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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
"Langsame Flugzieldarstellung" - Teil 2
(insgesamt 64 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
03.11.2023
Aktualisiert
28.01.2025
BT20/787126.07.2023
"Langsame Flugzieldarstellung" - Teil 2
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
„Langsame Flugzieldarstellung“ – Teil 2
Das Bundesministerium der Verteidigung plant, das Programm „Langsame
Flugzieldarstellung“ (LsFZD) im Wettbewerb neu zu vergeben (https://ausschre
ibungen-deutschland.de/806643_Langsame_Flugzieldarstellung_fuer_die_Bun
deswehr_2022_ff_2021_Koblenz). Nach Auskunft der Bundesregierung
(Antwort auf die Schriftliche Frage 72 auf Bundestagsdrucksache 20/6608) soll die
Vergabe ohne Vorlage einer 25-Millionen-Euro-Vorlage an den Deutschen
Bundestag erfolgen. Nach Kenntnis der Fragesteller musste eine Neuvergabe in der
Vergangenheit mehrfach verschoben werden. Auch die Vergabekammer war
bereits mit dem Programm befasst. Zum dargestellten Sachverhalt haben die
Fragesteller die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6837 gestellt.
Hierauf hat die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/7064 geantwortet.
Bezugnehmend auf diese Antwort haben die Fragesteller weiteren
Informations- und Beratungsbedarf.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Bezugnehmend auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 auf
Bundestagsdrucksache 20/7064 – ist der Bundesregierung bekannt, dass die Firma
QinetiQ die rechtliche Nachfolgerin der Firma E.I.S. Aircraft GmbH ist?
2. Bezugnehmend auf die Antworten zu den Fragen 1, 2, 14 und 15 auf
Bundestagsdrucksache 20/7064 – hat die Bundesregierung in den angegebenen
Dienstleistungsabschnitten dem Auftragnehmer der Dienstleistung den
Bereitsteller der Luftfahrzeuge für die LsFZD und damit die Bereitstellung
bestimmter Luftfahrzeugtypen zur Leistungserbringung der LsFZD
vorgegeben, und wenn ja, um welchen Bereitsteller und welche
Luftfahrzeugtypen handelte es sich dabei genau (bitte vollständig nach den in der
Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/7064 angegebenen
Dienstleistungsabschnitten und Flugzeugtyp aufschlüsseln)?
a) Sofern die Luftfahrzeugtypen in den in der Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 20/7064 angegebenen
Dienstleistungsabschnitten nicht im Eigentum des Auftragnehmers der LsFZD standen und
lediglich von diesem von einem Eigentümer angemietet wurden, musste
der Auftraggeber der LsFZD die Miete für die Luftfahrzeugtypen an
das Konto des Eigentümers der Luftfahrzeuge oder an das des
Auftragnehmers der LsFZD zahlen (bitte vollständig nach den in der Antwort
zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/7064 angegebenen
Dienstleistungsabschnitten aufschlüsseln)?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7871
20. Wahlperiode 26.07.2023
b) Handelt sich bei den in der Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 20/7064 angegebenen Dienstleistungsabschnitten unter anderem
um die Parc Asset GmbH als Eigentümerin der Luftfahrzeuge, und
wenn ja, in welchen Zeiträumen war sie im Eigentum der
Luftfahrzeuge (bitte nach Eigentumszeitraum und Luftfahrzeug aufschlüsseln)?
c) War oder ist der Eigentümer der Luftfahrzeuge durch den Auftraggeber
in den angegebenen Dienstleistungsabschnitten zwingend vorgegeben
gewesen oder vorgegeben?
d) Um welchen Eigentümer handelte oder handelt es sich dabei jeweils im
Zeitverlauf seit Beginn der Dienstleistungen (bitte jede Änderung für
jedes Flugzeug anzeigen)?
e) Sofern der Eigentümer der Luftfahrzeugtypen in den in der Antwort zu
Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/7064 angegebenen
Dienstleistungsabschnitten und der Auftragnehmer für die Erbringung der
LsFZD in den in der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache
20/7064 angegebenen Dienstleistungsabschnitten verschiedene
juristische Personen sind, welche vertraglichen Verpflichtungen ging der
Auftragnehmer nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber dem
Eigentümer ein?
f) Musste die Verfügbarkeit möglicher seitens des Auftraggebers
vorgegebener Luftfahrzeugtypen durch die Auftragnehmerin vor
Vertragsschluss mit dem Auftraggeber nachgewiesen werden (bitte vollständig
nach den in der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/7064
angegebenen Dienstleistungsabschnitten aufschlüsseln)?
3. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
20/7064 und basierend auf den Antworten zu den Fragen 1 und 2 der
vorliegenden Kleinen Anfrage – wurden seit 1997 im Zeitverlauf neun
Luftfahrzeuge vom Typ PC9/b und drei PC12 eingesetzt, und wurden dabei ein
oder mehrere Luftfahrzeuge im Zeitverlauf ersetzt, und wenn ja, warum
(bitte von jedem Luftfahrzeug, Registrierung und Baujahr sowie In- und
Außerdienststellung aufführen)?
4. Auf welche durchschnittliche Lebensdauer von Flugstunden Zellenzeit und
Anzahl Landungen ist jeweils die Nutzung der in Frage 3 aufgeführten
Flugzeuge nach Kenntnis der Bundesregierung begrenzt, und auf welche
durchschnittliche Lebensdauer von Flugstunden sind die Triebwerke der in
Frage 3 aufgeführten Flugzeuge nach Kenntnis der Bundesregierung
jeweils begrenzt (bitte für jedes genutzte Flugzeug aufführen)?
5. Wie viele Flugstunden leisten die in Frage 3 aufgeführten Flugzeuge
jeweils jährlich, und wie viele Landungen werden dabei durchgeführt (bitte
für jedes genutzte Flugzeug aufführen)?
6. Welche Restlebensdauer ergibt sich daraus für die in Frage 3 aufgeführten
Flugzeuge jeweils (bitte für jedes Luftfahrzeug die aktuelle verbleibende
Zellen- und Triebwerkszeit sowie die verbleibenden Landungen
aufführen)?
7. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache
20/7064 – sieht die Bundesregierung für die Folgebeauftragung für die
LsFZD eine über den angegebenen Leistungszeitraum von Juli 2023 bis
Dezember 2033 hinausgehende Verlängerungsoption vor, und wenn ja, um
welchen Zeitraum handelt es sich dabei, und welcher potenzielle
Gesamtbeauftragungszeitraum ergibt sich dadurch?
8. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache
20/7064 – welche Vertragslaufzeit war im Rahmen des im Jahr 2022
aufgehobenen Vergabeverfahrens für die Folgebeauftragung der LsFZD
zunächst vorgesehen?
9. Bezugnehmend auf die Antworten zu den Fragen 5 und 12 auf
Bundestagsdrucksache 20/7064 – gab es für das im Jahr 2022 aufgehobene
Vergabeverfahren Pläne der Bundesregierung, eine Lebensdauerverlängerung
von Luftfahrzeugen für die LsFZD während der Vertragslaufzeit separat zu
beauftragen und umzusetzen?
a) Hat die Bundesregierung eine Studie beauftragt, um die Kosten für eine
Lebensdauerverlängerung zu ermitteln?
b) Wer hat gegebenenfalls die Studie angefertigt (bitte alle beteiligten
Unternehmen aufführen)?
c) Wer hat gegebenenfalls die Kosten für die Studie übernommen?
d) Was hat gegebenenfalls die Studie gekostet?
e) Welche Kosten weist eine mögliche Studie für eine mögliche
Lebensdauerverlängerung von Luftfahrzeugen für die LsFZD aus (bitte nach
Maßnahmen aufschlüsseln)?
f) Wer hat oder hatte gegebenenfalls Zugang zu den Ergebnissen der
Studie?
g) Hätte gegebenenfalls der Auftraggeber, der Auftragnehmer oder der
Eigentümer der Luftfahrzeuge für die LsFZD die Kosten für eine
mögliche Lebensdauerverlängerung übernehmen müssen, und wenn nein,
warum nicht?
