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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Wirkungen der Wohngeldreform

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Datum

12.09.2023

Aktualisiert

21.09.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/814029.08.2023

Wirkungen der Wohngeldreform

der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im ersten Halbjahr 2023 stiegen die Preise für angebotene Wohnungen in den acht größten Städten Deutschlands im Vergleich zum Vorjahr um im Schnitt 6,7 Prozent an (Jones Lang LaSalle 2023). Hinzu kommen die insgesamt erhöhten Verbraucherpreise um 7,9 Prozent im Jahr 2022 sowie der Anstieg der Energiepreise um 39 Prozent (Statistisches Bundesamt, 17. Januar 2023).

Die Wohngeldreform, die zu Jahresbeginn 2023 in Kraft getreten ist, stellt in diesem Kontext die bisher einzig nennenswerte Entlastung eines Teils der Mieterinnen und Mietern dar.

Das Wohngeld ist, neben den Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch, ein Mietkostenzuschuss für Menschen mit geringen Einkommen. Die Mieten werden damit nicht reguliert. Im Jahr 2021 hatten so 23 Prozent der Wohngeldhaushalte höhere Mieten zu tragen als die für die Berechnung des Wohngelds herangezogenen Höchstmieten, in der höchsten Mietstufe I waren es fast 40 Prozent (Bundestagsdrucksache 20/7165, S. 83 f.). Das Wohngeld kann also vielfach nicht mit den Belastungen der Mieterinnen und Mieter durch erhöhte Mieten Schritt halten.

Einerseits finanziert staatliches Wohngeld die privaten Gewinne aus Mieterhöhungen mit. Andererseits ist das Wohngeld als Sozialleistung für die von hohen Mieten betroffenen Haushalte eine wichtige Stütze. Was Bundeskanzler Olaf Scholz als „große Wohngeldreform“ (tagesschau.de, Scholz kündigt Wohngeldreform an, 22. Juli 2022) ankündigte, soll deshalb auf den Prüfstand gestellt werden.

Besonders zum Inkrafttreten der Reform ab 1. Januar 2023 gab es große Schwierigkeiten in den Wohngeldstellen und lange Wartezeiten für den Bescheid von Wohngeldanträgen halten an. Davor hatte die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag frühzeitig gewarnt und Vorschläge zur Erleichterung der Wohngeldanträge und deren Bearbeitung gemacht (Bundestagsdrucksache 19/10752).

Insgesamt kann das Wohngeld weder den allgemeinen Mietenanstieg noch das Fehlen bezahlbarer Wohnungen kompensieren. Selbst unter den Wohngeldberechtigten beantragt nur ein Bruchteil die zustehenden Gelder. Deshalb ist das Verhältnis von Wohngeldberechtigten, Wohnberechtigungsscheinen und Sozialwohnungen hier von Interesse.

Seit dem 1. Juli 2023 gilt für Beziehende von Leistungen nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und XII) wieder die Regelung, dass zuerst ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden muss, um Kosten der Unterkunft beziehen zu können. Die Fragestellerinnen und Fragesteller interessieren vor diesem Hintergrund die aktuellen Bearbeitungszeiten von Wohngeldanträgen, und ob große Verzüge der Zahlungen auch von Sozialleistungen als Folge dieser langen Bearbeitungszeiten zu erwarten sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland haben nach aktuellem Stand nach Kenntnis der Bundesregierung das Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein, und wie viele Haushalte verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über einen Wohngeldberechtigungsschein?

2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Zahl der Sozialwohnungen in Deutschland, und wie viele Wohnungen fallen nach Kenntnis der Bundesregierung bis 2025 aus der sozialen Mietpreisbindung (bitte nach Bundesländern angeben)?

3

Wie viele Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Anspruch auf Wohngeld (bitte nach Bundesländern auflisten)?

4

Wie viele Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Wohngeld (bitte nach Bundesländern auflisten)?

