Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2023
der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Anke Domscheit-Berg, Ates Gürpinar, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Jahr 2022 wurden 12 945 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Gegenüber den Vorjahren ist die Zahl der Abschiebungen damit angestiegen (2021: 11 982, 2020: 10 800). Die wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen waren im Jahr 2022 Georgien, Albanien und Nordmazedonien. 4 158 Personen wurden im Jahr 2022 im Rahmen der Dublin-Verordnung aus Deutschland in andere EU-Staaten überstellt, die meisten davon nach Österreich, Frankreich und Spanien (siehe dazu und im Folgenden die regelmäßigen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf den Bundestagsdrucksachen 20/5795, 20/3130, 20/890 und 19/27007). Darüber hinaus kehrten im Jahr 2022 7 877 Personen mit einer finanziellen Förderung des Bund-Länder-Programms REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) in ihr Herkunftsland zurück, die meisten von ihnen nach Nordmazedonien, in den Irak und nach Albanien. Zusätzlich werden sogenannte freiwillige Ausreisen auch mit Fördermitteln der Bundesländer unterstützt, diese Ausreisen werden jedoch nach Ansicht der Fragestellenden bislang nicht zuverlässig erfasst, weshalb die Bundesregierung hierzu (inzwischen) keine Angaben (mehr) macht, obwohl im Mai 2020 ein entsprechender Speichersachverhalt im Ausländerzentralregister geschaffen wurde und die Bundesregierung zuvor wenigstens die nicht validen Zahlen angegeben hatte (vgl. Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 20/5795, Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 20/3130, Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 20/890).
In den letzten Jahren gab es immer wieder Berichte über Polizeigewalt, Familientrennungen, Fesselungen und Zwangsmedikationen bei Abschiebungen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf den Bundestagsdrucksachen 19/4960 und 19/7401). Das Projekt „Abschiebungsreporting NRW“ dokumentiert seit 2021 besonders „unverhältnismäßige“ Abschiebungen, bei denen Familien getrennt wurden, die Betroffenen schwer erkrankt waren oder seit Jahrzehnten in Deutschland gelebt hatten oder die mit besonderer Brutalität durchgesetzt worden seien. Im ersten Halbjahr 2023 berichtete das Projekt u. a. über die Abschiebung des tadschikischen Asylsuchenden A. S., der direkt nach seiner Abschiebung festgenommen und zwischenzeitlich zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Obwohl sein Dortmunder Unterstützerkreis und internationale Menschenrechtsorganisationen genau davor gewarnt hatten, hielten die Behörden an der Abschiebung fest.
Auf ein gewaltsames Vorgehen bei Abschiebungen deutet nach Auffassung der Fragestellenden auch der Einsatz von sogenannten Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt hin. In 800 Fällen setzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Jahr 2022 während Abschiebungen Hand- und Fußfesseln, Stahlfesseln und sogenannte Bodycuffs ein (2021: 716). Es fällt nach Sicht der Fragestellenden auf, dass polizeiliche Gewaltmittel bei Abschiebungen in bestimmte Länder verstärkt angewendet werden. Beim Zielstaat Algerien betraf dies 336 von 402 Abschiebungen (83,6 Prozent), beim Irak 34 von 77 Abschiebungen (44,2 Prozent), bei Gambia 62 von 154 Abschiebungen (40,3 Prozent) und bei Nigeria 82 von 279 Abschiebungen (29,4 Prozent).
Die aktuelle Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und FDP weigert sich ebenso wie die Vorgängerregierung aus CDU/CSU und SPD, die Frage nach den wichtigsten Fluggesellschaften, mit denen Abschiebungen vollzogen wurden, offen zu beantworten. Es bestehe die Gefahr öffentlicher Kritik und einer dadurch zurückgehenden Bereitschaft der Unternehmen, an Abschiebungen mitzuwirken. Die Fragesteller haben die mit der Einstufung dieser Angaben aus ihrer Sicht verbundenen Einschränkung des parlamentarischen Fragerechts mehrfach kritisiert (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/29954 sowie https://www.ulla-jelpke.de/2021/05/stoppt-den-profit-mit-abschiebungen/). Bis 2019 hatte die Bundesregierung noch Angaben zu den Fluggesellschaften gemacht. In den Jahren 2017 bis 2019 lag jeweils die Lufthansa auf Platz 1 der Abschiebetransporteure (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/18201). Für das Jahr 2020 machte die Initiative „No Border Assembly“ (https://noborderassembly.blackblogs.org/de/zensur-brechen/) Angaben zu „den größten Charter-Abschiebe-Profiteuren in Deutschland“, die allerdings nur Charter-Abschiebungen erfassen (Angaben für das Jahr 2021: https://deportationalarm.com/; siehe auch https://taz.de/Umstrittene-Abschiebepolitik/!5865691/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2023?
a) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2023, differenziert nach Zielländern?
b) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2023, differenziert nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen?
c) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2023, differenziert nach Luft-, Land- und Seeweg?
Wie viele Frauen wurden im ersten Halbjahr 2023 abgeschoben (bitte nach den 15 wichtigsten Zielländern und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Wie viele Minderjährige wurden im ersten Halbjahr 2023 abgeschoben (bitte nach den 15 wichtigsten Zielländern und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg gab es im ersten Halbjahr 2023, differenziert nach Abflughäfen und Fluggesellschaften?
Wie viele Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung gab es im ersten Halbjahr 2023 (bitte nach Zielstaaten und Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Wie viele Zurückschiebungen fanden im ersten Halbjahr 2023 statt (bitte nach Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
Wie viele begleitete und unbegleitete Minderjährige (bitte differenzieren) waren im ersten Halbjahr 2023 von Zurückschiebungen betroffen?
In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen und Zurückschiebungen im ersten Halbjahr 2023 (bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren)?
In wie vielen Fällen wurden im ersten Halbjahr 2023 Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verhängt, und wie hoch war die Gesamtsumme, wie hoch die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch nach Fluggesellschaft, Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw. differenzieren)?
Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2023 im Zuge von Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, und wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2023 im Zuge von Sammelüberstellungen in andere EU-Staaten überstellt (bitte zwischen Sammelabschiebungen in nationaler Zuständigkeit, Sammelabschiebungen der EU – national und Sammelabschiebungen der EU – gemeinsame Maßnahme mit anderen EU-Staaten differenzieren, die jeweiligen Gesamtjahreszahlen nennen und darüber hinaus die Abschiebungen einzeln mit Datum und Zielland auflisten)?
a) Bei welchem Staat (für Deutschland: welcher Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, und welche Bundesländer waren von deutscher Seite beteiligt?
b) Welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge beauftragt, von welchen deutschen Flughäfen starteten sie, bzw. wo machten sie eine Zwischenlandung?
c) Wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen (bitte auch die Gesamtkosten angeben)?
d) Wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben (bitte auch die Gesamtzahl der abgeschobenen Personen angeben)?
e) Wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf den jeweiligen Flügen eingesetzt?
Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2023 mit sogenannten Mini-Charterflügen für maximal vier Personen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, und wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2023 mit sogenannten Mini-Charterflügen in andere EU-Staaten überstellt (bitte die Gesamtzahlen nennen und die Abschiebeflüge zusätzlich einzeln mit Datum, Abflughafen, Zielstaat, Fluggesellschaft, Zahl der Begleitbeamten, Zahl der abgeschobenen Personen und Flugkosten auflisten)?
In welchem Umfang hat Frontex die Kosten für Mini-Charterabschiebungen 2022 übernommen?
Wie viele der Abschiebungen erfolgten im ersten Halbjahr 2023
a) unbegleitet,
b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei,
c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden,
d) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln),
e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften und nach Zielstaaten aufschlüsseln und auch die Namen der von den Fluggesellschaften beauftragten Sicherheitsunternehmen nennen),
f) und wie viele Beamte der Bundespolizei und der Polizeien der Länder wurden im ersten Halbjahr 2023 insgesamt zur Begleitung von Abschiebungen eingesetzt (bitte differenzieren)?