10. Wie häufig wurden jeweils zu welchem Zeitpunkt Vergabeunterlagen im
neuen Vergabeverfahren geändert, und aus welchem Grund (bitte für jede
Änderung einzeln auflisten)?
11. Wie häufig wurden jeweils zu welchem Zeitpunkt Angebotsfristen im
neuen Vergabeverfahren verschoben, und aus welchem Grund (bitte für
jede Änderung einzeln auflisten)?
12. Wer müsste gegebenenfalls im neuen Vergabeverfahren die Kosten für eine
mögliche Lebensdauerverlängerung von Luftfahrzeugen für die LsFZD
übernehmen?
13. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache
20/7064 – wie hoch war der Bedarf an Flugstunden pro Jahr je Flugzeug
für die LsFZD seit Beginn der Dienstleistung der LsFZD (bitte für jedes
Jahr einzeln auflisten)?
14. Hat es im Laufe der Zeit seit Beginn der Dienstleistungserbringungen
Veränderungen im Bedarf an Flugstunden pro Jahr für die LsFZD gegeben?
15. Bezugnehmend auf die Antworten zu den Fragen 1 und 18 auf
Bundestagsdrucksache 20/7064 – ist der Bundesregierung bekannt, dass die
QinetiQ GmbH ihre PC-9-Flotte um neun Flugzeuge dieses Luftfahrzeugtyps
für die Flugzieldarstellung für das Training für die Bundeswehr vergrößert
hat (https://aerobuzz.de/militar/die-qinetiq-gmbh-hat-ihre-pc-9-flotte-deutl
ich-vergroessert/)?
a) Hat womöglich der bisherige Auftragnehmer der LsFZD QinetiQ
GmbH die neun Flugzeuge nach Kenntnis der Bundesregierung von der
Parc Asset GmbH erworben, und entstehen der QinetiQ GmbH im
Vergabeverfahren zur Folgebeauftragung der LsFZD womöglich
Wettbewerbsvorteile dadurch, in welcher Form?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, was der Verwendungszweck der von
QinetiQ GmbH erworbenen Flugzeuge vor dem Erwerb durch die
QinetiQ GmbH war (bitte nach geeigneten Jahresabschnitten
auflisten)?
c) Wenn Wettbewerbsvorteile entstanden sind, wurde QinetiQ GmbH
vom Vergabeverfahren für die Folgebeauftragung ausgeschlossen?
d) Musste die Bundesregierung diesem Erwerb der Flugzeuge durch die
QinetiQ GmbH zustimmen, und wenn ja, hat sie das getan?
e) Hat die Bundesregierung direkte oder indirekte Investitionen in die von
der QinetiQ GmbH erworbenen Flugzeuge im Zusammenhang mit
deren vorherigem Verwendungszweck getätigt, und wenn ja, hat sie im
Zusammenhang mit dem Kauf gegebenenfalls Rückerstattungen für
diese von ihr getätigte Investitionen geltend gemacht und erhalten?
f) Hat die Bundesregierung Ausrüstungsgegenstände für die von der
QinetiQ GmbH erworbenen Flugzeuge im Zusammenhang mit deren
vorherigem Verwendungszweck bereitgestellt, und wenn ja, hat sie sie
im Zusammenhang mit dem Kauf vor dem Eigentümerwechsel
zurückgefordert?
g) Hat die Bundesregierung Ausrüstungsgegenstände für die von der
QinetiQ GmbH erworbenen Flugzeuge im Zusammenhang mit deren
vorherigem Verwendungszweck bereitgestellt, und wenn ja, hat sie sie
im Zusammenhang mit dem Kauf zurückgefordert?
h) Trug der Bund im Zusammenhang mit dem vorherigen
Verwendungszweck der durch die QinetiQ GmbH erworbenen Flugzeuge
Verantwortung für ITAR (International Traffic in Arms Regulation)-Material bis
zum Zeitpunkt des Kaufs der Flugzeuge durch die QinetiQ GmbH?
i) i)Wenn ja, wurde das ITAR-eingestufte Material im Zuge des
Kaufgeschäfts an den Auftraggeber zurückgegeben beziehungsweise der
geänderte Endverbleib entsprechend von der US-amerikanischen Seite
genehmigt?
