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Kleine AnfrageWahlperiode 20Zurückgezogen
100 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Belarus
(insgesamt 83 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Datum
29.08.2023
Aktualisiert
08.12.2023
BT20/813929.08.2023
100 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Belarus
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, Żaklin Nastić,
Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
100 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Belarus
Die ersten diplomatischen Kontakte zwischen Deutschland und Belarus, damals
der Belarussischen Sowjetischen Sozialistischen Republik, gehen auf das Jahr
1923 zurück. Demnach jähren sich die deutsch-belarussischen Beziehungen
2023 zum 100. Mal. Das Auswärtige Amt sieht die bilateralen Beziehungen
zwischen Deutschland und Belarus zurzeit als schwerbelastet (vgl.
„Deutschland und Belarus: bilaterale Beziehungen“ am 3. März 2023).
Die deutsch-belarussischen Beziehungen waren nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller bereits vor den zuletzt im August 2020 in Belarus
stattgefundenen Präsidentschaftswahlen politisch prekär. Dennoch verblieb ein
gewisser Raum für politische Kontakte, Dialog und gemeinsame
zivilgesellschaftliche Aktivitäten. So wurde Belarus zum Beispiel zum Austragungsort des
Normandie-Gipfels in Minsk am 11./12. Februar 2015, aus dem das sogenannte
Minsk-II-Abkommen resultierte. Im November 2017 traf in Belarus der
Bundesminister des Auswärtigen, Sigmar Gabriel, den belarussischen
Staatspräsidenten Alexander Lukaschenko sowie den damaligen belarussischen
Außenminister Wladimir Makej. Im Juni 2018 fand der erste offizielle Besuch eines
deutschen Bundespräsidenten in Belarus statt, bei dem Dr. Frank-Walter
Steinmeier an der Eröffnung der Gedenkstätte „Vernichtungsort Malyj Trostenez“
teilgenommen hat. Zum Besuchsprogramm des Bundespräsidenten gehörte
ebenfalls ein Treffen mit dem belarussischen Staatspräsidenten (www.bundespr
aesident.de/SharedDocs/Termine/DE/Frank-Walter-Steinmeier/2018/06/18062
9-Reise-Minsk.html). Im Oktober 2019 besuchte Wladimir Makej Berlin, wo er
seinen deutschen Amtskollegen Heiko Maas traf.
Die Präsidentschaftswahl in Belarus im Spätsommer 2020 ergab eindeutige
Hinweise auf Manipulationen. Eine neutrale Überprüfung der Wahlergebnisse
durch die OSZE oder den Europarat war zum Bedauern der Fragestellerinnen
und Fragesteller nicht möglich, denn die beiden Organisationen waren nicht vor
Ort. Die Ablehnung des offiziell angekündigten Wahlresultats durch einen
großen Teil der belarussischen Bevölkerung mündete landesweit in anhaltende
Massenproteste, auf die die belarussische Staatsführung mit brutaler Gewalt
und Repressionen reagiert hat. Auf die Gewalt seitens der belarussischen
Behörden gegenüber dem regierungskritischen Teil der Gesellschaft und
Verfolgung der Oppositionellen antwortete die EU mehrfach mit scharfen Sanktionen.
Aus dieser tiefen politischen Krise und der internationalen Konfrontation ergab
sich unter anderem auch die Verschlechterung der deutsch-belarussischen
Beziehungen: Im Sommer 2022 wurde zum Beispiel die Arbeit des Goethe-
Instituts und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes in Belarus durch
die belarussische Regierung eingestellt, was die Fragestellerinnen und Frage-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8139
20. Wahlperiode 29.08.2023 Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Diese Kleine Anfrage wurde durch die Fraktion DIE LINKE. am 5. September 2023 zurückgezogen.
steller für bilaterale Kooperation als einen äußerst destruktiven Schritt
betrachten. Dennoch halten die Fragestellerinnen und Fragesteller die Fortsetzung des
bilateralen Dialogs zwischen Deutschland und Belarus auf der
zivilgesellschaftlichen Ebene im Rahmen des Möglichen für notwendig.
