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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Umsetzung des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

11.09.2023

Aktualisiert

09.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/806718.08.2023

Umsetzung des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan

der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Anfang März 2023 berichteten verschiedene Medien über angebliche Missbrauchsversuche beim Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan durch afghanische „Islamisten“ („Bundesregierung holt Scharia-Richter nach Deutschland“, Cicero vom 3. März 2023). Dagegen betonte ein Sprecher des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz am 5. April 2023, dass es bei der Aufnahme gefährdeter Personen aus Afghanistan zwar „vereinzelte Hinweise auf Missbrauchsversuche“ gegeben habe. Das bedeute aber „in fast allen Fällen, dass sich die Person beispielsweise in der Zwischenzeit in einen sicheren Drittstaat begeben hatte, also dass sie nur deshalb nicht mehr für das Aufnahmeprogramm (…) in Betracht kam, weil sie sich inzwischen der Bedrohung durch die Taliban durch eigenständige Flucht (…) entziehen konnte“ (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-5-april-2023-2183456). In anderen Fällen sei es um unklare Familienstrukturen gegangen. Lediglich in einem Fall habe es sich um einen mutmaßlichen „Gefährder“ gehandelt, der schlussendlich nicht aufgenommen wurde. Die „etablierten Prüfmechanismen“ hätten somit funktioniert. Dennoch entschied die Bundesregierung, ein „optimiertes Sicherheitsverfahren“ zu etablieren und bis zu dessen Umsetzung alle Visaverfahren gefährdeter Afghaninnen und Afghanen auszusetzen (ebd.). In der Folge strandeten zwischenzeitlich rund 1 500 Personen mit Aufnahmezusage in Pakistan und Iran, etwa 12 600 Menschen mussten trotz Aufnahmezusage in Afghanistan monatelang auf ihre Aus- und Weiterreise warten (www.tagesschau.de/investigativ/ndr/afghanistan-ausreise-bundesaufnahmeprogramm-100.html).

Am 26. Juni 2023 wurden die Visaverfahren mit den erweiterten Sicherheitsüberprüfungen wieder aufgenommen. Diese sehen drei- bis vierstündige Sicherheitsinterviews vor, die ausschließlich an der deutschen Botschaft in Islamabad durchgeführt werden (Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin (PStS) Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Mündliche Frage 37 der Abgeordneten Clara Bünger in der Fragestunde am 19. April 2023, Plenarprotokoll 20/96). In der ersten Woche nach Wiederaufnahme zwischen dem 26. und dem 30. Juni 2023 konnten lediglich 15 Visaanträge bearbeitet werden (Antwort der PStS Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Mündliche Frage 28 der Abgeordneten Clara Bünger in der Fragestunde am 5. Juli 2023, Plenarprotokoll 20/114). Die Fragestellenden befürchten vor diesem Hintergrund, dass es sehr viel Zeit in Anspruch nehmen wird, den Verfahrensstau abzuarbeiten. Im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms, dessen Start die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, und die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, bereits im Oktober 2022 bekanntgaben, gab es nach Kenntnis der Fragestellenden bislang noch keine einzige Einreise. Mit Stand 30. Juni 2023 hatte die Bundesregierung in 229 Fällen positive Aufnahmeentscheidungen getroffen (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viele Anfragen von gefährdeten Personen aus Afghanistan sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms von den meldeberechtigten Stellen geprüft worden, und wie viele wurden an die Koordinierungsstelle weitergeleitet?

2

Wie viele Fälle befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bei der Koordinierungsstelle in Bearbeitung, und wie viele Mitarbeitende sind bei der Koordinierungsstelle mit der Fallbearbeitung betraut?

3

Wie viele Fälle wurden bislang in das IT-Tool der Bundesregierung eingetragen?

4

Wie viele Auswahlrunden haben bislang im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms stattgefunden (bitte mit Datum auslisten), und wie viele Hauptpersonen und wie viele Angehörige (bitte differenzieren) wurden in diesen Auswahlrunden für eine Aufnahme ausgewählt?

Hatten die Auswahlrunden jeweils thematische Schwerpunktsetzungen, etwa einen Fokus auf spezifische Tätigkeiten oder gefährdete Gruppen, und wenn ja, welche?

5

Wie viele Personen, die im Rahmen des Ortskräfteverfahrens oder der sogenannten Menschenrechtsliste nach § 22 Satz 2 oder im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms (bitte differenzieren) eine Aufnahmezusage erhalten haben, warten derzeit in Afghanistan, in Pakistan oder im Iran (bitte aufschlüsseln) auf das Durchlaufen der Sicherheitsüberprüfung und des Visaverfahrens, und wie viele dieser Personen sind Hauptpersonen, wie viele sind Angehörige, und wie viele sind unter 16 Jahre alt?

6

Wie viele Sicherheitsüberprüfungen von Hauptpersonen und Angehörigen (bitte differenzieren) sind seit der Wiederaufnahme der angepassten Visaverfahren am 26. Juni 2023 in Islamabad durchgeführt worden (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

Wie viele Visa wurden ausgestellt, und wie viele Personen sind seither nach Deutschland eingereist (bitte auch hier zwischen Hauptpersonen und Angehörigen differenzieren und nach Monaten aufschlüsseln)?

