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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Positionierung der Bundesregierung zu neuen genomischen Techniken in der Landwirtschaft

(insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

24.08.2023

Aktualisiert

01.09.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/785726.07.2023

Positionierung der Bundesregierung zu neuen genomischen Techniken in der Landwirtschaft

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Durch biologische Prozesse und Umwelteinflüsse, gekoppelt mit Selektionsdruck, ist das Erbgut von Organsimen inklusive des Menschen stetiger Veränderung unterworfen. Seit Jahrhunderten werden diese Prinzipien bei der Pflanzenzucht genutzt. Um die Anzahl genetischer Veränderungen für Züchtungszwecke zu erhöhen, wird insbesondere in der Pflanzenzüchtung auf Chemikalien beziehungsweise Strahlung zurückgegriffen. Die dadurch hervorgerufenen Mutationen sind jedoch zufällig und können somit nach Kenntnis der Fragesteller nicht kontrolliert werden. Bei den neuen genomischen Techniken (NGT) sieht das anders aus. Aus Sicht der Fragesteller bietet insbesondere die CRIPSR (Clustered Regularly Interspaced Short Palindromic Repeats)/Cas9-Methode ein revolutionäres Potenzial: Sie ermöglicht die zielgerichtete Einfügung, Entfernung, Modifikation oder Reparatur von Genen in bestimmten Abschnitten des Erbguts (www.mpg.de/11018867/crispr-cas9). Die effiziente und präzise Veränderung von Genen ist ein bedeutender Vorteil von CRISPR/Cas9.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Mutagenese, nach dem Pflanzen, die mit moderner Mutagenesetechnik verändert werden, rechtlich als gentechnisch verändert gelten, ist nach Kenntnis der Fragesteller in der Wissenschaftscommunity mehrheitlich auf Unverständnis gestoßen. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und weitere renommierte deutsche Forschungseinrichtungen sprechen sich ausdrücklich für Regulierungs- und Zulassungsverfahren in der EU aus, die an die jeweilige Veränderung im Produkt angepasst sind, und verweisen hierbei insbesondere darauf, dass Pflanzen, welche mittels NGT gezüchtet wurden, sich von konventionell gezüchteten Pflanzen auch im Labor, wenn überhaupt, nur äußerst schwer unterscheiden lassen (www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2019_Stellungnahme_Genomeditierte_Pflanzen_web.pdf).

Der Rat der Europäischen Union hat die Kommission am 8. November 2019 um eine Studie zum EuGH-Urteil gebeten, um den Status neuartiger genomischer Verfahren im Rahmen des Unionsrechts zu untersuchen (germany.representation.ec.europa.eu/news/studie-der-eu-kommission-zu-gentechnik-fur-neue-verfahren-braucht-es-neue-regeln-2021-04-29_de). Die Studie (food.ec.europa.eu/system/files/2021-04/gmo_mod-bio_ngt_eu-study.pdf), die von der EU-Kommission durchgeführt wurde, kam zu dem Schluss, dass es deutliche Hinweise darauf gibt, dass die geltenden GVO (Gentechnisch veränderte Organismen)-Rechtsvorschriften aus dem Jahr 2001 für einige neue genomische Verfahren und ihre Erzeugnisse nicht zweckmäßig sind und an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst werden müssen. Auf Basis dieser Ergebnisse wurde auf europäischer Ebene eine Initiative angestoßen, den Umgang mit NGT rechtlich neu zu regeln.

In einem Interview mit dem Tagesspiegel hat sich die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, bereits im Dezember 2022 dahin gehend geäußert, dass sie sich für eine risikoangepasste Novellierung des EU-Gentechnikrechts einsetzen möchte (www.tagesspiegel.de/politik/forschungsministerin-zu-genscherestark-watzinger-will-erbgut-technik-neu-regulieren-9054034.html).

Im Laufe des Jahres hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger nach Kenntnis der Fragesteller immer wieder zur nationalen wie europäischen Novellierung des Gentechnikrechts geäußert und es unter anderem als veraltet bezeichnet und für ein innovationsfreundliches, wissenschaftsbasiertes und risikoangepasstes Gentechnikrecht plädiert (u. a.www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/forschungsministerin-stark-watzinger-im-interview-ueber-gruene-gentechnik-18693784.html und www.zeit.de/wissen/2023-06/bundesforschungsministerin-gentechnik-gesetzgebung-reformen).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Welche gesetzgeberische Tätigkeit auf allen Ebenen strebt die Bundesregierung an, um Innovationen im Bereich NGT besser zu ermöglichen?

