Investitionsgarantien des Bundes zur Absicherung von Investitionen deutscher Unternehmen in China
der Abgeordneten Christian Leye, Dr. Gesine Lötzsch, Sevim Dağdelen, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Durch die Vergabe von Investitionsgarantien sichert der Bund nach eigener Aussage Investitionen deutscher Unternehmen in Entwicklungs-, Schwellen- und ehemaligen Transformationsländern gegen politische Risiken ab. Zudem flankiert die Bundesregierung die Garantien durch ein aktives Krisenmanagement, um gegebenenfalls mittels politischer Interventionen und Vermittlung das Greifen der Garantien zu verhindern (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/investitionsgarantien.html).
Nicht erst mit Verabschiedung der China-Strategie im Juli 2023 (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/china-strategie-2202212) hat die Bundesregierung einen Kursschwenk in der China-Politik im Sinne des sogenannten De-Risking kommuniziert: Bereits im November 2022 hat der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck eine Verschärfung der Vergabekonditionen der Investitionsgarantien angekündigt. Das „Handelsblatt“ spricht angesichts bestehender ökonomischer Abhängigkeiten in diesem Zusammenhang explizit von einer „Lex China“ (vgl. www.handelsblatt.com/meinung/morningbriefing/morning-briefing-lex-china-bund-will-weniger-investitionsgarantien-fuer-china-/28806940.html). Nach Presseberichten ist die Anzahl der neu genehmigten Anträge für Investitionsgarantien für Investitionen deutscher Unternehmen in China zudem seit Antritt der Bundesregierung im Jahr 2021 zurückgegangen (vgl. www.n-tv.de/wirtschaft/Bund-faehrt-Haftung-fuer-China-Geschaefte-zurueck-article24211969.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
In Höhe welchen Werts werden Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in China getätigt (bitte in Euro pro Jahr für die letzten fünf Jahre inklusive vorläufiger Zahlen für 2023 angeben)?
Wie viele Investitionsgarantien für Investitionen in China und in welchem finanziellen Volumen wurden in den letzten fünf Jahren gewährt (bitte in Euro pro Jahr für die letzten fünf Jahre inklusive vorläufiger Zahlen für 2023 angeben)?
Wie verteilen sich die gewährten Investitionsgarantien für Investitionen in China auf Neuinvestitionen und Erweiterungsinvestitionen (bitte in Prozent und in Euro pro Jahr für die letzten fünf Jahre inklusive vorläufiger Zahlen für 2023 angeben)?
Bezugnehmend auf Frage 1, welcher Anteil der Direktinvestitionen in China ist durch Investitionsgarantien gedeckt (bitte in Prozent pro Jahr für die letzten fünf Jahre inklusive vorläufiger Zahlen für 2023 angeben)?
Auf welche Summe beläuft sich der Garantiebestand bzw. die Haftung des Bundes mit Bezug auf China, und wie hat sich diese über die letzten fünf Jahre entwickelt (bitte in Euro pro Jahr für die letzten fünf Jahre inklusive vorläufiger Zahlen für 2023 angeben)?
Wie viele Anträge auf Garantien für Investitionen in China und in welchem finanziellen Volumen wurden innerhalb der letzten fünf Jahre nicht bewilligt (bitte in absoluten Zahlen, anteilig an allen Anträgen und in Euro pro Jahr für die letzten fünf Jahre inklusive vorläufiger Zahlen für 2023 angeben)?
a) Wie viele Anträge für neue oder zu verlängernde Garantien mit Bezug zur Provinz Xinjiang wurden in den letzten fünf Jahren gestellt, und wie viele davon wurden negativ beschieden (bitte mit Datum der Entscheidung, des beantragten Garantievolumens, der betroffenen Wirtschaftsbranche und der Ursache für die Nichtbewilligung angeben)?
b) Wie viele Anträge und in welchem finanziellen Volumen konnten bisher ausdrücklich aufgrund des Deckungsplafonds bzw. der Absicherungsgrenze von 3 Mrd. Euro pro Unternehmen und Zielstaat nicht bewilligt werden (bitte mit Datum der Entscheidung, des beantragten Garantievolumens und der betroffenen Wirtschaftsbranche angeben)?
Wie viele Anträge für Investitionsgarantien für Investitionen in China befinden sich derzeit im Verfahren (bitte nach Garantievolumina in Euro und der betroffenen Wirtschaftsbranche aufschlüsseln)?
Wie hoch ist der Anteil Chinas am gesamten Deckungsvolumen der Investitionsgarantien, und wie hat sich dieser in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Aus welchen fünf Branchen kommen aktuell die Anträge auf Investitionsgarantien für Investitionen in China mit dem größten Volumen (bitte nach Anzahl der Anträge unter Nennung des Antragsvolumens in Euro auflisten)?
