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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Entwicklung des Regelinstruments zum sozialen Arbeitsmarkt im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, "Teilhabe am Arbeitsmarkt" im Jahr 2022 sowie Ausblick auf das aktuelle Jahr

(insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

07.09.2023

Aktualisiert

19.09.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/788627.07.2023

Entwicklung des Regelinstruments zum sozialen Arbeitsmarkt im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Jahr 2022 sowie Ausblick auf das aktuelle Jahr

der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 1. Januar 2019 traten die im Zehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – TCG) – beschlossenen veränderten Lohnkostenzuschüsse nach § 16e SGB II („Eingliederungszuschuss“) sowie die neuen Lohnkostenzuschüsse nach § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“, kurz: TaAM) in Kraft. Vor der Einführung dieser neuen bzw. veränderten Instrumente hatte der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil angekündigt, auf diese Weise für bis zu 150 000 Langzeitarbeitslose für jeweils bis zu fünf Jahre geförderte Arbeitsplätze schaffen zu wollen (vgl. etwa https://www.tagesspiegel.de/politik/arbeitsmarkt-hubertus-heil-will-jobs-fuer-langzeitarbeitslose-bezuschussen/22634232.html). Für die Maßnahmen wurden und werden der Bundesregierung zufolge den Jobcentern für den Zeitraum 2019 bis 2022 zusätzliche 4 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt, davon 1 Mrd. Euro im Jahr 2021 und 800 Mio. Euro für das Jahr 2022 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4725, S. 2).

Im Bundeshaushalt 2022 wurden die Eingliederungsmittel nach dem SGB II von 4,8 Mrd. Euro auf 4,4 Mrd. Euro gekürzt (vgl. Titel 685 11, Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II, Bundestagsdrucksache 20/3100 sowie 20/35269, wobei 200 Mio. Euro ausdrücklich als Kompensation für den Rechtskreiswechsel der Geflüchteten aus der Ukraine bezweckt waren). Damit fehlten insgesamt 600 Mio. Euro bei den Eingliederungsmitteln im Vergleich zum Vorjahr. Welcher einzusparende Anteil dabei bei den Eingliederungsmitteln für die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ angesetzt wurde, ist den Fragestellenden nicht bekannt. Mit dem Bürgergeld-Gesetz (vgl. Bundestagsdrucksache 20/3873) wurde § 16i SGB II entfristet. Die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für 2023 und 2024 wurde mit dem Bürgergeld-Gesetz nicht angekündigt. Jedoch wurden zum 1. Januar 2023 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Pauschalen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die Förderungen der TaAM erhöht (https://www.sgb2.info/DE/Service/Meldungen/pauschalenerhoehung-fuer-pat.html).

Seit 2022 erfahren die Fragesteller von Betroffenen und Trägern aus verschiedenen Bundesländern, dass es Probleme mit der Weiterführung des Instruments auf lokaler Jobcenter-Ebene gebe. Berichtet wird, dass neue Förderungen nicht, nur noch für bestimmte Zielgruppen oder nur noch für verkürzte Förderzeiten vergeben würden.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller wollen erfahren, wie die Bundesregierung nach über vier Jahren Erfahrung die Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II bewertet und welche Prognosen und Probleme für das laufende Jahr erwartet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wie viele Personen bekamen nach Kenntnis der Bundesregierung von den Jobcentern Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II, Bestandzahlen) im März 2019, im Juni 2019, im September 2019, im Dezember 2019, im März 2020, im Juni 2020, im September 2020, im Dezember 2020, im März 2021, im Juni 2021, im September 2021, im Dezember 2021, im März 2022, im Juni 2022, im September 2022 sowie im Dezember 2022 (bitte Zahlen für den Bund sowie die einzelnen Bundesländer angeben)?

2

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Förderung je Förderfall in den Jahren 2020, 2021 bzw. 2022 (bitte in Euro Förderung pro Person und Monat angeben, bitte die Höhe der Förderung insgesamt – ohne Gegenrechnung Aktiv-Passiv-Transfer – sowie die Höhe der Kosten der Förderung unter Herausrechnung der durch den Aktiv-Passiv-Tausch eingesparten Fördermittel angeben, bitte nach Jahren getrennt angeben)?

