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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Straftaten gegen die Umwelt- und Klimabewegung

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

19.09.2023

Aktualisiert

05.12.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/817331.08.2023

Straftaten gegen die Umwelt- und Klimabewegung

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der fortschreitende Klimawandel und die in diesem Zusammenhang notwendigen gesellschaftlichen Veränderungen zeigen bereits jetzt erhebliche Auswirkungen und st bergen unabhängig von inhaltlichen Auseinandersetzungen ein enormes Konfliktpotenzial. Während einerseits die Folgen der klimatischen Veränderungen weltweit immer deutlicher zutage treten (u. a. www.tagesschau.de/wissen/klima/weltmeere-temperatur-100.html; www.rnd.de/wissen/experten-bestaetigen-juli-war-weltweit-heissester-monat-seit-jahrtausenden-RPQLIY2A5ZBA5HMQYX7R3JF2CM.html), stehen neben dem Streit über gesetzliche Maßnahmen (u. a. www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gebauedeenergiegesetz-ampel-einigung-100.html), insbesondere die unterschiedlichen Proteste von Umwelt- und Klimaaktivistinnen und Umwelt- und Klimaaktivisten im Fokus der öffentlichen Debatte. Obwohl laut Umfragen eine Mehrheit beispielsweise mit den Protestformen der Gruppe „Letzte Generation“ nicht einverstanden ist, werden die inhaltlichen Ziele der Aktivistinnen und Aktivisten durchaus geteilt oder positiv bewertet, wie im aktuellen Lagebild des Bundeskriminalamtes (BKA) „Letzte Generation“ festgehalten wird (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/sicherheit/bka-lagebild-letzte-generation.pdf?__blob=publicationFile&v=5; S. 7). Ausweislich des Lagebildes werden der Gruppe „Letzte Generation“ im Zeitraum von 2022 bis 2023 insgesamt 580 Straftaten zugerechnet, die als politisch motiviert bewertet wurden. Hiervon wurde der überwiegende Teil (523 Straftaten, 90 Prozent) durch die Landesbehörden dem Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität (PMK)-links“ zugewiesen. Kennzeichnend sei, dass die Gruppe aufgrund ihrer Transparenz (Selbstbezichtigungen) und ihrer Kooperation mit den Sicherheitsbehörden völlig offen agiere. Anhaltspunkte für „extremistische Kriminalität“ liegen ausweislich des BKA beispielsweise bei der Gruppe „Letzte Generation“ nicht vor (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/sicherheit/bka-lagebild-letzte-generation.pdf?__blob=publicationFile&v=5).

Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden nach Auskunft der Bundesregierung ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen politisch motivierte Taten durch die Länder sogenannten Themenfeldern (u. a. dem Unterthemenfeld „Klima“ im Oberthemenfeld „Ökologie/Industrie/Wirtschaft“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich abgebildet.

Im Jahr 2022 wurden 81,06 Prozent der Straftaten im Unterthemenfeld „Klima“ der PMK-links zugeordnet (Antwort auf die Schriftliche Frage 74 auf Bundestagsdrucksache 20/6668).

Weniger beachtet werden im Zusammenhang mit dieser Debatte Straftaten, die sich explizit gegen Aktivistinnen und Aktivisten, Sympathisanten und Unterstützerinnen und Unterstützer der Klimaproteste richten. Zuletzt war von fast 150 Ermittlungsverfahren wegen Angriffen gegen Teilnehmende von Klimablockaden berichtet worden (www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/07/berlin-letzte-generation-aggressive-autofahrer-keine-notwehr-angriffe-auf-aktivisten.html). Dabei wirke sich nach auch aus, dass die Proteste und die Aktivistinnen und Aktivisten in der Öffentlichkeit beispielsweise als „Klimaterroristen“, „Ökofetischisten“, „Abschaum“, „Klimachaoten“, „Klimaextremisten“, „Klima-RAF“, „grüne RAF“, „Klimaverbrecher“ (so u. a. Plenarprotokoll 20/74, S. 8839 ff.; Plenarprotokoll 20/66, S. 7500 ff.; Plenarprotokoll 20/100, S. 12085 ff.) diskreditiert würden.

Keine Rolle scheint in diesem Zusammenhang zu spielen, dass die teils herabwürdigende oder menschenverachtende Beschimpfungen von Klima- und Umweltaktivistinnen und Klima- und Umweltaktivisten bereits mehrfach mit teils schweren Straftaten einhergingen (taz.de/Angriff-auf-Oldenburger-Klimacamp/!5864431/; www.jungewelt.de/artikel/408617.klimacamp-ost-attackiert.html; www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/stendal/stendal/prozess-waldbesetzer-losser-forst-ku-klux-klan-100.html; www.telepolis.de/news/Nazi-Ueberfaelle-auf-Klimaschuetzer-3232748.html; www.tagesspiegel.de/politik/nach-foto-mit-beamten-bejubeln-rechte-die-volkspolizei-5347441.html; www.jetzt.de/politik/politik-hass-auf-fridays-for-future).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Straftaten gegen Organisationen, Gruppen oder Einzelpersonen der Umwelt- und Klimabewegung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 von den Sicherheitsbehörden erfasst (bitte nach Datum, Tatort, Bundesland, Tatvorwurf und, soweit bekannt, Verfahrensstand auflisten)?

