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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Visaerteilungen im Jahr 2022 und im ersten Halbjahr 2023
(insgesamt 34 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
09.11.2023
Aktualisiert
17.11.2023
BT20/862029.09.2023
Visaerteilungen im Jahr 2022 und im ersten Halbjahr 2023
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gökay Akbulut, Clara Bünger, Nicole Gohlke, Anke Domscheit-
Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring,
Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und
der Fraktion DIE LINKE.
Visaerteilungen im Jahr 2022 und im ersten Halbjahr 2023
Wie aus Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Fraktion DIE
LINKE. zur Visapraxis hervorgeht, sind die Ablehnungsquoten in Bezug auf
einzelne Länder, mitunter aber auch innerhalb eines Landes höchst
unterschiedlich (vgl. z. B. die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen
auf den Bundestagsdrucksachen 18/11588 und 19/2035). Insbesondere in
ärmeren Regionen oder Ländern, aus denen viele Asylsuchende kommen, werden
Visumanträge überdurchschnittlich häufig abgelehnt. Während die
Ablehnungsquote im Jahr 2016 weltweit 6,7 Prozent betrug, lag sie zum Beispiel in
Afghanistan bei 28,4 Prozent (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache
18/11588 ). Insbesondere in den subsaharischen afrikanischen Ländern sind die
Ablehnungsquoten sehr hoch (z. B. Guinea: 48,8 Prozent, ebd.). In diesen
Quoten sind jedoch Fälle nicht erfasst, in denen Betroffene angesichts hoher
Anforderungen ein Visumverfahren nicht mehr betreiben und aufgeben oder mangels
Erfolgsaussichten erst gar keinen Antrag stellen. In der Praxis reicht für die
Ablehnung eines Besuchsvisums nach Kenntnis der Fragestellerinnen und
Fragesteller in vielen Ländern oftmals bereits aus, keine minderjährigen Kinder zu
haben und/oder über keine regelmäßigen Einkünfte zu verfügen. Daraus wird
häufig auf eine angeblich „mangelnde familiäre bzw. wirtschaftliche
Verwurzelung“ im Herkunftsland bzw. eine „mangelnde Rückkehrbereitschaft“
geschlossen.
Die Bundesregierung hat zuletzt mehrfach eine offene Angabe von
Ablehnungsquoten im Visumverfahren verweigert und entsprechende Antworten als
vertraulich eingestuft (vgl. z. B.: Antwort auf die Schriftliche Frage 70 auf
Bundestagsdrucksache 20/3768, Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache
20/5348 ). Zur Begründung hieß es, dass die Veröffentlichung
länderspezifischer Ablehnungszahlen „durch die Bundesregierung im Rahmen einer
parlamentarischen Anfrage“ „die Beziehungen zu dem betroffenen Staat
beeinträchtigen“ könne; außerdem könnten „aus dem Kontext gerissene
Ablehnungszahlen (…) als Ungleichbehandlung eines Staates und seiner Staatsangehörigen im
Vergleich zu anderen Staaten wahrgenommen werden“ (ebd.).
Diese Begründung ist aus Sicht der Fragestellenden in mehrfacher Hinsicht
fragwürdig: Zunächst veröffentlicht nicht die Bundesregierung diese Angaben,
sondern sie werden vom Deutschen Bundestag als Antworten der
Bundesregierung auf Parlamentarische Anfragen veröffentlicht. Auch kann nach
Auffassung der Fragestellenden eine Einstufung von Antworten grundsätzlich nicht
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8620
20. Wahlperiode 29.09.2023
damit begründet werden, dass es womöglich „aus dem Kontext gerissene“
Interpretationen der veröffentlichten Ablehnungszahlen geben könnte, weil eine
solche (spekulative) Möglichkeit fehlerhafter Interpretationen veröffentlichter
Daten schlechthin immer (abstrakt) besteht. Ähnliches gilt für das Argument
der Bundesregierung, einzelne Staaten könnten die unterschiedliche Visapraxis
als „Ungleichbehandlung“ „wahrnehmen“, zumal es ganz offensichtlich eine
Ungleichbehandlung von Staaten in der Visumpolitik gibt – schon bei der
Frage, ob überhaupt Visa von bestimmten Staatsangehörigen verlangt werden
oder nicht. Zudem wäre es nach Auffassung der Fragestellenden an der
Bundesregierung, eine von einzelnen Staaten möglicherweise beklagte
Ungleichbehandlung sachlich zu widerlegen, etwa mit sonst üblichen Hinweisen darauf,
dass es sich um Einzelfallentscheidungen nach geltendem Recht handele. Das
Interesse der Abgeordneten und der Öffentlichkeit an einer offenen
Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Kontrolle der Bundesregierung auch in
der Visumpolitik kann nach Auffassung der Fragestellenden mit den oben
genannten Begründungen deshalb nicht eingeschränkt werden. Solche
Beschränkungen des aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des
Grundgesetzes (GG) folgenden Informationsanspruchs zur Beantwortung
Parlamentarischer Fragen in der Öffentlichkeit sind besonders
begründungsbedürftig (vgl. z. B. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 7. November
2017, 2 BvE 2/11).
