seine Haltung gegenüber Rechtsextremismus und Terrorismus, und wenn ja, welche? 17. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob bzw. inwiefern die Tätigkeiten von Ilja Ponomarew durch ukrainische Behörden gefördert werden, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus ggf.? 18. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob das „Russische Freiwilligenkorps“ Teil der ukrainischen Internationalen Legion ist, oder in welchem sonstigen Verhältnis es zum ukrainischen Militär steht, und wenn ja, welche? 19. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass der ukrainische Militärgeheimdienst sowohl die „Legion Freiheit Russlands“ als auch das „Russische Freiwilligenkorps“ als „Teil der Verteidigungs- und Sicherheitskräfte“ bezeichnet (edition.cnn.com/2023/05/22/europe/belgorod-ukrainian-force s-russian-territory-intl), und wenn ja, welche? 20. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Formen und Ausmaß der Zusammenarbeit zwischen offiziellen ukrainischen Stellen und dem „Russischen Freiwilligenkorps“, und wenn ja, welche? 21. Hat die Bundesregierung ggf. weitere Kenntnisse zum Verhältnis der „Legion Freiheit Russlands“ und des „Russischen Freiwilligenkorps“ zu ukrainischen Behörden, und wenn ja, welche? 22. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob bzw. inwiefern Meldungen, das Freiwilligenkorps stelle eine Kompanie des Asow-Bataillons (isto ries.media/stories/2022/11/30/moya-obyazannost-pomoch-bratyam-ukraint sam-raskherachit-vsyu-etu-ordu/) bzw. eine Brigade der ukrainischen Streitkräfte dar (www.zdf.de/nachrichten/politik/belgorod-angriffe-kreml- gegner-ukraine-krieg-russland-100.html), zutreffen, und wenn ja, welche? 23. Hat die Bundesregierung Kenntnisse oder Einschätzungen über die völkerrechtliche Stellung des „Russischen Freiwilligenkorps“, und wenn ja, welche? Sofern das „Russische Freiwilligenkorps“ nicht als Teil des ukrainischen Militärs anzusehen ist, a) wie sind dann seine militärischen Kampfhandlungen auf dem Territorium der Russischen Föderation völkerrechtlich zu bewerten, und b) inwiefern sind die Angehörigen des „Russischen Freiwilligenkorps“ als Kombattanten anzusehen? 24. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, denen zufolge Strukturen der rechtsextremen „Asow“-Bewegung bzw. des Asow-Regiments ausländischen Rechtsextremisten militärisch relevante Ausbildungsmaßnahmen anbieten, vor dem Hintergrund, dass ein Angehöriger des rechtsextremen „Russischen Freiwilligenkorps“ ebendarüber berichtet (istories.media/stori es/2022/11/30/moya-obyazannost-pomoch-bratyam-ukraintsam-raskherac hit-vsyu-etu-ordu/), und wenn ja, welche? 25. Hat die Bundesregierung ggf. weitere Erkenntnisse über die Beziehung, in der das „Russische Freiwilligenkorps“ zur „Asow“-Bewegung bzw. zu dem Asow-Regiment steht, und wenn ja, welche? 26. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit der ukrainischen Militär- und ggf. weiterer Behörden mit der „Legion Freiheit Russlands“ und dem „Russischen Freiwilligenkorps“ vor dem Hintergrund des rechtsextremen Führungspersonals dieser Formationen? 27. Ist die Zusammenarbeit und das Proklamieren „gemeinsamer Werte“ mit Rechtsextremisten seitens der „Legion Freiheit Russlands“, die als Teil der Internationalen Legion eine Formation des ukrainischen Militärs ist, nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, die Glaubwürdigkeit der Aussage, die Ukraine verteidige „westliche“ Werte, Freiheit und Demokratie, zu beschädigen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, wenn nein, inwiefern geht sie davon aus, dass Rechtsextremisten demokratische Werte verteidigen? 28. Hat die Bundesregierung der ukrainischen Regierung nahegelegt, die Zusammenarbeit mit rechtsextremen militärischen oder paramilitärischen Formationen, namentlich auch dem „Russischen Freiwilligenkorps“ und der „Legion Freiheit Russlands“, einzustellen, und insbesondere solchen Formationen keine militärisch relevante Unterstützung zukommen zu lassen, um die Glaubwürdigkeit der Ukraine als demokratischer Partei nicht zu schädigen, und wenn ja, mit welcher Resonanz, wenn nein, warum nicht? 29. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es Einheiten, die der ukrainischen Internationalen Legion angehören, gestattet ist, unabhängig von der ukrainischen Militärführung zu agieren und ohne Autorisierung Kampfhandlungen auf russischem Territorium zu unternehmen, und wenn ja, welche? 30. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwiefern die Angriffe auf grenznahe Gebiete der Russischen Föderation in Kenntnis oder in Abstimmung mit oder auf Veranlassung von ukrainischen Militärbehörden erfolgte, auch vor dem Hintergrund, dass Ilja Ponomarew angibt, „grünes Licht“ seitens der ukrainischen Führung bekommen zu haben (www.20min.ch/sto ry/ueberfall-auf-belgorod-wir-fuehren-krieg-gegen-putins-terrorstaat-9142 29944393), und vor dem Hintergrund, dass der Anführer des „Russischen Freiwilligenkorps“ ebenfalls angibt, die Aktion sei von ukrainischer Seite genehmigt und mit dem ukrainischen Militär koordiniert worden (www.tag esspiegel.de/internationales/er-will-putin-sturzen-jetzt-spricht-der- deutschrussische-neonazi-der-nach-russland-marschierte-9460013.html), und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 31. Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit gegenüber der ukrainischen Regierung die Erwartung geäußert, dass Rüstungsgüter und Waffen (zumindest jene, die von Deutschland geliefert werden) nicht dazu genutzt werden, militärische Vorstöße zu Lande auf russischem Hoheitsgebiet durchzuführen, wie sie nun in Brjansk und Belgorod vorkamen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den Angriffen der russischen Freiwilligeneinheiten, und wenn nein, will sie eine entsprechende Erwartung künftig gegenüber der ukrainischen Regierung formulieren (bitte begründen)? 32. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob oder inwiefern die „Legion Freiheit Russlands“ und das „Russische Freiwilligenkorps“ auf Waffen und sonstige Rüstungsgüter aus Beständen des ukrainischen Militärs zugreifen können, und wenn ja, welche? 33. Ist nach Auffassung der Bundesregierung zu befürchten, dass ein formeller oder informeller Zugang zu Waffen und Rüstungsgütern für rechtsextreme militärische oder paramilitärische Formationen wie die „Legion“ oder das „Freiwilligenkorps“ nachhaltig negative Auswirkungen auf Freiheit und Sicherheit in der Ukraine und ggf. darüber hinaus haben, und wenn ja, inwiefern, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, wenn nein, warum nicht? 34. Hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) Erkenntnisse darüber, ob die russischen Freiwilligeneinheiten bei ihren Angriffen auf grenznahe russische Ortschaften aus westlichen Unterstützungslieferungen stammendes Militärgerät genutzt haben, und wenn ja, a) welche, b) wurde das Militärgerät den russischen Freiwilligeneinheiten vom ukrainischen Militär zur Verfügung gestellt, und c) kann die Bundesregierung bestätigen, dass die russischen Freiwilligeneinheiten das Militärgerät von den russischen Streitkräften, die es angeblich in der Vergangenheit vom ukrainischen Militär erobert hatten, gleichsam „zurückerobert“ haben? 35. Liegt es im Interesse der Bundesregierung, sicherzustellen, dass rechtsextreme bewaffnete Formationen in der Ukraine einschließlich des „Russischen Freiwilligenkorps“ und der „Legion Freiheit Russlands“ nicht von westlichen Unterstützungsmaßnahmen, insbesondere von der Lieferung von Waffen und sonstigen Rüstungsgütern, profitieren, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die von ihr selbst durchgeführten bzw. von ihr mitgetragenen Unterstützungsmaßnahmen, wenn nein, warum nicht? a) Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass das „Russische Freiwilligenkorps“ und die „Legion Freiheit Russlands“ in der Vergangenheit keine aus westlichen Unterstützungsmaßnahmen stammenden Waffen oder sonstigen Rüstungsgüter nutzen konnten, und wenn ja, wie? b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob rechtsextreme bewaffnete Formationen, einschließlich des „Russischen Freiwilligenkorps“ und der „Legion Freiheit Russlands“ in der Vergangenheit materiell, finanziell oder logistisch von deutschen oder sonstigen westlichen Unterstützungsmaßnahmen profitiert haben, und wenn ja, welche? c) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob bei dem Angriff der rechtsextremen Verbände auf Belgorod Fahrzeuge, Waffen oder sonstige Rüstungsgüter verwendet wurden, die Bestandteile westlicher Hilfslieferungen waren, und wenn ja, welche? 