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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Sicherheitsüberprüfungen von Schutzsuchenden

(insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

29.08.2023

Aktualisiert

05.09.2023

Deutscher Bundestag

Sicherheitsüberprüfungen von Schutzsuchenden

der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit 2018 nimmt Deutschland Schutzsuchende, die aus Seenot gerettet wurden, im Rahmen von Relocation-Verfahren auf. Teil dieser Verfahren sind sogenannte Sicherheitsüberprüfungen, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundeskriminalamt (BKA) und von der Bundespolizei durchgeführt werden. Diese sollen der Bundesregierung zufolge sicherstellen, dass die Personen, die aufgenommen werden, keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit darstellen. Dazu werden mithilfe eines durch das BfV, das BKA und die Bundespolizei erarbeiteten, nichtstandardisierten Fragebogens die Identität und die Plausibilität der Herkunft sowie Hinweise bezüglich tatsächlicher Anhaltspunkte auf sicherheitsbezogene Ausschlussgründe geprüft (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/9703 und 19/14638).

Diese Relocation-Verfahren und die dazugehörenden Sicherheitsüberprüfungen stehen u. a. aufgrund der Dauer der Verfahren und der fehlenden Informationen für Betroffene in der Kritik. Auch der Einsatz des Bundesamts für Verfassungsschutz außerhalb Deutschlands ist rechtlich umstritten, weil hierfür keine Rechtsgrundlage vorliegt (eu-relocation-watch.info/pdf/BE_RelocationReport.pdf). Die Fraktion DIE LINKE. fragt seit 2018 regelmäßig nach dem Stand der Aufnahmezusagen durch die Bundesregierung und der tatsächlich erfolgten Überstellungen von Geflüchteten aus Malta und Italien nach Deutschland (vgl. zum Beispiel Bundestagsdrucksachen 20/1316 und 19/31421).

Im April 2023 wurde bekannt, dass die bei den Relocation-Verfahren erprobten Sicherheitsüberprüfungen künftig auch bei der Aufnahme von gefährdeten Afghaninnen und Afghanen angewandt werden sollen (vgl. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Mündliche Frage 37 der Abgeordneten Clara Bünger, Plenarprotokoll 20/96). Ende März 2023 waren die Visaverfahren afghanischer Staatsangehöriger mit Aufnahmezusage aufgrund von Berichten über angebliche Missbrauchsversuche beim Bundesaufnahmeprogramm durch vermeintliche „Scharia-Richter“ pauschal ausgesetzt worden, obwohl es für diese Vorwürfe keine Belege gab, wie ein Sprecher des Auswärtigen Amts bei der Regierungspressekonferenz am 5. April 2023 berichtete. Er betonte ferner, die „etablierten Prüfmechanismen“ hätten funktioniert. Dennoch habe man sich entschieden, „optimierte Sicherheitsmaßnahmen“ einzuführen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-5-april-2023-2183456). Seither warten mehr als 14 000 gefährdete Afghanen und Afghaninnen trotz Aufnahmezusage darauf, nach Deutschland einreisen zu können (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/afghanistan-ausreise-bundesaufnahmeprogramm-100.html). Die Aufnahmeersuchen von weiteren Zehntausenden Afghaninnen und Afghanen, die auf einen Platz im Bundesaufnahmeprogramm hoffen, sind in dieser Zahl noch nicht berücksichtigt. Bevor sie entsprechende Visa erhalten, müssen sie künftig mehrstündige Sicherheitsbefragungen bei der deutschen Botschaft in Islamabad durchlaufen. Aus Sicht der Fragestellenden wird dies zu massiven Verzögerungen bei den Ausreisen der Betroffenen führen, insbesondere wenn es auf längere Zeit bei der berichteten Bearbeitung von fünf Fällen pro Tag bleiben sollte (https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/nach-stop-wegen-ungereimtheiten-bundesregierung-startet-aufnahmeprogramm-fuer-gefaehrdete-afghanen-wieder/). Aufgrund der Gefährdungssituation der Betroffenen könnten diese Verzögerungen zu schwerwiegenden Folgen bis hin zum Tod führen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Wie viele Sicherheitsüberprüfungsverfahren wurden 2022 und im bisherigen Jahr 2023 durchgeführt, und in wie vielen Fällen wurden Sicherheitsbedenken von beteiligten Behörden festgestellt bzw. vorgebracht (bitte nach Monaten, Ort der Befragung und Staatsangehörigkeit der befragten Personen aufschlüsseln)?