Auch nach der Corona-Pandemie und den mit ihr zusammenhängenden
Beschränkungen, als viele Präsenzveranstaltungen abgesagt wurden, und der
direkte Austausch zwischen Menschen aus den beiden Ländern daher kaum
möglich war, bleiben die Möglichkeiten, einander zu besuchen, aufgrund der von
der EU verhängten Sanktionen sehr eingeschränkt. Insbesondere das als
Reaktion auf die erzwungene Landung einer Passagiermaschine in Minsk im Jahr
2021 von der Europäischen Union verhängte Flug- und Landeverbot gegen
belarussische Airlines hat zu einer spürbaren Steigerung der Reisekosten
zwischen Deutschland und Belarus geführt, die überproportional Reisegruppen und
Familienangehörige mit kleinem und mittlerem Einkommen trifft. Auch die
Wartezeiten an den Grenzübergängen von und nach Belarus wurden durch die
Verringerung der verfügbaren Reiserouten deutlich verlängert. Mit Sorge sehen
die Fragestellerinnen und Fragesteller, dass vor allem die Kontakte zwischen
den Menschen aus Deutschland und Belarus immer mehr erschwert werden.
Trotz alledem versuchen zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteure auf beiden
Seiten, den Austausch zwischen den Bürgerinnen und Bürgern beider Länder
aufrechtzuerhalten und weiterhin mit Leben zu füllen. So wurde beispielsweise
die elfte deutsch-belarussische Städtepartnerschaftskonferenz, die aufgrund der
Coronapandemie im März 2020 in Brest nicht stattfinden konnte, vom 17. bis
20. November 2022 in Minsk mit Unterstützung des Bundesverbands
Deutscher West-Ost-Gesellschaften (BDWO) und der Stiftung West-Östliche
Begegnungen (SWÖB) durchgeführt.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller befragen die Bundesregierung
wiederholt zu dem aktuellen Stand der deutsch-belarussischen Beziehungen und
thematisieren damit die Relevanz des bilateralen Dialogs zwischen den beiden
Ländern auf diversen Ebenen (siehe dazu z. B. die Kleinen Anfragen der
Fraktion DIE LINKE. Bundestagdrucksache 19/1205 sowie 19/28398).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Unterhält die Bundesregierung aktuell Kontakt zu belarussischen
staatlichen Stellen, wenn ja, zu welchen, über welche Ressorts der
Bundesregierung und auf welcher Ebene, und wenn nicht, warum (bitte
begründen)?
2. Unterhält die Bundesregierung Kontakt zu der inzwischen durch Litauen
offiziell anerkannten Vertretung von Swetlana Tichanowskaja, wenn ja,
über welche Ressorts der Bundesregierung und auf welcher Ebene?
3. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung im Rahmen
des letzten Besuchs von Tichanowskaja in Berlin im April 2023 (www.ber
liner-zeitung.de/politik-gesellschaft/swetlana-tichasnowskaja-wir-kaempfe
n-jetzt-fuer-die-existenz-unseres-landes-li.341572) mit ihr oder mit
Vertretern ihres Teams getroffen (wenn ja, wer, wenn nein, warum nicht)?
4. Unterhält die Bundesregierung Kontakt zu Vertreterinnen und Vertretern
der belarussischen Opposition, die sich im Exil befinden, aber nicht Teil
des „Koordinierungsrates“ von Swetlana Tichanowskaja sind (wenn ja, zu
wem und auf welcher Ebene)?
5. Unterhält die Bundesregierung Kontakt zu Vertreterinnen und Vertretern
der belarussischen Opposition, die nicht Teil des „Koordinierungsrates“
von Swetlana Tichanowskaja sind und sich weiterhin in Belarus aufhalten
bzw. dort tätig sind (wenn ja, zu wem und auf welcher Ebene)?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
6. Inwieweit verfolgt der Bundesregierung die Situation linker
oppositioneller Parteien und Bewegungen in Belarus (z. B. Linkspartei „Gerechte
Welt“, Belarussische Grüne Partei, ehemalige Mitgliedsstrukturen des
2022 zerschlagenen unabhängigen Gewerkschaftsverbands BKDP) und
inwiefern unterstützt die Bundesregierung die im Jahr 2022 gegründete
Vereinigung „Salidarnast“, die sich als Unterstützungsplattform für politisch
verfolgte Gewerkschaftsmitglieder in Belarus versteht, bei ihrem Einsatz
für die Gewährleistung der Rechte von Gewerkschafterinnen und
Gewerkschaftern?
