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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aussteigerprogramm des Bundesamtes für Verfassungsschutz für Rechtsextremisten

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

13.10.2023

Aktualisiert

01.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/857428.09.2023

Aussteigerprogramm des Bundesamtes für Verfassungsschutz für Rechtsextremisten

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat im Jahr 2001 ein Aussteigerprogramm für Neonazis und Aktivistinnen und Aktivisten der extremen Rechten initiiert. Angeboten werden vom Aussteigerprogramm des BfV neben Gesprächen für die Ausstiegswilligen und deren Familienangehörige auch weitergehende Unterstützungsmaßnahmen wie persönliche Begleitung und Betreuung des Ausstieges, Beihilfe zur Vermittlung schulischer und beruflicher Qualifizierungsmaßnahmen, Hilfe bei Behördenkontakten, Gespräche mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern sowie die Vermittlung externer Hilfeangebote etwa bei Alkohol- und Drogenproblemen oder Überschuldung. Im Falle möglicher Bedrohungen aus der rechtsextremen Szene bietet das BfV Hilfe bei der Wohnungssuche und dem Umzug an. In Einzelfällen sind finanzielle Hilfen für Umzugsmaßnahmen möglich (https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-rechtsextremismus/aussteigerprogramm-rechtsextremismus). Vor der Einführung des Programms im Jahr 2001 hatte der damalige Bundesminister des Innern Otto Schily erklärt, aus Sorge vor einer Diskreditierung des Programms sollten Aussteigewillige in keinem Fall als Spitzel im Neonazi-Milieu genutzt, sondern allenfalls abgeschöpft werden (http://www.faz.net/aktuell/politik/rechtsextremismus-innenministerium-plant-aussteigerprogramm-fuer-neonazis-115581.html). Erst das am 3. Juli 2015 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Verfassungsschutzreform schloss explizit die Anwerbung von Teilnehmern von Aussteigerprogrammen als V-Leute aus (https://www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/schlaglicht/schlaglicht-2015-07-gesetz-zur-verfassungsschutzreform).

Auch bei einer Reihe von Landesämtern für Verfassungsschutz gibt es entsprechende Angebote für ausstiegswillige Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten (https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-rechtsextremismus/aussteigerprogramm-rechtsextremismus).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie viele (ehemalige) Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten nutzten seit dem 1. Januar 2018 das vom Bundesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2001 eingerichtete Aussteigerprogramm (bitte nach Jahren, Geschlecht und Bundesländern der Beratungsnehmerinnen und Beratungsnehmer aufschlüsseln)?

2

Wie viele Anrufe und unterschiedliche Anrufer verzeichnete die Aussteigerhotline des BfV insgesamt seit dem 1. Januar 2018 (bitte nach Jahren und Bundesländern der Beratungsnehmerinnen und Beratungsnehmer aufschlüsseln)?

3

Nach wie vielen ersten Kontaktgesprächen kam es zu einem zweiten ausführlicheren Telefonat mit einem BfV-Mitarbeitenden seit dem 1. Januar 2018 (bitte nach Jahren und Bundesländern der Beratungsnehmerinnen und Beratungsnehmer aufschlüsseln)?

4

Wie viele Anruferinnen und Anrufer wurden seit dem 1. Januar 2018 als potenziell ausstiegswillig angesehen (bitte nach Jahren, Geschlecht und Bundesländern der Beratungsnehmerinnen und Beratungsnehmer aufschlüsseln)?

5

Bei wie vielen Anruferinnen und Anrufern handelte es sich seit dem 1. Januar 2018 um ratsuchende Verwandte oder Bekannte eines Rechtsextremisten (bitte nach Jahren und Bundesländern der Beratungsnehmerinnen und Beratungsnehmer aufschlüsseln)?

6

In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2018 erfolgte nach den ersten beiden Telefonaten eine weitergehende Unterstützung durch das BfV-Aussteigerprogramm (bitte nach Art der Unterstützung, Jahren, Geschlecht und Bundesländern der Beratungsnehmerinnen und Beratungsnehmer aufschlüsseln)?

