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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Entwicklung des Kennzeichnungs- und Informationssystems "Reisen für Alle"

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

14.09.2023

Aktualisiert

26.09.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/808423.08.2023

Entwicklung des Kennzeichnungs- und Informationssystems „Reisen für Alle“

der Abgeordneten Thomas Lutze, Sören Pellmann, Dr. André Hahn, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der öffentlichen und damit auch in der touristischen Infrastruktur gibt es viele, vor allem bauliche Barrieren, die dazu führen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen diese Infrastruktur nur zum Teil bzw. überhaupt nicht nutzen können. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durch die Bundesrepublik Deutschland, die seit dem 26. März 2009 innerstaatliches Recht ist, haben sich Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen umfassend am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können. Dazu gehört auch die Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport. Die dafür relevanten Artikel in der UN-BRK sind insbesondere die Artikel 8, 9, 30 und 31.

Im dritten Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen aus dem Jahr 2021 wird deutlich, dass Menschen mit Beeinträchtigungen erheblich weniger am Tourismus teilhaben als Menschen ohne Beeinträchtigungen (vgl. Teilhabebericht, S. 611 ff.). Zu den Ursachen gehören zu wenige miteinander verknüpfte barrierefreie Angebote von der Anreise bis zu den Angeboten vor Ort sowie fehlende verlässliche Informationen darüber. Dabei ist davon auszugehen, dass es viel mehr barrierefreie Angebote gibt als über das Kennzeichnungs- und Informationssystem „Reisen für Alle“ erfasst sind (Teilhabebericht, S. 639).

Ein erster wesentlicher Schritt hin zu einer barrierefreien Infrastruktur sind flächendeckend verlässliche und detaillierte Informationen über den Stand der Barrierefreiheit bzw. bestehende Barrieren. Diese Informationen liegen derzeit nur bruchstückhaft vor und sind schwer zu erlangen. Dabei sind sie eine Voraussetzung, damit Menschen mit durchaus sehr unterschiedlichen Beeinträchtigungen und Bedarfen selbst entscheiden können, was für sie geeignet, nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar ist. Insofern muss aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Zurverfügungstellung der Informationen verpflichtend für alle Eigentümer tourismusrelevanter Objekte im Sinne „angemessener Vorkehrungen“ nach der UN-BRK werden. Diese Informationen sind aber auch eine wichtige Informationsquelle für Bund, Länder und Kommunen sowie die Tourismuswirtschaft selbst, zum Beispiel für gezielte Maßnahmen und Förderungen zur Schaffung von Barrierefreiheit in der touristischen Infrastruktur.

Deshalb war nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ein wichtiger Meilenstein der Start des Projektes „Reisen für Alle“ (RfA) durch Bund und Länder, die Tourismuswirtschaft und deren Verbände sowie die Behindertenorganisationen im Jahr 2011. Die mit der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beauftragte Trägerorganisation war bzw. ist das Deutsche Seminar für Tourismus (DSFT). Projektpartner war als Vertreter der Menschen mit Behinderungen bis zu seiner Auflösung im Jahr 2019 der Verein Tourismus für Alle Deutschland e. V. (NatKo). Alle weiteren wichtigen Partner waren über den RfA-Projektbeirat eingebunden. Eine Zwischenbilanz wurde auf der Fachtagung „Reisen für Alle“ am 12. Juli 2018 im Haus des BMWK gezogen. Dabei kritisierte der Vertreter der NatKo André Nowak die viel zu geringe Zahl der bisher über RfA zertifizierten tourismusrelevanten Objekte und forderte umfassende Änderungen beim Projekt RfA mit dem Ziel, künftig flächendeckend in der gesamten touristischen bzw. öffentlichen Infrastruktur Informationen zum Status der Barrierefreiheit zur Verfügung zu stellen.

In der Sitzung des Tourismusausschusses am 26. April 2023 stand ein Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Zertifizierung barrierefreier Reiseangebote auf der Tagesordnung. Dem Bericht angefügt war ein Eckpunktepapier Neukonzeption „Reisen für Alle“ der Unterarbeitsgruppe des Bund-Länder-Ausschusses mit Stand 15. März 2023. Auch nach der Diskussion im Ausschuss blieben nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller viele Fragen offen.

Anlass war die Kritik des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck in seinem Brief an den Deutschen Behindertenrat (DBR) vom 23. Dezember 2022 sowie in der Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold auf die Schriftliche Frage 26 des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE.) auf Bundestagsdrucksache 20/4852, dass von den rund 650 000 tourismusrelevanten Objekten lediglich 2 566 durch das Informations- und Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ (RfA) erfasst seien. Damit würde das Ziel des Projektes eines flächendeckenden Informationssystems in keiner Weise erreicht.