Unter welchen Umständen werden Abschiebungen durch Sicherheitskräfte der Luftverkehrsgesellschaften begleitet, und wer entscheidet darüber?
a) Seit wann werden Sicherheitskräfte der Luftverkehrsgesellschaften zur Begleitung von Abschiebungen eingesetzt?
b) Auf welcher Rechtsgrundlage werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter solcher privaten Sicherheitsdienste bei Abschiebungen tätig, welche Befugnisse haben sie gegenüber den abzuschiebenden Personen, und welche Voraussetzungen müssen die Sicherheitskräfte mitbringen, um bei Abschiebungen eingesetzt werden zu können?
c) Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Sicherheitskräfte, die dauerhaft bei den Luftverkehrsgesellschaften beschäftigt sind, oder beauftragen die Luftverkehrsgesellschaften jeweils private Sicherheitsunternehmen für die Begleitung einzelner Abschiebungen?
d) Werden Sicherheitskräfte der Luftverkehrsgesellschaften ausschließlich bei Charterabschiebungen eingesetzt oder auch bei Linienflügen?
e) Kommt es vor, dass Abschiebungen sowohl durch Bedienstete der Bundespolizei als auch durch Sicherheitskräfte der Luftverkehrsgesellschaften begleitet werden?
Welche Kosten sind dem Bund im ersten Halbjahr 2023 durch die Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden?
Wie viele Abschiebungen und wie viele Dublin-Überstellungen (bitte differenzieren) mussten im ersten Halbjahr 2023 nach Übergabe an die Bundespolizei abgebrochen werden, und was waren die wichtigsten Gründe hierfür (bitte so darstellen wie in der Tabelle der Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/3130), was waren die wichtigsten Zielstaaten der abgebrochenen Abschiebungen und Dublin-Überstellungen, und was waren die wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen (bitte jeweils die 15 wichtigsten auflisten)?
Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche (bitte differenzieren) scheiterten im ersten Halbjahr 2023 vor Übergabe an die Bundespolizei (bitte zwischen Stornierung im Vorfeld und nicht erfolgter Zuführung am Flugtag differenzieren)?
Gab es im ersten Halbjahr 2023 Abschiebungen trotz laufenden Asyl- oder Gerichtsverfahrens oder entgegen einer anders lautenden Gerichtsentscheidung, und wenn ja, durch welche Behörde wurden diese Abschiebungen veranlasst, welche Staatsangehörigkeit hatten die Betroffenen, in welches Land wurden sie abgeschoben, und wurden sie bereits nach Deutschland zurückgeholt?
Welche Angaben kann die Bundespolizei dazu machen, wie oft im ersten Halbjahr 2023 im Rahmen von Dublin-Überstellungen und Abschiebungen (bitte differenzieren) sogenannte Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zum Einsatz kamen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffen und den 15 wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen aufschlüsseln)?
Wie viele Personen haben Deutschland im ersten Halbjahr 2023 mit einer finanziellen Förderung des Bundes (REAG/GARP) verlassen (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten, nach Bundesländern und nach Aufenthaltsstatus der Betreffenden vor der Ausreise differenzieren)?
Welche Angaben oder ungefähre Einschätzungen kann die Bundesregierung ergänzend dazu machen, wie viele Personen im ersten Halbjahr 2023 mit finanzieller Förderung der Bundesländer ausgereist sind (bitte die Gesamtzahlen nennen und nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenzieren)?
a) Welche Zahlen und Programme welcher Bundesländer wurden bei diesen Angaben berücksichtigt, und welche nicht, und wie aussagekräftig sind diese Angaben mittlerweile?
b) Wann ist damit zu rechnen, dass die im Mai 2020 infolge des zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetzes geschaffenen Speichersachverhalte im Ausländerzentralregister zur einheitlichen Erfassung der durch die Bundesländer geförderten Ausreisen genutzt werden können, sodass die Bundesregierung über eine valide Datengrundlage verfügt?
Wie viele Personen sind nach Angaben der Bundespolizei im ersten Halbjahr 2023 freiwillig mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist (bitte nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und zwischen Land-, Luft- und Seeweg differenzieren)?
Wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung, wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte differenzieren und jeweils nach Bundesländern auflisten) hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 30. Juni 2023 in Deutschland auf, und was waren die fünf Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den einzelnen Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für jedes Bundesland darstellen)?