7

In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2018 gelang ein Ausstieg aus der rechtsextremen Szene (bitte nach Jahren, Geschlecht und Bundesländern der Beratungsnehmerinnen und Beratungsnehmer aufschlüsseln und angeben, in wie vielen Fällen es sich um minderjährige Aussteigerinnen und Aussteiger gehandelt hat)?

8

Sind bei der Motivation der Ausstiegswilligen geschlechtsspezifische Unterschiede festzustellen, und wenn ja, welche?

9

In wie vielen Fällen misslang ein solcher Ausstieg seit dem 1. Januar 2018 trotz der Kontaktaufnahme mit dem BfV-Aussteigerprogramm (bitte nach Jahren, Geschlecht und Bundesländern der Beratungsnehmerinnen und Beratungsnehmer aufschlüsseln und angeben, in wie vielen Fällen es sich um minderjährige Aussteigerinnen und Aussteiger gehandelt hat)?

10

In wie vielen Fällen kam es seit dem 1. Januar 2018 zu einem Rückfall durch eine erneute Aktivität von bereits ausgestiegenen oder ausstiegswilligen Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten innerhalb der Neonazi-Szene und der extremen Rechten (bitte nach Jahren, Geschlecht und Bundesländern der Beratungsnehmerinnen und Beratungsnehmer aufschlüsseln und angeben, in wie vielen Fällen es sich um minderjährige Aussteigerinnen und Aussteiger gehandelt hat)?

11

In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2018 befanden sich Ausstiegswillige zum Zeitpunkt ihrer ersten Kontaktaufnahme zum BfV-Aussteigerprogramm in Haft (bitte nach Jugendarrest, Untersuchungs- und Strafhaft, Bundesländern und Jahren aufgliedern)?

12

In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2018 wurden gegen Ausstiegswillige zum Zeitpunkt ihrer ersten Kontaktaufnahme mit dem BfV-Aussteigerprogramm strafrechtliche Ermittlungen geführt bzw. stand ihnen ein Strafprozess bevor?

13

In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2018 wirkte sich die Betreuung durch das BfV-Aussteigerprogramm auf den Verlauf der Ermittlungen, die Eröffnung bzw. Einstellung von Ermittlungsverfahren und/oder auf Prozesse und Urteile aus (bitte unter Angabe des jeweiligen Tatvorwurfs und des Strafmaßes beantworten)?

14

Über welchen Zeitraum erfolgt die Begleitung eines Ausstiegs aus der Szene durch das BfV durchschnittlich?

15

In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2018 gab es eine Bedrohung ausstiegswilliger Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten durch andere Angehörige der Neonazi-Szene und extremen Rechten, und welche Hilfestellung wurde in diesen Fällen von Seiten des BfV geleistet (bitte nach Jahren, Geschlecht und Bundesländern der Beratungsnehmerinnen und Beratungsnehmer aufschlüsseln und angeben, in wie vielen Fällen es sich um minderjährige Aussteigerinnen und Aussteiger gehandelt hat)?

16

Liegen der Beratung im BfV-Aussteigerprogramm einheitliche Qualitätsstandards zugrunde, und wenn ja, welche sind das, und wie sind diese Kriterien und Standards mit Aussteigerprogrammen in den Bundesländern konsentiert?

17

Werden im Rahmen des BfV-Aussteigerprogramms auch Personen beschäftigt, die selbst biografische Berührungspunkte mit der rechtsextremen Szene haben und/oder selbst aus dieser ausgestiegen sind?

18

Welche Evaluationen des Aussteigerprogramms des BfV durch welche Institutionen gibt es seit dem 1. Januar 2018, zu welchen Ergebnissen kommen diese, und welche Maßnahmen wurden und werden darüber hinaus zur Qualitätssicherung des Angebotes unternommen (bitte unter Angabe der wissenschaftlichen Institution, des Veröffentlichungsorts der Evaluation, des Jahres sowie sonstiger Maßnahmen der Qualitätssicherung auflisten)?