Dieser Auffassung stimmte die Vorsitzende des DBR-Sprecherinnen- bzw. DBR-Sprecherrates, Dr. Sigrid Arnade, in ihrem Antwortbrief vom 2. März 2023 sowie im Gespräch mit dem Koordinator der Bundesregierung für Tourismus, Abgeordneter Dieter Janecek, am 31. März 2023 ausdrücklich zu (www.deutscher-behindertenrat.de/). Dabei betonte sie, dass RfA dringend einer grundlegenden Neuausrichtung bedarf, damit flächendeckend detaillierte und verlässliche Informationen zum Stand der Barrierefreiheit in touristischen Objekten zur Verfügung stehen.

Im Ausschuss wie auch in allen anderen Gesprächsrunden blieb aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Frage unbeantwortet, was denn „flächendeckend“ heißt, obwohl die Beantwortung dieser Frage von zentraler Bedeutung für die Neuausrichtung von RfA ist. Im Raum steht bisher lediglich die Position, Ziel sei (schrittweise) – alle – tourismusrelevante Objekte mit RfA zu erfassen, weil dies die Voraussetzung dafür ist, auch Menschen mit Behinderungen die umfassende Teilhabe am Tourismus im Sinne von Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention zu ermöglichen.

Dringenden Klärungsbedarf gibt es nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller anscheinend auch zu der Frage, auf welchem Weg man zu einem „RfA“ kommt, dass flächendeckend die tourismusrelevanten Objekte erfasst. Während BMWK und Bund-Länder-Ausschuss anscheinend meinen, dass man durch eine Vereinfachung bzw. Verschlankung des Systems zu einer flächendeckenden Erhebung der Daten in den tourismusrelevanten Objekten kommt, meint der DBR, dass die Ziele von RfA nur erreicht werden können, wenn die Information über den Status der Barrierefreiheit für alle tourismusrelevanten Objekte zur gesetzlichen Pflicht wird. Die Beantwortung dieser Frage ist eine zentrale Weichenstellung bei der Fortentwicklung von RfA und macht dann in der Folge politische bzw. gesetzgeberische Entscheidungen erforderlich.

Unscharf ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller auch der Begriff „tourismusrelevante Objekte“, zumal es sehr unterschiedliche Tourismusbereiche gibt. Dazu gehören neben der klassischen Erholungsreise auch der Tagestourismus, Geschäftstourismus, Gesundheitstourismus, Sporttourismus, die Schülerfahrten usw. Insofern nutzen Reisende neben öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln, Hotels und anderen Unterkünften, gastronomischen Einrichtungen, Sehenswürdigkeiten, Gedenkstätten, Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen, Parkanlagen, Wanderwegen auch Handel und Dienstleistungen, Gesundheitseinrichtungen, (im Notfall) Polizeiwachen, Messegebäude, Tagungsgebäude, Kirchen usw.

Umso sinnvoller scheint aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine Verknüpfung von Aktivitäten der Informationsgewinnung in der gesamten öffentlichen Infrastruktur statt derzeitiger Parallelentwicklungen hinsichtlich der Informationsgewinnung über den Status der Barrierefreiheit beim Projekt „barrierefreie Arztpraxen“, digitaler Sportstätten- und Bäderatlas oder die Erfassung der Barrierefreiheit aller Bundesgebäude.

Beachtenswert ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch der Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz am 21./22. Juni 2023 zum Thema RfA. Inzwischen soll das BMWK ein Gutachten in Auftrag gegeben haben. Anfang Juni 2023 haben die Cassini Consulting AG sowie die Prognos AG im Auftrag des BMWK ein Organisationsprojekt zur strategisch-operativen Neuausrichtung des Förderprogramms „Reisen für Alle“ gestartet. Über die Inhalte des Gutachtens sowie des Organisationsprojektes erhielt der Tourismusausschuss bisher keine Informationen, eine erste Informationsveranstaltung ist inzwischen für den 19. September 2023 geplant.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Beratungen fanden seit dem 1. Januar 2022 zum Kennzeichnungs- und Informationssystem „Reisen für Alle“ statt, an denen das BMWK federführend oder durch Teilnahme vertreten war (bitte Datum, Art der Veranstaltung, einladende Institution, teilnehmenden Personenkreis und inhaltliche Schwerpunkte nennen)?

Zu welchen dieser Beratungen waren Vertretungen von Behindertenorganisationen eingeladen (bitte die jeweiligen Organisationen konkret nennen)?

2

Wie viele touristische Einrichtungen bzw. tourismusrelevante Objekte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, wie viele davon sind umfassend bzw. bedingt barrierefrei, wie viele nach dem Kennzeichnungssystem RfA zertifiziert (bitte gesamt und unterteilt nach den einzelnen Kategorien nennen)?

3

Wann und in welcher Weise hat das BMWK erstmalig gegenüber den am Projekt RfA beteiligten Institutionen angesprochen, dass die Anzahl der bisher zertifizierten touristischen Objekte im Verhältnis zur Gesamtzahl viel zu gering ist und es ein Akzeptanzproblem gibt?