7. Trifft es, wie es der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
Nils Schmid behauptet, zu, dass die politischen Gefangenen in Belarus im
Moment kein Gegenstand der Verhandlungen sind, denn man könne
„keinen Dialog mit Lukaschenka aufgrund seiner Unterstützung für Russland
im Krieg führen“ (siehe www.dbg-online.org/aktuelles/belarus-und-der-kri
eg-wie-fest-ist-russlands-griff-ergebnisse-des-xx-minsk-forums-in-ber
lin/)?
a) Wenn ja, strebt die Bundesregierung die Freilassung politischer
Gefangenen in Belarus mit anderen Mitteln als Verhandlungen an, und wenn
ja, mit welchen?
b) Wenn nicht, ist diese Position mit der von der Bundesaußenministerin
Annalena Baerbock erklärten wertebasierten und feministischen
Außenpolitik vereinbar?
8. Inwieweit verfolgt die Bundesregierung die Lage des inhaftierten früheren
Präsidentschaftskandidaten Viktor Babariko, der laut Angaben seiner
Pressestelle im April 2023 ins Krankenhaus eingeliefert werden musste (vgl.
www.n-tv.de/politik/Lukaschenko-Gegner-Babariko-muss-ins-Krankenha
us-article24083233.html)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den
Gesundheitszustand von Babariko und inwiefern setzt sie sich für die Einhaltung seiner
Menschenrechte ein?
9. Hat die Bundesregierung die Schließung des DAAD und des Goethe-
Instituts in Belarus gegenüber der belarussischen Regierung thematisiert,
und wenn ja, wann zuletzt?
10. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu den Plänen des russischen
Präsidenten Wladimir Putin und des belarussischen Präsidenten Alexander
Lukaschenko, auf dem Territorium von Belarus ab Juli russische taktische
Atomwaffen zu stationieren?
11. Sieht die Bundesregierung in diesen Plänen (siehe Frage 10) eine Reaktion
auf die Stationierung von US-amerikanischen Atomwaffen auf
Deutschlands Territorium?
12. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Hohen Vertreters der EU
für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, dass eine Stationierung
russischer Atomwaffen in Belarus eine „unverantwortliche Eskalation und
eine Bedrohung der europäischen Sicherheit“ bedeuten würde (vgl. twitte
r.com/JosepBorrellF/status/1639982108612370432), und wenn ja, hat die
Bundesregierung diese Sorge gegenüber Vertretern der belarussischen
Regierung zum Ausdruck gebracht (wenn ja, wann und auf welcher Ebene)?
13. Welche Folgen soll nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung
diese Waffenverlegung für Deutschlands Sicherheit haben?
14. Beteiligt sich die Bundesregierung an diplomatischen Bemühungen bzw.
ergreift eigene diplomatische Initiativen, um die belarussische sowie die
russische Regierung dazu zu bewegen, die Atomwaffen wieder aus Belarus
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
abzuziehen (wenn ja, wie und auf welchen Ebenen, wenn nein, warum
nicht)?
15. Schätzt die Bundesregierung die Ankündigung von Putins Pressesprecher
Dmitrij Peskow, der Gründer der „Gruppe Wagner“ Jewgenij Prigoschin
werde „nach Belarus gehen“ (vgl. www.zdf.de/nachrichten/politik/prigosc
hin-wagner-belarus-ukraine-krieg-russland-100.html) als eine zusätzliche
Bedrohung der Sicherheit von Deutschland und der EU ein, und wenn ja,
wie beabsichtigt die Bundesregierung, darauf zu reagieren?
16. Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die
Bundesregierung bezüglich eventuell getroffener Vereinbarungen zwischen
Lukaschenko und Prigoschin sowie in Bezug auf mögliche Pläne zur Verlegung der
paramilitärischen Organisation „Gruppe Wagner“ oder ihrer Teile nach
Belarus (Zweck, Truppenstärke, zeitlicher Rahmen etc.)?
17. Ist die Ankündigung von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius
vom 26. Juni 2023, „dauerhaft eine robuste Brigade“ (zusätzliche 4 000
Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten, vgl. www.tagesschau.de/inland/inn
enpolitik/pistorius-litauen-bundeswehr-brigade-100.html) der Bundeswehr
nach Litauen zu verlegen unter anderem eine Reaktion auf die Pläne der
„Gruppe Wagner“ in Bezug auf Belarus?
18. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf diese
Truppenverlegung und mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet sie für die
Verlegung, den Aufbau notwendiger Infrastruktur und die Versorgung dieser
„robusten Brigade“?
19. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Bundestag im Vorfeld in die
Planungen zu dieser Aufstockung des von Deutschland geleiteten NATO-
Gefechtsverbands Enhanced Forward Presence (EFP) mit einzubeziehen
(wenn nein, warum nicht)?
20. Welche Möglichkeiten (wie zum Beispiel Luft- oder Bahnverbindungen)
für Menschen aus Belarus existieren nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell, um nach Deutschland anreisen zu können?
21. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung Polens Schließung der
Grenzübergänge zu Belarus (vgl. z. B. hier de.euronews.com/2023/06/09/p
olen-geschlossene-grenzubergange-zu-belarus-und-russland) für die
Mobilität von belarussischen Staatsbürgern, deren Reiseziel Deutschland
ist?
22. Befürwortet die Bundesregierung die Wiederaufnahme der
Bahnverbindung zwischen Deutschland und Belarus über Polen angesichts der
Tatsache, dass die Personenbeförderung im Schienenverkehr zwischen Polen
und Belarus seit 2020 (bis 30. April 2023 formal im Zusammenhang mit
der Coronavirus-Pandemie siehe dazu www.rynek-kolejowy.pl/wiadomosc
i/konczy-sie-zakaz-ruchu-na-bialorus-ale-pociagow-i-tak-nie-bedzie-1132
32.html) bis heute ausgesetzt bleibt?
a) Wenn ja, inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein?
Hat sie die Problematik der Personenbeförderung gegenüber der
polnischen Regierung thematisiert?
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht, bitte begründen?
23. Wurden der Austausch und die Zusammenarbeit mit belarussischen
staatlichen oder staatsnahen Stellen wie zum Beispiel Universitäten, Schulen
oder Kliniken, die am deutsch-belarussischen Austausch aktiv
partizipieren, im Zusammenhang mit der Gewalt der belarussischen Sicherheitskräf-
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
te gegen Demonstrierende nach den Präsidentschaftswahlen in Belarus im
Sommer 2020 durch die Bundesregierung eingeschränkt?
Falls ja, inwiefern und mit welcher Begründung?
24. Welche Unterstützung für die über die politische Opposition hinaus
gehende Zivilgesellschaft (Universitäten, Schulen, Krankenhäuser, Sport- und
Kulturvereine, Behindertenorganisationen, Tschernobyl-Hilfsvereine und
Ähnliches) innerhalb von Belarus bietet aktuell die Bundesregierung und
die durch die Bundesregierung geförderten Organisationen in
Deutschland?
25. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung wünschenswert, dass in die
deutsch-belarussischen zivilgesellschaftlichen Begegnungen, die durch die
Bundesregierung und ihre Ressorts wie zum Beispiel das Auswärtige Amt
gefördert werden, nach Möglichkeit auch zivilgesellschaftliche Strukturen
innerhalb von Belarus einbezogen würden, vor dem Hintergrund dass die
durch das Auswärtige Amt finanziell unterstützten „Minsk-Foren“ der
Deutsch-Belarussischen Gesellschaft (dbg) nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller zwar informativ und anregend waren, allerdings in
den letzten Jahren lediglich den zivilgesellschaftlichen Bereich außerhalb
von Belarus umfasst haben?
