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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Der Fall Julian Assange und die Folgen für die Pressefreiheit in Deutschland

(insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

20.10.2023

Aktualisiert

28.12.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/857228.09.2023

Der Fall Julian Assange und die Folgen für die Pressefreiheit in Deutschland

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Petra Sitte, Żaklin Nastić, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Deutsche Bundestag hat mit seinem Beschluss vom 7. Juli 2022 die politische Verfolgung des Journalisten und WikiLeaks-Gründers Julian Assange als Angriff auf die Pressefreiheit verurteilt und die Bundesregierung aufgerufen, sich für dessen Freilassung aus britischer Haft und für die Nichtauslieferung an die USA einzusetzen (Plenarprotokoll vom 7. Juli 2022, S. 4910). Die Bundesregierung hat in Reaktion darauf am 16. November 2022 in einer Stellungnahme lediglich verlauten lassen, den Auslieferungsprozess genau zu verfolgen und keine Zweifel daran zu haben, dass die für das Verfahren zuständige britische Justiz rechtsstaatliche Prinzipien achte (Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. November 2022 an die Vorsitzende des Petitionsausschusses).

Am 17. Juni 2022 genehmigte die britische Innenministerin Priti Patel die Auslieferung des Journalisten und WikiLeaks-Gründers Julian Assange an die USA, wo ihm für die Enthüllung von Kriegsverbrechen des NATO-Mitglieds im Irak und in Afghanistan eine Verurteilung wegen „Spionage“ auf Grundlage des aus dem Ersten Weltkrieg stammenden „Espionage Act“ eine Strafe von 175 Jahren Gefängnis droht (https://www.spiegel.de/ausland/wikileaks-prozess-julian-assange-drohen-in-den-usa-175-jahre-haft-a-5fbe0716-1a67-4264-a399-6b572b42eff1). Nachdem der Antrag von Julian Assange auf Berufung gegen die Genehmigung der Auslieferung an die USA durch den britischen High Court am 9. Juni 2023 abgelehnt wurde, steht die Entscheidung über die Zulassung der weiteren Berufung bislang aus (https://www.theguardian.com/media/2023/jun/09/julian-assange-dangerously-close-to-us-extradition-after-losing-latest-legal-appeal). Wegen seiner journalistischen Enthüllungsarbeit ist Julian Assange seit 13 Jahren seiner Freiheit beraubt und befindet sich seit über vier Jahren – praktisch in Einzelhaft – im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh (https://www.tagesschau.de/ausland/julian-assange-107.html), was vom damaligen UN-Sonderberichterstatter zum Thema Folter Nils Melzer als „psychologische Folter“ eingestuft wurde (https://www.reuters.com/article/wikileaks-assange-un-idUSL8N23647C). Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat die Auslieferung nach England kürzlich abgelehnt, weil „derzeit […] nicht mit zureichender Sicherheit davon ausgegangen werden [kann], dass der Verfolgte im Fall seiner Auslieferung in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland dort menschenwürdige Haftbedingungen erhalten würde“ (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. März 2023 – 301 OAus 1/23).

Die Chefredakteure und Herausgeber von „The Guardian“, „Le Monde“, „The New York Times“, „El Pais“ und „DER SPIEGEL“, die 2010 in Zusammenarbeit mit WikiLeaks eine Serie von Enthüllungsgeschichten veröffentlicht haben, kritisierten in einem am 28. November 2022 veröffentlichten gemeinsamen offenen Brief die Anklage gegen Julian Assange als einen gefährlichen Präzedenzfall und einen Angriff auf die Pressefreiheit und warnten vor der damit einhergehenden Kriminalisierung journalistischer Arbeit (https://www.spiegel.de/ausland/offener-brief-zu-julian-assange-journalismus-ist-kein-verbrechen-a-b846f4af-6ceb-46bd-aa6f-11ad4874d985).