5

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um mehr Menschen mit Anspruch auf Wohngeld über dieses zu informieren und es auch zukommen zu lassen?

6

Wie viele Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 Wohngeld neu beantragt (bitte nach Bundesländern auflisten)?

7

Nach Kenntnis der Bundesregierung, wie viele Anträge zur Verlängerung des Wohngeldbezugs wurden seit dem 1. Januar 2023 gestellt, und wie viele davon bearbeitet?

8

Nach Kenntnis der Bundesregierung, wie viele Anträge auf Erstbezug oder Verlängerung von Wohngeld wurden seit dem 1. Januar 2023 abschließend bearbeitet und beschieden, und wie viele Antragsbearbeitungen sind noch nicht abgeschlossen (bitte nach Bundesländern auflisten)?

9

Nach Kenntnis der Bundesregierung, wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung eines Wohngeldantrags seit dem 1. Januar 2023 im Bund insgesamt und in den Bundesländern (bitte nach Bundesländern auflisten)?

10

Wie viele Bescheide auf Wohngeld wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 vorläufig ausgestellt und ausgezahlt (bitte nach Bundesländern auflisten)?

11

Wie viele Wechsel von Transferleistungsbeziehenden nach Sozialgesetzbuch gab es in den Bezug von Wohngeld und andersherum seit dem 1. Januar 2023?

Wie verläuft aus Sicht der Bundesregierung der Wechsel zwischen den Leistungen, und welche Probleme erwartet die Bundesregierung durch Zeitverzug wegen vorheriger Pflicht der Beantragung von Wohngeld, um Kosten der Unterkunft beziehen zu können?

12

Wie hat sich die Personalsituation in Wohngeldstellen der Kommunen seit dem 1. Januar 2023 aus Sicht und nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt?

a) Wie viele Neueinstellungen gab es für Wohngeldstellen, und wie viele Mitarbeitende wurden aus anderen Verwaltungsstellen abgezogen?

b) In wie vielen Kommunen mussten andere Stellen des öffentlichen Dienstes Einschränkungen hinnehmen, um die Wohngeldstellen zu unterstützen?

13

Wie hoch waren die Ausgeben für Wohngeld und wie hoch für die Kosten der Unterkunft im Jahr 2022 und im ersten Halbjahr 2023 jeweils für Bund, Länder und Kommunen?

14

Wie steht die Bundesregierung zur Einteilung der Kommunen in Mietstufen anhand der Bestandsmieten der Wohngeldhaushalte, welche zu Verzerrungen führen, da aktuelle Angebotsmieten auf dem Markt deutlich abweichen und höher liegen können?

a) Wie begründet die Bundesregierung also, dass Städte wie Rostock trotz 12 Prozent erhöhter Angebotsmieten innerhalb eines Jahres (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 146 auf Bundestagsdrucksache 20/3859) in Mietstufen herabgestuft wurden, obwohl die Marktmieten gestiegen sind?

b) Wie steht die Bundesregierung dazu, dass sich in herabgestuften Gemeinden die anrechenbare Höchstmiete für Wohngeldhaushalte verringern kann, obwohl die Mieten gleich bleiben oder sogar steigen, und wie viele Fälle dieser Art sind der Bundesregierung bekannt?

c) Beabsichtigt die Bundesregierung, das Mietstufensystem zu reformieren oder eine Neueinteilung vorzunehmen?

15

Wie hoch ist das durchschnittlich ausgezahlte Wohngeld seit dem 1. Januar 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung?

a) Wie hat sich die Höhe des durchschnittlich ausgezahlten Wohngelds in den Kommunen entwickelt, welche in Mietstufen seit dem 1. Januar 2023 herabgestuft wurden?

b) Was ist der Bundesregierung bekannt über Fälle, in denen sich das ausgezahlte Wohngeld seit dem 1. Januar 2023 verringert hat?

16

Wie viele Wohngeldhaushalte müssen nach Bezug des Wohngelds über 30 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten aufwenden?

Berlin, den 17. August 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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