j) Besitzen oder besaßen die für die Erbringung der LsFZD verwendeten
Luftfahrzeuge zur Erbringung der LsFZD Modifikationen, und wenn
ja, welche?
k) Besitzen diese Modifikationen nach Kenntnis der Bundesregierung
eine zivile EASA/LBA (Europäische Agentur für Flugsicherheit/
Luftfahrt-Bundesamt)-Zulassung, oder ist deren Nutzung
ausschließlich im Rahmen der Luftaufsicht des Militärs im Rahmen der
angestammten Rechte und Besitzstandswahrung beziehungsweise
„Grandfather-Rights“ möglich?
l) Erlöschen mit dem oben angeführten Eigentümerwechsel hin zu
QinetiQ gegebenenfalls die angestammten Rechte und die
Besitzstandwahrung beziehungsweise „Grandfather-Rights“ und damit auch die
Verkehrszulassung der für die Erbringung der LsFZD verwendeten
Luftfahrzeuge, und würden die Luftfahrzeuge damit noch im Rahmen der
Musterzulassung betrieben?
m) Hat die Bundesregierung Urheber- und bzw. oder Nutzungsrechte an
den von der QinetiQ GmbH genutzten Modifikationen, und wenn ja,
hat sie sie im Zusammenhang mit dem Kauf hierfür Kompensation
erhalten oder gefordert?
16. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache
20/7064 – unterhält der aktuelle Betreiber eine freistehende Part-SPO
(Specialised Operations) gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nummer
965/2012 ANNEX VIII im Sinne der AMC 1 SPO.GEN.005 mit der
entsprechenden Managementorganisation?
a) Welchen Status gemäß ANNEX I der Durchführungsverordnung (EU)
Nummer 965/2012 haben die Luftfahrzeuge des Betreibers?
b) Erfüllen die Luftfahrzeuge damit die entsprechenden Vorgaben, um im
Rahmen der LsFZD eingesetzt werden zu können?
c) Hat das Luftfahrt-Bundesamt nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Genehmigung erteilt oder lediglich eine Eingangsbestätigung der
Deklaration erteilt?
17. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 12b auf Bundestagsdrucksache
20/7064 – warum hat das antragstellende Unternehmen kein Angebot für
die wettbewerbliche Vergabe für das zweite Halbjahr gestellt?
18. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache
20/7064 – wem wurde von der Vergabekammer das Verschulden für die
von der Bundesregierung in ihren Teilantworten zu den Fragen 12a und
12b dargelegten Sachverhalten gegeben?
19. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 12b auf Bundestagsdrucksache
20/7064 – wie viel Vorlaufzeit hatten Bieter nach der Entscheidung der
Vergabekammer, dass für das zweite Halbjahr des einjährigen
Interimsvertrags ein wettbewerbliches Vergabeverfahren durchzuführen ist, am
Verfahren teilzunehmen und ein Angebot abzugeben?
20. Bezugnehmend auf die Antworten zu den Fragen 12 und 13 auf
Bundestagsdrucksache 20/7064 – ist die Bundesregierung gegenüber dem
Antragsteller des Nachprüfungsantrags schadensersatzpflichtig geworden?
a) Wenn ja, in Höhe welcher Summe ist dem Antragsteller des
Nachprüfungsantrags ein Anspruch auf Schadensersatz entstanden?
b) Wenn ja, müssen dem Antragsteller des Nachprüfungsantrag im
Zusammenhang mit dem aufgehobenen Vergabeverfahren entstandene
Kosten durch die Bundesregierung erstattet werden?
c) Wenn ja, wurden seitens des Antragstellers die Nachweise über die
entstandenen Kosten erbracht?
d) Wenn ja, hat die Bundesregierung dem Antragsteller des
Nachprüfungsantrags mögliche Ansprüche bereits erfüllt?