19

In wie vielen und welchen Fällen seit dem 1. Januar 2018 waren ausstiegswillige Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten, die Kontakt mit dem Aussteigerprogramm des BfV aufnahmen, Gegenstand einer Forschungs- und Werbungsmaßnahme als potentielle Gewährsperson, Informantin oder Informant oder Vertrauensperson (VP; bitte nach Gewährspersonen, V-Leuten, Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

20

In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2018 ging – wie 2001 vor Aufnahme des Aussteigerprogramms angekündigt – eine erste Kontaktaufnahme zu „agitationsmüden Top-Nazis“ mit dem Ziel des „Herausbrechen[s] von Führungspersonen“ vom Verfassungsschutz aus (http://www.spiegelgruppe.de/spiegelgruppe/home.nsf/PMPrintWeb/ADBDB7CA16AAB58EC1257B19003FF861?OpenDocument)?

a) In wie vielen Fällen nahmen die so angesprochenen Neonazis Hilfeangebote für einen Szeneausstieg an?

b) In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2018 gelang der Ausstieg dieser zuerst vom Verfassungsschutz durch Ansprache auf das Aussteigerprogramm hingewiesenen Neonazis (bitte jeweils nach Jahren, Geschlecht und Bundesländern der Beratungsnehmerinnen und Beratungsnehmer aufschlüsseln und angeben, in wie vielen Fällen es sich um minderjährige Aussteigerinnen und Aussteiger gehandelt hat)?

21

Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz seit dem 1. Januar 2018 die Namen von Aussteigerinnen und Aussteigern öffentlich gemacht, „um die Szene zu verunsichern“, wie es vor Aufnahme des Aussteigerprogramms im Jahr 2001 angekündigt wurde (http://www.spiegelgruppe.de/spiegelgruppe/home.nsf/PMPrintWeb/ADBDB7CA16AAB58EC1257B19003FF861?OpenDocument)?

a) Wenn ja, wann, und in welchen Fällen (bitte Jahr, Namen und vormalige Funktion des Ausgestiegenen in der Nazi-Szene angeben)?

b) Wenn nein, warum nicht?

22

Wie hoch waren die Gesamtkosten des Aussteigerprogramms für Rechtsextremisten des Bundesamtes für Verfassungsschutz seit dem 1. Januar 2018 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

23

Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für jeden erfolgreichen Ausstieg durch das Aussteigerprogramm des Bundesamtes für Verfassungsschutz seit dem 1. Januar 2018?

24

Gibt es strukturelle oder informelle Kontakte bzw. eine Zusammenarbeit zwischen Beratungsangeboten des Bundesamtes für Verfassungsschutz für Aussteiger aus der rechtsextremistischen Szene und solchen aus dem Programm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, vergleichbaren Bundesprogrammen oder in sonstiger Weise durch Stellen des Bundes geförderten Aussteigerberatungsstellen, und wenn ja, welche, seit dem 1. Januar 2018?

25

Können sich nach Auffassung der Bundesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von aus dem Programm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums, vergleichbaren Bundesprogrammen oder in sonstiger Weise durch Stellen des Bundes geförderten Aussteigerberatungsstellen auf ein Zeugnisverweigerungsrecht stützen bzw. unterliegen sie einer umfassenden Schweigepflicht, und wenn nein, wie kann aus Sicht der Bundesregierung das Vertrauen ausstiegswilliger Personen im Rahmen der Beratungsangebote erlangt werden?

26

Welche Aussteigerprogramme von Landesämtern für Verfassungsschutz sind der Bundesregierung im Einzelnen bekannt?

a) Wie viele ausstiegswillige Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils von diesen Programmen in welchem Zeitraum betreut, und in wie vielen Fällen gelang oder misslang ein Ausstieg aus der rechtsextremen Szene (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

b) In wie vielen und welchen Fällen wurden ausstiegswillige Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten im Rahmen von Aussteigerprogramms von Landesämtern für Verfassungsschutz nach Kenntnis der Bundesregierung dazu ermuntert, in der Szene zu verbleiben und Informationen aus dieser an die Landesämter für Verfassungsschutz zu geben (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

c) Inwieweit gibt es eine Koordination zwischen Bundes- und Landesämtern bezüglich der Aussteigerprogramme für Rechtsextremisten?

Berlin, den 27. September 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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