Prävention im Gesundheitssektor und Krankenhaushygiene in Deutschland
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Nach dem Grundsatz „Prävention vor Behandlung“ enthält der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eine Reihe von Präventionsmaßnahmen für verschiedene Bereiche im deutschen Gesundheitssystem. Erwähnt seien hier nur der Nationale Präventionsplan, die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder die Stärkung des Robert Koch-Institutes (RKI). Die Infektionsbekämpfung wurde spätestens durch die COVID-19-Pandemie zentrales Handlungsfeld der Politik und hat seither auch im Bewusstsein der Bevölkerung einen deutlich höheren Stellenwert als noch vor der Pandemie, womit sich auch eine erhöhte Gesundheitskompetenz der Bürgerinnen und Bürger ergibt (siehe etwa www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7988379/).
Seit dem Ende der Corona-Pandemie hätte es jedoch nach Auffassung der Fragesteller seitens der Bundesregierung einer konsequenten Umsetzung von langfristigen Maßnahmen der Prävention, wie sie schon in den Zielen der 2015 von der unionsgeführten Bundesregierung vereinbarten DART-Strategie – der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (siehe www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/antibiotika-resistenzen/dart-2020.html) – dargelegt sind, bedurft. Durch eine Umsetzung von notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen kann die zusätzliche Belastung von vermeidbaren Infektionen für Patientinnen und Patienten, Angehörige, für Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegepersonal, für das Gesundheitssystem an sich und für die Volkswirtschaft minimiert werden.
Dies gilt insbesondere für den Krankenhausbereich, wo die Infektion mit sog. multiresistenten Keimen auch zu Todesfällen unabhängig vom eigentlichen Grund der Einweisung führen kann. Patientinnen und Patienten unterliegen im Krankenhaus einem erhöhten Infektionsrisiko. Nach einer Schätzung des RKI vom November 2019 (aktuellere Daten liegen derzeit leider nicht vor) komme es in Deutschland jährlich zu ca. 600 000 nosokomialen Infektionen (Definition: „Infektionen, die in medizinischen Einrichtungen durch z. B. Bakterien, Viren oder Pilze ausgelöst werden“, vgl. www.krankenhausinfektionen.info/“) – davon sind bis zu 20 000 Todesfälle (siehe www.rki.de/DE/Content/Service/Presse/Pressemitteilungen/2019/14_2019.html). Laut eines Positionspapiers des Bundesverbandes Medizintechnologie e. V. (BVMed) verlängere sich der Krankenhausaufenthalt durch eine solche Infektion um durchschnittlich fünf Tage, was zu zusätzlichen Kosten für das Gesundheitssystem von bis zu 20 000 Euro pro Infektion führe (www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjd4Jv1l7mAAxWMQPEDHRQoBDoQFnoECA8QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bvmed.de%2Fdownload%2Fbvmed-positionspapier-fbni-praeventionsstrategie-zur-vermeidung-von-nosokomialen-infektionen).
Bis zu einem Drittel dieser nosokomialen Infektionen gelten dem Positionspapier zufolge als vermeidbar. Zur Senkung dieses Risikos hat die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) mehrere Empfehlungen in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz veröffentlicht (vgl. www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/kommission_node.html in Verbindung mit www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Tabelle_gesamt.html). Auch die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e. V. gibt zur Eindämmung entsprechender Infektionen wissenschaftsbasierte Leitlinien für Ärztinnen und Ärzte und medizinisches Personal heraus (siehe www.dgi-net.de/wissenschaft/leitlinien/).
Es besteht nach Überzeugung der Fragesteller klarer Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung bei der Umsetzung langfristiger Maßnahmen zur Prävention von Infektionskrankheiten, insbesondere nosokomialer Infektionen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele nosokomiale Infektionen gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung 2022?
Wie viele daraus resultierende Todesfälle gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung 2022?
Welche Mehrkosten pro Infektion entstanden so nach Kenntnissen der Bundesregierung 2022 im Durchschnitt?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung generell, um den Stellenwert der Prävention zur Vermeidung von Infektionen zu stärken?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung insbesondere zur Vermeidung nosokomialer Infektionen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung insbesondere zur Vermeidung von Infektionen im Arbeitsumfeld?
Welche konkreten Zielsetzungen werden durch die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen gemäß den Antworten zu den Fragen 4 bis 6 verfolgt?
Wie sollen die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen gemäß den Antworten zu den Fragen 4 bis 6 konkret umgesetzt werden?
Wie will die Bundesregierung die Umsetzung der von ihr geplanten Maßnahmen gemäß den Antworten zu den Fragen 4 bis 6 monitoren?
Welche Rolle soll aus Sicht der Bundesregierung die Einhaltung der KRINKO-Empfehlungen zur Vermeidung nosokomialer Infektionen in der geplanten Krankenhausreform spielen, v. a. im Hinblick auf die Finanzierung und Bereitstellung von geeigneten Ressourcen (z. B. Personal)?
Wie will die Bundesregierung unbürokratisch sicherstellen, dass die erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen auch tatsächlich von den Krankenhäusern umgesetzt werden?
Wie will die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Einklang mit dem niedergelassenen Bereich herstellen – sowohl in genereller Hinsicht als auch sektorenübergreifend?
Welche Zeithorizonte sind dafür angedacht?
Welche Kampagnen plant die Bundesregierung zur besseren Aufklärung von Patientinnen und Patienten in stationären Einrichtungen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über an die Fragesteller herangetragene Berichte, dass die zur Einhaltung der Vorgaben für eine einwandfreie Krankenhaushygiene notwendigen landesbehördlichen Überprüfungen der Aufbereitungseinheiten für Medizinprodukte (AEMP) in einigen Bundesländern nicht in der erforderlichen Qualität stattfinden und so eine einwandfreie Krankenhaushygiene nicht ausreichend gewährleistet sein soll?
Wenn die Bundesregierung diese negativen Berichte bestätigen kann – wie will die Bundesregierung auf die betroffenen Länder einwirken, damit die landesbehördlichen Überprüfungen der AEMP in der gebotenen Sorgfalt und Qualität erfolgen?