Unter anderem aus diesem Grund haben in der Vergangenheit zahlreiche Menschenrechts- sowie Journalisten- und Pressefreiheitsorganisationen wie die Europäische und Internationale Journalisten-Föderation (EJF-IJF), Reporter ohne Grenzen, Amnesty International, Human Rights Watch, der deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Netzwerk Recherche und mehrere PEN-Clubs die Freilassung von Julian Assange gefordert (siehe u. a.: https://www.ifj.org/media-centre/news/detail/article/free-assange; https://www.reporter-ohne-grenzen.de/mitmachen/petitionen-protestmails/julian-assange-darf-nicht-an-die-usa-ausgeliefertwerden; https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/grossbritannien-usa-auslieferung-wuerde-julian-assange-in-grosse-gefahr-bringen). In einer Resolution vom 27. Januar 2020 forderte die Parlamentarische Versammlung des Europarates die 47 Mitgliedstaaten auf, sich für die „sofortige Freilassung“ und gegen eine Auslieferung des WikiLeaks-Gründers an die USA einzusetzen (https://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-XML2HTML-en.asp?fileid=28508&lang=en). In einem öffentlichen Brief vom 10. Mai 2022 appellierte die Menschenrechtskommissarin des Europarates Dunja Mijatović angesichts der Auswirkungen der Auslieferung von Julian Assange auf den Journalismus in Europa in seiner Funktion als Informationsgarant und Wächter demokratischer Gesellschaften an die damalige britische Innenministerin Priti Patel, sich gegen die Auslieferung von Julian Assange zu entscheiden (https://rm.coe.int/letter-to-priti-patel-secretary-of-state-for-the-home-department-of-th/1680a67bc0). Zuletzt warnten der Sonderbeauftragte für Menschenrechtsverteidiger und Whistleblower sowie die Sonderbeauftragte für Politische Gefangene der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in einem öffentlichen Appell vom 23. Juni 2023 vor der Auslieferung von Julian Assange und dem damit einhergehenden abschreckenden Effekt für die Presse und die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen im Falle einer Auslieferung (https://pace.coe.int/en/news/9145/pace-rapporteurs-warn-against-extradition-to-the-united-states-of-julian-assange).

Im Rahmen der US-Anklageschrift werden mehrere politische Äußerungen von Julian Assange und weiteren WikiLeaks-Mitarbeitern und WikiLeaks-Unterstützern auf öffentlichen und teilweise mit Bundesmitteln finanzierten Veranstaltungen in Deutschland kriminalisiert (https://www.justice.gov/d9/press-releases/attachments/2020/06/24/06_24_20_returned_redacted_foreperson_name_0.pdf). Dazu zählt etwa die Konferenz re:publica, die von der Bundesregierung als „Festival für die digitale Gesellschaft“ gewürdigt wird, auf dem sich „Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft, Politik, Unternehmen, Hackerkulturen, NGOs [Nichtregierungsorganisationen], Medien und Marketing sowie Blogger und Bloggerinnen, Aktivistinnen und Aktivisten, Künstlerinnen und Künstler und Social Media-Expertinnen und Experten zu aktuellen Themen“ austauschen, darunter in diesem Jahr auch mehrere Bundesministerinnen und Bundesminister (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/republica-2194874).

Wenn es den USA gelingt, einen australischen Staatsbürger für in Europa erstellte Veröffentlichungen und in Deutschland getätigte politische Ausführungen zu belangen, sind nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch Medienschaffende in Deutschland und Europa in Gefahr. Schließlich haben die oben genannten europäischen Zeitungen als Medienpartner von WikiLeaks Dokumente etwa zu US-Kriegsverbrechen und CIA-Geheimdienstaktivitäten publiziert, deren Veröffentlichung die US-Anklage Julian Assange vorwirft. Daher ist der Fortgang im Fall Julian Assange nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch für Deutschland von hoher Relevanz.

Fünf Mitglieder der heutigen Bundesregierung haben sich bis kurz vor den Bundestagswahlen im September 2021 für die Freilassung von Julian Assange eingesetzt. Gemeinsam mit insgesamt 120 Politikern, Wissenschaftlern, Journalisten und Künstlern riefen die heutigen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir sowie Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth in einem offenen Brief im Juli 2021 die damalige Bundesregierung auf, sich gegenüber der US-Regierung im Sinne der Verteidigung der Pressefreiheit dafür einzusetzen, die Klage gegen den WikiLeaks-Gründer fallen zu lassen. Der Umgang mit Julian Assange sei „mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht zu vereinbaren“ und die schlimmen Haftbedingungen seien ein „humanitärer Skandal (https://assange-helfen.de/).“

