Nutzung postmortaler Spender-Organe zu Forschungszwecken
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Kardiovaskuläre Ereignisse stellen die häufigste Todesursache in Deutschland dar, über ein Drittel der Bevölkerung stirbt an einer Krankheit des Herz-Kreislauf-Systems (www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Todesursachen/_inhalt.html#235880). Um pathologische Veränderungen des Herzens zu erkennen und besser zu verstehen, wird eine gesunde Vergleichsgruppe benötigt. Bei Tiermodellen ist es möglich, krankes und gesundes Herzgewebe zu vergleichen, jedoch ist die Übertragbarkeit von im Tiermodell generierten Daten in der Kardiologie deutlich eingeschränkt, weil u. a. die Herzmuskelzellen morphologisch und funktionell zum Teil deutliche Unterschiede im Vergleich zum Menschen aufweisen und die kardiale Physiologie (z. B. die Herzfrequenz) eines Tieres häufig nicht der eines Menschen entspricht (pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/34131903/). Herzgesundes humanes Gewebe ist die einzig wirkliche Vergleichsgruppe für die Erforschung von kardialen Erkrankungen beim Menschen. Dieses Prinzip gilt selbstverständlich nicht nur für das Herz, sondern für alle Organe und Organsysteme des Menschen.
Frisches („lebendes“), gesundes humanes Herzgewebe steht für die Forschung in Deutschland nicht zur Verfügung. Herzgewebe kann nicht von „Lebendspendern“ entnommen werden, weil hier eine Operation am offenen Herzen an kardial gesunden Personen durchgeführt werden müsste. Auch Proben von anderen Organen sind vielfach nur selten als Lebendmaterial für die Forschung vorhanden. Für die Lehre gespendete Körper („Körperspende“) oder für die Pathologie entnommene Proben sind für die meisten wissenschaftlichen Fragestellungen nicht nutzbar, weil die Proben spät (d. h. nicht unmittelbar nach Versterben der Person) entnommen werden und somit energetisch kompromittiert sind. Für die Wissenschaft wird lebendes Gewebe benötigt, um z. B. am Herzen valide Aussagen bezüglich struktureller Veränderungen zu treffen und um funktionelle Messungen (Untersuchung der elektrischen Funktion der Herzmuskelzellen, Messung der Kontraktilität etc.) überhaupt möglich zu machen (www.mdpi.com/2073-4409/11/2/233).
Gesundes humanes Gewebe von Verstorbenen könnte zugänglich gemacht werden über Spender-Organe, die für eine Organtransplantation vorgesehen waren, schlussendlich jedoch aus technischen, organisatorischen oder medizinischen Gründen nicht transplantiert werden konnten. Dies ist in Deutschland nicht möglich, weil bei Einwilligung zur Transplantation die Nutzung des Organs für Lehre, Qualitätskontrolle oder Wissenschaft nicht miteingeschlossen ist (dso.de/organspende/fachinformationen/organspendeprozess/verfahrensanweisungen). Ein substantieller Anteil an zur Transplantation vorgesehenen Herzen und anderen Organen wird nicht medizinisch genutzt (dso.de/organspende/statistiken-berichte/jahresbericht). Die absoluten Zahlen sind dabei nicht hoch; jedoch würde jedes Organ Material für viele unterschiedliche wissenschaftliche Untersuchungen liefern, sodass viele Forschungsfragen beantwortet werden könnten.
Die Nutzung nichttransplantierter Organe für Forschung und Lehre ist in vielen Ländern, z. B. USA, Ungarn und Großbritannien, möglich. Zum Beispiel erfolgen in England und Wales die Aufklärung und Einwilligung nicht nur für eine Transplantation, sondern auch für sogenannte scheduled purposes – diese sind z. B. Forschung, Lehre und Qualitätssicherung (www.hta.gov.uk/guidance-professionals/codes-practice-standards-and-legislation/codes-practice). Eine solche Regelung ist nicht auf die kardiologische Forschung begrenzt, sodass alle medizinischen Forschungsbereiche davon profitieren und insgesamt die medizinische Wissenschaft schneller voranschreiten und damit die Patientenversorgung verbessert werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Liegt der Bundesregierung eine rechtliche Einschätzung dazu vor, ob es mit dem Transplantationsgesetz vereinbar ist, zur Transplantation vorgesehene, aber nicht transplantierte postmortale Spender-Organe, z. B. Herzen, für andere Zwecke (Forschung, Lehre, Qualitätskontrolle) zu nutzen, wenn bei der Einwilligung zur Transplantation zusätzlich die Nutzung des Organs für Lehre, Qualitätskontrolle oder Wissenschaft bejaht wird, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
a) Wenn nein, gibt es Bestrebungen, die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Nutzung nicht medizinisch genutzter postmortaler Spender-Organe zu schaffen?
b) Wenn ja, gibt es Bestrebungen, die Einwilligung zur postmortalen Transplantation eines Organs gleichzeitig mit einer Einwilligung zur Nutzung für Lehre, Qualitätskontrolle oder Wissenschaft – in dem Falle, dass das Organ medizinisch, technisch und organisatorisch nicht für eine Transplantation zu verwenden ist – einzuholen, und wie könnte der Einwilligungsprozess nach den Bestrebungen der Bundesregierung aussehen?
Hat die Bundesregierung Überlegungen dazu angestellt, welche Organe bei einer Öffnung der Transplantationsregelungen für postmortale Spender-Organe in Deutschland eingeschlossen werden könnten, bzw. sollten bestimmte Organe ausgeschlossen werden, und wenn ja, welche, und warum?
Ist es für die Bundesregierung ethisch vertretbar, dass das für die medizinische Forschung wichtige Kontrollgewebe regelmäßig verworfen wird, wenn es medizinisch, technisch und organisatorisch nicht für eine Transplantation verwendet werden kann?
Sind der Bundesregierung Alternativen – anstelle des Verwerfens – zur Nutzung nicht medizinisch genutzter postmortaler Spender-Organe bekannt, und wenn ja, welche sind das?
Welche Anforderungen müssten – sofern entsprechende Erkenntnisse vorliegen – aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit nicht medizinisch genutzte postmortale Spender-Organe sicher und effektiv verwendet werden können?
Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, wie eine bestmögliche Aufteilung des Gewebes zur größtmöglichen Ausschöpfung des wissenschaftlichen Potentials garantiert werden könnte (z. B. durch eine zentrale Stelle, die Verteilung, Transport und Zuteilung koordiniert), falls eine Forschungsnutzung der zur Transplantation vorgesehenen, aber nicht transplantierbaren postmortalen Spender-Organe erfolgen würde, und wenn ja, welche?