2

Welche Position nimmt die Bundesregierung bezüglich der laufenden Initiative der EU-Kommission zum Umgang mit neuen genomischen Techniken ein?

3

Wie hat sich die Bundesregierung hinsichtlich ihres Abstimmungsverhaltens in den europäischen Gremien zu Themen mit Bezug zu neuen genomischen Techniken zwischen Dezember 2021 und Juli 2023 positioniert (bitte die relevanten Tagesordnungspunkte samt Abstimmungsverhalten der Bundesrepublik Deutschland je Gremium tabellarisch auflisten)?

4

In welcher Form begleitet die Bundesregierung die laufende Initiative der EU-Kommission zum Umgang mit neuen genomischen Techniken?

5

Was versteht die Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger unter einer „risikoangepassten Novellierung des EU-Gentechnikrechts“, wie von ihr gefordert (www.tagesspiegel.de/politik/forschungsministerin-zu-genscherestark-watzinger-will-erbgut-technik-neu-regulieren-9054034.html)?

6

Was versteht die Bundesregierung unter einer „risikoangepassten Novellierung des EU-Gentechnikrechts“, wie von Bundesministerin Stark-Watzinger gefordert (www.tagesspiegel.de/politik/forschungsministerin-zu-genscherestark-watzinger-will-erbgut-technik-neu-regulieren-9054034.html)?

7

Wenn es keine einheitliche Positionierung der Bundesregierung gibt, wie sieht das weitere Verfahren innerhalb der Bundesregierung aus, um zu einer einheitlichen Positionierung zu kommen und diese auf europäischer Ebene vertreten zu können (bitte Zeitplan darlegen)?

8

Welches Ressort hat innerhalb der Bundesregierung die Federführung für eine etwaige Novellierung des Gentechnikrechtes auf nationaler wie europäischer Ebene?

9

Was versteht Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger unter einer Rechtslage, die dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht (www.zeit.de/wissen/2023-06/bundesforschungsministerin-gentechnik-gesetzgebung-reformen)?

10

Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen ein, die von den neuen genomischen Techniken ausgehen?

11

Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, das von den neuen genomischen Techniken ausgeht?

12

Welche Vorteile bieten Pflanzen, die mit den neuen genomischen Techniken gezüchtet werden?

13

Wie würde sich aus Sicht der Bundesregierung eine „risikoangepasste Novellierung des EU-Gentechnikrecht“ auf die Wettbewerbsfähigkeit der Saatgutbranche sowie der Forschungslandwirtschaft im Bereich der Pflanzenzüchtung auswirken?

14

Würde aus Sicht der Bundesregierung eine „risikoangepasste Novellierung des EU-Gentechnikrecht“ die zunehmende Verlagerung von biotechnologischer Grundlagenforschung und Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Unternehmen stoppen?

15

Welche laufenden Forschungsprojekte in Deutschland (beispielsweise PILTON-Projekt) würden aus Sicht der Bundesregierung von einer „risikoangepassten Novellierung des EU-Gentechnikrecht“ profitieren, etwa durch vereinfachte Rahmenbedingungen für Feldversuche?

16

In welchem Umfang lassen sich aus Sicht der Bundesregierung die Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zukünftig durch die Nutzung von neuen genomischen Techniken reduzieren?

17

Für welche Ziele der Pflanzenzüchtung (Resistenzen, Resilienzen, Anbaufähigkeit neuer Kulturen, Vermeidung von Allergenen etc.) ist aus Sicht der Bundesregierung der Einsatz von neuen genomischen Techniken besonders wünschenswert?

18

Welche Risiken bestehen aus Sicht der Bundesregierung für den Wissenschaftsstandort, wenn das EU-Gentechnikrecht in seiner jetzigen Form bestehen bleibt?

