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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand: 30. Juni 2023

(insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

31.08.2023

Aktualisiert

24.01.2024

BT20/782920.07.2023

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand: 30. Juni 2023

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Anke Domscheit-Berg, Ates Gürpinar, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand: 30. Juni 2023 Asylstatistiken beinhalten meist nur Zugangs-, Antrags- und Entscheidungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden Geflüchteten und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen schwerer verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE. diese seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache 20/5870). Seit 2017 stellt auch das Statistische Bundesamt eine detaillierte Erhebung zu in Deutschland lebenden „Schutzsuchenden“ auf der Datengrundlage des Ausländerzentralregisters (AZR) vor (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellsc haft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Tabellen/_tabellen-innen-sch utzsuchende.html). Als „Schutzsuchende“ gelten dabei anerkannte Flüchtlinge genauso wie z. B. Asylsuchende, entscheidend ist für diese Erhebung die „Berufung auf humanitäre Gründe“. Bei vielen Kategorien humanitärer Aufenthaltstitel hat das Statistische Bundesamt deshalb zusätzlich untersucht, inwieweit die Personen eine „Asylhistorie“ aufweisen. Sogenannte Visa-Overstayers (ohne Asylantragstellung) fallen damit z. B. aus dieser Statistik heraus, selbst wenn sie später einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Die Gesamtzahl der Geflüchteten auf Basis der Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. (ebd.) wird aufgrund des aktuellen Status der hier lebenden Personen nach Angaben des AZR ermittelt, wobei ebenfalls nicht nur anerkannte Flüchtlinge, sondern auch Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltstitel berücksichtigt werden. Trotz weniger Erfassungsunterschiede im Detail entspricht die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Gesamtzahl aller Geflüchteten mit unterschiedlichen Aufenthaltsstatus in etwa der Summe, die sich aufgrund der Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen (ebd.) ergibt. Für das Jahr 2020 beispielsweise waren dies knapp 1,9 Millionen Menschen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/28234 und https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/07/PD21_34 0_225.html), Ende 2022, nach der Aufnahme von über einer Million Geflüchteten aus der Ukraine, waren es etwa 3,1 Millionen Menschen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5870 und https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/03/PD23_12 5_125.html). Deutscher Bundestag Drucksache 20/7829 20. Wahlperiode 20.07.2023 Von 1997 bis 2011 war die Gesamtzahl der Geflüchteten in Deutschland von über 1 Million auf unter 400 000 gesunken, seit 2012 steigt die Zahl wieder an, insbesondere Schutzsuchende aus Syrien sorgten für einen deutlichen Anstieg der Zahl anerkannter Flüchtlinge in Deutschland (auf insgesamt 808 000 Personen Ende 2022, alle Angaben, auch im Folgenden, soweit nicht anders angegeben, aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5870; grafisch übersichtlich aufgearbeitet lassen sich die Zahlen im Verlauf seit 2006 hier finden: https://taz.de/Gefluechtete-in-Deutschl and/!5934394/). Auch die Zahl subsidiär Geschützter nahm entsprechend zu (286 000), etwa 157 000 Menschen haben lediglich einen nationalen Abschiebungsschutz (mit geringeren Rechten) erhalten, darunter viele Geflüchtete aus Afghanistan (98 000). Ende 2022 lebten zudem über 1 Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland (insgesamt 1 045 000), die unkompliziert einen temporären Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten hatten. Weitere 120 000 Geflüchtete verfügten Ende 2022 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§ 22, § 23 Absatz 1, § 104a, § 18a und § 25a und b AufenthG), knapp 57 000 wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und gut 17 000 wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Gut 10 000 Menschen hatten einen Aufenthaltstitel infolge einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG. Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten oder asylsuchenden Flüchtlinge war von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011 gesunken und lag Ende 2022 bei 523 000. Die Angaben des Ausländerzentralregisters zu ausreisepflichtigen Personen sind zum Teil fehlerhaft und überhöht. Insbesondere Ausreisepflichtige ohne Duldung können z. B. das Land längst wieder verlassen haben, und viele angeblich Ausreisepflichtige sind tatsächlich gar nicht ausreisepflichtig (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/12725 und die Antwort zu Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 19/3860, sowie: https://www.proasyl.de/news/das-angebliche-abschiebungsvoll zugsdefizit-statistisch-fragwuerdig-aber-gut-fuer-schlagzeilen/). So musste die Bundesregierung auf Nachfragen der Fragesteller einräumen, dass von den Ende 2009 im AZR vermerkten 70 000 angeblich Ausreisepflichtigen ohne Duldung 40 000 im Rechtssinne gar nicht ausreisepflichtig waren (vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 17/4631). Für Hessen stellte das dortige Innenministerium Anfang 2021 fest, dass mehr als die Hälfte der Personen ohne Duldung nicht ausreisepflichtig waren oder sich nicht mehr in Hessen aufhielten, die offiziellen Daten spiegelten also „nicht die Realität der Ausreisepflichtigen in Hessen“ wider (vgl. Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/1048). Auf Nachfrage hierzu verwies die Bundesregierung auf eine „Änderung in der Berechnungslogik zu aufhältigen Personen“ in der AZR- Datenbank infolge des ersten Datenaustauschverbesserungsgesetzes, eine „zeitnahe Datenbereinigung“ werde angestrebt (ebd.) – ein halbes Jahr später wurde auf umfangreiche technische und fachliche Abstimmungsmaßnahmen verwiesen, ab 1. November 2022 würden solche Datensätze „kontinuierlich korrigiert“ (Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/3201). Allerdings hieß es Ende Februar 2023 erneut, dass „weiterhin umfangreiche Abstimmungsmaßnahmen sowohl technischer als auch fachlicher Natur notwendig“ seien, um entsprechende Datenbereinigungen vornehmen zu können (Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/5870). Zuvor hatten Bund und Länder über drei Jahre hinweg – ergebnislos – darüber beraten, inwieweit Personen statistisch als freiwillig ausgereist erfasst werden können, bei denen im AZR „Fortzug nach unbekannt“ einzutragen ist (vgl. jeweils die Antworten zu Frage 35 auf den Bundestagsdrucksachen 19/8258 und 20/1048). Dies führt im Ergebnis zu einer statistisch überhöhten Zahl vermeintlich in Deutschland lebender Ausreisepflichtiger, insbesondere wenn es keinen positiven Nachweis für die Ausreise von ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung gibt. 248 000 der rund 304 000 zum Ende des Jahres 2022 Ausreisepflichtigen (82 Prozent) verfügten über eine Duldung, etwa wegen medizinischer Abschiebungshindernisse, einer Ausbildung bzw. Beschäftigung oder weil Abschiebungen aufgrund der Lage im Herkunftsland nicht möglich oder zumutbar sind. Wie viele Ausreisepflichtige bzw. Geduldete nicht abgeschoben werden dürfen oder sollen, wird im AZR nicht erfasst. Ein Drittel der Duldungen wurde aus „sonstigen Gründen“ erteilt, das kann z. B. bei Asyl-Folgeanträgen der Fall sein oder wenn enge verwandtschaftliche Beziehungen zu Personen mit Aufenthaltsrecht bestehen. Bei 26 Prozent der Geduldeten wurden „fehlende Reisedokumente“ als Erteilungsgrund im AZR vermerkt, ohne dass die Betroffenen dies zu vertreten hätten (vgl. hierzu die Antworten zu den Fragen 4 und 12 auf Bundestagsdrucksache 20/2496). Nur 10 Prozent der Duldungen wurden nach § 60b AufenthG erteilt, weil den Betroffenen unterstellt wurde, dass sie ihre Abschiebung vorwerfbar verhindern (durch Täuschung oder Nichtmitwirkung). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2023? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten? b) Welche waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?  2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2023? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge? b) Welche waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?  3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG (bitte, auch bei den Unterfragen, nach internationalem bzw. nationalem subsidiärem Schutz differenzieren) lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2023? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten? b) Welche waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer?  4. Wie viele Widerrufsverfahren waren im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum 30. Juni 2023 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)?  5. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?  6. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp- Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2023?  7. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (vorherige Rechtslage) bzw. § 19d AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2023?  8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 30. Juni 2023 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Bundesländern differenzieren)?  9. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2023? 10. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2023? 11. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2023? 12. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 13. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)? a) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Fiktionsbescheinigung über die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte wie in Frage 13 differenzieren)? b) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, die als Geflüchtete aus der Ukraine ein Schutzgesuch geäußert haben (bitte wie in Frage 13 differenzieren)? c) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, die als ukrainische Geflüchtete kein Schutzgesuch gestellt und keinen Titel erteilt bekommen haben (bitte wie in Frage 13 differenzieren)? d) Bei wie vielen der insgesamt kriegsbedingt aus der Ukraine Geflüchteten war zu diesem Datum nach Angaben des AZR eine erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt (bitte wie in Frage 13 und gesondert nach Alter – ab 15 Jahre, sieben bis 14 Jahre, 0 bis 6 Jahre – differenzieren)? 14. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2023? 15. Wie viele Personen lebten 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2023? 16. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2023? 17. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, wobei die Differenzierung nach Bundes- und Herkunftsländern für § 25 a AufenthG insgesamt, d. h. ohne weitere Untergliederung vorgenommen werden soll), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG, wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte wie oben differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2023? 18. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter – 0-11, 12-15, 16-17, 18-20, 21-29, 30-39, 40-49, 50-59, 60-69 Jahre und älter als 70 Jahre – und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen die genauen Duldungsgründe, so differenziert wie möglich, und die Duldungen nach §§ 60a, 60b, 60c und 60d AufenthG, jeweils aufgelistet nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern, auflisten), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2023? a) Wie beurteilt die Bundesregierung inzwischen die Aussagekraft der Daten im AZR zu Duldungen nach § 60b AufenthG (vgl. zuletzt die Antwort zu Frage 18a auf Bundestagsdrucksache 20/5870), und wie bewertet sie den Anteil dieser Duldungen an der Gesamtzahl aller Duldungen (etwa 10 Prozent; vgl. ebd., Antwort zu Frage 18), vier Jahre nach der gesetzlichen Einführung dieses neuen Status (bitte ausführen und begründen)? b) Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Vorhaben im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP („Mehr Fortschritt wagen“) zur Abschaffung der „Duldung light“ (ebd., Zeile 4668), zur Klärung der Identität durch Versicherungen an Eides statt (ebd., Zeile 4680 ff.), zum generellen Zugang zu Integrationskursen (ebd., Zeile 4683 f.) und zur Beseitigung der Sprachnachweise im Ausland beim Ehegattennachzug (ebd., Zeile 4721 ff.), womit das Bundesministerium des Innern und für Heimat bereits Anfang des Jahres 2023 befasst war (Erstellung eines Entwurfs zur Umsetzung, vgl. die Antwort zu Frage 18b auf Bundestagsdrucksache 20/5870; bitte den aktuellen Stand und etwaige Planungen zur Umsetzung differenziert benennen)? 19. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 20. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele Ankunftsnachweise wurden bis heute insgesamt erteilt, wie lang war deren durchschnittliche und wie lang ist deren aktuelle durchschnittliche Gültigkeit? 21. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 bzw. Absatz 2 AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie schätzt die Bundesregierung die Verlässlichkeit dieser Zahlen ein, hat sie Kenntnisse oder Einschätzungen zur Zahl der gestellten Anträge auf Erteilung eines Chancen-Aufenthaltsrechts in den Bundesländern (wenn ja, welche), und wie bewertet sie es in Hinblick auf die Ziele der Neuregelung, dass nach einer Umfrage des Mediendienstes Integration mindestens 49 000 solcher Anträge gestellt worden sein sollen (vgl. https://mediendienst-integration.de/artikel/zehntausende-geduldete-beantra gen-den-chancenaufenthalt.html)? 22. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit (bitte nach Bundesländern differenzieren)? 23. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte nach Absätzen sowie nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2023? 24. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im ersten Halbjahr 2023 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 25. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 30. Juni 2023 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 26. Wie viele Personen waren zum 30. Juni 2023 im Ausländerzentralregister erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger waren hierunter, wie viele Ausreisepflichtige, wie viele abgelehnte Asylsuchende und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 27. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 30. Juni 2023 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 28. Wie viele Personen hatten zum Stand 30. Juni 2023 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 29. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum 30. Juni 2023 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2023? 30. Wie viele ausländische Personen waren zum 30. Juni 2023 zur Festnahme (mit dem Ziel der Abschiebung) bzw. zur Aufenthaltsermittlung (bitte differenzieren) ausgeschrieben (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele dieser Personen lebten zum 30. Juni 2023 noch in Deutschland, und bei wie vielen erfolgte die jeweilige Ausschreibung im ersten Halbjahr 2023? 31. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des AZR-Gesetzes – AZRG: illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 30. Juni 2023 im AZR erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 32. Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR insgesamt bzw. bis zum 30. Juni 2023 nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Datum noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 33. Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 30. Juni 2023 in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung, wie viele von ihnen befanden sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus erhalten oder waren Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts (bitte die Antworten zu allen Fragen der Frage 33 jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten), und zu wie vielen Personen wurde im ersten Halbjahr 2023 bzw. im Jahr 2022 eine vollziehbare bzw. rechtskräftige Ausreisepflicht festgestellt (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 34. Welche weiteren Maßnahmen zur Bereinigung der Daten im AZR insbesondere zu ausreisepflichtigen Personen hat es seit der Antwort zu Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 20/5870 gegeben, und welche konkreten Veränderungen und Korrekturen des Zahlenmaterials in Bezug auf welche Personengruppen waren infolgedessen feststellbar (bitte im Einzelnen auflisten und Korrekturen wenn möglich quantifizieren), und welche Tätigkeiten und Projekte hat der Beauftragte für Datenqualität zuletzt mit welchen Erfolgen unternommen bzw. sind für die Zukunft geplant (bitte im Einzelnen auflisten)? 35. Wie ist der aktuelle Stand der in der Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/3201 ab dem 1. November 2022 angekündigten automatisierten Datenbereinigung in Bezug auf unerlaubt eingereiste bzw. aufhältige Personen, denen keine aktenführende Behörde zugeordnet wurde (bitte soweit möglich mit konkreten Zahlen etwaiger Änderungen im AZR unterlegen), und wann ist mit einer Beendigung dieser Bereinigung zu rechnen? 36. In wie vielen Fällen wurden im ersten Halbjahr 2023 Dokumente nach § 6 Absatz 5 Nummer 1 bzw. 3 (bitte differenzieren) AZRG an das AZR übermittelt, in wie vielen dieser Fälle erfolgte eine Speicherung der Dokumente, in wie vielen dieser Fälle wiederum wurden die gespeicherten Dokumente zuvor geschwärzt, insbesondere um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen (bitte jeweils nach Monaten und den wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? a) Wie ist der aktuelle Stand der technischen und praktischen Umsetzung dieser Neuregelung, und welche Probleme haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung dabei gegebenenfalls ergeben (bitte im Detail ausführen)? b) Wie ist der Stand der Entwicklung entsprechender Weisungsinstrumente zur Umsetzung der Neuregelung, die zunächst für das erste Quartal 2023 angekündigt war (Antwort zu Frage 35g auf Bundestagsdrucksache 20/5870), sich dann aber im Juni 2023 immer noch „in der Abstimmung“ befand und „kurzfristig implementiert“ werden sollte (Antwort zu Frage 8d auf Bundestagsdrucksache 20/7095), und was genau beinhalten diese Weisungsinstrumente gegebenenfalls (etwa zu der Frage, nach welchen Kriterien Anonymisierungen zu erfolgen haben und wann überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer Speicherung entgegenstehen (vgl. § 6 Absatz 5 Satz 2 AZRG, bitte ausführen)? c) Wie viel Personal welcher Abteilung wird für die Übermittlung bzw. Anonymisierung entsprechender Dokumente (BAMF-Bescheide, Gerichtsentscheidungen) eingesetzt, und welcher Arbeitsaufwand ist dabei im ersten Halbjahr 2023 insgesamt bzw. durchschnittlich pro Übermittlung bzw. Anonymisierung solcher Dokumente im Einzelfall entstanden (bitte ausführen, und welche Erfahrungen und Unterschiede gibt es insbesondere bei der Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen, in denen sich nach Einschätzung der Fragestellenden häufig bzw. regelmäßig schutzwürdige Angaben zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung finden lassen werden? d) Ist die Antwort zu Frage 8j auf Bundestagsdrucksache 20/7095 so zu verstehen, dass es keine regelmäßige oder stichprobenartige verwaltungsinterne Kontrolle gibt, ob die Schutzvorkehrungen des § 6 Absatz 5 Satz 2 AZRG angemessen umgesetzt werden, und dass die einzige „Kontrolle“ darin besteht, dass hierzu Weisungsvorgaben gemacht werden (deren Einhaltung aber nicht kontrolliert wird, bitte nachvollziehbar ausführen und begründen)? 37. Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele der in Deutschland zum 30. Juni 2023 lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden berechtigt bzw. nicht berechtigt waren, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, und wie vielen von ihnen wurde dies im ersten Halbjahr 2023 erlaubt bzw. versagt (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und zudem getrennt nach den Bundesländern auflisten)? Berlin, den 13. Juli 2023 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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