3

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtausgaben für die Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) in den Jahren 2019, 2020, 2021 bzw. 2022 (bitte in Euro für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben, bitte zur besseren Vergleichbarkeit angeben, wie hoch der prozentuale Anteil an allen Leistungsbeziehenden ist, die in den jeweiligen Bundesländern leben, bitte die Angaben zusätzlich nach Höhe der Förderung – ohne Berücksichtigung des Passiv-Aktiv-Transfers – sowie nach Höhe der Kosten der Förderung unter Herausrechnung der durch den Aktiv-Passiv-Tausch eingesparten Fördermittel je Jahr differenzieren)?

4

Wie viel Prozent aller arbeitslosen Leistungsberechtigten nach dem SGB II erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich eine Förderung nach § 16i SGB II (bitte monatlich ab Januar 2019 bis aktuell angeben, bitte für den Bund insgesamt sowie für die einzelnen Bundesländer angeben; zusätzlich zur besseren Vergleichbarkeit bitte angeben, wie viele Personen bzw. wie viel Prozent aller arbeitslosen Leistungsberechtigten nach dem SGB II nach Kenntnis der Bundesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 16i Absatz 3 SGB II für die Teilnahme an der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ erfüllen)?

5

Wie viel Prozent aller nach § 16i SGB II geförderten Leistungsberechtigten sind nach Kenntnis der Bundesregierung a) weiblich, b) männlich, c) Mütter, d) Väter, e) alleinerziehend, f) über 45 Jahre alt, g) über 55 Jahre alt, h) mit einer Behinderung lebend, i) Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit ausländischer Staatsangehörigkeit, j) ohne Schulabschluss oder k) ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium (bitte letzten verfügbaren Stand angeben, bitte in totalen Zahlen sowie in Prozent aller geförderten Personen angeben, bitte zur besseren Vergleichbarkeit jeweils angeben, zu welcher Prozentzahl die angegebene Gruppe in der Gesamtpopulation Deutschlands und bei allen Leistungsbeziehenden nach dem SGB II vertreten sind)?

6

Wie viele Wochenstunden waren die nach § 16i SGB II geförderten Leistungsberechtigten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich tätig (bitte zusätzlich nach den in den Fragen 5a bis 5k genannten Kriterien differenzieren, bitte letzten verfügbaren Stand angeben)?

7

Welchen Bruttomonatsverdienst erreichten die nach § 16i SGB II geförderten Leistungsberechtigten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich (bitte zusätzlich nach den in den Fragen 5a bis 5k genannten Kriterien differenzieren, bitte letzten verfügbaren Stand angeben)?

8

Welchen Stundenlohn erreichten die nach § 16i SGB II geförderten Leistungsberechtigten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich (bitte zusätzlich nach den in den Fragen 5a bis 5k genannten Kriterien differenzieren, bitte letzten verfügbaren Stand angeben)?

9

Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung in den Fragen 7 und 8 größere Unterschiede bei der Arbeitszeit sowie beim Bruttomonatsverdienst bestimmter Personengruppen, insbesondere zwischen Frauen und Männern bzw. Vätern und Müttern, und wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Unterschieden, insbesondere für die soziale Teilhabe und die zukünftigen (Weiter-)Beschäftigungschancen?

10

Wie viele Personen traten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Januar 2019 und Dezember 2022 Arbeitsstellen an, die von den Jobcentern mit Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II gefördert werden (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben)?

11

Bei wie vielen der geförderten Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Januar 2019 und Dezember 2022 von den Jobcentern die Förderung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) beendet (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben)? Was waren die häufigsten Beendigungsgründe, und auf wessen Initiative beendeten die Jobcenter jeweils die Förderung (bitte Gründe angeben, bitte, falls möglich, mit Häufigkeitszahlen unterlegen)?