21. Mussten von August 2021 bis etwa Mitte Mai 2023 Auftragnehmer für das
Betreiben der vom Auftrag vorgesehenen Luftfahrzeuge gültige
Erlaubnisse und Genehmigungen gemäß den Vorgaben für die Zivilluftfahrt (z. B. in
der Europäischen Union (EU): Luftverkehrsbetreiberzeugnis/Air Operator
Certificate (AOC) sowie zusätzlich eine Special Operation (SPO),
NCO/NCC (Nichtgewerblicher Flugbetrieb) oder nationale Erlaubnis
durch das Luftfahrtbundesamt oder vergleichbare Dokumente von einer
von der EASA durch bilaterale Vereinbarung anerkannten Behörde)
vorhalten?
22. Hatten Behörden das Vorhalten eines Luftverkehrsbetreiberzeugnis/AOC
durch den Auftragnehmer wegen zuvor erfolgter Flugunfälle empfohlen,
und wenn ja, welche Flugunfälle war das?
23. Ergab sich etwa Mitte Mai diesen Jahres im neuen Vergabeverfahren bei
den Forderungen zu luftfahrtrechtlichen Genehmigungen dahingehend
eine Veränderung, dass der Auftragnehmer nur noch die betrieblichen
Vorgaben und Anforderungen für seine Organisation gemäß den gültigen EU-
Verordnungen zur Durchführung von Part-SPO-Leistungen erfüllen oder
eine gleichgeartete Bestätigung über die Einhaltung der vergleichbaren
Standards durch eine andere durch die EASA bilateral anerkannte zivile
oder militärische Luftfahrtbehörde vorlegen und diese Vorgaben über den
gesamten Zeitraum der Leistungserbringung aufrechterhalten kann?
24. Müssen diese Standards durch den Auftragnehmer zertifiziert
nachgewiesen werden können?
25. Entfiel die Forderung eines Luftverkehrsbetreiberzeugnis/AOC im neuen
Vergabeverfahren in der aktuellen Fassung der Wettbewerbsunterlagen in
der ersten Jahreshälfte 2023 ersatzlos?
26. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache
20/7064 – wie erklärt sich die Bundesregierung ihre nach Ansicht der
Fragesteller fachlich falsche Antwort, wonach die von der Bundesregierung
zitierte Verordnung (EU) Nummer 996/2010 gemäß Artikel 3, Absatz
gerade nicht für Sicherheitsuntersuchungen von Unfällen und schweren
Störungen mit Luftfahrzeugen, die einer militär-, zoll- oder
polizeidienstlichen Verwendung oder ähnlichen Zwecken dienen?
27. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache
20/7064 – kann die Bundesregierung nicht nur davon ausgehen, dass alle
erforderlichen empfohlenen Maßnahmen durch das Luftfahrt-Bundesamt
umgesetzt worden sind, sondern kann sie bestätigen, dass die von der
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) empfohlenen Maßnahmen
durch das in der Dienst- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für
Digitales und Verkehr stehende Luftfahrt-Bundesamt die Maßnahmen
umgesetzt hat?
28. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache
20/7064 – kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Auftraggeber
und der Auftragnehmer der Dienstleistungserbringung der LsFZD die von
der BFU empfohlenen Maßnahmen zur Erhöhung der Flugsicherheit
umgesetzt hat?
29. Bezugnehmend auf die Antworten zu den Fragen 1, 12 und 22 auf
Bundestagsdrucksache 20/7064 – ist ein „Air Operator Certificate“ Teil der
veröffentlichten und Teil der tatsächlichen Leistungsbeschreibung der
Beauftragung der LsFZD vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023?
30. Bezugnehmend auf die Antworten zu den Fragen 1, 12 und 22 auf
Bundestagsdrucksache 20/7064 – war ein „Air Operator Certificate“ Teil der
veröffentlichten Leistungsbeschreibung der Beauftragung der LsFZD vom
8. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022?
31. Bezugnehmend auf die Antworten zu den Fragen 1, 12 und 22 auf
Bundestagsdrucksache 20/7064 – war ein „Air Operator Certificate“ Teil der
tatsächlichen Leistungsbeschreibung der Beauftragung der LsFZD vom 8.
Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022?
