Vorstellungen und Vorhaben der Bundesregierung zur Stabilisierung der Kranken- und Pflegeversicherung
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die finanziellen Aussichten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind nicht zufriedenstellend. Für das kommende Jahr rechnet der GKV-Spitzenverband mit einem Defizit von bis zu 7 Mrd. Euro (vgl. www.aerztezeitung.de/Politik/Pfeiffer-Ueber-Leistungskuerzungen-muessen-wir-aktuell-nicht-diskutieren-439850.html). Aufgrund dieser Tatsache hat der Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach bereits angekündigt, dass der Beitragssatz auch im kommenden Jahr erhöht werden müsse (vgl. www.tagesschau.de/inland/lauterbach-kassenbeitraege-100.html). Gleichzeitig hat der Deutsche Bundestag mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) im letzten Jahr beschlossen, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bis zum 31. Mai 2023 Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung vorzulegen hat. Diese Empfehlungen liegen allerdings bis heute dem Deutschen Bundestag nicht vor, nach Aussagen von Vertretern der Bundesregierung befinden sie sich in der Ressortabstimmung (vgl. background.tagesspiegel.de/gesundheit/vorschlaege-in-der-ressortabstimmung).
Auch die Finanzlage in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) wird durch ein hohes Defizit gekennzeichnet, dem die Bundesregierung auch in diesem Fall lediglich eine Erhöhung des Beitragssatzes entgegenhalten konnte, die mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen wurde. Ebenfalls im PUEG wurde beschlossen, dass das BMG verpflichtet werden soll, bis zum 31. Mai 2024 Empfehlungen für eine stabile und dauerhafte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung unter Beteiligung weiterer Bundesministerien vorzulegen (vgl. www.sovd.de/aktuelles/meldung/pflegeunterstuetzungs-und-entlastungsgesetz-pueg). Angesichts der weitreichenden Folgen für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Wirtschaft in Deutschland, die mit einer nachhaltigen Stabilisierung der GKV und SPV einhergehen, besteht – nicht nur für die Verfasser – ein Interesse, von der Bundesregierung nähere Informationen über den Inhalt und den aktuellen Sachstand dieser beiden Empfehlungen zu erfahren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Warum haben die Empfehlungen des BMG für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung dem Deutschen Bundestag am 31. Mai 2023 nicht vorgelegen?
In welcher Phase der Ressortabstimmung befinden sich die Empfehlungen des BMG für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zurzeit?
Warum ist eine Ressortabstimmung erforderlich, obwohl es sich bei den Empfehlungen um solche des BMG und nicht der Bundesregierung handelt?
Wann ist beabsichtigt, die Empfehlungen des BMG für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung dem Deutschen Bundestag vorzulegen?
Ist eine Veröffentlichung noch vor dem Schätzerkreis im Oktober 2023 vorgesehen?
Welche Grundüberlegungen liegen den Empfehlungen des BMG für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde?
Welche Maßnahmen zieht die Bundesregierung in Betracht, um eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg zu bringen (bitte auch konkretes Finanzvolumen je Maßnahme benennen)?
Sind dafür gesetzliche Anpassungen notwendig, und wenn ja, in welchem Gesetzesvorhaben sollen diese erfolgen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Erhöhung des Beitragssatzes in der GKV im kommenden Jahr angesichts hoher Inflationsraten und generell steigender Lebenshaltungskosten eine zielführende Maßnahme ist?
Wem genau bzw. welchem Gremium sollen die Empfehlungen des BMG für eine stabile und dauerhafte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung am 31. Mai 2024 vorgelegt werden?
Ist beabsichtigt, die Frist am 31. Mai 2024 zu halten oder soll genauso verfahren werden, wie mit den Empfehlungen des BMG für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung?
Wurde mit der Erarbeitung der Empfehlungen des BMG für eine stabile und dauerhafte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung bereits begonnen?
Wenn ja, welche weiteren Bundesministerien sind an der Erarbeitung beteiligt?
Wenn nein, warum nicht?
Warum wurde der Arbeitsauftrag zur Erarbeitung der Empfehlungen im GKV-FinStG allein an das BMG gegeben, der Auftrag im PUEG jedoch explizit unter Beteiligung weiterer Bundesministerien?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Rückkehr zur 40-Prozent-Marke bei den Sozialabgaben bei den weiteren Überlegungen zur Stabilisierung der Kranken- und Pflegeversicherung das Ziel sein muss?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dieses Ziel erreichen?
Wenn nein, warum nicht?