Die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock forderte am 14. September 2021 „[a]ufgrund schwerwiegender Verstöße gegen grundlegende Freiheitsrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention im Umgang mit Julian Assange – allen voran gegen das Verbot von Folter (Artikel 3), gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Artikel 5), gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 6) und gegen das Recht, keine Strafe ohne Gesetz zu erhalten (Artikel 7)“ die sofortige Freilassung von Julian Assange (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/annalena-baerbock/fragen-antworten/wie-stehen-sie-zum-fall-julian-assange).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Hat die Bundesregierung Anstrengungen unternommen, um dem Bundestagsbeschluss vom 7. Juli 2022 nachzukommen und sich gegenüber der britischen und der US-Regierung für die Freilassung und Nichtauslieferung von Julian Assange einzusetzen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

2

Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, die über das alleinige Verfolgen des Auslieferungsprozesses hinausgehen, um sich gemäß dem Bundestagsbeschluss vom 7. Juli 2022 gegenüber der britischen und der US-Regierung für die Freilassung und Nichtauslieferung von Julian Assange einzusetzen (Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. November 2022 an die Vorsitzende des Petitionsausschusses), wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

3

Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Verfolgung von Julian Assange um einen Angriff auf die Pressefreiheit, vor dem Hintergrund, dass der Deutsche Bundestag dies in seinem Beschluss vom 7. Juli 2022 festgestellt hat, wenn ja, warum, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus, und wenn nein, warum nicht?

4

Wie wird die Bundesregierung das Ziel des Bundestagsbeschlusses vom 7. Juli 2022, auf eine Freilassung und Nichtauslieferung von Julian Assange hinzuwirken, umsetzen?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die Chefredakteure und Herausgeber von „The Guardian“, „Le Monde“, „The New York Times“, „El Pais“ und „DER SPIEGEL“, die 2010 in Zusammenarbeit mit WikiLeaks eine Serie von Enthüllungsgeschichten veröffentlicht haben, in einem am 28. November 2022 veröffentlichten gemeinsamen offenen Brief die Anklage gegen Julian Assange als einen gefährlichen Präzedenzfall und einen Angriff auf die Pressefreiheit kritisierten und vor der damit einhergehenden Kriminalisierung journalistischer Arbeit warnten (https://www.spiegel.de/ausland/offener-brief-zu-julian-assange-journalismus-ist-kein-verbrechen-a-b846f4af-6ceb-46bd-aa6f-11ad4874d985), und wenn ja, welche, und welche Konsequenzen zieht sie hieraus mit Blick auf ihre Einschätzung zum Fall Julian Assange?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die US-Anklageschrift mehrere politische Äußerungen von Julian Assange und Mitarbeitern und Unterstützern von WikiLeaks auf öffentlichen und teilweise mit Bundesmitteln finanzierten Veranstaltungen in Deutschland kriminalisiert (https://www.justice.gov/d9/press-releases/attachments/2020/06/24/06_24_20_returned_redacted_foreperson_name_0.pdf), und wenn ja, welche?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Ermittlungen durch deutsche Behörden gegen Julian Assange, die diese Äußerungen zum Gegenstand haben, wenn ja, welche, und wenn nein, hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, warum keine Ermittlungen eingeleitet wurden?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die USA in Nummer 88 der Anklageschrift vom Juni 2020 unterstellen, WikiLeaks habe auf der Konferenz re:publica im Rahmen der von re:publica zusammen mit der Bundeszentrale für politische Bildung organisierten Veranstaltung mit dem Titel „Überwachtes Netz – ein Blick zurück“ Hacker zu rekrutieren versucht (https://www.justice.gov/d9/press-releases/attachments/2020/06/24/06_24_20_returned_redacted_foreperson_name_0.pdf), und wenn ja, welche?