4

Wann erfolgte durch das BMWK bzw. auf Veranlassung des Bundesministeriums eine Evaluierung des Projektes, und was war im Kern das Ergebnis der Evaluierung?

5

Hat das BMWK vom Projektträger Deutsches Seminar für Tourismus (DSFT) nach der vorerst letzten Sitzung des Projektbeirates am 7. Oktober 2021 angesichts der sich abzeichnenden Krisensituation vom DSFT eine weitere Sitzung des Beirates gefordert, und wenn nein, warum nicht?

6

Wie setzt sich die von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck genannte Zahl von 650 000 tourismusrelevanten Objekten zusammen (bitte die jeweiligen Kategorien und die dazugehörenden gerundeten Zahlen nennen)?

7

Welche Arten von Objekten sind nicht Bestandteil der in Frage 6 genannten tourismusrelevanten Objekte, gehören aber trotzdem nach Auffassung der Bundesregierung zur „gesamten touristischen Servicekette“?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des DBR, dass letztendlich das Ziel sein muss, alle tourismusrelevanten Objekte in RfA einzubeziehen, und wenn nein, warum nicht (bitte auch mit Blick auf die sich aus der UN-BRK ergebenden Verpflichtungen begründen)?

9

Sofern die Bundesregierung diese Auffassung nicht teil, was versteht sie unter „flächendeckend“?

Wie viel Prozent der im Raum stehenden 650 000 tourismusrelevanten Objekte müssten aus ihrer Sicht mit RfA erfasst werden, um das Ziel der flächendeckenden Erfassung zu erreichen?

10

In welcher Weise hat die Bundesregierung die Forderung aus dem Deutschen Behindertenrat zur Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Teilnahme aller tourismusrelevanten Objekte am Kennzeichnungs- und Informationssystem „Reisen für Alle“ geprüft?

a) Welche externen Personen bzw. Organisationen waren – wenn es denn eine „Prüfung“ gab – beteiligt?

b) Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen diese Forderung?

11

Welche Gutachten o. Ä. hat das BMWK bzw. das DSFT in Abstimmung mit dem BMWK seit dem Jahr 2017 im Zusammenhang mit dem Projekt RfA in Auftrag gegeben (bitte jeweils Zeitraum, Aufgabenstellung, Auftragnehmer und finanziellen Umfang nennen)?

12

Inwieweit stellt die vom BMWK an den Tourismusausschuss am 26. April 2023 übergebene Anlage (Eckpunktepapier Neukonzeption Reisen für Alle der Unterarbeitsgruppe des Bund-Länder-Ausschusses, Stand 15. März 2023) die Position des BMWK dar?

Gibt es in diesem Papier Punkte bzw. Vorschläge, zu denen das BMWK abweichende Positionen hat bzw. noch in Prüfung ist, und wenn ja, welche Punkte betrifft das?

13

Teilt die Bundesregierung die sieben Punkte des Beschlusses der Wirtschaftsministerkonferenz vom 21./22. Juni 2023 zum Thema RfA, und zu welchen Punkten gibt es hier ggf. abweichende Positionen (bitte nennen und begründen)?

14

Erfolgte die Vergabe des aktuellen Organisationsprojektes zur strategischoperativen Neuausrichtung des Förderprojektes RfA durch das BMWK über eine öffentliche Ausschreibung oder durch Direktvergabe?

Welche in das Projekt involvierte Organisationen wurden in die Entscheidung über den Auftragnehmer sowie die Aufgabenstellungen und Ziele einbezogen?

15

Akzeptiert die Bundesregierung die Kritik des Deutschen Behindertenrates, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen nur unzureichend in die Arbeit des Projektes RfA eingebunden sind (vgl. Brief von Dr. Sigrid Arnade an Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck vom 2. März 2023), und was tut sie, damit eine aktive Einbeziehung im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention künftig gewährleistet wird?

16

Wann soll die Tätigkeit des DSFT als Projektträger enden?

a) Auf welche Weise und bis wann soll ein neuer Träger des Projektes RfA gefunden und bestimmt werden?

b) Inwieweit ist hier die Mitsprache der Behindertenorganisationen und weiterer für das Projekt maßgeblicher Partner vorgesehen?

17

Was tut die Bundesregierung, um einen möglichst nahtlosen Übergang der Projektträgerschaft zu gewährleisten?

18

Welche Rolle spielen das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes sowie die Bundesfachstelle Barrierefreiheit im Projekt RfA und in der geplanten Neuausrichtung?

19

Erwägt die Bundesregierung die Fortführung des Projektes RfA unter Federführung einer Bundesbehörde, und wenn nein, warum nicht?

20

In welchem Umfang sind für die Fortführung und Neuausrichtung des Projektes RfA Mittel im Entwurf der Bundesregierung für den Haushalt 2024 vorgesehen?

Berlin, den 11. August 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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