Hitzeschutzplan für Gesundheit
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der langfristig wirkende globale Temperaturanstieg macht auch vor Deutschland nicht halt. So war das Jahr 2022 mit einer Durchschnittstemperatur von 10,5 Grad Celsius zusammen mit dem Jahr 2018 das bisher wärmste Jahr seit 1881. Nach Angabe des Umweltbundesamtes liegen die acht wärmsten Jahre seit 1881 alle im 21. Jahrhundert (siehe www.umweltbundesamt.de/daten/klima/trends-der-lufttemperatur#steigende-durchschnittstemperaturen-weltweit). Dabei stellt das Umweltbundesamt fest, dass in den Sommermonaten 2022 durchschnittlich 17,3 heiße Tage beobachtet, wobei als „heiß“ Temperaturen von über 30 Grad Celsius gelten. Auch in den Jahren 2003, 2015 und 2018 wurden in Deutschland mit einer Anzahl von 18 bis 20 überdurchschnittlich viele heiße Tage registriert (siehe de.statista.com/statistik/daten/studie/917728/umfrage/anzahl-der-heissen-tage-in-deutschland/).
Solche überdurchschnittlich heißen Tage haben Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie auf die Leistungsfähigkeit der Menschen und deren Wohlbefinden. Besonders ältere Personen, Schwangere, Säuglinge und Kinder, aber auch chronisch kranke Menschen leiden an einer solchen Extremhitze (vgl. www.rki.de/DE/Content/GesundAZ/H/Hitzefolgekrankheiten/Hitzefolgekrankheiten_node.html). Dabei steigt auch die hitzebedingte Mortalität in der Bevölkerung, wovon insbesondere ältere Menschen betroffen sind. Ursachen können ein Hitzschlag, aber auch chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Atemwegserkrankungen sein. So verzeichnet das Robert Koch-Institut in seinem „Epidemiologischen Bulletin“ 42/2022 für die Sommermonate 2022 in den Kalenderwochen 15 bis 36 (Mitte April 2022 bis Mitte September 2022) „eine hitzebedingte Übersterblichkeit von rund 4 500 Sterbefällen“ (www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/42/Art_01.html?nn=13282292).
Der Bundesminister für Gesundheit, Dr. Karl Lauterbach, hat am 28. Juli 2023 einen „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ vorgestellt (siehe www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/lauterbach-besser-auf-gesundheitliche-auswirkungen-von-hitze-vorbereiten.html). Damit soll nach französischem Vorbild offenbar insbesondere die Bevölkerung sensibilisiert, Hitzetote reduziert bzw. vermieden werden und Schutzmaßnahmen bei entsprechendem Bedarf greifen (vgl. u. a. www.zdf.de/nachrichten/politik/hitzeschutz-hitzeplan-lauterbach-hitzetote-100.html).
In einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der DAK-Gesundheit (siehe www.dak.de/dak/bundesthemen/extrem-hitze-ein-fuenftel-der-deutschen-hatte-2023-bereits-gesundheitsprobleme-2624512.html#/>) gaben 88 Prozent aller Befragten an, gut über das richtige Verhalten bei Hitze informiert zu sein. 10 Prozent gaben an, unsicher zu sein; nur 2 Prozent gaben an, gar nicht informiert zu sein. Dennoch vermitteln der Duktus des „Hitzeschutzplans für Gesundheit“ sowie die entsprechenden in den Medien veröffentlichten Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach bei den Fragestellern den Eindruck, dass der Bundesgesundheitsminister von einer weitgehend nicht informierten und nicht sensibilisierten Bevölkerung in Deutschland ausgeht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Mit Bezug auf welche validen Daten kommt Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach zu der in diversen Medien (vgl. u. a. www.zdf.de/nachrichten/politik/hitzeschutz-hitzeplan-lauterbach-hitzetote-100.html) wiedergegebenen Aussage, dass auch in Deutschland an einem einzigen Hitzetag „mehrere Hundert Menschen“ sterben könnten?
Welche kurzfristigen Maßnahmen will die Bundesregierung mit welchem Zeitplan umsetzen, um besonders vulnerable Gruppen zu schützen?
Unter welchen konkreten Annahmen und Szenarien will die Bundesregierung die Zahl der Hitzetoten in Deutschland mit dem Hitzeschutzplan jährlich „halbieren“ (vgl. Bundesminister Lauterbach in seiner Pressekonferenz vom 28. Juli 2023: www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/lauterbach-hitzeschutzplan-102.html)?
Wie begegnet die Bundesregierung Kritik, wonach die im Hitzeschutzplan vorgeschlagenen Maßnahmen zu unverbindlich seien (siehe u. a. www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/lauterbach-hitzeschutzplan-102.html)?
