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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Anbau und Abgabe von Cannabis in "Cannabis Social Clubs"

(insgesamt 44 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

17.07.2023

Aktualisiert

01.08.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/752130.06.2023

Anbau und Abgabe von Cannabis in „Cannabis Social Clubs“

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wird zum Thema Cannabislegalisierung ausgeführt: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen.“

Am 12. April 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit ein „Zwei-Säulen-Modell zur kontrollierten Abgabe von Genusscannabis“ als Eckpunkte für einen Gesetzentwurf veröffentlicht. In einem ersten Schritt soll der private und gemeinschaftliche, nichtkommerzielle Eigenanbau ermöglicht werden. Der Anbau und die Abgabe der Drogen sollen u. a. in speziellen Anbauvereinigungen, sogenannten „Cannabis Social Clubs“, stattfinden. Club-Mitglieder über 21 Jahre können dort innerhalb eines Monats 50 Gramm Cannabis kaufen, Volljährige unter 21 Jahren bis zu 30 Gramm (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/cannabis-politik-2183814).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen44

1

Wie möchte die Bundesregierung ausschließen, dass es aufgrund der hohen Energiepreise zu einer erheblichen Preisdivergenz von in „Cannabis Social Clubs“ angebautem Cannabis und dem auf dem Schwarzmarkt kommt?

2

Plant die Bundesregierung, die Energiepreisbremse auch für „Cannabis Social Clubs“ geltend zu machen?

3

Wie steht die Bundesregierung zur Verlagerung des Anbaus von Cannabis in andere Länder mit wärmeren klimatischen Bedingungen?

4

Plant die Bundesregierung, sich an den Kosten für „Cannabis Social Clubs“ zu beteiligen?

5

Wie steht die Bundesregierung dazu, die „Cannabis Social Clubs“ steuerlich zu begünstigen?

6

Stellt nach Auffassung der Bundesregierung der Anbau und Verkauf von Cannabis in „Cannabis Social Clubs“ ein gewerbesteuerpflichtiges Gewerbe dar oder soll der Betrieb eines „Cannabis Social Clubs“ analog zu Betrieben der reinen Land- und Forstwirtschaft nicht der Gewerbesteuer unterliegen?

7

Plant die Bundesregierung eine Verbrauchsteuer für Cannabis einzuführen, wenn ja, wie hoch soll der Steuersatz sein, und welche Einnahmen erwartet die Bundesregierung hieraus für Bund, Länder und Kommunen?

8

Wie möchte die Bundesregierung die Kontrolle auf allgemeine Verunreinigung von in „Cannabis Social Clubs“ angebautem Cannabis garantieren?

9

Wie möchte die Bundesregierung die Kontrolle auf mikrobiologische Verunreinigung (Pilze, Bakterien, Aflatoxine) von in „Cannabis Social Clubs“ angebautem Cannabis garantieren?

10

Wie steht die Bundesregierung dazu, den „Cannabis Social Clubs“ instrumentelle Analytik (Labore) zum Nachweis bzw. zur Prüfung von Verunreinigungen bereitzustellen, und falls die Bundesregierung diese bereitstellt, wie möchte sie diese hochpreisigen Verfahren finanzieren?

11

Wie möchte die Bundesregierung ausschließen, dass Cannabis-Patientinnen und Cannabis-Patienten verunreinigte Blüten aus „Cannabis Social Clubs“ konsumieren?

12

Wie möchte die Bundesregierung verhindern, dass das „niederschwellige Angebot“ die Therapie von Cannabis-Patienten konterkariert?

13

Wie möchte die Bundesregierung verhindern, dass durch die Verfügbarkeit des Produkts Cannabis die Forschung an Cannabis für medizinische Zwecke unattraktiv werden könnte?

14

Wie möchte die Bundesregierung verhindern, dass das in „Cannabis Social Clubs“ angebaute Cannabis im Nachhinein noch mit anderen Drogen verschnitten wird?

15

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus anderen Staaten hinsichtlich des vereinfachten Zugangs zu Cannabis und einer damit einhergehenden Offenheit der Konsumenten, auch andere Drogen zu probieren?

16

Bis wann ist nach Ansicht der Bundesregierung mit Blick auf die Schaffung der nötigen Infrastruktur mit einer Umsetzung der „Cannabis Social Clubs“ zu rechnen?

17

Welche Voraussetzungen sind nach Ansicht der Bundesregierung für eine Mitgliedschaft in „Cannabis Social Clubs“ nötig?

18

Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung die Registrierung der Mitglieder in „Cannabis Social Clubs“ aussehen?

19

Hält die Bundesregierung „Cannabis Social Clubs“ in Anbetracht der hohen Produktionskosten und der auf 500 Personen begrenzten Mitgliederzahlen für rentabel?