19

Welche Maßnahmen hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger bisher ergriffen, um für mehr gesellschaftliche Akzeptanz der neuen genomischen Techniken zu sorgen (www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/forschungsministerin-stark-watzinger-im-interview-ueber-gruene-gentechnik-18693784.html), und welche Ergebnisse hat die Bundesforschungsministerin dabei erzielt?

20

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Dezember 2021 ergriffen, um für mehr gesellschaftliche Akzeptanz der neuen genomischen Techniken zu sorgen, und welche Ergebnisse hat sie dabei erzielt?

21

Welche ethischen Standards sind für Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger im Umgang mit den neuen genomischen Techniken entscheidend (www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/forschungsministerin-stark-watzinger-im-interview-ueber-gruene-gentechnik-18693784.html)?

22

Welche ethischen Standards sind für die Bundesregierung im Umgang mit den neuen genomischen Techniken entscheidend?

23

Hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger, basierend auf ihren Äußerungen in der Presse (s. o.), innerhalb der Bundesregierung für eine einheitliche Positionierung der Bundesregierung zu einer etwaigen Novellierung des EU-Gentechnikrechts eingesetzt, wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

24

Setzt sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger auf europäischer Ebene für eine Neuregulierung moderner Gentechnikmethoden ein?

a) Wenn ja, wie viele Gespräche hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger dazu bereits auf europäischer Ebene geführt, und mit wem?

b) Wenn nein, warum nicht?

25

Hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger Gespräche mit den Autoren der Stellungnahme der Leopoldina, der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften zum Thema „Wege zu einer wissenschaftlich begründeten, differenzierten Regulierung genomeditierter Pflanzen in der EU“ geführt?

a) Wenn ja, welche Schlüsse zieht Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger daraus?

b) Wenn nein, warum nicht?

26

Was unternimmt die Bundesregierung, um sich innerhalb der Europäischen Union für eine objektive und wissenschaftsbasierte Bewertung von Saatgut einzusetzen, das mittels NGT gezüchtet wurde, und welche Ergebnisse konnte die Bundesregierung hierbei seit Dezember 2021 erzielen?

27

Was unternimmt die Bundesregierung, um die Agrar- und Züchtungsforschung in diesem Bereich zu stärken, und welche Ergebnisse konnte die Bundesregierung hierbei seit Dezember 2021 erzielen?

28

Welche Rolle spielen die neuen genomischen Techniken aus Sicht der Bundesregierung zur Erreichung der Ziele der „Farm to Fork“-Strategie?

29

Wie stellt sich die Bundesregierung künftig die Abgrenzung zwischen der konventionellen Landwirtschaft, die durch NGT gezüchtete Pflanzen einsetzt, und dem Ökolandbau, wo die NGT nicht verwendet werden dürfen, vor, und wie kann diese Abgrenzung nach Auffassung der Bundesregierung konkret vorgenommen werden, und wer trägt dafür die Kosten?

30

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung auf nationaler Ebene, um den ökologischen Landbau vor dem möglichen Eintrag von Pflanzen, die durch NGT erzeugt wurden, zu schützen und eine Koexistenz konventioneller und ökologischer Landwirtschaft sicherzustellen?

31

Wie soll sichergestellt werden, dass ökologisch wirtschaftende Betriebe im Sinne des Verursacherprinzips nicht auf den Kosten für den Nachweis, keine Spuren von NGT-Pflanzen in ihren Rohwaren zu haben, sitzen bleiben, und wie kann dieser Nachweis künftig erbracht werden?

32

Inwiefern könnte aus Sicht der Bundesregierung eine „risikoangepasste Novellierung des EU-Gentechnikrecht“ zur Beschleunigung des züchterischen Fortschritts beitragen?

33

Seitens der Landwirtschaft und seitens der Züchter gibt es große Bedenken, dass die neuen Züchtungsmethoden mit Patenten auf Pflanzen verbunden sein werden – gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, sich auf europäischer Ebene für eine Regulierung von geneditieren Pflanzen im Sortenschutzrecht einzusetzen, und wenn ja, welches Ressort ist hier federführend?

34

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Patentschutzes Handlungsbedarf, um kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu den NGT und den auf diesem Weg hergestellten Pflanzen zu ermöglichen?

35

Sieht die Bundesregierung Patente als fundamentale Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg und die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Züchtungsunternehmen?

Berlin, den 25.07.2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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