26. Begrüßt die Bundesregierung deutsch-belarussische zivilgesellschaftliche
Begegnungen wie zum Beispiel die (Städte-) Partnerschaftskonferenz in
Minsk, organisiert 2022 durch den Bundesverband Deutscher West-Ost-
Gesellschaften (BDWO) und die Stiftung „West-Östliche Beziehungen“
(falls ja, mit welcher Begründung und mit welchen Mitteln werden diese
ggf. gefördert, wenn nein, warum nicht)?
27. Welche in Belarus tätigen Nichtregierungsorganisationen haben von 2018
bis 2023 Mittel für Projekte und andere Aktivitäten vom Bund erhalten
(bitte die jeweilige Nichtregierungsorganisation, die Maßnahmen und
inhaltlichen Schwerpunkte, die Höhe der Förderung und das jeweilige
Ressort der Bundesregierung nennen)?
28. Welche in Belarus tätigen Nichtregierungsorganisationen haben von 2018
bis 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel für Projekte und
andere Aktivitäten von der Europäischen Union erhalten (bitte die jeweilige
Nichtregierungsorganisation, die Maßnahmen und inhaltlichen
Schwerpunkte und die Höhe der Förderung nennen)?
Inwiefern gibt es bei dieser Förderung ein Zusammenwirken zwischen der
Bundesregierung und der EU (bei welchen Projekten und über welche
Resorts)?
29. Wurden von der Bundesregierung seit 2018 die Begegnungen
nichtstaatlicher Organisationen und Akteure innerhalb von Belarus gefördert?
Wenn ja, welche (bitte Organisationen, Zeiträume, Förderumfang nennen
und den Bereichen wie z. B. Medizin, Kultur, Inklusion, Bildung etc.
zuordnen)?
30. Welche belarussischen Organisationen befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung im temporären Exil aktuell in Deutschland?
31. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Aktionsplans des
Auswärtigen Amts für die Zivilgesellschaft in Belarus, der im Januar 2021
angekündigt wurde und sich auf 21 Mio. Euro belaufen soll?
Welche Projekte und Organisationen wurden bislang im Rahmen des
Aktionsplans gefördert (bitte einzeln auflisten und die Höhe der Förderung
nennen)?
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32. Was ist der aktuelle finanzielle Stand des Aktionsplans?
Wie viel Mittel von den ursprünglich angekündigten 21 Mio. Euro steht
dem Aktionsplan noch zur Verfügung?
33. Für welchen Zeitraum sollen die finanziellen Mittel des Aktionsplans
verwendet werden?
34. Wie evaluiert die Bundesregierung die bisherige Umsetzung des
Aktionsplans?
35. Wie verteilen sich die finanziellen Mittel im Rahmen des Programms
„Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der
Östlichen Partnerschaft und Russland“ (ÖPR) auf Armenien,
Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau, Ukraine und Russland in den
Jahren 2018 – 2023 (bitte nach Jahren und Staaten aufschlüsseln)?
36. Wie viele und welche Projektanträge wurden für Projekte mit Belarus im
Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ vom
Bund im Zeitraum von 2018 bis 2023 bewilligt (bitte die Projekttitel und
Projektträger bzw. Zuwendungsempfänger, nach Jahren aufgeschlüsselt,
nennen sowie darunter die Projekte von bzw. unter aktiver Einbeziehung
von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen auflisten?
37. Mit welcher Begründung wurde die im Auswärtigen Amt angesiedelte
Stelle „Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit
Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft“ zum
„Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem
Südlichen Kaukasus, der Republik Moldau und Zentralasien“ umbenannt
(vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/saathoff-wiese/2377378 mit
www.auswaertiges-amt.de/de/aamt/koordinatoren/suedlicher-kaukasus--re
publik-moldau-und-zentralasien/2585066)?
38. Unterhält der „Koordinator für die zwischengesellschaftliche
Zusammenarbeit mit dem Südlichen Kaukasus, der Republik Moldau und
Zentralasien“ aktuell Kontakt zu zivilgesellschaftlichen Organisationen innerhalb
von Belarus?