2

Was waren bei den 2022 und 2023 durchgeführten Sicherheitsüberprüfungsverfahren, bei denen Sicherheitsbedenken geäußert wurden, die jeweiligen konkreten Gründe für diese Bedenken (bitte jeweils die Anzahl angeben)?

3

Kann die Bundesregierung genauere Angaben dazu machen, welche Anhaltspunkte als Sicherheitsgefährdung gewertet werden, und wenn ja, welche?

Geht es bereits um das Vorhandensein „nicht grundrechtskonformer Ansichten“ (vgl. Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 20/6857) oder um „nicht grundgesetzkonforme Ansichten“, und was bedeutet das jeweils konkret?

Oder geht es enger um eine konkrete Nähe zu „extremistischen Gruppen“ und/oder um Bestrebungen gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland?

4

Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen Schutzsuchender seit 2019 kooperiert, und wenn ja, mit welchen Behörden (bitte jeweilige Mitgliedstaaten und Behörden einzeln auflisten)?

5

Hat das BfV mit Behörden von Nicht-EU-Staaten im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen Schutzsuchender seit 2019 kooperiert, und wenn ja, mit welchen Behörden, und in welcher Form (bitte jeweilige Staaten und Behörden auflisten)?

6

Werden bei den Sicherheitsüberprüfungen erhobene Daten bzw. Erkenntnisse an andere deutsche Behörden weitergegeben, wenn ja, an welche, und welche weiteren Behörden sind an den Befragungen ggf. neben dem BfV, BKA und der Bundespolizei beteiligt?

7

Werden Erkenntnisse aus den Sicherheitsüberprüfungen und Sicherheitsbefragungen an Nachrichtendienste oder Polizeidienststellen anderer EU-Staaten und Nicht-EU-Staaten weitergegeben (insbesondere bei erhobenen Sicherheitsbedenken), und wenn ja, in welchem Umfang, und in welcher Form, und zu welchem Zweck?

8

Welche konkreten Einzelmaßnahmen umfassen die Sicherheitsüberprüfungsverfahren (bitte auflisten), und welche Aufgaben übernehmen dabei welche Behörden?

9

Wie ist die Zusammenarbeit zwischen dem BKA, BfV und der Bundespolizei ausgestaltet, und welche Daten werden untereinander geteilt, und sind stets alle drei Behörden an den Verfahren beteiligt?

a) Welche Sicherheitsbehörden mit wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führen die mehrstündigen Interviews mit Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage an der deutschen Botschaft in Islamabad durch?

b) Wie ist es zu erklären, dass mit den erweiterten Sicherheitsbefragungen bereits in der Woche vom 26. Juni 2023 begonnen werden konnte (vgl. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Mündliche Frage 28 der Abgeordneten Clara Bünger, Plenarprotokoll 20/114), obwohl die Bundesregierung auf Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger am 21. Juni 2023 mitgeteilt hatte, dass mit der Verlegung des dafür benötigten Personals an die deutsche Botschaft in Islamabad noch gar nicht begonnen wurde (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 25, Plenarprotokoll 20/111)? Mitarbeiter welcher Behörden haben in der Woche vom 26. Juni 2023 die Sicherheitsbefragungen in Islamabad durchgeführt?

c) Gibt es konkrete Planungen dazu, die Zahl der Sicherheitsbefragungen an der Deutschen Botschaft in Islamabad zu erhöhen, sodass künftig 1 000 Visa monatlich an gefährdete Afghaninnen und Afghanen erteilt werden können, wie dies im Bundesaufnahmeprogramm vorgesehen ist (AFP vom 22. Juni 2023), und wenn ja, welche? Wann kann realistischerweise mit der Bearbeitung und Erteilung von 1 000 Visa monatlich gerechnet werden, und welche Maßnahmen müssen dazu abgesehen von der Verlegung zusätzlichen Personals ergriffen werden (zum Beispiel mit Blick auf räumliche Kapazitäten, Ausstattung mit technischen Geräten etc.)?

d) Inwiefern ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in die Sicherheitsüberprüfungsverfahren in der Botschaft in Islamabad einbezogen, und in welcher Form besteht dabei eine Kooperation mit den Sicherheitsbehörden?