Welche Verbindlichkeit haben die kommunalen Hitzeschutzmaßnahmen im Rahmen des „Hitzeschutzplans für Gesundheit“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), und sind bei Nichtumsetzung Sanktionen (des Bundes bzw. der Länder) gegen die jeweiligen Kommunen vorgesehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung – neben der Konzentration auf Pflegeeinrichtungen und Kliniken – die Vulnerabilität bestimmter Berufsgruppen, die der Hitze oder Sonneneinstrahlung besonders ausgesetzt sind (z. B. im Baugewerbe), und welche konkreten Schutzmaßnahmen plant die Bundesregierung für diese Gruppen?
Welche Qualifikation muss der im BMG-Impulspapier genannte Hitzebeauftragte, der von den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ernannt werden kann, nach den Vorstellungen der Bundesregierung vorweisen?
Wie und durch wen sollen die (Sonder-)Leistungen der Hitzebeauftragten nach Vorstellung der Bundesregierung vergütet werden?
Sollen nach den Plänen der Bundesregierung von einer etwaigen (Sonder-)Vergütung der Hitzebeauftragten Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden?
Sollen nach den Plänen der Bundesregierung neben den Personen, die sich zur Übernahme der Aufgaben bereit erklären, auch die Pflegeeinrichtungen und Kliniken eine finanzielle Sonderleistung bzw. einen Förderbetrag erhalten, und wenn ja, von welcher Ebene (Bund bzw. Land bzw. Kommune), und in welchem Umfang?
Mit welchen Maßnahmen soll das Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen geschützt werden, das bei starker Hitze einer Doppelbelastung ausgesetzt ist?
Kann aus Sicht der Bundesregierung eine Kontaktaufnahme durch Ärztinnen und Ärzte aufgrund einer potenziellen Gefährdung von Patientinnen und Patienten gemäß der im BMG-Hitzeschutzplan auf S. 6 festgehaltenen Aussage – „Mit dem Deutschen Hausärzteverband wird besprochen, wie eine gezielte Kontaktaufnahme der niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte mit vulnerablen Patientinnen und Patienten erfolgen kann“ – als Leistung im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) sowie in der Gebührenordnung abgebildet werden, und wenn ja, von wie vielen Kontaktaufnahmen geht die Bundesregierung hier aus?
Wie stellt sich die Bundesregierung die Arbeitsteilung zwischen dem Öffentlichen Gesundheitsdienst und den Krankenkassen vor, auch die Einbindung der privaten Krankenversicherung und Beihilfe, wenn es im BMG-Hitzeschutzplan auf S. 6 heißt: „Die Krankenkassen unterstützen im Zusammenwirken mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst Kommunen und Träger von Einrichtungen sowie Betriebe mit ihren Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung insbesondere im Bereich des Hitzeschutzes“?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass bei der Umsetzung nicht erneut Aufgaben der Daseinsvorsorge, die von den Steuerzahlern zu finanzieren sind, auf die Krankenkassen übergehen und von den Beitragszahlern finanziert werden müssen?
Inwieweit sind nach Auffassung der Bundesregierung die Hitzeschutzpläne des BMG mit denjenigen der anderen Ressorts abgestimmt, insbesondere mit dem Bundesklimaanpassungsgesetz aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und den Plänen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Hitzeschutz am Arbeitsplatz?
Wie bewertet die Bundesregierung die repräsentativen Ergebnisse der eingangs erwähnten Forsa-Umfrage im Auftrag der DAK-Gesundheit, und welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für die Bundesregierung hinsichtlich der geplanten Informationskampagnen?
Welchen Stellenwert haben aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Umfrageergebnisse Ertüchtigungen der Infrastruktur, wie sie im französischen Hitzeschutzplan umgesetzt werden (z. B. gekühlte öffentliche Räume, Nachrüstung mit Klimaanlagen insbesondere in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Schulen, Trinkbrunnen, Bewässerung von öffentlichen Plätzen)?
Plant die Bundesregierung, hierfür zusätzliche finanzielle Mittel bereitzustellen, wie sie von betroffenen Fachverbänden, z. B. dem Sozialverband vdk e. V., gefordert werden?
Wenn ja, in welchem Volumen?
Wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Apotheken-Versandhandel, im Gegensatz zu den Vor-Ort-Apotheken, in der Regel nicht die rechtlich vorgegebenen Temperatur- und Transportbedingungen für Arzneimittel, insbesondere für besonders kühlbedürftige Arzneimittel, bis zur Abgabe an Patienten aufgrund der Nutzung von nicht ausreichend qualifizierten Logistikdienstleistern einhält, sodass die Qualität und Wirksamkeit von Arzneimittelmitteln stark gemindert werden und diese im schlimmsten Fall schädlich für die betroffenen Patienten sein können (vgl. www.pharmazeutische-zeitung.de/phagro-fordert-temperaturkontrolle-fuer-versender-141260/)?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung – eventuell in Zusammenarbeit mit den Ländern – treffen, um solch rechtswidriges und unverantwortliches Handeln zu verhindern?
Plant die Bundesregierung, die Problematik „Einhaltung der Temperaturbedingungen beim Versandhandel mit Arzneimitteln“ in den geplanten nationalen Hitzeschutzplan aufzunehmen, und wenn nein, warum nicht?