Für welche fünf Branchen werden aktuell die in Summe höchsten Investitionsgarantien für Investitionen in China gewährt (bitte nach Anzahl der Investitionsgarantien unter Nennung des Antragsvolumens in Euro auflisten)?
Auf welche Summe belaufen sich die Einnahmen des Bundes durch Investitionsgarantien für Investitionen in China, etwa durch Gebühren und Entgelte, in den letzten zehn Jahren (bitte in Euro pro Jahr angeben)? Auf welche Summe belaufen sich die Ausgaben bzw. Kosten für den Bund im Zusammenhang mit den Investitionsgarantien für Investitionen in China, etwa durch Garantiefälle oder die Beauftragung von PricewaterhouseCoopers (PwC; bitte in Euro pro Jahr angeben)?
Finden die kommunizierten Neuregelungen der Deckungskonditionen für Länder mit einem Anteil von mehr als 20 Prozent am gesamten Deckungsvolumen der Investitionsgarantien, wie beispielsweise ein Anstieg der Garantieprämie auf 0,55 Prozent und eine Begrenzung des Deckungsplafonds auf 3 Mrd. Euro, bereits durchgehend und vollständig Anwendung, und wenn ja seit welchem exakten Datum geschieht dies (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/investitionsgarantien-jahresbericht-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2; bitte erläutern)?
a) Auf welche Höhe beläuft sich die durchschnittliche Antragszahl auf Investitionsgarantien pro Monat, die Quote der positiv beschiedenen Anträge sowie das Deckungsvolumen in Euro der bewilligten Garantien für Investitionen in China seit Regierungsantritt 2021 bis zur Implementierung der Neuregelungen der Deckungskonditionen (bitte mit Erläuterung)?
b) Auf welche Höhe beläuft sich die durchschnittliche Antragszahl pro Monat, die Quote der positiv beschiedenen Anträge sowie das Deckungsvolumen in Euro der bewilligten Garantien für Investitionen in China seit Implementierung der Neuregelung der Deckungskonditionen (bitte erläutern)?
Bezugnehmend auf Frage 12, hat die Neuregelung nach Auffassung der Bundesregierung bereits einen quantifizierbaren Effekt auf Investitionsentscheidungen deutscher Unternehmen in China, und welchen Effekt erwartet die Bundesregierung für die Zukunft (bitte erläutern)?
In welchen Fällen wurden Garantien für Investitionen in China über 3 Mrd. Euro in den letzten zehn Jahren gewährt (bitte nach Garantievolumina in Euro, der betroffenen Wirtschaftsbranche aufschlüsseln und das Datum angeben)?
Sind für Garantien für Investitionen in China Ausnahmen vom Deckungsplafond möglich, wenn „ein besonderes strategisches Interesse vorliegt“ (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/investitionsgarantien-jahresbericht-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2)? Worin könnte ein solches Interesse nach Auffassung der Bundesregierung begründet liegen, und welche Bedingungen bzw. Parameter müssen in diesen „bestimmten, eng begrenzten Fällen“ (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/investitionsgarantien-jahresbericht-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2) gegeben sein?
Hat die Bundesregierung neben der Begrenzung des Garantievolumens pro Unternehmen und Land auch eine maximale Begrenzung der Investitionsgarantien aller Unternehmen für ein Land, etwa um das Klumpenrisiko zu vermeiden, erwägt bzw. erwägt sie dies gegenwärtig, und wenn nein, wieso nicht?
Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass deutsche Unternehmen die Intention des Deckungsplafonds bzw. den Ansatz des „De-Risking“, „etwa durch die Nutzung von Garantiesystemen in anderen westlichen Ländern oder durch besondere Finanzierungskonstruktionen“ (vgl. www.capital.de/wirtschaft-politik/china-geschaeft--deutsche-konzerne-blenden-risiken-aus--33483740.html) umgehen, insbesondere mit Blick auf Investitionen in China?
a) Über welche Wege geschieht dies nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie bewertet sie dies?
b) Inwiefern werden dabei explizit Garantiesysteme in anderen Ländern genutzt, und um welche Länder handelt es sich dabei?
c) Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, gegen die Praxis der Umgehung vorzugehen?
Hat die neue China-Strategie der Bundesregierung explizite Auswirkungen auf die Vergabepraxis von Investitionsgarantien mit Zielland China, und wenn ja, welche?
Wie wird die in der China-Strategie der Bundesregierung genannte „vertiefte Prüfung“ von Investitionsgarantien ausgestaltet sein?
a) Wie wird sich diese von der bisherigen Prüfung unterscheiden?
b) Wie wird sich diese Prüfung von der Prüfung für Garantien für andere Staaten unterscheiden?