7

Haben bereits Personen, die eine Aufnahmezusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms erhalten haben, die Sicherheitsüberprüfung und das Visaverfahren an der deutschen Botschaft in Islamabad durchlaufen, und wenn ja, wie viele, und wie viele Visa wurden an sie ausgestellt?

8

Sind bereits Personen, die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms eine Aufnahmezusage erhalten haben, nach Deutschland eingereist, und wenn ja, wie viele?

9

Wie viele Sicherheitsüberprüfungen gefährdeter Personen aus Afghanistan können momentan durchschnittlich am Tag in der deutschen Botschaft in Islamabad durchgeführt werden, und ist geplant, diese Zahl künftig zu erhöhen, und wenn ja, auf welche Zielgröße, und in welchem Zeithorizont?

10

Ist weiterhin geplant, 1 000 Aufnahmezusagen und Einreisen gefährdeter Afghaninnen und Afghanen im Monat zu realisieren, wie es das Bundesaufnahmeprogramm vorsieht (www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-de/AktuelleArtikel/-/2558250), und wenn ja, wann ist nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung mit der Umsetzung dieses Vorhabens zu rechnen?

11

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter welcher Behörden sind aktuell an der deutschen Botschaft in Islamabad an der Organisation, Durchführung und Koordinierung der Sicherheitsinterviews beteiligt (bitte nach Behörden auflisten), und wie hat sich diese Zahl seit dem 5. Juli 2023 entwickelt?

Ist ein weiterer Personalaufwuchs geplant, und wenn ja, in welchem Umfang, und in welchem Zeithorizont?

12

Bei wie vielen Personen aus Afghanistan ist im bisherigen Jahr 2023 nach der Sicherheitsüberprüfung die Aufnahmezusage widerrufen worden (bitte nach Grundlage der Aufnahmezusage, also nach Ortskräfteverfahren, Menschenrechtsliste oder Bundesaufnahmeprogramm differenzieren und angeben, was jeweils der Grund war), und was ist nach Kenntnis der Bundesregierung anschließend mit diesen Personen geschehen?

Wie viele Aufnahmezusagen wurden seit der Umsetzung des angepassten Sicherheitsverfahrens, also seit dem 26. Juni 2023 aus Sicherheitsgründen widerrufen (bitte wie bei der ersten Frage differenzieren)?

13

Bestehen zwischen der Bundesregierung und der pakistanischen Regierung vertragliche Vereinbarungen oder anderweitige Absprachen oder Regelungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesaufnahmeprogramms, insbesondere hinsichtlich der Einreise und des vorübergehenden Aufenthalts von gefährdeten Afghaninnen und Afghanen während der Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen und Visaverfahren in Pakistan, und wenn ja, welche, und was beinhalten diese?

14

Mit wie vielen meldeberechtigten Stellen arbeitet die Bundesregierung aktuell im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms zusammen?

15

Sind der Bundesregierung Missbrauchs- oder Betrugsfälle im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms bekannt, und wenn ja, wie viele, und worin bestand jeweils der Betrugs- bzw. Missbrauchsversuch?

16

Gab es nach seit dem 19. März 2023 Aufnahmezusagen an Afghaninnen und Afghanen im Rahmen des Ortskräfteverfahrens, und wenn ja, wie viele (bitte nach Ressorts bzw. Bundesministerien, Ortskräften bzw. Familienangehörigen und nach Zeiträumen so genau wie möglich differenzieren; bitte ergänzend aber auch die jeweiligen Summen nennen, vgl. Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 20/6232)?

17

Wie bewertet die Bundesregierung Rechercheergebnisse des Rechercheverbunds von „Süddeutscher Zeitung“, NDR, WDR und „Lighthouse Reports“, wonach etliche Aufnahmeersuchen von ehemaligen Beschäftigten der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) abgelehnt wurden, obwohl die GIZ zu der Einschätzung kam, dass eine besondere Gefährdung infolge der Tätigkeit vorliege („Das Versprechen“, Süddeutsche Zeitung, 29./30. Juli 2023)?

In wie vielen Fällen erging insgesamt bei ehemaligen Ortskräften der GIZ eine negative Entscheidung entgegen der Gefährdungseinschätzung der GIZ, und wie viele entsprechende Verfahren sind noch anhängig?

18

Haben seit dem 19. März 2023 besonders gefährdete Personen und ihre Familienangehörigen außerhalb des Bundesaufnahmeprogramms Aufnahmezusagen erhalten, und wenn ja, wie viele (bitte nach Hauptpersonen und Angehörigen sowie nach Monaten aufschlüsseln)?

19

Welche Angaben kann die Bundesregierung zur aktuellen Situation der Visavergabe im Rahmen des Familiennachzugs aus Afghanistan machen (z. B. aktuelle Wartezeiten auf einen Termin in Islamabad und Teheran, Anzahl der Personen auf den jeweiligen Terminwartelisten; bitte zwischen Nachzug zu Flüchtlingen, subsidiär Schutzberechtigten und anderen Personen differenzieren)?

20

Wie viele Visa für den Familiennachzug von afghanischen Staatsangehörigen wurden im bisherigen Jahr 2023 erteilt (bitte nach Visastellen differenziert auflisten und gesondert auch nach Geschlecht sowie Ehegatten, Kindern, sonstigen Angehörigen differenzieren)?

Berlin, den 11. August 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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