Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der Pflegevorsorge
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland, ausgeweiteter Pflegeleistungen sowie aufgrund steigender Kosten im Bereich der Pflege, etwa bei Personal, Ausstattung und Energie, steigt das Defizit in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) Jahr für Jahr.
War im Jahr 2019 noch ein Plus von 3,3 Mrd. Euro, im Jahr 2020 noch ein Plus von 1,5 Mrd. Euro zu verzeichnen, bestand schon im Jahr 2021 ein Defizit von 1,4 Mrd. Euro (vgl. de.statista.com/statistik/daten/studie/181794/umfrage/pflegeversicherung-ueberschuss-und-defizit-seit-2002/). Stieg im Jahr 2022 das Minus schon auf 2,25 Mrd. Euro an (vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/pflegeversicherung-regierung-warnt-vor-milliarden-defizit-a-21bc8abe-9a03-47ec-952a-b39a852cbde6), so werden für das laufende Jahr 2023 sogar 2,4 Mrd. Euro Verlust in der Pflegeversicherung prognostiziert (vgl. www.aerzteblatt.de/nachrichten/142917/Ohne-Reform-Defizit-von-2-4-Milliarden-in-Pflegeversicherung).
Diese Lücke will die Bundesregierung ausschließlich mit erneuten Beitragssatzerhöhungen füllen, die im Rahmen des bereits in Kraft getretenen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) auf die Beitragszahler zukommen (siehe im Detail www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/pflegeversicherungsbeitrag-2019_240_455110.html). Strukturelle, langfristig wirkende Entlastungs- und Stabilisierungsmaßnahmen, die nicht an der Beitragsschraube drehen, enthält das PUEG nach Überzeugung der Fragesteller nicht.
Eine nachhaltig wirkende Maßnahme ist nach Ansicht der Fragesteller der im Jahr 2015 unter der damaligen CDU/CSU-geführten Bundesregierung im Rahmen des ersten Pflegestärkungsgesetzes eingeführte Pflegevorsorgefonds. Damit sollte jedes Jahr 0,1 Prozent der Pflegeversicherungsbeiträge, was etwa 1,2 Mrd. Euro jährlich entspricht, in einen bei der Bundesbank eingerichteten Fonds abgeführt werden. Das bis 2035 so angesparte Kapital sollte für 20 Jahre der Pflegeversicherung zufließen, um unter anderem die Kosten für die dann anfallende Pflege der geburtenstarken Jahrgänge mitabzusichern und die erwartbar hohen Beitragssteigerungen abzumildern (vgl. www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegevorsorgefonds.html#:~:text=Mit%20dem%20ersten%20Pflegest%C3%A4rkungsgesetz%20ist,2%20Milliarden%20Euro%20pro%20Jahr).
Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung angekündigt, die jährlichen Zuführungen in den Pflegevorsorgefonds erheblich zu kürzen, nachdem die Bundesregierung in ihrem Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 sowie in ihrer mittelfristigen Finanzplanung festgelegt hat, den Bundeszuschuss in Höhe von 1 Mrd. Euro nicht nur für das Jahr 2024, sondern gar bis einschließlich 2027 zu streichen (vgl. www.aerzteblatt.de/nachrichten/144579/Kritik-an-Kuerzungen-beim-Pflegevorsorgefonds).
Die Fragesteller sehen in diesen Sparmaßnahmen eine längerfristig wirkende Destabilisierung des Systems der sozialen Pflegeversicherung zulasten künftiger Pflegebedürftiger und deren Angehöriger sowie aller Beitragszahler.
Nachhaltig wirkende, strukturelle Reformschritte, wie sie etwa der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seinem Gutachten „Nachhaltige Finanzierungen von Pflegeleistungen“ vom Juni 2022 (siehe im Detail www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Ministerium/Veroeffentlichung-Wissenschaftlicher-Beirat/nachhaltige-finanzierungen-von-pflegeleistungen.pdf?__blob=publicationFile&v=6) oder wie sie der interdisziplinäre Experten-Rat „Pflegefinanzen“ unter Leitung des renommierten Gesundheitsökonomen Dr. Jürgen Wasem in seinem im April 2023 vorgelegten Gutachten „Pflegefinanzen – Vorschlag für eine generationengerechte, paritätische Pflegekostenversicherung“ (siehe im Detail www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Gutachten_Studien/Abschlussbericht_Experten-Rat_Pflegefinanzen.pdf) vorschlägt, die von den Fragestellern als politisch unbedingt diskussionswürdige Ideen angesehen werden, bleibt die Bundesregierung bislang schuldig. So kann das System der sozialen Pflegeversicherung nach Überzeugung der Fragesteller nicht länger stabil bestehen, weswegen dringend neue, nachhaltig wirkende Maßnahmen zur Stärkung der Pflegevorsorge debattiert und umgesetzt werden müssen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie werden sich nach Einschätzung der Bundesregierung auf der Basis des heutigen Leistungsumfangs der sozialen Pflegeversicherung (SPV) die Beiträge bis ins Jahr 2040 entwickeln (bitte dabei nach a) mit und b) ohne Preis- und Inflationsausgleich unterscheiden)?
