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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

EU-Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der Errichtung der Nordhallen auf dem Kölner Messegelände (G-SIG: 16011098)

Verstoß gegen das EU-Vergaberecht beim Bau weiterer Messehallen in Köln, Vertragsverletzungsverfahren der EU und Möglichkeit von Strafzahlungen <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

09.10.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/272822. 09. 2006

EU-Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der Errichtung der Nordhallen auf dem Kölner Messegelände

der Abgeordneten Ulla Lötzer, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die EU-Kommission hat gegen die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Bau neuer Messehallen in Köln ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 ff. EGV eingeleitet. Gleichzeitig ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft wegen Verdachtes auf Untreue im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe. Hintergrund ist, dass die Stadt Köln und die Kölnmesse GmbH drei Jahre zuvor den Auftrag für die im Januar 2006 eröffneten neuen Gebäude ohne Ausschreibung an den Oppenheim-Esch-Fonds gegeben hatte. Für die neuen Gebäude „muss die Messe in den kommenden 30 Jahren – abhängig von der Preissteigerung – vermutlich mehr als 750 Mio. Euro zahlen. Sollte die Messe dazu nicht in der Lage sein, muss die Stadt die Zahlungen übernehmen“ (Kölner Stadt-Anzeiger, 15. August 2006). Die Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft zielen auf die Frage, ob die Stadt und die Messegesellschaft nicht ein günstigeres Geschäft hätten abschließen können bzw. eine eigene Bauträgerschaft günstiger gewesen wäre als das gewählte PPP-Verfahren einer Fremdvergabe mit langfristigem Rückmietvertrag und Rückkaufsoption. Die Ermittlungen der EU-Kommission zielen auf die Frage, ob nicht eine Ausschreibung zwingend gewesen wäre. In einem ähnlichen Fall hatte das Kammergericht Berlin festgestellt, dass die Messe Berlin GmbH im Sinne des Vergaberechtes als öffentlicher Auftraggeber anzusehen ist und damit ausschreibungspflichtig (Urteil 27. Juli 2006). Die Berliner Messe GmbH gehört zu 99,7 Prozent dem Land Berlin, die Kölnmesse GmbH zu 79,2 Prozent der Stadt Köln und zu 20 Prozent dem Land Nordrhein-Westfalen.

Inzwischen hat die EU-Kommission ein zweites Mahnverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoß gegen die Kooperationspflicht eingeleitet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Ermittlungen der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoß gegen das Vergaberecht im Zusammenhang mit dem Neubau der Kölner Messehallen?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Rechtsfolgen aus dem Beschluss des 2. Vergabesenats des Kammergerichts Berlin vom 27. Juli 2006 (Az: 2 VERG 5/06) auf das Vertragsverletzungsverfahren?

3

Welche Stellungnahme hat die Bundesregierung in diesem Fall gegenüber der Europäischen Kommission abgegeben?

Liegen hierzu Dokumente vor?

4

Wie verhält sich die Bundesregierung zur Kritik der EU-Prüfer, die deutschen Behörden hätten nicht alle notwendigen Unterlagen an sie weitergeleitet, auf welche Unterlagen bezieht sich diese Kritik?

5

Was hat dazu geführt, dass die Bundesregierung ein zweites Mahnverfahren der EU-Kommission in Kauf genommen hat, welche Position nimmt die Bundesregierung zu diesem Verfahren ein, und wie begründet sie ihre Haltung?

6

Mit welchen Strafzahlungen ist u. U. zu rechnen, und wie ist in diesem Falle die innerstaatliche Abwicklung und Verteilung der Strafzahlungen geregelt?

Berlin, den 21. September 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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