32. Bezugnehmend auf die Antworten zu den Fragen 1, 12 und 22 auf
Bundestagsdrucksache 20/7064 – war ein „Air Operator Certificate“ Teil der
veröffentlichen und Teil der tatsächlichen Leistungsbeschreibung des
aufgehobenen Vergabeverfahrens für die Beauftragung der LsFZD vom 1.
Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2025?
33. Bezugnehmend auf die Antworten zu den Fragen 1, 12 und 22 auf
Bundestagsdrucksache 20/7064 – war ein „Air Operator Certificate“ Teil der
Leistungsbeschreibung für die Beauftragung der LsFZD im angegebenen
Zeitraum von 2020 bis zum 30. Juni 2022?
34. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache
20/7064 – ist die aktuelle britische Auftragnehmerin QinetiQ aufgrund des
Umstandes, dass sie als Nicht-EU-Auftragnehmerin mehr als 50 Prozent
ihrer Umsätze in der Unternehmensgruppe außerhalb der EU
erwirtschaftet (https://www.qinetiq.com/-/media/fbc69c702f694dee9db277476075038
b.ashx, S. 20), überhaupt in der Lage ein benötigtes
Luftverkehrsbetreiberzeugnis/„Air Operator Certificate“ im EASA-Raum zu erwerben?
35. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache
20/7064 – welche Aufgabe und welche Zuständigkeiten hat das Luftfahrt-
Bundesamt speziell für den Flugbetrieb nach militärischen Regeln
(Operational Air Traffic) und insbesondere im Programm „Langsame
Flugzieldarstellung“?
36. Ist das Luftfahrt-Bundesamt die aufsichtführende Behörde im Auftrag der
EASA, und ist durch das Luftfahrt-Bundesamt eine Einfluggenehmigung
zu erhalten, sofern die Luftfahrzeuge nicht in der EASA registriert sind,
und obliegt es dem Luftfahrtamt der Bundeswehr, diese Einflugerlaubnis
zu negieren, sofern es sich um einen Einsatz für die LsFZD handelt?
37. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache
20/7064 – erteilt das Luftfahrtamt der Bundeswehr die Erlaubnis zur
Teilnahme am militärischen Flugverkehr gemäß den flugbetrieblichen
Bestimmungen des als Bestandteil des Vertrags?
38. Ist durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr eine Einfluggenehmigung im
Rahmen der Erbringung der LsFZD zu erhalten, sofern die Luftfahrzeuge
nicht in der EASA registriert sind?
39. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache
20/7064 – werden die Bedarfe der Truppe an der LsFZD über das
Luftwaffen-Truppenkommando repräsentativ für alle Bedarfsträger
gesammelt und definiert?
40. Ist der Koordinator Flugzieldarstellung für die Definition der
Anforderungen an die LsFZD zuständig?
41. Ist der Koordinator Flugzieldarstellung, der, wie in der Vorbemerkung der
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/7064 vermerkt ist, dem Territorialen Führungskommando
der Bundeswehr zugeordnet ist, für die gesamte fachliche Steuerung,
Überwachung und Koordination der LsFZD verantwortlich?
42. Beauftragt das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und
Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) auf Basis der Forderungen der
Bedarfsträger die für die LsFZD erforderlichen Leistungen von externen
Dienstleistern?
43. Werden die Forderungen der Bedarfsträger in einer Art Ergebnisvermerk
analog der sogenannten Funktionalen Fähigkeitsforderungen für
gewöhnlich erfasst?
44. Wurden die Forderungen an die LsFZD im Verfahren B/L2AB/NA066/
NA022 (https://www.j360.info/en/tenders/32058813-langsame-flugzieldar
stellung-bl2abna066na022/) oder B/L2AB/NA101/NA022 (https://ausschr
eibungen-deutschland.de/1011674_Langsame_Flugzieldarstellung_010120
23_bis_30062023_2023_Koblenz) einseitig durch das BAAINBw oder
den Koordinator Flugzieldarstellung ohne Beteiligung des Bedarfsträgers
oder der Bedarfsträger verändert?
45. In Höhe welcher Summe sind Haushaltsmittel für die LsFZD im
Bundeshaushalt für die nächsten zehn Jahre eingeplant (bitte jährlich
aufschlüsseln)?