2

Welchen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität wurden bzw. werden die in Frage 1 erfragten Straftaten jeweils zugeordnet?

3

Welche der in Frage 1 erfragten Straftaten werden als Hasskriminalität bewertet?

4

Welche der in Frage 1 erfragten Straftaten richteten sich auch wegen anderer Merkmale (beispielsweise Geschlecht, geschlechtliche Identität, Nationalität, sozialer Status, Religion, Alter etc.) gegen die Betroffenen (bitte unter Angabe der hinzutretenden oder gleichzeitig gegebenen Tatmotivationen auflisten)?

5

Welche der in Frage 1 erfragten Straftaten richteten sich gegen die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen, und bei welchen der in Frage 1 erfragten Straftaten bestand eine mindestens abstrakte Lebensgefahr?

6

Wie viele der in Frage 1 erfragten Straftaten beinhalteten Aufrufe zu Straftaten zum Nachteil von Organisationen, Gruppen oder Einzelpersonen der Umwelt- und Klimabewegung (bitte unter Angabe von Tatzeit, Tatort und mögliche Folgetaten auflisten)?

7

Welche der in Frage 1 erfragten Straftaten erfolgten unter Einsatz von Waffen, gefährlichen Gegenständen, auch solchen, die offenkundig zweckentfremdet wurden (u. a. Kfz) oder Sprengmitteln (bitte unter Angabe von Tatzeit, Tatort und Tatmitteln auflisten)?

8

Welche der in Frage 1 erfragten Straftaten erfolgten anlässlich oder gelegentlich der politischen Betätigung der Betroffenen in der Öffentlichkeit?

9

Welche der in Frage 1 erfragten Straftaten erfolgten unabhängig von einer politischen Betätigung in der Öffentlichkeit im privaten Alltag der Betroffenen?

10

Welche der in Frage 1 erfragten Straftaten erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung in zeitlichem Zusammenhang mit öffentlichen Zuschreibungen der später Betroffenen als beispielsweise „Klimaterroristen“, „Ökofetischisten“, „Abschaum“, „Klimachaoten“, „Klimaextremisten“, „Klima-RAF“, „grüne RAF“, „Klimaverbrecher“, die

a) durch Vertreter der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien,

b) durch Mandats- oder Amtsträger,

c) in Berichterstattung und Kommentaren in Presseveröffentlichungen oder

d) Kommentaren in sozialen Medien geäußert wurden?

11

Wie viele der in Frage 1 erfragten Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung

a) durch bereits vorbestrafte Personen,

b) durch bereits im Bereich der PMK polizeibekannte Personen,

c) durch bisher polizeilich nicht in Erscheinung getretene Personen oder

d) durch Personen, die verbeamtet oder Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind, begangen?

12

Bei welchen der in Frage 1 erfragten Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Anschluss an die Straftat und etwaige mediale Berichterstattung zu öffentlichkeitswirksamen Solidarisierungen mit Tatverdächtigen, vgl. www.t-online.de/region/berlin/id_100208660/-letzte-generation-klimakleber-angefahren-solidaritaet-fuer-lkw-fahrer.html (bitte unter Angabe von Tatort, Tatzeit, Beschreibung und Gegenstand der Solidarisierungskampagne auflisten)?

13

Welche gesetzgeberischen oder behördlichen Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Bundessicherheitsbehörden im Einzelnen konkret erforderlich, um die Beteiligung von Organisationen, Gruppen oder Einzelpersonen der Umwelt- und Klimabewegung an der politischen Willensbildung und die Ausübung ihrer Grundrechte zu ermöglichen und mögliche, auch faktische Beschränkungen durch die Verbreitung teils menschenfeindlicher Zuschreibungen wie beispielsweise „Klimaterroristen“, „Ökofetischisten“, „Abschaum“, „Klimachaoten“, „Klimaextremisten“, „Klima-RAF“, „grüne RAF“, „Klimaverbrecher“ durch Vertreter der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien oder durch Amts- und Mandatsträger zu unterbinden?

14

Ist aus Sicht der Bundesregierung davon auszugehen, dass die Verbreitung teils menschenfeindlicher Zuschreibungen wie beispielsweise „Klimaterroristen“, „Ökofetischisten“, „Abschaum“, „Klimachaoten“, „Klimaextremisten“, „Klima-RAF“, „grüne RAF“, „Klimaverbrecher“ durch Vertreter der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien oder durch Amts- und Mandatsträger eine Haltung zum Ausdruck bringt, die Zweifel dahin gehend begründen kann, ob die äußernde Person die Menschenwürde der so stigmatisierten Personen ausreichend respektiert oder ihre Teilhabe an den gesellschaftlichen Prozessen künftig sogar auszuschließen bereit ist?

Berlin, den 30. August 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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