Hat die Bundesregierung Berechnungen, in welchem Umfang und in welchem Verhältnis zur gesamten Beitragssatzentwicklung der SPV das Kapital des Pflegevorsorgefonds den Beitragssatz nach Prognosen der Bundesregierung reduzieren wird (bitte hierfür drei Szenarien auf Basis der Entwicklung von Ausgaben zu Einnahmen darstellen, a) Fortsetzung vergangene 20 Jahre, b) der vergangenen 10 Jahre; der vergangenen 5 Jahre), und wenn nein, warum nicht?
Was unternimmt die Bundesregierung zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur SPV und damit der Lohnzusatzkosten, wenn der Pflegevorsorgefonds einen weiteren Beitragssatzanstieg in der SPV nicht vermeiden kann?
Wie begründet die Bundesregierung die Aussetzung der jährlichen Zuführungen in den Pflegevorsorgefonds?
Ist angesichts des zu erwartenden, weil im PUEG bereits beschlossenen Beitragssatzanstiegs in der Pflegeversicherung zu erwarten, dass zukünftig nicht nur die Zahlungen in den Pflegevorsorgefonds ausgesetzt werden, sondern auch der Pflegevorsorgefonds an sich abgeschmolzen beziehungsweise sukzessive „entleert“ wird?
Ist aus Sicht der Bundesregierung der Tatbestand, dass die Zahlungen in den Pflegevorsorgefonds ausgesetzt werden, als Beleg zu bewerten, dass Rücklagen oder Rückstellungen in staatlicher Hand eigentumsrechtlich nicht geschützt und damit nicht funktionabel sind?
Hat die Bundesregierung eine Beurteilung, bezogen auf die Beitragszahler, unterschieden nach Versicherten und Arbeitgebern, über den grundrechtlichen Eigentumsschutz nach Artikel 14 des Grundgesetzes (GG) der im Pflegevorsorgefonds gebildeten Rücklagen und von Ansprüchen, auf deren zweckentsprechende Verwendung, und wenn nein, warum nicht?
Besteht aus Sicht der Bundesregierung anderweitiger politischer Handlungsbedarf, den zu erwartenden Beitragsanstieg nachhaltig zu dämpfen?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang verschiedene Vorschläge, ähnlich wie in der Altersvorsorge, die private, kapitalgedeckte Vorsorge zu stärken?
Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirates des BMWK (insbesondere S. 37 des Gutachtens), mit Blick auf die bekannte demografische Entwicklung
a) die Leistungen in der SPV nicht weiter auszudehnen und
b) eine private, kapitalgedeckte und obligatorische Pflegezusatzversicherung als Ergänzung zur SPV einzuführen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlungen des interdisziplinären Experten-Rats „Pflegefinanzen“ unter Leitung von Dr. Jürgen Wasem, ausgehend vom Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eine kapitalgedeckte, generationengerechte und paritätisch finanzierte obligatorische Pflegezusatzversicherung einzuführen, die die steigenden pflegebedingten Eigenleistungen in der stationären Versorgung absichert?
Wie bewertet die Bundesregierung den anhaltenden Trend zu betrieblichen Vorsorgemodellen auch im Bereich der Pflegeversicherung?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, betriebliche oder tarifliche Pflegezusatzversicherungen stärker staatlich zu fördern bzw. anderen Formen der Vorsorge gleichzustellen?
Befürwortet die Bundesregierung, die private Vorsorge der Bürger im Bereich der Pflege stärker zu unterstützen, und welche – z. B. steuerlichen – Maßnahmen plant sie hierzu konkret?
Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung im Bereich des „gesunden Alterns“, um den Eintritt der Pflegebedürftigkeit in der Bevölkerung weiter hinauszuzögern?