12

Wie viele der Teilnehmenden an Maßnahmen nach § 16i SGB II sind nach Kenntnis der Bundesregierung a) bei öffentlichen Arbeitgebern, b) in der gemeinnützigen Sozialwirtschaft und c) bei gewinnorientierten Unternehmen der Privatwirtschaft angestellt worden (bitte gesamt sowie getrennt nach Geschlechtern sowie nach Bundesländern und Jobcentern auflisten, bitte ggf. ausführen, falls sich zwischen 2019 und heute die Gewichte deutlich verändert haben)?

13

Für welche Beschäftigungsdauer wurde nach Kenntnis der Bundesregierung 2019 und 2022 neuen Teilnehmenden an Maßnahmen nach § 16i SGB II eine Zusage erteilt (bitte jeweils angeben, wie viel Prozent aller Zusagen eine Dauer von einem Jahr, zwei Jahren, drei Jahren, vier Jahren, fünf Jahren hatten, bitte, falls möglich, getrennt nach Antritten in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 angeben)?

14

In wie vielen Förderfällen von Maßnahmen nach § 16i SGB II wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020, 2021 bzw. 2022 der Passiv-Aktiv-Tausch (PAT) genutzt (bitte getrennt für die einzelnen Jahre sowohl in tatsächlicher Höhe als auch in prozentualer Höhe an allen Förderfällen nach § 16i SGB II angeben, bitte jeweils nach Bund, einzelnen Bundesländern sowie auf Ebene der Jobcenter aufschlüsseln)?

15

Bei wie vielen Förderfällen von Maßnahmen nach § 16i SGB II wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Coaching im ersten Jahr durchgeführt, in wie vielen Fällen über das erste Pflichtjahr hinaus angeboten, und in wie vielen Fällen über das erste Pflichtjahr hinaus durchgeführt (bitte jeweils tatsächliche Zahlen sowie prozentuale Werte im Verhältnis zu allen Förderfällen nach § 16i SGB II angeben, bitte jeweils für den Bund und die einzelnen Bundesländer aufschlüsseln)?

16

Wie viele Personen bekamen nach Kenntnis der Bundesregierung von den Jobcentern Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II, Bestandzahlen) im Januar 2023, Februar 2023, März 2023 (bitte Zahlen für den Bund sowie die einzelnen Bundesländer angeben, bitte zusätzlich zur besseren Vergleichbarkeit jeweils die Zahlen der Vorjahresmonate aus den Jahren 2022 und 2021 gegenüberstellen)?

17

Wie viele Personen traten nach Kenntnis der Bundesregierung seit Januar 2023 Arbeitsstellen an, die von den Jobcentern mit Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II gefördert werden (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben)?

18

Bei wie vielen der geförderten Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit Januar 2023 von den Jobcentern die Förderung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) beendet (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben)? Was waren die häufigsten Beendigungsgründe, und auf wessen Initiative beendeten die Jobcenter jeweils die Förderung (bitte Gründe, bitte, falls möglich, mit Häufigkeitszahlen unterlegen)?

19

Verfügt die Bundesregierung über Prognosen oder Planungen bzw. sind der Bundesregierung Prognosen oder Planungen der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Jobcenter oder des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) bekannt, wie viele zusätzliche Personen bis zum Jahresende eine Förderung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) neu erhalten sollen und bei wie vielen Personen, die momentan Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) erhalten, die Förderung bis Ende 2023 beendet werden wird oder werden soll (bitte, falls möglich, monatliche oder quartalsweise Prognosen angeben sowie nach Bundesländern differenzieren)?

20

Entspricht die Entwicklung der Anzahl der Förderfälle und der Förderhöhen bezüglich der Beschäftigung schaffenden Maßnahmen, insbesondere des Instruments der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II, den ursprünglichen Erwartungen der Bundesregierung? Wenn nein, warum nicht, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Abhilfe ergriffen oder geplant?

