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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Situation religiöser und ethnischer Minderheiten im Nordirak, insbesondere in der êzîdischen Gemeinschaft

(insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

14.09.2023

Aktualisiert

22.09.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/804117.08.2023

Situation religiöser und ethnischer Minderheiten im Nordirak, insbesondere in der êzîdischen Gemeinschaft

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der Deutsche Bundestag anerkannte auf Grundlage des interfraktionellen Antrages der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „Anerkennung und Gedenken an den Völkermord an den Êzîdinnen und Êzîden 2014“ (Bundestagsdrucksache 20/5228) den an der êzîdischen Gemeinschaft durch die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) verübten Völkermord und gedachte der Opfer von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch den IS. Christen und Angehörige weiterer Religionsgemeinschaften zählen zu den Opfern.

Die Voraussetzungen für die Rückkehr der seit 2014 noch immer rund 300 000 Êzîdinnen und Êzîden aus den Flüchtlingslagern in der Region Kurdistan-Irak und ein friedliches Zusammenleben aller religiösen und ethnischen Minderheiten in ihrer Heimat, dem nordirakischen Niniveh-District, insbesondere in Sinjar, zu schaffen, bleibt nach Ansicht der Fragesteller als dringend zu lösende Aufgabe in Verantwortung der irakischen Regierung, der kurdischen Regionalregierung und in Verpflichtung der internationalen Staatengemeinschaft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und welche plant sie, zu ergreifen, um welche internationalen Strukturen zur politischen und juristischen Aufarbeitung des Völkermordes zu fördern (bitte zu den jeweiligen Strukturen einzeln ausführen)?

2

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und welche plant sie, zu ergreifen, um welche nationalen Strukturen zur politischen und juristischen Aufarbeitung des Völkermordes zu fördern (bitte zu den jeweiligen Strukturen einzeln ausführen)?

3

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und welche plant sie, zu ergreifen, um das Mandat UNITAD zu stärken?

4

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und welche plant sie, zu ergreifen, um die juristische Aufarbeitung der Verbrechen des IS und die Verfolgung von IS-Tätern in Deutschland konsequent fortzusetzen?

5

Durch welche Maßnahmen wurde die Zusammenarbeit der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe unter dem EUROJUST-Schirm gestärkt, und welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung dazu?

6

In welcher Höhe finanziert die Bundesregierung die Einrichtung einer gesonderten Rechtshilfeeinheit im Rahmen der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe, und wann wurde diese geschaffen, und wenn nein, warum nicht?

7

Inwieweit hat die Bundesregierung sich gegenüber der irakischen Regierung für die Unterzeichnung und Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs sowie für Reformen des irakischen Strafrechts, hinsichtlich der Aufnahme der Straftatbestände Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord ausgesprochen, zu welchem Anlass, und mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht, und welche weitere Vorgehensweise ist geplant?

8

In welcher Höhe flossen Mittel zur finanziellen Stärkung der Beweiserhebung in der Region Kurdistan-Irak, und wie wurden diese konkret verwandt?

9

Welche Projekte und mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung welche internationalen und regionalen Partner bei der Ermittlung und Suche durch den IS verschleppter vor allem êzîdischer Frauen und Kinder sowie vermisster Angehöriger, und inwieweit ist die Fortschreibung der Projekte geplant (bitte vollständig einzeln ausführen)?

10

Im Rahmen welcher Gespräche rief die Bundesregierung die irakische Regierung auf, das Gesetz „Yazidi Survivors Law (YSL)“ umzusetzen, um u. a. die darin vorgesehene Entschädigung den Überlebenden der IS-Verbrechen zukommen zu lassen?

11

Welche Projekte und mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung welche internationalen und regionalen Partner bei der Durchführung von Deradikalisierungsprogrammen für Kinder, die in IS-Gefangenschaft versklavt oder als Kindersoldaten missbraucht wurden?