10

Welche genaueren Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, welche Fragen im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung gestellt werden?

a) Werden den betroffenen Personen Fragen zu Fluchtgründen gestellt, und wenn ja, welche (bitte konkrete Fragestellung ausführen)?

b) Werden Fragen zu familiären Bezügen innerhalb des Herkunftslands gestellt, und wenn ja, welche (bitte konkrete Fragestellung ausführen)?

c) Werden den betroffenen Personen Fragen zum Verbleib der Personalpapiere gestellt (bitte konkrete Fragestellung ausführen)?

d) Werden den betroffenen Personen Fragen zur Beteiligung am Wehrdienst oder zu anderweitiger Beteiligung an Kampfhandlungen gestellt (bitte konkrete Fragestellung ausführen)?

11

Ist es weiterhin geübte Praxis, dass die Mitarbeitenden des BfV sich in den Sicherheitsbefragungen als „Regierungsmitarbeiter bzw. -mitarbeiterinnen“ ausgeben (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/14638), und

a) entspricht dies den Gepflogenheiten auch bei der Teilnahme von BfV-Beschäftigten bei Asylanhörungen des BAMF bzw. bei Sicherheitsbefragungen von Asylsuchenden im Asylverfahren in Deutschland,

b) warum werden die Befragten aus Sicht der Fragestellenden darüber im Unklaren gelassen, mit welcher Behörde sie dort sprechen und ggf. Sachverhalte aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung preisgeben?

12

Gibt es abgesehen von dem erarbeiteten Leitfaden weitere Vorgaben hinsichtlich der Gesprächsführung, wenn ja, welche (bitte mit genauer Bezeichnung auflisten)?

13

Welche Anforderungen (etwa hinsichtlich Ausbildung, Fortbildung etc.) müssen die Mitarbeitenden der beteiligten Sicherheitsbehörden erfüllen, welche die Sicherheitsüberprüfungen durchführen (bitte möglichst konkret ausführen)?

14

Durchlaufen die für die Sicherheitsüberprüfungen zuständigen Mitarbeitenden des BfV, des BKA und der Bundespolizei eine spezifische Ausbildung, welche sie zur Durchführung der Überprüfungen qualifiziert, und wenn ja, was sind die Inhalte dieser Ausbildung (bitte möglichst konkret ausführen)?

a) Wenn nein, mit welcher Begründung wird von einer entsprechenden Schulung abgesehen?

b) Wenn ja, wie viele Mitarbeitende des BfV, des BKA und der Bundespolizei haben aktuell diese Ausbildung abgeschlossen (bitte nach Behörden aufschlüsseln)?

15

Werden die Mitarbeitenden für besondere Schutzbedarfe von geflüchteten Personen (zum Beispiel Trauma) geschult, wenn ja, bitte ausführen, wenn nein, warum nicht?

16

Werden Minderjährige unter Ausschluss von Sorgeberechtigten oder Rechtsbevollmächtigten interviewt, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?

17

Besteht eine Verpflichtung, Dolmetschende zu den Gesprächen hinzuziehen, wenn nein, warum nicht, und wie wird dann entschieden, ob ein Gespräch ohne eine sprachmittelnde Person stattfindet oder nicht?

18

Unter welchen Bedingungen werden Gespräche unterbrochen oder erneut durchgeführt?

19

Wird den Schutzsuchenden in mündlicher oder schriftlicher Form eine Mitschrift und Rückübersetzung des Gesprächs zugänglich gemacht, und wird ihnen die Möglichkeit gegeben, Übersetzungs- und Verständnisfehler zu korrigieren, und wenn nein, warum nicht?