21

Erwartet die Bundesregierung, dass unter Berücksichtigung der bisherigen Fallzahlen und deren Entwicklung bis Ende 2024 die Anzahl von 150 000 geförderten Langzeitarbeitslosen erreicht wird, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil als Zielmarke gesetzt hat? Wenn nein, von welcher Fallzahl geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) heute aus? Entspricht diese prognostizierte Fallzahl den Zielvorstellungen des BMAS, und wenn nein, mit welchen konkreten Maßnahmen soll gegengesteuert werden?

22

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ bis Ende 2022 die vom Gesetzgeber bereitgestellten zusätzlichen 4 Mrd. Euro zweckgemäß für dieses Instrument ausgegeben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4725, S. 2)? In welcher Höhe wurden Eingliederungsmittel in den Jahren 2018, 2019, 2021 und 2022 insgesamt für die TaAM verwendet? Wenn weniger als 4 Mrd. Euro verwendet wurden, plant die Bundesregierung, die Differenz dazu für die Folgejahre zusätzlich für diesen Zweck bereitzustellen?

23

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019 bis 2022, also nach der Einführung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II, jahresdurchschnittlich mehr Mittel für Beschäftigung schaffende Maßnahmen (ohne Arbeitsgelegenheit) ausgegeben als in den Jahren 2017 und 2018 für die alten, abgelösten Programme (u. a. „Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sowie ESF-Bundesprogramm [ESF = Europäischer Sozialfonds] zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit; bitte ggf. mit konkreter Mehrausgabenhöhe in Millionen Euro/Jahr angeben, bitte unter Berücksichtigung der Minderausgaben durch den Passiv-Aktiv-Transfer angeben)?

24

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlichen Ausgaben der Jobcenter für die Maßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II im Vergleich von 2021 auf 2022 gestiegen (bitte verausgabte Mittel insgesamt, Ausgaben ohne PAT sowie PAT-Mittel jeweils gegenüberstellen und vergleichen), und wenn ja, wie erklärt sich dies angesichts der Tatsache, dass die Teilnehmendenzahlen weitgehend stagnierten?

25

Wie viele für Leistungen zur Eingliederung vom Bund im Haushalt 2023 bereitgestellte Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung für Förderungen nach § 16i SGB II vorgesehen?

26

Wie viele für Leistungen zur Eingliederung vom Bund im Haushalt 2023 (gemäß Stand des Haushaltsentwurfs) bereitgestellte Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits durch mehrjährige Förderungen nach § 16i SGB II gebunden, und von welchem finanziellen Umfang von Umschichtungen aus dem Eingliederungshaushalt in den Verwaltungshaushalt der Jobcenter geht die Bundesregierung für 2023 aus?

27

Wie viele für Leistungen zur Eingliederung vom Bund im Entwurf des Bundeshaushalts 2024 (gemäß Stand des Haushaltsentwurfs) vorgesehene Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung für Förderungen nach § 16i SGB II vorgesehen?

28

Wie viele für Leistungen zur Eingliederung vom Bund im Haushaltsentwurf 2024 (gemäß Stand des Haushaltsentwurfs) bereitgestellte Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits durch mehrjährige Förderungen nach § 16i SGB II gebunden, und von welchem finanziellen Umfang von Umschichtungen aus dem Eingliederungshaushalt in den Verwaltungshaushalt der Jobcenter geht die Bundesregierung für 2024 aus?

29

Macht die Bundesregierung für die seit über zwei Jahren leicht sinkenden Teilnehmerzahlen der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II eher die Jobcenter (z. B. fehlende Sicherheit der überjährigen Finanzierung, lange Mittelbindung, Mittelreduzierung im Jahr 2023) oder die Leistungsbeziehenden (z. B. fehlende Motivation, mehr Interesse an Weiterbildung) verantwortlich (Antwort bitte begründen), bzw. welche möglichen Gründe wurden der Bundesregierung durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter bekannt? Welche Schritte zur Erhöhung der Teilnehmerzahlen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. plant die Bundesregierung, zu ergreifen?

Berlin, den 20. Juli 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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