Endlager-Sicherheitsanforderungen, Gorleben und spezieller Atommüll
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Dr. Hermann Ott, Bettina Herlitzius, Ingrid Nestle, Friedrich Ostendorff, Brigitte Pothmer, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Aktuell besitzen noch 17 Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland eine Betriebsgenehmigung. Das älteste von ihnen, Biblis A, ging bereits vor über 36 Jahren ans Netz. Die Bundesregierung plant, die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke drastisch zu verlängern. Vor diesem Hintergrund ist die unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) betriebene Überarbeitung der „Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle“ (hier auch kurz „Endlager- Sicherheitsanforderungen“) kritisch zu überprüfen, inwiefern gegenüber der Vorgängerversion eine Abschwächung stattfindet und in welchem etwaigen Zweckmäßigkeitszusammenhang diese mit den Plänen der Bundesregierung für den Standort Gorleben steht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Weshalb wurde in der Version der Endlager-Sicherheitsanforderungen vom 30. September 2010 aus den „Phasen der geologischen Endlagerung“ die „Errichtungsphase“ gestrichen, die in der vorherigen Version vom Juli 2009 noch enthalten war?
Auf wessen Wunsch hin geschah dies (falls mehrfach zutreffend seitens Bund und Länder, bitte alle angeben)?
Welche klagerechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus dieser Streichung bezüglich des Standorts Gorleben für den Fall, dass die Endlager-Sicherheitsanforderungen noch rechtliche Verbindlichkeit erhalten?
Falls die Bundesregierung der Auffassung ist, eine klare Trennung von Errichtungs- und Betriebsphase sei in einem Endlager nicht möglich, auf welche neuen Erkenntnisse stützt sie sich bei dieser von der Bundesregierung der letzten Wahlperiode abweichenden Auffassung?
Falls die Bundesregierung der Auffassung ist, die Errichtung eines Endlagers erfolge erst sukzessive mit der Einlagerung und dem Verschluss der Einlagerungskammern, auf welche neuen Erkenntnisse stützt sie sich bei dieser von der Bundesregierung der letzten Wahlperiode abweichenden Auffassung?
Weshalb sind mit der Version der Endlager-Sicherheitsanforderungen vom 30. September 2010 die Ablieferungspflichtigen und nicht mehr – wie in der vorherigen Version vom Juli 2009 – die Abfallverursacher für die Einhaltung der Endlagerungsbedingungen verantwortlich?
Auf wessen Wunsch hin wurde dies geändert (falls mehrfach zutreffend seitens Bund und Länder, bitte alle angeben)?
War vom BMU vor der Sondersitzung des Hauptausschusses Atomkernenergie am 30. September 2010 zeitweilig angestrebt, die überarbeitete Version der Endlager-Sicherheitsanforderungen in diesem Hauptausschuss abstimmen zu lassen?
Falls nein, weshalb nicht?
Hat ein Land oder haben mehrere Länder keine Abstimmung gewünscht?
Falls ja, welche/s, und mit welcher Begründung?
Warum hat das BMU die Endlager-Sicherheitsanforderungen letztlich nicht zur Abstimmung im Hauptausschuss Atomkernenergie gestellt?
Welche konkrete Rechtsqualität hat die am 1. Oktober 2010 auf der BMU- Website veröffentlichte Version der Endlager-Sicherheitsanforderungen vom 30. September 2010 aktuell?
Hat sie insbesondere die Rechtsqualität einer
a) Verwaltungsvorschrift oder
b) Bund-Länder-Selbstbindung?
Falls nein, strebt die Bundesregierung an, ihr eine der beiden Rechtsqualitäten noch zu verleihen?
Ist eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger geplant, und falls ja, wie sieht der konkrete Zeitplan dafür aus?
Inwiefern sieht das BMU ein Problem darin, dass in Gorleben untertage bereits weitergearbeitet wird noch bevor die Endlager-Sicherheitsanforderungen rechtliche Verbindlichkeit, z. B. durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger, erlangt haben?
Wie viele Stellen sind für die Wiederaufnahme der Gorleben-Erkundung neu geschaffen worden,
a) bei der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) und
b) beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)?
Wie viele Stellen sollen darüber hinaus für die Wiederaufnahme der Gorleben-Erkundung kurzfristig noch neu geschaffen werden,
a) bei der DBE und
b) beim BfS?
Wer ist bisher für die Öffentlichkeitsarbeit zur Endlagerung in Gorleben zuständig, wer für die Kommunikation vor Ort?
Sind in diesem Bereich Änderungen geplant, und falls ja, welche?
Jeweils wann genau (genaues Datum) wurden Anträge, Ergänzungsanträge und Verlängerungsanträge für den Rahmenbetriebsplan Gorleben
a) gestellt und
b) genehmigt?
Um was für radioaktive Abfälle handelt es sich genau bei den rund 1 000 Kubikmetern, deren Problematik unlängst festgestellt wurde (vgl. Artikel „Augen zu und durch“ in DIE ZEIT vom 16. September 2010)?
Insbesondere woher und aus welchem Zeitraum stammen sie, wodurch entstanden und entstehen sie, wer ist der Abfallverursacher, und wer der Eigentümer?
Weshalb lässt sich noch nicht abschätzen, wie viel Müll dieser Art anfallen wird (vgl. diesbezügliche Aussage in o. g. Artikel)?
Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Problematik dieser Abfälle, insbesondere für die bestehenden Endlagerkonzepte?