9

Hat sich die Bundesregierung eine Meinung zu dem Vorwurf gebildet, dass WikiLeaks auf der Konferenz re:publica im Rahmen der von re:publica zusammen mit der Bundeszentrale für politische Bildung organisierten Veranstaltung mit dem Titel „Überwachtes Netz – ein Blick zurück“ Hacker zu rekrutieren versucht hat (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), vor dem Hintergrund, dass die US-Anklageschrift nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine Bemerkung der WikiLeaks-Redakteurin Sarah Harrison zur internationalen Relevanz der von WikiLeaks enthüllten US-Botschaftsdepechen (Public Library of US Diplomacy – PlusD), aus dem Kontext reißt (http://archiv-14.re-publica.com/en/session/wikileaks-manning-and-snowden-usa-usb)?

10

Hat die Bundesregierung die Teilnahme von Regierungsvertretern – im Jahr 2022 Bundeskanzler Olaf Scholz – an der Konferenz re:publica überprüft, vor dem Hintergrund, dass die USA laut der Anklage gegen Julian Assange davon ausgehen, dass auf der re:publica im Jahr 2014 durch einen WikiLeaks-Mitarbeiter versucht worden sei, Personen zu rekrutieren, die Zugang zu vertraulichen Dokumenten haben oder einen solchen Zugang verschaffen konnten sowie Hacker dazu aufgerufen worden sein sollen, nach vertraulichen Dokumenten zu suchen und diese oder anderweitig gestohlene Informationen an WikiLeaks zu übersenden, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus, und wenn nein, warum nicht?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnisse von Ermittlungen durch deutsche Behörden gegen Julian Assange, die diese Äußerungen zum Gegenstand haben, wenn ja, welche, und wenn nein, hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, warum keine Ermittlungen eingeleitet wurden?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es sich bei den Anklagepunkten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), die Äußerungen von Julian Assange und weiteren Mitarbeitern von WikiLeaks auf öffentlichen und teilweise mit Bundesmitteln finanzierten Veranstaltungen in Deutschland zum Gegenstand haben, um die Kriminalisierung nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller legitime politische Äußerungen handelt, und wenn ja, welche?

13

Hat die Bundesregierung geprüft, ob die internationale strafrechtliche Verfolgung des australischen Journalisten Julian Assange durch die USA unter anderem auf der Grundlage politischer Äußerungen auf öffentlichen Veranstaltungen in Deutschland einen Angriff auf die Pressefreiheit in Deutschland darstellen könnte?

14

Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass es zu den Kernaufgaben von Journalistinnen und Journalisten in demokratischen Staaten zählt, Fehler von Regierungen zu kritisieren sowie sensible Informationen zu beschaffen und zu publizieren, wenn das im öffentlichen Interesse liegt (https://www.spiegel.de/ausland/offener-brief-zu-julian-assange-journalismus-ist-kein-verbrechen-a-b846f4af-6ceb-46bd-aa6f-11ad4874d985), wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

15

Hat die Bundesregierung geprüft, ob die Kriminalisierung der journalistischen Arbeit im Fall Julian Assange, Fehler von Regierungen zu kritisieren sowie sensible Informationen zu beschaffen und zu publizieren, wenn das im öffentlichen Interesse liegt, den öffentlichen Diskurs und damit die Demokratie schwächt (https://www.spiegel.de/ausland/offener-brief-zu-julian-assange-journalismus-ist-kein-verbrechen-a-b846f4af-6ceb-46bd-aa6f-11ad4874d985), und wenn ja, wie?

18

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Julian Assange angesichts der jahrelangen Verfolgung und unmenschlichen Haftbedingungen Symptome „psychologischer Folter“ zeigt, wie der UN-Sonderberichterstatter zum Thema Folter Nils Melzer festgestellt hat (https://www.reuters.com/article/wikileaks-assange-un-idUSL8N23647C), vor dem Hintergrund, dass auch Bundesaußenministerin Annalena Baerbock am 14. September 2021, damals Kanzlerkandidatin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die sofortige Freilassung von Julian Assange „[a]ufgrund schwerwiegender Verstöße gegen grundlegende Freiheitsrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention im Umgang mit Julian Assange – allen voran gegen das Verbot von Folter (Artikel 3), gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Artikel 5), gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 6) und gegen das Recht, keine Strafe ohne Gesetz zu erhalten (Artikel 7)“, forderte (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/annalena-baerbock/fragen-antworten/wie-stehen-sie-zum-fall-julian-assange), und wenn ja, welche?

