Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und die Städtebauförderung und deren Bedeutung für den ländlichen Raum
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In Deutschland nehmen die ländlichen Räume 91 Prozent der Landesfläche ein und weit über die Hälfte, 57 Prozent, der Bevölkerung lebt in Dörfern, Gemeinden und Städten auf dem Land (vgl. www.landatlas.de/). Im ländlichen Raum wird zudem knapp die Hälfte der deutschen Wirtschaftsleistung erbracht (vgl. www.tatsachen-ueber-deutschland.de/de/deutschland-auf-einen-blick/land-dervielfalt).
Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hält fest: „Bund und Länder sind gleichermaßen in der Verantwortung für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen. Gezielt zu diesem Zweck werden wir die Mittel von GRW [Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“] und GAK [Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“] jährlich dynamisch erhöhen. Wir wollen die Möglichkeiten der Infrastrukturförderung in der GRW und GAK erweitern, deren Anwendbarkeit flexibilisieren und die mehrjährige Übertragbarkeit der Mittel sicherstellen. Der Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung“ wird aufgestockt und ausgebaut.“
Die Agrarministerkonferenz sprach sich bei ihrer Sitzung am 16. September 2022 in Quedlinburg für eine kontinuierliche und ausreichende Mittelausstattung der regulären GAK einschließlich des Sonderrahmenplans Ländliche Entwicklung aus, weshalb die schon von 2022 auf 2023 eingetretene Mittelkürzung des Sonderrahmenplans mit Sorge betrachtet wurde (vgl. www.agrarministerkonferenz.de/documents/endgueltiges-ergebnisprotokoll-herbst-amk-2022_final_1665492685.pdf, S. 31 ff.). Der Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung wurde 2018 eingeführt. Er wurde schrittweise auf das Niveau von 200 Mio. Euro jährlich angehoben und seit 2022 wieder gekürzt, zuletzt auf 160 Mio. Euro im Jahr 2023.
Die Bayerische Staatsregierung und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen betonen in einem gemeinsamen Beschluss die Wichtigkeit von Investitionen, insbesondere in eine erreichbare Grundversorgung, attraktive und lebendige Ortskerne, den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, um dem Auftrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen trotz der enormen Preissteigerungen gerecht werden zu können (vgl. www.bayern.de/bericht-aus-der-gemeinsamen-kabinettssitzung-bayern-und-nordrhein-westfalen/).
Die Entwicklung des ländlichen Raumes in Deutschland verdient nach Ansicht der Fragesteller in der aktuell herausfordernden Zeit einen besonderen Fokus. Mittel der GAK sowie der Städtebauförderung sind für die Entwicklung ländlicher Räume und somit für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse von besonderer Bedeutung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie ist der Verteilungsschlüssel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und den Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung“ organisiert (bitte nach Haushaltsjahren, Ländern und Förderbereichen aufschlüsseln)?
Wie hoch sind die Mittel der Länder, mit denen die Bundesmittel der GAK kofinanziert werden (bitte nach Haushaltsjahren, Förderbereichen und Ländern aufschlüsseln)?
Wie hoch ist der tatsächliche Mittelabfluss der GAK in Gegenüberstellung zu dem geplanten Mittelabfluss (bitte nach Haushaltsjahren, Ländern und Förderbereichen aufschlüsseln)?
Sofern der tatsächliche Mittelabfluss stockt, beabsichtigt die Bundesregierung, das Förderprocedere zu vereinfachen, um den Mittelabfluss zu verbessern?
Fand oder findet zwischen der Bundesregierung und Vertretern der Länder ein Austausch bezüglich der möglichen Mittelkürzung im Bereich der GAK statt (vgl. www.landundforst.de/landwirtschaft/agrarpolitik/bundeshaushalt-2024-lindner-will-agraretat-um-halbe-mrd-euro-kuerzen-569492), wenn ja in welchem Rahmen, wer war bzw. ist beteiligt, und wenn nein, warum nicht?
Wo spiegelt sich in dem von der Bundesregierung beschlossenen Haushaltsentwurf für 2024 die auf dem Bauerntag 2023 in Münster getroffene Aussage des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, wider, nach der die Kürzungen bei der GAK nur etwa 150 Mio. Euro statt 300 Mio. Euro betragen soll (www.topagrar.com/management-und-politik/news/haushaltsstreit-beigelegt-agrarhaushalt-wird-deutlich-weniger-gekuerzt-als-geplant-13419239.html)?