46. Wie hoch waren die jährlichen Gesamtausgaben der Bundesregierung für
die LsFZD seit 1997?
47. Wie hoch waren bisher die Gesamtkosten für die „Langsame
Flugzieldarstellung“ seit 1997 (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln)?
48. Wie hoch waren bisher die Kosten für den Basisvertrag des Dienstleisters
seit 1997 (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln)?
49. Wie hoch waren bisher die darüber hinaus angefallenen Kosten für die
„Langsame Flugzieldarstellung“ wie z. B. für Treibstoff, Ersatzteile,
Triebwerksüberholung, Wartung bzw. Überholung, Instandsetzung,
Fähigkeitserhalt und Fähigkeitserweiterung seit 1997 (bitte in Jahresscheiben und
nach Art der Kosten aufschlüsseln)?
50. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache
20/7064 – haben die Eigentümer der für die Erbringung der LsFZD
eingesetzten Luftfahrzeuge selbst Finanzmittel in den Erhalt und die
Weiterentwicklung der Flugzeuge investiert?
51. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache
20/7064 – hat der Bund die Kosten für die Nachbeschaffungen inklusive
der Luftfahrzeuge sowie anderweitige Kosten, wie etwa Zulassung,
gegenüber dem Eigentümer der für die Erbringung der LsFZD eingesetzten
Luftfahrzeuge übernommen?
52. Ist am 22. November 1999 ein Luftfahrzeug des Typs PC9/b mit der
Registrierung D-FIMT abgestürzt?
a) Wenn ja, wurde ein Luftfahrzeug des Typs PC9/b mit der Registrierung
D-FKMT im Jahr 2002 nachbeschafft?
b) Wie viel hat diese Nachbeschaffung gekostet?
c) Hat sich der Bund an dieser Nachbeschaffung beteiligt oder Kosten
übernommen beziehungsweise dem Käufer erstattet, und wenn ja, in
welchem Umfang, und für welche Leistungen?
53. Hat sich der Bund an der Nachbeschaffung der am 27. September 2012
abgestürzten PC9/b mit der Registrierung D-FDMT(https://www.welt.de/n
ewsticker/dpa_nt/regioline_nt/hamburgschleswigholstein_nt/article109512
526/Zwei-Tote-bei-Flugzeugabsturz-Maschine-aus-Kiel-flog-fuer-Bundes
wehr.html) in den Jahren 2017 und 2018 an einer Ersatzbeschaffung in
Gestalt des Luftfahrzeugs PC-12 mit der Registrierung D-FMMT direkt
oder indirekt in Form zweier Mietsonderzahlungen in Höhe von je
2,8 Mio. Euro beteiligt?
54. Welche weiteren Kosten fielen im Rahmen der Nachbeschaffung an (etwa
Integrationskosten, Modifikationen, Bodendienstgerät, Training für
Fliegendes bzw. Bodenpersonal o. Ä.)?
55. Wurde das Luftfahrzeug vom Typ PC12 mit der Registrierung D-FMMT
im späteren Zeitverlauf für andere Verwendungszwecke für den Bund
eingesetzt, und wenn ja, für welche?
56. Wurde gegebenenfalls für das Luftfahrzeug vom Typ PC12 mit der
Registrierung D-FMMT in den Jahren 2019 und 2020 ein Ersatz in Gestalt eines
Luftfahrzeugs vom Typ PC12 mit der Registrierung D-FSMT beschafft?
57. Hat sich der Bund an einer möglichen Nachbeschaffung für das
Luftfahrzeug vom Typ PC12 mit der Registrierung D-FMMT in den Jahren 2019
und 2020 in Gestalt eines Luftfahrzeugs vom Typ PC12 mit der
Registrierung D-FSMT direkt oder indirekt in Form zweier Mitsonderzahlungen in
Höhe von je 2,45 Mio. Euro beteiligt?
58. Welche weiteren Kosten fielen im Rahmen dieser möglichen
Nachbeschaffung an (etwa Integrationskosten, Bodendienstgerät, Training für
Fliegendes bzw. Bodenpersonal o. Ä.)?
59. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 32 auf Bundestagsdrucksache
20/7064 – wurden durch den Auftragnehmer der LsFZD im Zeitverlauf der
Leistungserbringer in den folgenden Leistungszeiträumen nicht erfüllt:
a) im Leistungszeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023, etwa
in Bezug auf Einsatz in bekannten Vereisungsbedingungen, Stehzeit im
Zielgebiet oder erreichbare Geschwindigkeit?
b) im Leistungszeitraum vom 8. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022,
etwa in Bezug Einsatz in bekannten Vereisungsbedingungen, Stehzeit
im Zielgebiet oder erreichbare Geschwindigkeit?
c) im Leistungszeitraum vom Oktober 2019 bis 2021, etwa in Bezug auf
nicht umgesetzte Asbestbeseitigungsmaßnahmen?
d) im Leistungszeitraum vom 27. September 2012 bis Juli 2018, etwa in
Bezug auf die vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung der LsFZD
einsetzbaren Luftfahrzeuge?
e) in den Leistungszeiträumen von 2016 bis heute, etwa in Bezug auf
Inkompatibilität von Luftfahrzeugen mit einer Mehrzahl von Kamera-
Missionen im Rahmen des JTAC-Trainings?
f) im Leistungszeitraum von 2001 bis Mai 2004, etwa in Bezug auf die
vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung der LsFZD einsetzbaren
Luftfahrzeuge?
60. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 32 auf Bundestagsdrucksache
20/7064 – werden alle Ausfallgründe gesondert in einem Meldesystem für
die Flugzieldarstellung erfasst und ausgewertet, und wenn ja, wie erklärt
sich die Bundesregierung diese im Widerspruch zur ursprünglichen
Antwort stehende Bestätigung?
61. An wie vielen Einsatztagen in den vergangenen zehn Jahren sind Flüge im
Allgemeinen aufgrund von Wetterabsagen entweder durch den
Dienstleistungsbereitsteller oder durch die übende Truppe ausgefallen, und häufen
sich derartige Ausfälle zu bestimmten Jahreszeiten?
62. Bezugnehmend auf die Antworten zu den Fragen 2 und 34 auf
Bundestagsdrucksache 20/7064 – sind die von der Bundesregierung für die
Leistungserbringungen im Rahmen der LsFZD genannten und vom
Auftragnehmer eingesetzten Luftfahrzeuge des Typs PC9b und des Typs PC12 für
Flüge in Gebieten mit bekannter Vereisungsgefahr beziehungsweise
Vereisungsbedingungen zugelassen (bitte unter Nennung der entsprechenden
Gerätekennblätter einzeln auflisten)?
63. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass zu keinem Zeitpunkt seit dem
Jahr 1999 eine ganzheitliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die
gewählte Vertragskonstellation und die zur Verfügung stehende
Flugzeugflotte durchgeführt wurde?
64. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 36 auf Bundestagsdrucksache
20/7064 – hat der Bundesrechnungshof jemals eine öffentliche Prüfung in
den Programmen der LsFZD durchgeführt, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis, und wenn ja, sind im Rahmen dieser Prüfung bzw. Prüfungen auch
begleitende Kosten wie Integrationskosten, Modifikationen,
Bodendienstgerät, Training für Fliegendes bzw. Bodenpersonal beinhaltet gewesen?
65. Wurde das Personal auf als korruptionsgefährdet ausgewiesenen
Dienstposten im BAAINBw, die im Zusammenhang mit den Programmen der
LsFZD stehen, gemäß der bestehenden Regularien regelmäßig
ausgetauscht?
a) Wenn ja, auf welchen Dienstposten (bitte Dienstposten einzeln
auflisten und die entsprechenden Stehzeiten auf dem Dienstposten seit 1997
ausweisen)?
b) Wenn nein, warum nicht?
66. Wurden Dienstposten im BAAINBw, die im Zusammenhang mit den
Programmen der LsFZD stehen, im Rahmen der Korruptionsprävention
hinsichtlich einer Korruptionsgefährdung geprüft, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis (bitte nach betroffene Dienstposten und Prüfungsergebnis
auflisten)?
Berlin, den 26. Juli 2023
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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