19

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Julian Assange im Hochsicherheitsgefängnis ohne Rechtsgrundlage monatelang in Isolationshaft gehalten und seiner Menschenwürde und Verteidigungsrechte beraubt wurde (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/assange-uno-sonderberichterstatter-psychische-folter-melzer-wikileaks-auslieferung-usa-isolationshaft/), und wenn ja, welche?

20

Hat die Bundesregierung Kenntnisse von mit Julian Assange vergleichbaren Fällen, in denen Personen in Großbritannien wegen eines Verstoßes gegen Kautionsauflagen monatelang in einem Hochsicherheitsgefängnis in Isolationshaft festgehalten wurden (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/assange-uno-sonderberichterstatter-psychische-folter-melzer-wikileaks-auslieferung-usa-isolationshaft/), und wenn ja, welche?

21

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob in Großbritannien Menschenrechtsstandards bei Auslieferungen verletzt werden, vor dem Hintergrund, dass das OLG Karlsruhe in seinem Beschluss vom 10. März 2023 – 301 OAus 1/23 – die Auslieferung nach Großbritannien, konkret nach London, aufgrund der dortigen Haftbedingungen ablehnte, und wenn ja, welche?

22

Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Beschlusses des OLG Karlsruhe vom 10. März 2023 – 301 OAus 1/23 – Maßnahmen getroffen oder Erkundigungen angestellt, um eine menschenrechtswidrige Behandlung von Gefangenen in Großbritannien zu verhindern, vor dem Hintergrund, dass gemäß Artikel 524 die Zusammenarbeit im Rahmen der strafrechtlichen Rechtshilfe u. a. auf der Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention beruht und Artikel 698 des Trade and Cooperation Agreements einen Konsultationsmechanismus bei möglichen Verletzungen des Abkommens vorsieht, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

23

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob das Verfahren gegen Julian Assange durch die britische Justiz durch eine „zutiefst willkürliche Prozessführung“ gekennzeichnet ist (https://www.fr.de/politik/der-fall-julian-assange-rechtsstaatlich-gesehen-ist-das-verfahren-ein-skandal-91198880.html), und wenn ja, welche?

24

Hat sich die Bundesregierung eine Meinung zu der Feststellung des Deutschen Bundestages, der Chefredakteure und Herausgeber von „The Guardian“, „Le Monde“, „The New York Times“, „El Pais“ und „DER SPIEGEL“, der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sowie zahlreicher Menschenrechts- sowie Journalisten- und Pressefreiheitsorganisationen wie die Europäische und Internationale Journalisten-Föderation (EJF-IJF), Reporter ohne Grenzen, Amnesty International, Human Rights Watch, der deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Netzwerk Recherche und mehrere PEN-Clubs gebildet, dass die Verfolgung von Julian Assange einen Angriff auf die Pressefreiheit darstellt, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht?

25

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass Julian Assange und/oder seine Anwälte während seines Asyls in der ecuadorianischen Botschaft in London systematisch durch das spanische Sicherheitsunternehmen Undercover Global ausgespäht und überwacht wurde bzw. wurden (https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2019/Botschaftsasyl-Wer-belauschte-Julian-Assange,wikileaks328.html), und wenn ja, welche?

26

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass die innerhalb der Botschaft gewonnenen Erkenntnisse an nachrichtendienstliche Auftraggeber in den USA weitergeleitet wurden (https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2019/Botschaftsasyl-Wer-belauschte-Julian-Assange,wikileaks328.html), und wenn ja, welche?

27

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es sich bei der Auslieferung von Julian Assange um eine politische Entscheidung handelt, vor dem Hintergrund, dass die britische Innenministerin mittels einer Ablehnung des Auslieferungsantrags eine Auslieferung hätte verhindern können und die USA die Anklage fallen lassen könnten, und wenn ja, welche, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus mit Blick auf die Aufforderung durch den Deutschen Bundestag, sich gegenüber der britischen und der US-amerikanischen Regierung für eine Nicht-Auslieferung und Freilassung von Julian Assange auszusprechen?

28

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Mitgliedstaaten des Europarates zur Umsetzung von einstweiligen Verfügungen (interim measures) des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gemäß Artikel 39 der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR-VerfO) verpflichtet sind, und wenn ja, welche?

Berlin, den 14. September 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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