Wenn ja, zu welchen und auf welcher Ebene?
Wenn nicht, warum (bitte begründen)?
39. Was beträgt die aktuelle durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin zur
Beantragung eines Schengen-Visums an der Botschaft in Minsk (siehe die
Antwort der Bundesregierung auf Frage 5 und 5b, Bundestagsdrucksache
20/5348)?
40. Wurde der Antrag der Botschaft in Minsk auf Anpassung im Rahmen der
neusten internen Ressourcenplanung des Auswärtigen Amts bewilligt?
Wenn ja, mit welchen Folgen für die Bearbeitung von Visumanträgen (siehe die
Antwort der Bundesregierung auf Frage 8, Bundestagsdrucksache 20/5348)?
41. Über welche Informationen zur aktuellen Situation der IBB „Johannes
Rau“ in Minsk verfügt die Bundesregierung?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung aktuell die IBB „Johannes Rau“
in Minsk und inwieweit wird ihre Arbeit durch die politische Lage in
Belarus oder durch die von der Europäischen Union verhängten Sanktionen
erschwert?
42. Beabsichtigt die Bundesregierungen, ihre Vertreterinnen und Vertreter zu
etwaigen Gedenkveranstaltungen anlässlich des 80. Jahrestages der
Liquidierung des Minsker Ghettos zu entsenden (am 21.–23. Oktober 1943 wur-
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
de das Minsker Ghetto, das größte Ghetto auf dem Territorium von
Belarus, aufgelöst) oder diesem Ereignis zumindest auf anderem Wege zu
gedenken?
Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?
43. Welche Auswirkungen hatte die Einstellung der Arbeit der Belarussisch-
Deutschen Geschichtskommission im Juli 2021 für universitäre,
außeruniversitäre und gesellschaftliche Akteure aus Belarus, Deutschland und
weiteren Staaten, die an der gemeinsamen Erforschung der belarussischen und
der deutschen Geschichte sowie ihrer transnationalen und wechselseitigen
Bezüge beteiligt waren und sind (vgl. geschichte-historyja.org/)?
44. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, die Arbeit der Belarussisch-
Deutschen Geschichtskommission wieder aufzunehmen oder die
Erforschung der belarussisch-deutschen Geschichte mithilfe alternativer
Formate zu fördern, und wenn ja, welcher?
45. Wie viele Studierende aus Belarus nahmen nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum von 2018 bis 2023 an Austauschprogrammen in
Deutschland teil bzw. absolvierten Auslandssemester an deutschen
Hochschulen (bitte nach Jahren bzw. Semestern aufschlüsseln)?
46. Wie viele Studierende aus Deutschland nahmen nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum von 2018 bis 2023 an Austauschprogrammen in
Belarus teil bzw. absolvierten Auslandssemester an belarussischen
Hochschulen (bitte nach Jahren bzw. Semestern aufschlüsseln)?
47. Wie viele Studierende aus Belarus erhielten im Zeitraum von 2018 bis
2023 Stipendien über den DAAD oder von deutschen Stiftungen (bitte
nach Jahren und nach Stiftungen/Förderorganisationen aufschlüsseln)?
48. Wie viele Belarussinnen und Belarussen erhielten im Zeitraum von 2018
bis 2023 deutsche humanitäre Visa (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
49. Wie viele Belarussinnen und Belarussen erhielten im Zeitraum von 2018
bis 2023 deutsche touristische Visa (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
50. Wie viele Belarussinnen und Belarussen erhielten im Zeitraum von 2018
bis 2023 deutsche Arbeitsvisa (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
51. Wie viele Belarussinnen und Belarussen erhielten im Zeitraum von 2018
bis 2023 deutsche Visa zu Studienzwecken (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
52. Wie viele Belarussinnen und Belarussen verlagerten im Zeitraum von 2018
bis 2023 ihren Hauptwohnsitz nach Deutschland (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
53. Wie viele Belarussinnen und Belarussen zogen im Zeitraum von 2018 bis
2023 aus Deutschland nach Belarus (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
54. Wie viele Deutsche zogen im Zeitraum von 2018 bis 2023 aus
Deutschland nach Belarus (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
55. Wie viele Belarussinnen und Belarussen leben nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in Deutschland?
56. Wie viele Deutsche leben nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in
Belarus?