12

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und welche plant sie, für die Schaffung eines gemeinsamen Archiv- und Dokumentationszentrums in Deutschland für die vom IS begangenen Völkerrechtsverbrechen an der êzîdischen Gemeinschaft, das ebenso als Ort der Erinnerung, des Gedenkens und der öffentlichen Auseinandersetzung mit dem Völkermord dienen kann?

13

Wie und in welchem Rahmen wird die Zivilgesellschaft in den Entscheidungsprozess für die Errichtung des Archiv- und Dokumentationszentrums eingebunden?

14

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in welchem Rahmen ergriffen und welche plant sie für die Unterstützung von Mechanismen zur Aufarbeitung des IS-Terrors im Irak und in der Region Kurdistan-Irak, um die Versöhnung und ein friedliches Miteinander der Religionsgemeinschaften zu initiieren und zu stärken?

15

Hat die Bundesregierung, und aus welchem Anlass, die irakische Regierung und die kurdische Regionalregierung dazu aufgefordert, das Sinjar-Abkommen von 2020 unter Einbezug der êzîdischen Gemeinschaft vollständig konsequent umzusetzen, und wie soll die Umsetzung konkret aussehen?

Inwieweit wurden hier die unterschiedlichen weiteren betroffenen Religionsgemeinschaften und ethnischen Gruppen, wie z. B. Christen, Schabak, Turkmenen und sunnitische Moslems, eingebunden?

16

Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um in der internationalen Gemeinschaft eine Vorreiterrolle bei der Vermittlung zwischen Bagdad, Erbil und êzîdischen Vertreterinnen und Vertretern zu übernehmen sowie bei der Erarbeitung einer umfassenden Strategie zu unterstützen, die unter Berücksichtigung vorhandener Bemühungen dazu beiträgt, den im Irak und in der Region Kurdistan-Irak lebenden Êzîdinnen und Êzîden ein selbstbestimmtes Leben in Würde zu ermöglichen und dort die weitere Durchsetzung demokratischer Prinzipien zum Schutz von Minderheiten aller Volksgruppen und Religionsgemeinschaften stärkt?

17

Welche Schritte hat die Bundesregierung mit auf Blick auf gute Regierungsführung im Dialog mit der irakischen Regierung unternommen, und welche konkreten Zusagen der Regierung und der Vertreter religiöser Gruppen der Mehrheitsgesellschaft sind dabei im Hinblick auf ein friedliches Miteinander zwischen ihnen und den religiösen und ethnischen Minderheiten zu verzeichnen?

18

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, plant sie, zu ergreifen, um den Schutz von Religionsgemeinschaften und ethnischen Minderheiten insbesondere im Nordirak zu stärken, und welche Kriterien liegen den Maßnahmen zugrunde?

19

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, plant sie, zu ergreifen, um den interreligiösen, interkulturellen und interethnischen Dialog im Irak zu fördern, und zu welchen Ergebnissen führen diese?

20

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und welche plant sie, auf Grundlage welcher strategischen Überlegungen und unter Einbezug welcher internationalen Partner, um die Rückkehr Geflüchteter vorrangig aus dem Sinjar-Gebiet durch den Wiederaufbau zerstörter Städte und Dörfer zu ermöglichen?

21

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Korruption und Veruntreuung durch Kooperationspartner im Irak und in der Region Kurdistan-Irak auszuschließen?

22

Hat die Bundesregierung über Fälle von Korruption und Veruntreuung Kenntnis, wurden diese durch die Maßnahmen der Bundesregierung aufgedeckt, und um welche Kooperationspartner handelte es sich?

23

Welches Ergebnis ergab die Prüfung zur Durchführung einer internationalen politischen Konferenz für Sicherheit und Wiederaufbau der Sinjar-Region, welche internationalen und regionalen Partner sind in den Prüfungsprozess und in die folgende Durchführung der Konferenz einbezogen, und wo soll die Konferenz und unter Beteiligung wessen stattfinden?

24

Mittels welcher Maßnahmen und in welcher Höhe finanzieller Mittel stellt die Bundesregierung in Kooperation mit internationalen Partnern die humanitäre Hilfe in den Flüchtlingscamps sicher?

