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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Minderjährige mit Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

04.08.2023

Aktualisiert

14.08.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/765106.07.2023

Minderjährige mit Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

der Abgeordneten René Springer, Norbert Kleinwächter, Gerrit Huy, Hannes Gnauck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Fast jedes zweite ausländische Kind in Deutschland (48,5 Prozent) bezog, Stand: Dezember 2022, Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II; Hartz IV bzw. Bürgergeld). Zum Vergleich: Bei deutschen Kindern waren es zu diesem Zeitpunkt 7,7 Prozent. Ferner hat die Zahl der ausländischen Kinder, die Leistungen nach dem SGB II erhielten, sich seit 2010 fast verdreifacht. Sie stieg von rund 304 000 im Jahr 2010 auf rund 888 000 Kinder im Jahr 2022. Derweil sank die Zahl der deutschen Kinder, die Leistungen nach dem SGB II erhielten, von rund 1,37 Millionen auf rund 931 000 Kinder. Diese Entwicklung schlägt sich auch in den Ausgaben nieder: Während die jährlichen Bürgergeldausgaben für deutsche Kinder gesunken sind (2010: 2,58 Mrd. Euro; 2022: 2,1 Mrd. Euro), haben die Ausgaben für ausländische Kinder sich fast vervierfacht (2010: 668 Mio. Euro; 2022: 2,55 Mrd. Euro; vgl. Bundestagsdrucksache 20/7148, S. 94 f.). Das resultiert außerdem in steigenden Gesamtausgaben: 2010 belief sich der Zahlungsanspruch von Leistungsbeziehenden (LB) unter 18 Jahren auf rund 3,3 Mrd. Euro, 2022 waren es rund 4,8 Mrd. Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 20/7148, S. 94 f.).

Bezieht man sich auf die aktuellen Zahlen des Ausländerzentralregisters, beziehen immer noch rund 40 Prozent aller ausländischen Kinder in Deutschland Leistungen nach dem SGB II (www.welt.de/wirtschaft/plus245840968/Migration-Hilfe-vom-Staat-fuer-40-Prozent-der-auslaendischen-Minderjaehrigen.html?icid=search.product.onsitesearch).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2010, 2015, 2018, 2020, 2022 und wie hoch ist aktuell die Anzahl von deutschen und ausländischen Kindern in Deutschland?

2

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2007, 2010, 2015, 2018, 2020, 2022 und wie hoch sind aktuell die Anzahl sowie der Anteil (gemessen an der jeweiligen Gesamtbevölkerung) von Kindern im SGB-II-Leistungsbezug (bitte getrennt nach Bund, Bundesländern und Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Westbalkanstaaten, Top-8-Asylherkunftsländer ausweisen)?

3

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007, 2010, 2015, 2018, 2020 sowie 2022 der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte jeweils die Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den Jahres- oder Monatsdurchschnittswert ausweisen) von Kindern in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (bitte getrennt nach Bund, Bundesländern und Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Westbalkanstaaten, Top-8-Asylherkunftsländer ausweisen)?

4

In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB-II-Quote von Kindern am 31. Dezember 2022 am höchsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die SGB-II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

5

In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB-II-Quote von Kindern am 31. Dezember 2022 am niedrigsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die SGB-II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

6

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2007, 2010, 2015, 2018, 2020, 2022 und wie hoch sind aktuell die Anzahl sowie der Anteil (gemessen an der jeweiligen Gesamtbevölkerung) von Kindern im SGB-II-Leistungsbezug in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten im Bundesland Sachsen-Anhalt (bitte getrennt nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Westbalkanstaaten, Top-8-Asylherkunftsländer ausweisen)?

7

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007, 2010, 2015, 2018, 2020 sowie 2022 der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte jeweils die Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den Jahres- oder Monatsdurchschnittswert ausweisen) von Kindern in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten im Bundesland Sachsen-Anhalt (bitte getrennt nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Westbalkanstaaten, Top-8-Asylherkunftsländer ausweisen)?

8

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2007, 2010, 2015, 2018, 2020, 2022 und wie hoch sind aktuell die Anzahl sowie der Anteil (gemessen an der jeweiligen Gesamtbevölkerung) von Kindern im SGB-II-Leistungsbezug in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (bitte getrennt nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Westbalkanstaaten, Top-8-Asylherkunftsländer ausweisen)?

9

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007, 2010, 2015, 2018, 2020 sowie 2022 der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte jeweils die Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den Jahres- oder Monatsdurchschnittswert ausweisen) von Kindern in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (bitte getrennt nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Westbalkanstaaten, Top 8-Asylherkunftsländer ausweisen)?

10

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2007, 2010, 2015, 2018, 2020, 2022 und wie hoch sind aktuell die Anzahl sowie der Anteil (gemessen an der jeweiligen Gesamtbevölkerung) von Kindern im SGB-II-Leistungsbezug in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten im Bundesland Brandenburg (bitte getrennt nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Westbalkanstaaten, Top-8-Asylherkunftsländer ausweisen)?

11

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007, 2010, 2015, 2018, 2020 sowie 2022 der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte jeweils die Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den Jahres- oder Monatsdurchschnittswert ausweisen) von Kindern in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten im Bundesland Brandenburg (bitte getrennt nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Westbalkanstaaten, Top-8-Asylherkunftsländer ausweisen)?

12

Wie viele Kinder (bitte nach deutschen und ausländischen Kindern differenzieren) beziehen in Deutschland Sozialleistungen?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die eigene Politik zur Kinderarmutsbekämpfung in Deutschland vor dem Hintergrund wachsender SGB-II-Ausgaben für Kinder (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

14

Plant die Bundesregierung, Maßnahmen umzusetzen, um die Zahl der Kinder im SGB-II-Leistungsbezug zu reduzieren, und wenn ja, welche?

15

Misst die Bundesregierung den Migrationsströmen eine Relevanz für den SGB-II-Bezug von Kindern bei, und wenn ja, welchen?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die gegenläufigen SGB-II-Ausgabenentwicklungen bei Kindern, die sich dadurch äußern, dass die Ausgaben für deutsche Kinder seit 2010 abnehmen, während sie für ausländische Kinder seit 2010 zunehmen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Berlin, den 29. Juni 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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