57. Wie viele Belarussinnen und Belarussen stellten im Zeitraum von 2018 bis
2023 Einbürgerungsanträge in Deutschland?
Wie viele wurden eingebürgert (bitte beides nach Jahren aufschlüsseln)?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
58. Wie viele Belarussinnen und Belarussen stellten im Zeitraum von 2018 bis
2023 Asylanträge in Deutschland?
Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt (bitte beides nach Jahren
aufschlüsseln)?
59. Wurden im Zeitraum von 2018 bis 2023 Menschen nach Belarus
abgeschoben (wenn ja, wie viele – bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
60. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schulen, Hochschulen,
Volkshochschulen und andere (auch private) Bildungseinrichtungen, die in
Deutschland Belarussisch-Unterricht bzw. Belarussisch-Kurse anbieten
(bitte gesondert nach Fremdsprachenunterricht und
Muttersprachenunterricht auflisten)?
61. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Forschungsstellen an
deutschen Universitäten, die sich mit der Erforschung der belarussischen
Sprache, der belarussischen Geschichte und der belarussischen Kultur befassen
(bitte jeweils gesondert auflisten)?
62. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts
verfügen aktuell über Belarussischkenntnisse (bitte nach den Zuständigkeiten
bzw. Referaten aufschlüsseln)?
63. Wie viele Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und
Übersetzer für Belarussisch sind aktuell bei der Bundesregierung
angestellt (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
64. Wie viele Aufträge für Dolmetschereinsätze und Übersetzungen für
Belarussisch wurden an externe Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie
externe Übersetzerinnen und Übersetzer seit 2019 durch die
Bundesregierung erteilt (bitte nach Jahren und Bundesministerien bzw. Behörden
aufschlüsseln)?
65. Wie viele Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten im
Auswärtigen Dienst verfügen aktuell über Belarussischkenntnisse?
66. Wie viele deutsche Diplomatinnen und Diplomaten sind aktuell in der
deutschen Botschaft in Minsk tätig?
Wie viele von ihnen verfügen über Belarussischkenntnisse (bitte nach
Abteilungen der Botschaft aufschlüsseln)?
67. Beabsichtigt die Bundesregierung, Angebote zur Erlernung und zur
Erforschung der belarussischen Sprache zu schaffen bzw. zu fördern, auch
angesichts der Tatsache, dass die UNESCO diese Sprache als „potenziell
gefährdet“ einschätzt (siehe en.wal.unesco.org/discover/languages?text=&so
rt_by=title&page=26), wenn ja, wie genau, und wenn nein, warum nicht?
68. Beabsichtigt die Bundesregierung, Unterricht in belarussischer Sprache im
Rahmen des Bundessprachenamtes anzubieten (unter der Rubrik
„Slawische und selten gelehrte Sprachen“, siehe www.bundeswehr.de/de/organis
ation/personal/organisation-/bundessprachenamt/sprachlehrgaenge; wenn
nein, bitte begründen)?
69. Hat das Bundessprachenamt im Zeitraum von 2018 bis 2023
Übersetzungsaufträge für Belarussisch von der Bundeswehr bzw. vom BMVg oder
von anderen Behörden des Bundes und der Länder erhalten, und wenn ja,
wie viele (bitte nach Jahr und nach Behörde aufschlüsseln)?
70. Teilt die Bundesregierung die Forderung des UN-Ausschusses für
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte an Litauen, die Entscheidung zu
überdenken, den Transit belarussischer Düngemittel zu verbieten (vgl.
www.lrt.lt/en/news-in-english/19/1948699/un-committee-urges-lithuania-t
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o-review-sanctions-on-belarusian-potash), um dem Mangel an
Düngemitteln in Afrika und Lateinamerika entgegenzuwirken, und wenn nein,
warum nicht?