25

Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Mittel für Hilfeleistungen der Bundesregierung, die in den Flüchtlingslagern zum Einsatz kamen, und wie hoch ist der prozentuale Anteil von Mitteln für Hilfeleistungen, für die in die Sinjar-Region zurückgekehrten Minderheiten, insbesondere, die der êsîdischen Gemeinschaft zugute kamen (bitte für die zurückliegenden acht Jahre jeweils ausführen)?

26

Wie und in welchen Projekten und mit welcher Fallzahl innerhalb der letzten fünf Jahre werden insbesondere Frauen, Mädchen und Kinder in den Flüchtlingslagern psychologisch und traumatherapeutisch von welchen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen aus welchen Ländern unterstützt, und wie sehen die konkrete internationale Planung und die Koordinierung in diesem Bereich für die kommenden Jahre aus?

27

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Situation im Flüchtlingslager „Al Hol“ in Nordost-Syrien, insbesondere im Hinblick auf die Lage der durch den IS verschleppten êzîdischen Frauen und Mädchen?

28

Welche Projekte unterstützt die Bundesregierung seit wann finanziell, personell oder in anderer Weise in den Flüchtlingslagern im für die Zukunft von Kindern und Jugendlichen zentralen Bereich der Bildung, und wie sehen die konkrete internationale Planung und die Koordinierung in dem Bereich für die kommenden Jahre aus?

29

Wie hoch ist aktuell die Zahl der Binnenvertriebenen (IDP = Internally Displaced Person) in der Region Kurdistan-Irak, und wie viele IDP wollen nach Kenntnis der Bundesregierung in die Sinjar-Region zurückkehren?

Welche Akteure und Organisationen (national und international) engagieren sich und in welcher Form für deren Rückkehr, und inwieweit wird dieses Engagement koordiniert?

30

Welche Programme in den Bereichen Wiederaufbau, Strukturförderung, Bildung und Gesundheitsversorgung werden in der Sinjar-Region aktuell mit welchen internationalen Partnern umgesetzt, und wie werden dabei lokale Akteure, insbesondere êzîdische Stämme und weitere religiöse und ethnische Minderheiten und deren Organisationen (bitte namentlich nennen) eingebunden, um die Reintegration zurückkehrender religiöser und ethnischer Minderheit zu unterstützen und Konfliktprävention bzw. Friedenssicherung zu gewährleisten?

In welcher Höhe erfolgt die Finanzierung dieser Projekte jeweils?

31

Für welche Programme und Projekte erfolgte bzw. erfolgt ein Monitoring unter Einbezug welcher Akteure, und welche Schlüsse wurden aus der Bilanzierung abgeschlossener Programme und Projekte für zukünftige gezogen?

32

Inwieweit und in welcher Form bindet die Bunderegierung weibliche Angehörige religiöser Minderheiten, insbesondere Êzîdinnen, als „Agents of Change“ in ihre Außen- und Entwicklungspolitik ein, und durch welche Maßnahmen werden die Frauen gefördert?

33

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, welche Maßnahmen plant sie, um Bildungs- und Forschungsangebote zur Auseinandersetzung in den Bereichen Theologie, Historie und Kultur zu stärken und Vorurteile gegenüber dem Êzîdentum in Deutschland abzubauen?

a) Welche êzîdischen Organisationen und/oder Einzelpersonen sind in die Planung dieser Bildungs- und Forschungsangebote eingebunden?

b) Mit welchen êzîdischen Organisationen werden die daraus entstandenen Projekte umgesetzt?

c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Etablierung eines interdisziplinären Lehrstuhls, und wie unterstützt sie dessen Einrichtung?

34

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, plant sie, zu ergreifen, um religiöse und ethnische Minderheiten, insbesondere die êzîdische Gemeinschaft, vor Angriffen religiöser Extremisten im Irak, in der Region Kurdistan-Irak und in Deutschland zu schützen?

Berlin, den 7. August 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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