20

Wie bewertet die Bundesregierung hinsichtlich der Ausgewogenheit von Aufwand und Nutzen die Frage, wer „Cannabis Social Clubs“ gründen und leiten wird?

21

Hält die Bundesregierung Agrarkenntnisse für den Anbau von Cannabis in den „Cannabis Social Clubs“ für notwendig?

22

Welches ökonomische Potenzial kann sich nach Ansicht der Bundesregierung aus dem Konzept der „Cannabis Social Clubs“ für Landwirte ergeben?

23

Wie steht die Bundesregierung dazu, die „Cannabis Social Clubs“ als gemeinnützig einzustufen?

24

Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung die Abgabe von Cannabis an die Mitglieder der „Cannabis Social Clubs“ ermöglicht werden (postalisch oder persönlich durch Abholung)?

25

Wie wird nach Ansicht der Bundesregierung die Abgabe von Cannabis ausschließlich an die Mitglieder der „Cannabis Social Clubs“ sichergestellt?

26

Wie möchte die Bundesregierung vermeiden, dass Konsumenten in mehreren „Cannabis Social Clubs“ Mitglied werden?

27

Welche Systeme sollen nach Ansicht der Bundesregierung etabliert werden, um alle „Cannabis Social Clubs“ untereinander zu vernetzen und somit sicherzustellen, dass es keine Mehrfachmitgliedschaften gibt?

28

Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass die Mitgliedsbeiträge der „Cannabis Social Clubs“ so hoch ausfallen, dass Konsumentinnen und Konsumenten auf andere Bezugsquellen für Cannabis ausweichen werden?

29

Welche konkreten Kampagnen und Projekte plant die Bundesregierung, um Kinder und Jugendliche über die Folgen von Cannabis-Konsum aufzuklären?

30

Plant die Bundesregierung eine Zusammenarbeit mit den Ländern im Hinblick auf die Aufklärung zu Folgen von Cannabis-Konsum an Schulen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

31

Wie möchte die Bundesregierung einen effektiven Jugendschutz gewährleisten?

32

Wie bewertet die Bundesregierung die gesundheitliche Gefahr für Heranwachsende unter dem Aspekt, dass die Hirnentwicklung nachgewiesenermaßen erst mit 25 Jahren abgeschlossen ist und Heranwachsende bereits ab einem Alter von 18 Jahren 30 Gramm Cannabis pro Monat erwerben können (vgl. www.coliquio.de/wissen/Praxis-Wissen-kompakt-100/mrt-cannabis-konsum-schaeden-gehirn-heranwachsenden-100)?

33

Wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung die geplanten Kontrollen auch aus Jugendschutz- und Präventionsgründen erfolgen und beispielsweise die Weitergabe an Dritte verhindert werden?

34

Wie steht die Bundesregierung zu einem Werbeverbot für „Cannabis Social Clubs“?

35

Welche Sicherheitsbestimmungen hält die Bundesregierung im Bereich des Eigenanbaus für nötig?

36

Welche Sicherheitsbestimmungen hält die Bundesregierung im Bereich des Anbaus in „Cannabis Social Clubs“ für nötig?

37

Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung verhindert werden, dass es in „Cannabis Social Clubs“ zu sogenannten „Clan-Strukturen“ kommt?

38

Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung verhindert werden, dass andere Drogen in den „Cannabis Social Clubs“ abgegeben oder konsumiert werden?

39

Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die Strafverfolgungsbehörden legal erworbenes von illegal erworbenem Cannabis unterscheiden können?

40

Wie bewertet die Bundesregierung die Diskrepanz, die daraus entsteht, dass man fünf Stecklinge im Monat beziehen darf, aus denen bei guter Pflege bis zu fünf Pflanzen heranwachsen, jedoch der straffreie Eigenanbau nur maximal drei blühende weibliche Pflanzen vorsieht?

41

Wie will die Bundesregierung eine nachhaltige, lückenlose und effiziente Kontrolle vorhalten für den möglichen Fall, dass Saatgut und Stecklinge auch an Personen für den privaten Eigenanbau abgegeben werden dürfen, ohne dass eine Mitgliedschaft besteht?

42

Welche Behörden sollen nach Ansicht der Bundesregierung die Überwachung des Cannabis-Anbaus und der Abgabe übernehmen, und wie hoch wird der Erfüllungsaufwand hierfür kalkuliert?

43

Wie bewertet die Bundesregierung zukünftig die Rolle von Cannabisimportierenden Firmen?

44

Wann plant die Bundesregierung, das Gesetz zur Abgabe von Cannabis vorzulegen, und bis wann soll es umgesetzt werden?

Berlin, den 29. Juni 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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