Kooperation zwischen der Europäischen Union und Libyen bzw. der Türkei in der Flüchtlingspolitik
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Petra Pau, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Verwaltungsrat der EU-Grenzagentur Frontex wurde einstimmig beschlossen, mit Libyen und der Türkei Verhandlungen über eine weitere Zusammenarbeit in der Migrations- und Flüchtlingspolitik aufzunehmen. Im Mittelpunkt der Gespräche mit Libyen steht dabei die der Abschluss eines Arbeitsabkommens über die Bekämpfung der sogenannten illegalen Migration. „Auf Basis dieses Arbeitsabkommens soll der Schutz der südlichen Seeaußengrenzen der EU durch Frontex künftig auf operativer bzw. auf technischer Ebene optimiert werden. Er dient einem zielgerichteten Kapazitätsaufbau im Aufgabenbereich des libyschen Grenzmanagement“, erläuterte die Bundesregierung die geplante Zusammenarbeit (www.migrationsrecht.net).
Über Titel wie „Programm für die Zusammenarbeit mit Drittländern in den Bereichen Migration und Asyl“ wurden dem Regime von Oberst Muammar al-Gaddafi bereits in der Vergangenheit von der EU hohe Millionenbeiträge zur Verfügung gestellt. Die EU und ihre Mitgliedstaaten beliefern Libyen mit Waffen, Schiffen, Fahrzeugen, Leichensäcken, Geldern für Abschiebeflüge und Haftanstalten. Das EU-Mitgliedsland Italien schiebt bereits jetzt schutzsuchende Menschen an Libyen ab. So wurden im Mai 2009 hunderte zumeist afrikanische Flüchtlinge, die über Libyen nach Italien geflohen waren, auf Weisung des italienischen Innenministers unter Missachtung aller Flüchtlingsrechte nach Libyen zurückgeschleppt. Nach Erkenntnissen von Menschenrechtsorganisationen wie PRO ASYL wurden diese Flüchtlinge – ebenso wie andere zuvor in Libyen aufgegriffene afrikanische Flüchtlinge – sofort in Gefängnissen und Haftlagern interniert. In diesen Lagern werden Flüchtlinge nach Erkenntnis von PRO ASYL und weiteren Menschenrechtsorganisationen misshandelt, gefoltert, vergewaltigt und auch getötet. Flüchtlinge wurden von libyschen Sicherheitsbehörden auch ohne Wasser und Nahrungsmittel in der Wüste ausgesetzt.
Ebenso wie Libyen vor allem für afrikanische Flüchtlinge ist die Türkei ein Durchgangsland für Flüchtlinge vor allem aus dem Nahen Osten. Die Türkei ist Mitunterzeichnerin der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, hält jedoch im Unterschied zu vielen anderen Staaten weiterhin an den damals geltenden zeitlichen und geographischen Beschränkungen fest. Daher sieht sich die Türkei nicht verpflichtet zur Aufnahme von Flüchtlingen aus nichteuropäischen Ländern. Diesen droht in der Türkei die Festnahme wegen illegaler Einreise; dauerhaftes Asyl wird ihnen versagt. So wurden nach Berichten der türkischen Menschenrechtsorganisationen IHD (Menschenrechtsverein der Türkei) und TIHV (Türkische Menschenrechtsstiftung) im Jahr 2009 23 014 Flüchtlinge und Asylsuchende inhaftiert und oft monatelang in überfüllten Lagern festgehalten. Dutzende Flüchtlinge sterben zudem jedes Jahr bei dem Versuch der illegalen Ein- bzw. Ausreise über türkische Grenzen. Die EU fordert von der Türkei als Bedingung für einen Beitritt im Bereich Migration und Asyl Reformen, deren Hauptziel allerdings nicht das Wohl der Flüchtlinge, sondern die Abwehr „illegaler“ Migration nach Europa ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Was beinhalten die im Frontex-Verwaltungsrat mit deutscher Zustimmung gefassten Beschlüsse bezüglich einer weiteren Zusammenarbeit mit Libyen bzw. der Türkei?
a) Haben aufgrund dieser Beschlüsse bereits Verhandlungen mit Libyen bzw. der Türkei stattgefunden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Gibt es einen Zeitplan für die weiteren Verhandlungen, und wenn ja, welchen?
c) Wer genau nimmt von Seiten der EU bzw. Frontex an diesen Verhandlungen teil, und wer von libyscher bzw. türkischer Seite?
d) Welche Inhalte werden im Einzelnen verhandelt?
Welche konkrete Zusammenarbeit im Bereich der Flüchtlings- und Migrationspolitik gibt es bereits zwischen der EU und Libyen bzw. der Türkei (bitte einzeln benennen)?
Inwieweit sind bereits Frontex-Missionen in Zusammenarbeit mit Libyen bzw. der Türkei geplant oder durchgeführt worden?
Wie soll man sich die Umsetzung von Projekten zur Verbesserung des Flüchtlingsschutzes in Libyen in den nächsten drei Jahren vorstellen, für die die EU-Kommission 50 Mio. Euro zur Verfügung stellt, von denen aber nichts unmittelbar an Libyen fließen soll?
a) Was ist der Bundesregierung zur voraussichtlichen Gewichtung zwischen den verschiedenen Punkten der vereinbarten „Kooperationsagenda“ (Rückkehrförderung, Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen, „Schutz“ der libyschen Außengrenzen, vgl. EUROPA-Press Releases – Besuch der EU-Kommissare Malmström und Füle in Libyen zur Förderung einer engeren Zusammenarbeit) bekannt?
b) Inwiefern kann sich die Bundesregierung einen eigenen Beitrag für das Vorhaben vorstellen, Libyen „beim angemessenen Umgang mit Flüchtlingen zu helfen“?