20

Trifft die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten an die Fragestellenden herangetragene Information zu, dass die personenbezogenen Daten der Sicherheitsbefragten ausschließlich zur Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns des BfV für eine begrenzte Zeit in einer Excel-Tabelle und in einer Sachakte sowie konkrete Angaben zu der Befragung als Textdokumente erfasst werden? Wenn dies zutrifft,

a) wie lange werden die jeweiligen Dokumente gespeichert (bitte nach Excel-Tabelle, Sachakte und Textdokumenten unterscheiden),

b) wo werden die jeweiligen Dokumente gespeichert (bitte nach Excel-Tabelle, Sachakte und Textdokumenten unterscheiden),

c) was ist die Rechtsgrundlage für die jeweilige Speicherung der Daten (bitte nach Excel-Tabelle, Sachakte und Textdokumenten unterscheiden),

d) wer hat Zugriff auf die gespeicherten Informationen (bitte nach Excel-Tabelle, Sachakte und Textdokumenten unterscheiden),

e) welche konkreten personenbezogenen Daten werden in der Excel-Tabelle gespeichert (bitte möglichst detailliert ausführen),

f) welche Angaben zur Befragung werden als Textdokumente gespeichert (bitte möglichst detailliert ausführen),

g) welche konkreten Informationen finden sich in der Sachakte (bitte möglichst detailliert ausführen),

h) in welchen Konstellationen wird über die Betroffenen eine Personenakte („P-Akte“) angefertigt und geführt, und

i) wie können die betroffenen Personen ihre Rechte nach den Artikeln 15 bis 19 der Datenschutz-Grundverordnung bzw. den §§ 57 und 58 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie den korrespondierenden fachgesetzlichen Regelungen wahrnehmen, und erhalten sie insbesondere Kenntnis von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im BfV und ggf. in weiteren Behörden?

21

Wer entscheidet über das Bestehen von Sicherheitsbedenken (bitte Behördenzugehörigkeit, Ausbildung und konkrete Rolle während des Sicherheitsüberprüfungsverfahrens benennen)?

22

Welche konkreten Informationen erhalten die befragten Personen vor der Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen zu dem Verfahren und dessen Zweck (bitte möglichst konkret ausführen und erläutern, in welcher Form und Sprache diese Informationen mitgeteilt werden)?

23

Entspricht es der Einschätzung der Bundesregierung, dass ein in der Regel drei- bis vierstündiges Gespräch (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/13863) eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung über die Feststellung und ggf. Mitteilung von Sicherheitsbedenken darstellt (bitte begründen)?

24

Gibt es für Schutzsuchende Möglichkeiten, gegen diese Entscheidung vorzugehen, angesichts der Tatsache, dass sie gar nicht über den Ausgang der Beurteilung informiert werden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/14638), und wenn ja, welche? Inwiefern werden sie vorab über eventuelle Beschwerdemöglichkeiten aufgeklärt, wie viele Personen sind seit 2017 gegen die Entscheidungen vorgegangen, welche im Rahmen des Sicherheitsüberprüfungsverfahrens getroffen wurden, und wie endeten die entsprechenden Verfahren?

25

Mit welcher Begründung werden die Schutzsuchenden nicht über das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung informiert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/14638), und gibt es Pläne, dies in Zukunft zu tun, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

26

Gibt es interne Evaluations- oder Kontrollmechanismen zur Qualität und Aussagekraft der Sicherheitsüberprüfungen durch das BfV, das BKA und die Bundespolizei, und wenn ja, wie sind diese ausgestaltet, und wenn nein, warum nicht?

27

Führt das BfV auch außerhalb des Relocation-Verfahrens und der Aufnahme gefährdeter Afghaninnen und Afghanen Sicherheitsüberprüfungen von Schutzsuchenden durch (bitte möglichst konkret benennen), und inwiefern sind diese für die Aufgabenerfüllung des BfV erforderlich (bitte möglichst konkret ausführen)?

28

Unterscheiden sich die Sicherheitsüberprüfungen gefährdeter Afghaninnen und Afghanen von denen im Rahmen der Relocation-Verfahren, und wenn ja, inwiefern (bitte möglichst detailliert ausführen)?

29

Inwiefern ist der Einsatz bei Sicherheitsüberprüfungen Teil der regulären Arbeit des BfV (bitte ausführen)?

30

Inwiefern ist eine Sicherheitsüberprüfung für alle Schutzsuchenden im Relocation-Verfahren bzw. bei der Aufnahme gefährdeter Afghaninnen und Afghanen mit den Vorgaben des Bundesverfassungsschutzgesetzes vereinbar, insbesondere dem Erfordernis des Vorliegens tatsächlicher Anhaltspunkte (§ 4 Absatz 1 Satz 3) und der Freiwilligkeit (§ 8 Absatz 4)?

Berlin, den 7. Juli 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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