36. Hat die Bundesregierung geprüft, ob eine (ggf. stattgefundene oder mögliche) Überlassung von aus deutschen Unterstützungsleistungen stammenden Waffen oder Rüstungsgütern an das „Russische Freiwilligenkorps“ gegen die mit der Ukraine vereinbarte Endverbleibserklärung verstößt (sofern es sich beim „Russischen Freiwilligenkorps“ um eine nicht der Ukraine angehörende Streitkraft handelt), und wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht? 37. Hält es die Bundesregierung für geboten, angesichts stattgefundener oder zu befürchtender Nutzung aus westlichen, möglicherweise auch deutschen Lieferungen stammender Waffen oder sonstiger Rüstungsgüter durch das „Russische Freiwilligenkorps“, dessen völkerrechtlichen Status umgehend zu klären (sofern noch nicht geschehen, vgl. Frage 23), um auszuschließen, dass eine irreguläre oder terroristische Formation aus Rechtsextremisten mit deutschen Waffen versorgt wird, und wenn ja, was will die Bundesregierung diesbezüglich unternehmen, wenn nein, warum nicht? 38. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass eine rechtsextreme oder auch nur rechtsextrem beeinflusste Organisation nicht mit deutschen Waffen oder Rüstungsgütern versorgt werden sollte, weder direkt von Deutschland noch indirekt von der ukrainischen Regierung als Erstempfängerin, und ein solcher Ausschluss sowohl für rechtsextreme Organisationen innerhalb als auch außerhalb des ukrainischen Militärs und sowohl gegenüber Kombattanten als auch Nichtkombattanten gelten sollte, und wenn ja, welche Maßnahmen trifft sie, um einen solchen Ausschluss sicherzustellen, wenn nein, warum nicht? 39. Falls die Bundesregierung mangels entsprechender Vereinbarungen bzw. Endverbleibserklärungen (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 1. September 2022 an den Abgeordneten Andrej Hunko, www.nachdenkseiten.de/?p=87976) nicht ausschließen kann, dass von ihr durchgeführte bzw. mitgetragene Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine, insbesondere die Lieferung von Waffen und sonstigen Rüstungsgütern, auch in die Verfügung rechtsextremer bewaffneter Formationen wie dem „Russischen Freiwilligenkorps“ oder der „Legion Freiheit Russlands“ gelangen, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 40. Hat die Bundesregierung gegenüber der ukrainischen Seite klargestellt, dass allfällig übermittelte Aufklärungsergebnisse (insbesondere solche, die militärische Aktionen auf russischem Territorium unterstützen können) keinesfalls an das „Russische Freiwilligenkorps“ gelangen dürfen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? 41. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass rechtsextreme bzw. rechtsextrem beeinflusste Formationen wie die „Legion Freiheit Russlands“ oder das „Russische Freiwilligenkorps“ Aufklärungsergebnisse seitens westlicher Nachrichtendienste oder deutscher Nachrichtendienste erhalten haben, darunter auch solche, die ihre militärischen Aktionen auf russischem Territorium unterstützt haben, und wenn ja, wie, wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 42. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über ein „Polnisches Freiwilligenkorps“, das nach Presseberichten über gute Kontakte zum rechtsextremen „Russischen Freiwilligenkorps“ verfügt (vgl. wiadomosci.onet.pl/kraj/ukra ina-rosja-wojna-polska-jednostka-w-ukrainie-ma-juz-grupy-bojowe/yrt9rd g?utm_source=www.berliner-zeitung.de_viasg_wiadomosci&utm_mediu m=referal&utm_campaign=leo_automatic&srcc=undefined&utm_v=2 und www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/berichte-polnische-spezialein heit-will-fuer-ukraine-kaempfen-li.327053), und wenn ja, welche? 43. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den geplanten Aufbau eines deutschen Freiwilligenkorps, der analog zu russischen, polnischen und weiteren Korps in Planung sein soll (vgl. www.berliner-zeitung.de/ politikgesellschaft/berichte-polnische-spezialeinheit-will-fuer-ukraine- kaempfenli.327053), und wenn ja, welche? 44. Wie viele deutsche Staatsangehörige halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit dem Ziel, die Ukraine militärisch zu unterstützen, in der Ukraine auf? a) Wie viele deutsche Staatsangehörige mit rechtsextremem Hintergrund halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit dem Ziel, die Ukraine militärisch zu unterstützen, in der Ukraine auf, und welche Kenntnis hat sie darüber, inwiefern sie tatsächlich an Kampfhandlungen beteiligt sind oder waren (bitte, soweit möglich, angeben, welchen Einheiten die betreffenden Personen angehören)? b) Für wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potential an deutschen Staatsangehörigen, die bereit sind, zum Zweck der Beteiligung an Kampfhandlungen auf Seiten der Ukraine in die Ukraine zu reisen (bitte ggf. gesondert angeben, für wie hoch sie das Potential an Rechtsextremisten unter diesen einschätzt)? Berlin, den 15. Juni 2023 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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