Wenn ja, hat die Bundesregierung diese Forderung gegenüber der
litauischen Regierung erhoben, und wann und mit welchem Ergebnis?
71. Verfolgt die Bundesregierung grundsätzlich das Ziel, Düngemittel aus
Belarus von der Sanktionsliste auszunehmen oder zumindest
Sanktionserleichterungen für diesen Bereich zu erwirken, um zur Bekämpfung der
weltweiten Hungersnöte beizutragen sowie um Preissteigerungen für
Lebensmittel hierzulande entgegenzuwirken, und führt die
Bundesregierung in Bezug auf diese Zielsetzung Gespräche mit anderen EU-Staaten,
und wenn nein, warum nicht?
72. Wie viele und welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in Belarus tätig?
73. Wie viele und welche belarussischen Unternehmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in Deutschland tätig?
74. Wie viel betrug nach Kenntnis der Bundesregierung der bilaterale
Handelsumsatz zwischen Deutschland und Belarus im Zeitraum von 2018 bis
2023 (bitte nach Jahren sowie nach Importen und Exporten des jeweiligen
Landes aufschlüsseln)?
75. Welche Sanktionen der Europäischen Union gegen Belarus sind seit dem
24. Februar 2022 verhängt worden (bitte nach Datum aufschlüsseln)?
Inwiefern unterscheiden sich nach Ansicht der Bundesregierung das
Ausmaß und die Qualität dieser Sanktionen gegenüber den EU-Sanktionen, die
seit dem 24. Februar 2022 gegen Russland verhängt worden sind,
angesichts der Tatsache, dass Belarus an dem Krieg Russlands gegen die
Ukraine bisher nicht direkt teilgenommen hat?
76. In welchen Bereichen, die nicht von den Sanktionen der Europäischen
Union erfasst sind, sieht die Bundesregierung noch Potenzial für
wirtschaftliche Zusammenarbeit bzw. für Handel zwischen Deutschland und
Belarus (bitte begründen)?
77. In welchen Bereichen, die aktuell von den Sanktionen der Europäischen
Union erfasst sind, sieht die Bundesregierung nach einer möglichen
Rücknahme dieser Sanktionen das größte Potenzial für wirtschaftliche
Zusammenarbeit bzw. für Handel zwischen Deutschland und Belarus (bitte
begründen)?
78. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der gegen Belarus seit 2020
schrittweise verhängten EU-Sanktionen?
Inwiefern haben die Sanktionen zu positiven Auswirkungen auf die
Einhaltung der Menschenrechte in Belarus und auf die Lage der politischen
Gefangenen geführt und einen politischen Reformprozess in Gang gesetzt?
79. Führt die Bundesregierung die in den letzten Jahren gestiegene politische,
ökonomische und militärische Abhängigkeit der Republik Belarus von
Russland auch auf die Auswirkungen der von der EU verhängten
Sanktionen gegen Belarus zurück, und wenn nein, bitte begründen?
80. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich im Rahmen der EU für eine
Änderung bzw. Anpassung der Sanktionspolitik gegen Belarus einzusetzen, und
wenn ja, in welchen Bereichen?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
81. Unter welchen konkreten Bedingungen wäre die Bundesregierung bereit,
sich für eine Lockerung der gegen Belarus verhängten EU-Sanktionen
einzusetzen?
82. Unter welchen konkreten Bedingungen wäre die Bundesregierung bereit,
sich für eine Aufhebung der gegen Belarus verhängten EU-Sanktionen
einzusetzen?
83. Hat die Bundesregierung vor, anlässlich des 100 Jahre Jubiläums der
diplomatischen Kontakte zwischen Deutschland und Belarus die
deutschbelarussischen Beziehungen in irgendeiner Weise zu würdigen?
a) Wenn nein, warum (bitte begründen)?
b) Wenn ja, wie (bitte die Umstände wie Zeitraum, Ort(e), Ebene,
Förderumfang sowie Kooperationspartner angeben)?
Berlin, den 24. August 2023
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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