Stimmen Presseberichte, nach denen der italienische Freundschaftspakt mit Libyen die Verpflichtung festschreibt, beträchtliche Teile der Mittel in Italien zu reinvestieren und für die Installierung eines satellitengestützten Systems zur Überwachung der libyschen Südgrenze zu nutzen?
a) Wenn ja, wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung Lieferant des Systems, und sind auch deutsche Firmen beteiligt?
b) Welche Gebiete an der Grenze Libyens zu den Nachbarstaaten werden mit diesem System abgedeckt?
c) Sind auch Einrichtungen der EU oder der EU-Mitgliedstaaten an dieses System angeschlossen, wenn ja, welche, und welche Informationen können von ihnen abgerufen werden?
Werden zur Kontrolle der EU-Seegrenzen im Mittelmeer, etwa in gemeinsamen italienisch-libyschen Patrouillen, auch Drohnen (UAV) eingesetzt, und von welchen Institutionen genau werden sie betrieben?
a) Stimmen Presseberichte (www.stranieriinitalia.it), wonach die Kosten für die Installation dieses UAV-basierten Grenzüberwachungssystems zum großen Teil von der EU übernommen werden?
b) Hat Oberst Muammar al-Gaddafi nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Forderungen an die EU adressiert, die die Ausstattung mit technischer Hilfe und speziellen Ausrüstungsgegenständen sowie die Ausbildung von eigenem Personal an diesen Gerätschaften beinhalten?
Gibt es einen neuen Verhandlungsstand bezüglich des Rahmenabkommens zwischen der EU und Libyen bezüglich der Fragen der Visum- und der Rücknahmepolitik, und wie sieht dieser nach Kenntnis der Bundesregierung konkret aus?
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Flüchtlinge bzw. Schutzsuchende und irreguläre Migrantinnen und Migranten – wie von der Menschenrechtsorganisation PRO ASYL behauptet – in libyschen Lagern gefoltert, vergewaltigt und getötet werden?
Inwieweit hat die Türkei bislang die Auflagen der EU für einen EU-Beitritt im Bereich Migration und Asyl erfüllt?
a) Inwieweit wurde eine Asylgesetzgebung erarbeitet und entspricht diese den europäischen Standards?
b) Welche Rückführungsabkommen mit Drittländern wurden von der Türkei abgeschlossen?
c) Inwieweit wurden Schritte unternommen, die in der Türkei geltenden geographischen Beschränkungen der Genfer Konvention aufzuheben?
Was genau wird in der deutschen Polizeiakademie in welchem Umfang gelehrt zur Frage des Umgangs mit Schutzgesuchen an oder vor den EU-Außengrenzen, insbesondere hinsichtlich der praktischen Umsetzung der in den Frontex-Leitlinien des Schengener Grenzkodex vorgesehenen extraterritorialen Wirkung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention bei Frontex-Einsätzen auf Hoher See (bitte, auch zu den folgenden Teilfragen, möglichst detailliert antworten)?
a) Was wird den deutschen Beamtinnen und Beamten in der Polizeiakademie dazu beigebracht, wie auf Hoher See aufgegriffene oder gerettete Personen in geeigneter Weise darüber zu informieren sind, dass sie Gründe vorbringen können, aufgrund derer sie annehmen, dass eine Ausschiffung an den vorgeschlagenen Ort gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung verstoßen würde (in welcher Sprache, mit welchen Hilfsmitteln, Informationsbroschüren usw.), und wie sollen sie sich verhalten, wenn die Personen etwa aufgrund von Sprachproblemen nicht entsprechend informiert werden können?
b) Was wird den Beamtinnen und Beamten dazu beigebracht, welche Gründe vorgebracht werden bzw. wie geltend gemachte Gefahren beschaffen sein müssen, damit sich Schutzsuchende auf Hoher See im Rahmen von Frontex-Einsätzen auf den Grundsatz der Nichtzurückweisung berufen können, und welche Kriterien gelten hierbei in Bezug auf die Bewertung der „Glaubwürdigkeit“ von Aussagen Schutzsuchender?
c) Was wird den Beamtinnen und Beamten dazu beigebracht, ob insbesondere bereits die unmissverständliche Äußerung, Asyl suchen zu wollen, ausreicht, um ein sorgfältiges Prüfungsverfahren innerhalb der Europäischen Union auf dem Festland einzuleiten, und wenn dies nicht der Fall ist, wie sollen vorgebrachte Gründe auf Hoher See angemessen überprüft werden können, wenn keine ausreichende sprachliche Verständigung und sorgfältige Überprüfung der Angaben möglich sind?
d) Was wird den Beamtinnen und Beamten dazu beigebracht, welcher Mitgliedstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist, wenn bei einem Frontex-Einsatz auf Hoher See davon ausgegangen wird, dass ein Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung drohen könnte, bzw. welche unmittelbaren Maßnahmen in einem solchen Fall ergriffen werden sollen?
e) Was wird den Beamtinnen und Beamten dazu beigebracht, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie im Rahmen eines Frontex-Einsatzes auf Hoher See beobachten und/oder davon ausgehen müssen, dass Einsatzkräfte anderer Mitgliedstaaten gegen die Frontex-Leitlinie und insbesondere gegen das Gebot der Nichtzurückweisung verstoßen?