Wie ist der Interministerielle Ausschuss, welcher die Entscheidung über die Übernahme von Investitionsgarantien auf Antrag trifft, gegenwärtig personell zusammengesetzt?
a) Wie viele und welche Sachverständige aus der Wirtschaft (insbesondere Vertreter welcher Branchen und Unternehmen) gehören dem Interministeriellen Ausschuss an bzw. sind in beratender Funktion tätig (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/investitionsgarantien-jahresbericht-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2; www.capital.de/wirtschaft-politik/china-geschaeft--deutsche-konzerne-blenden-risiken-aus--33483740.html)?
b) Wie viele und welche Sachverständige aus der Wissenschaft oder der Zivilgesellschaft (z. B. aus Menschenrechts- oder Umweltorganisationen) gehören dem Interministeriellen Ausschuss an bzw. sind in beratender Funktion tätig?
Vor dem Hintergrund, dass laut Bundesregierung eine Voraussetzung für die Garantieübernahme ist, dass Investitionen „Arbeitsplätze in Deutschland sichern oder schaffen“ (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/investitionsgarantien.html), hat die Bundesregierung Kenntnisse davon, dass Investitionen deutscher Unternehmen in China, auch solche, die mit Investitionsgarantien gedeckt sind, mit einem Abzug von Kapital aus Deutschland und dem Verlust von Arbeitsplätzen in Deutschland korrelieren?
Inwiefern zeigt sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der aktuellen Datenlage insbesondere mit Blick auf Investitionen in China, dass in Deutschland Arbeitsplätze durch gedeckte Investitionen gesichert oder geschaffen wurden (bitte die gesicherten oder geschaffenen Arbeitsplätze, die betreffenden Branchen pro Jahr für die letzten fünf Jahre inklusive 2023 angeben)?
Vor dem Hintergrund der von der chinesischen Regierung forcierten Produktionslokalisierung ausländischer Unternehmen in China, mitunter zulasten deutscher Produktionsstandorte und der Exporte nach China (vgl. www.iwkoeln.de/studien/juergen-matthes-china-abhaengigkeiten-der-deutschen-wirtschaft-mit-volldampf-in-die-falsche-richtung.html; www.iwd.de/artikel/deutsche-gewinne-made-in-china-587767/), wie stellt die Bundesregierung sicher, dass gedeckte Investitionen in China nicht mit einem Abzug von Kapital und dem Verlust von Arbeitsplätzen in Deutschland einhergehen?
Ist die Vergabe von Investitionsgarantien an Auflagen zur Standortsicherung und zu Arbeitsplatzgarantien in Deutschland geknüpft (bitte erläutern), und wenn nein, wieso nicht, und erachtet die Bundesregierung die Einführung derartiger Regeln als sinnvoll?
Wie bewertet die Bundesregierung das Ausfallrisiko von Investitionsgarantien zur Absicherung von Investitionen in China, beispielsweise etwa durch chinesische Sanktionen gegen deutsche Unternehmen, und gab es hier eine strukturelle Veränderung bzw. Anpassung innerhalb der letzten 20 Jahre, und wenn ja, wann, und aus welchen Gründen?
Wie oft trat der Garantiefall für gedeckte Investitionen in China (etwa aufgrund von Enteignungen oder enteignungsgleichen Maßnahmen, beispielsweise Einschränkungen bei Genehmigungen, Transfer- oder Konvertierungsbeschränkungen oder Nichteinhaltung staatlicher Zusagen oder im Zusammenhang mit den chinesischen sogenannten Anti-Spionage- oder Anti-Sanktionsgesetze) ein (bitte für die letzten zehn Jahre mit Datum, der betroffenen Branche, des Entschädigungsvolumens in Euro und Schilderung des Sachverhalts angeben)?
In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung bei abgesicherten Projekten in China zudem „diplomatischen Geleitschutz“ (als Vorstufe zum Garantiefall) geboten, lokale bzw. internationale Gerichtsverfahren beseitigt und bzw. oder sich an den dadurch entstandenen Kosten der Schadensvermeidung beteiligt (bitte für die letzten zehn Jahre mit Datum, den betroffenen Branchen, Schadensbeteiligung in Euro, Schilderung des Sachverhalts und ob der Schadensfall abgewendet werden konnte oder nicht angeben)?
In wie vielen Fällen ist es bisher zu Regressverhandlungen zwischen der Bundesregierung und China gekommen, um Rückflüsse für geleistete Entschädigungen zu erhalten, und mit welchem Ergebnis (bitte für die letzten zehn Jahre mit Datum, den betroffenen Branchen, Höhe der Rückflüsse von China in Euro, Schilderung des Sachverhalts und des Ergebnisses angeben)?