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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Einreise in Drittländer bei non-binären Geschlechtsangaben in Ausweisdokumenten

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

17.07.2023

Aktualisiert

09.08.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/759805.07.2023

Einreise in Drittländer bei non-binären Geschlechtsangaben in Ausweisdokumenten

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der deutsche Reisepass gilt gemeinhin als einer der „stärksten“ Reisedokumente der Welt. Mit nur wenigen anderen Pässen können derart viele Zielländer visumsfrei erreicht werden.

Für eine Person, die weder männlich („M“) noch weiblich („F“) ist, wird in der visuell lesbaren Zone des deutschen Passes ein „X“ eingetragen. In der maschinenlesbaren Zone wird das „X“ durch das Symbol „<“ repräsentiert.

Um mögliche Formen der Diskriminierung beim Grenzübertritt zu unterbinden, kann eine Person, die eine Änderung nach § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) vorgenommen hat, ab sofort entscheiden, ob in ihrem Pass bzw. in ihrem ausländerrechtlichen Dokument die bisherige oder die nach der Änderung gültige Angabe eingetragen wird.

Personen, die ihr Geschlecht im deutschen Personenstandsregister auf „divers“ geändert haben, können daher auf eigenen Wunsch einen Pass mit der Angabe „weiblich“ oder „männlich“ beantragen.

Mit der Regelung gleicht das Gesetz die Angaben im Reisepass sowie im ausländerrechtlichen Dokument den Standardbestimmungen der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) an.

Dennoch besteht die Möglichkeit, dass Personen, die ein non-binäres Geschlechtsmerkmal in ihren Reisedokumenten hinterlegt haben, bei der Planung und Durchführung ihrer Reise vor Schwierigkeiten gestellt werden.

Dies liegt zum einen an den internationalen Buchungssystemen. Diese sind Teil eines sehr großen Gesamtsystems – hier bräuchte es eine übergreifende Norm für Geschlechtsangaben. Derzeit gibt es jedoch sehr unterschiedliche Herangehensweisen. So verlangen Länder, die bereits auf die eine oder andere Art ein drittes Geschlecht in Pässen zulassen, möglicherweise ärztliche Bescheinigungen oder andere Dokumente und Verfahren als Nachweis. Und auch wenn Pässe eine non-binäre Option enthalten, besteht keine Garantie, dass die Grenzbehörden anderer Staaten dies für die Einreise, den Transit oder den Rechtsschutz zulassen. Somit müssten alle beteiligten Akteure bereit sein, die Verwendung von „X“ als drittes Geschlecht zu akzeptieren oder anzuerkennen. Es ist nicht ausreichend, wenn die Entwickler eines Buchungstools an der Einbettung eines dritten Geschlechts arbeiten.

Dies beginnt zunächst mit den amtlichen Ausweisdokumenten. Auch wenn die Geschlechtsangabe im Pass – wie oben beschrieben – nicht dieselbe zu sein braucht wie die in der Geburtsurkunde, die Angabe in den Reisedokumenten muss mit dem Reisepass oder anderen amtlichen Ausweisen übereinstimmen.

In den letzten Jahren steigt die Zahl der Länder stetig, die non-binäre Geschlechtsangaben in den von ihnen ausgegebenen Reisedokumenten erlauben. Sollte sich diese Entwicklung weiter fortsetzen, können die entsprechend notwendigen Aktualisierungen in den elektronischen Reisesystemen vorankommen (Non-binäre Geschlechtsangaben in Reiseunterlagen – ein Thema, das Klarheit braucht – Amex GBT – Germany (amexglobalbusinesstravel.com)).

Angesichts der dargestellten Sachlage ist es für die Fragesteller von Interesse, welche Bemühungen die Bundesregierung unternimmt, damit die Nutzung von internationalen Buchungssysteme für alle Personen offensteht und bei welchen Zielländern die Einreise mit einer non-binären Geschlechtsangabe nicht möglich ist.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen10

1

In welche Staaten ist die Einreise nach Kenntnis der Bundesregierung mit non-binären Geschlechtsangaben in den Ausweisdokumenten derzeit nicht möglich?

2

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Bürgern mit non-binären Geschlechtsangaben in den Ausweisdokumenten die Nutzung internationaler Buchungssysteme offensteht?

3

Wie will die Bundesregierung darauf hinwirken, dass Bürgern mit nonbinären Geschlechtsangaben in den Ausweisdokumenten die Einreise im Kontext von Dienstreisen, Urlaub und privaten Anlässen ermöglicht wird?

4

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Personen mit nonbinären Geschlechtsangaben in den Ausweisdokumenten und deutscher Staatsangehörigkeit die Einreise in bestimmte Länder verweigert wurde?

5

Was sind die zehn beliebtesten Reiseziele von deutschen Staatsbürgern, bei denen die Einreise (Stand: Juni 2023) nur mit einem Reisepass möglich ist, und wie gestaltet sich bei diesen Ländern konkret die Einreise für Personen mit non-binären Geschlechtsangaben in den Ausweisdokumenten?

6

Gibt es Initiativen auf Ebene der Europäischen Union, um die Einreise mit non-binären Geschlechtsangaben in den Ausweisdokumenten in Drittstaaten zu ermöglichen?

7

Gibt es einen Austausch an Erfahrungswerten mit anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union, die ebenfalls non-binäre Geschlechtsangaben in ihren Ausweisdokumenten zulassen?

8

Gibt es Initiativen auf Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), um die Einreise mit non-binären Geschlechtsangaben in den Ausweisdokumenten in Drittstaaten zu ermöglichen?

9

Gibt es einen Austausch an Erfahrungswerten mit anderen Mitgliedsländern der OECD, die ebenfalls non-binäre Geschlechtsangaben in ihren Ausweisdokumenten zulassen?

10

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass bei einer Person die Geschlechtsangabe in Reisepass und Personalausweis mit dem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister deckungsgleich sein sollte?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn nein, welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister dann für den Rechts- und Reiseverkehr einer Person zu?

Berlin, den 5. Juli 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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