Hat die Bundesregierung bzw. die Bundespolizei Konsequenzen gezogen aus dem Rundschreiben des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 11. November 2022 an alle Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Sicherstellung effektiven Rechtsschutzes in der Praxis beim Vollzug von Flugabschiebungen geht, vor dem Hintergrund der entgegen eines Gerichtsbeschlusses vollzogenen Abschiebung eines psychisch Kranken in die Demokratische Republik Kongo (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5396 und https://fluechtlingsrat-bw.de/abschiebung/ovg-nrw-rundschreiben-laufende-flugabschiebungen/), wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
a) Gab es Kritik der Bundespolizei an den für die rechtswidrige Abschiebung in den Kongo (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5396) zuständigen Behörden Nordrhein-Westfalens oder nachträgliche Besprechungen zu diesem Punkt, weil „Hinweise im Vorfeld durch das Land Nordrhein-Westfalen zu einem anhängigen Verwaltungsgerichtsverfahren … nicht bekannt“ waren (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 34 der Abgeordneten Clara Bürger, Plenarprotokoll 20/75, wenn ja, bitte ausführen, wenn nein, warum nicht?), und welche (strukturellen) Konsequenzen hat die Bundespolizei hieraus für die Zusammenarbeit mit Landesbehörden bei Abschiebungen gezogen?
b) Warum genau ist es den leitenden Begleitbeamtinnen und Beamten der Bundespolizei bei der genannten Abschiebung in den Kongo nach der Landung nicht geglückt, „Kontakt zur Heimatdienststelle“ aufzunehmen (waren es z. B. technische oder andere Gründe, warum wurden z. B. keine Kommunikationsmittel in der Transiteinrichtung vor Ort genutzt usw.), wie es den internen polizeilichen Leitfäden bzw. Richtlinien vorgegeben ist (vgl. Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat – BMI – vom 3. März 2023 an die Abgeordnete Clara Bünger zur Ausstufung der zunächst eingestuften Antwort zu Frage 6d auf Bundestagsdrucksache 20/5396), und wie genau lautet die entsprechende Richtlinie, wann wurde sie zuletzt in diesem Punkt geändert, und welche weiteren wesentlichen Vorgaben zum Vorgehen bei Abschiebungen enthält sie?
Was kann die Bundesregierung zu aktuellen Modalitäten bzw. der aktuellen Erlasslage bei Abschiebungen in den Irak mitteilen, insbesondere vor dem Hintergrund der Berichterstattung über die Einigung deutscher und irakischer Regierungsvertreter auf eine engere Zusammenarbeit im Bereich Migration Mitte Mai 2023 (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/migrationsabkommen-deutschland-irak-100.html)?
a) Wie hat sich die Zahl der Abschiebungen in den Irak seit 2021 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und zwischen Abschiebungen nach Bagdad und nach Erbil differenzieren)?
b) Wie viele Zurückweisungen in den Irak nach einem Flughafenverfahren gab es 2021, 2022 und im ersten Halbjahr 2023 (bitte einzeln mit Datum und Flughafen auflisten)?
c) Hat der Bund sich seit 2019 an der Durchführung von Botschafts- bzw. Sammelanhörungen mit Vertreterinnen und Vertretern irakischer Behörden beteiligt, und wenn ja, wie viele mutmaßliche irakische Staatsangehörige wurden jeweils vorgeführt, wie viele Personen wurden als irakische Staatsangehörige identifiziert, und wie vielen Personen wurden letztlich irakische Pässe oder Passersatzpapiere ausgestellt (bitte die Anhörungen einzeln mit Datum und Ort auflisten), unter welchen Umständen sind nach Kenntnis der Bundesregierung irakische Behörden bereit, Passersatzdokumente auszustellen?
d) Können Kurdinnen und Kurden, die aus der Autonomen Region Kurdistan kommen, nach Bagdad abgeschoben oder zurückgewiesen werden, und wenn ja, unter welchen Umständen, wovon ist dies abhängig, und wie wird dies begründet?
e) Wurde am 9. Juni 2023 bzw. zu einem anderen Datum im Juni 2023 ein Kurde aus der Autonomen Region Kurdistan nach einem erfolglosen Flughafenverfahren vom Flughafen Frankfurt Main nach Bagdad abgeschoben bzw. dorthin zurückgewiesen, und wenn ja, von wie vielen Bundespolizisten und von welchen anderen Akteuren wurde die Abschiebung begleitet (bitte möglichst genau auflisten)?