Welche Projekte wurden durch den GAK-Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ (mit und ohne Investitionen) in den Jahren von 2020 bis 2023 gefördert (bitte nach Bundesländern und Fördersummen auflisten)?
a) Wie hoch waren bei diesen Projekten die Mittel der Kofinanzierung der Länder (bitte nach Projekten und Ländern aufschlüsseln)?
b) Plant die Bundesregierung eine Fortsetzung der Förderung solcher Projekte, und wenn ja, in welcher Höhe, und unter welchem Haushaltsstitel?
Wie viele der bereitgestellten Mittel für die GAK und die Sonderrahmenpläne aus dem Einzelplan 10 des Bundeshaushalts fließen zurück zu den globalen Minderausgaben (bitte nach den Haushaltsjahren 2020, 2021, 2022 aufschlüsseln)?
Welche Gründe sprechen aus Sicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft dafür, nicht vom bisher praktizierten Verfahren der Mittelanmeldung durch die Länder abzuweichen und die Mittelanmeldung wie vom Bundesrechnungshof vorgeschlagen in zwei Tranchen für fristgemäße und verfristete Mittelanmeldungen durchzuführen?
Welche Gründe sprechen aus Sicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft dafür, keine länderübergreifende Mittelumschichtung wie im GAK-Rahmenplan vorgeschrieben zuzulassen?
Seit wann besteht ein Haushaltsvermerk, dass Ausgaben des regulären Rahmenplans übertragbar sind?
Wann hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft von diesem Haushaltsvermerk Gebrauch gemacht (bitte nach den Haushaltsjahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum wurde davon kein Gebrauch gemacht?
Bis wann kann mit einer geänderten Mittelumschichtung, Mittelanmeldung und Übertragbarkeit von Mitteln gerechnet werden, nachdem dies im Bericht des Bundesrechnungshofs aus dem Jahr 2020 deutlich gefordert wurde?
Wie gedenkt die Bundesregierung, potentiell negative Folgen durch die Mittelkürzung bei der GAK und den Sonderrahmenplänen abzufedern, zumal die jährliche dynamische Erhöhung der GAK-Mittel und die Aufstockung des Sonderrahmenplans auch im Koalitionsvertrag festgelegt wurde?
Welche Haushaltsmittel sind vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels im Rahmen der GAK explizit für die Maßnahmen des Küstenschutzes im Haushaltsjahr 2024 und darüber hinaus vorgesehen?
Welche Projekte beabsichtigt die Bundesregierung, mit dem Bundesanteil zur Finanzierung des allgemeinen Rahmenplans, der Ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität (mit Investitionen) im Jahr 2024 zu fördern (bitte nach Projekt, Fördersumme und Bundesland auflisten), und wie erklärt sich die Absenkung der vorgesehenen Mittel im Haushaltsentwurf um über 15 Prozent?
Mit welcher Begründung sollen die Mittel der Städtebauförderung im Bundeshaushalt 2024 gekürzt werden (vgl. www.merkur.de/politik/bund-laender-finanzen-kieler-ministerin-attackiert-lindner-zr-92326481.html)?
Fand zwischen der Bundesregierung und Vertretern von Städten, Landkreisen und Gemeinden ein Austausch bezüglich der angedachten Mittelkürzung im Bereich der Städtebauförderung und der GAK statt?
Wenn ja, in welchem Rahmen, wer war bzw. ist beteiligt, und wenn nein, warum nicht?
Mit welcher Begründung wird der Mittelansatz der Städtebauförderung im Kabinettsentwurf des Haushaltsplans 2024 im ersten Jahr des Programmjahres gekürzt?
Wie garantiert das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, dass die höheren Verpflichtungsermächtigungen in den kommenden Jahren dann auch vollständig abgerufen werden?
In welcher Höhe wurden die bereitgestellten Mittel der Städtebauförderung im Haushaltsjahr 2021 und 2022 abgerufen (bitte nach Programmen und Ländern aufschlüsseln)?
Sofern der tatsächliche Mittelabfluss stockt, beabsichtigt die Bundesregierung, das Förderprocedere zu vereinfachen, um den Mittelabfluss zu verbessern?