Dennoch wollte die Bundesregierung zuletzt nicht einmal die
Ablehnungsquoten im Visumverfahren in Bezug auf die Herkunftsländer Russland und Belarus
offen bekannt geben, weil die Beziehungen zu diesen Staaten hierdurch
beeinträchtigt werden könnten (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache
20/5348 ). Selbst auf den Hinweis des Ersten Parlamentarischen
Geschäftsführers der Fraktion DIE LINKEN., Jan Korte, dass die Beziehungen zu Russland
und Belarus derzeit „mehr als nur beeinträchtigt“ seien, hielt die
Bundesregierung an der Einstufung fest: Es gehe um eine „grundsätzliche Abwägung“, die
für alle Länder gelte und nicht vom jeweiligen Status der Beziehungen
abhängig gemacht werden könne. Auch könnten andere Staaten die Visavergabe an
(bela-)russische Staatsangehörige „als zu restriktiv, von anderen als zu
großzügig empfunden werden“ (Schreiben des Auswärtigen Amts vom 24. Februar
2023 an Jan Korte) – auch hier gilt, dass es nach Auffassung der
Fragestellenden nicht sein kann, dass die offene Beantwortung Parlamentarischer Anfragen
zur Visumpraxis davon abhängen soll, wie andere Länder diese Praxis
womöglich beurteilen könnten.
Die Einstufung der Angaben zu Visumerteilungsquoten ist nach Auffassung der
Fragestellenden schon deshalb unverständlich, weil die vorherige
Bundesregierung nach einer entsprechenden Beschwerde von Jan Korte eine zuvor ähnlich
begründete Einstufung entsprechender Angaben „nach erneuter gründlicher
Abwägung“ wieder aufgehoben hatte (vgl. Schreiben des Staatsministers im
Auswärtigen Amt, Niels Annen, vom 3. Februar 2020 an Jan Korte zu den
Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den
Bundestagsdrucksachen 19/14640, 19/14701 und 19/14703). Zudem hatte die
Bundesregierung auch zuvor schon entsprechende Angaben über einen Zeitraum von
fast zehn Jahren hinweg auf regelmäßige Kleine Anfragen der Fraktion DIE
LINKEN. gemacht (vgl. z. B. Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 17/2550 und 19/2035), nachdem sie
zunächst „nachteilige Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen zu
einzelnen Staaten“ als Begründung für eine entsprechende Einstufung vorgebracht
hatte (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 16/5546 ).
Nach Auffassung der Fragestellenden müsste die Bundesregierung vor diesem
Hintergrund, wenn sie Fragen zu Visaerteilungsquoten in Bezug auf einzelne
Länder nicht öffentlich beantworten wollte, konkret und nachvollziehbar
darlegen, in welchen Fällen in der Vergangenheit die Veröffentlichung solcher
Visazahlen im Rahmen der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zu
ernsthaften Beeinträchtigungen bilateraler Beziehungen geführt haben soll, warum
etwaigen Beschwerden einzelner Staaten nicht durch sachliche Begründungen
und Ausführungen der Bundesregierung, etwa zum Einzelfallcharakter
entsprechender Visumentscheidungen, entgegengetreten werden konnte und warum die
mögliche Wahrnehmung einer Benachteiligung anderer Staaten schwerer
wiegen soll als das Interesse der Abgeordneten an einer offenen Beantwortung
Parlamentarischer Fragen. Es erscheint den Fragestellenden schließlich
begründungsbedürftig, warum die diesbezügliche Antwortpraxis unter einer grünen
Bundesministerin des Auswärtigen in einer selbst ernannten
„Fortschrittskoalition“ restriktiver sein soll als noch zu Zeiten der Großen Koalition.
Wir fragen die Bundesregierung :
1. Wie hoch war die Zahl der im ersten Halbjahr 2023 bzw. im Jahr 2022
(bitte jeweils getrennt auflisten) beantragten, zurückgezogenen, erteilten
bzw. abgelehnten Visa (bitte nach Ländern bzw. Auslandsvertretungen
differenzieren und tabellarisch und in der Differenzierung wie in der Antwort
zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/14701 darstellen)?
2. Wie haben sich die Zahlen erteilter Visa bzw. die Ablehnungsquoten im
Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr prozentual entwickelt (bitte nach
Ländern differenzieren und bei Ländern mit mehreren Auslandsvertretungen
deren Werte gesondert ausweisen; bitte nur Länder mit einer Abweichung
von über 25 Prozent in mindestens einem der beiden Werte auflisten)?
3. Wie begründet die Bundesregierung für den Fall, dass sie keine öffentlich
einsehbaren Angaben zu Visaerteilungsquoten (bzw. zu den dem zugrunde
liegenden Daten) in Bezug auf bestimmte Länder machen will, dies in
Auseinandersetzung mit den in der Vorbemerkung der Fragesteller
ausgeführten Argumenten und angesichts einer in vorherigen Jahren anderen
Antwortpraxis (bitte so ausführlich wie möglich darlegen)?
a) Gab es insbesondere in den Jahren, in denen die Bundesregierung
Antworten zu Visaerteilungsquoten in Bezug auf bestimmte Länder nicht
eingestuft hat (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), negative
Reaktionen bestimmter Länder , wenn ja, welche Länder waren dies, was
haben diese vorgetragen, und was hat die Bundesregierung dem jeweils
argumentativ entgegengesetzt – und hat sie dabei insbesondere auf die
verfassungsrechtliche Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts in
Deutschland hingewiesen und erläutert, dass unterschiedliche
Erteilungsquoten gegebenenfalls mit der Anwendung geltenden Rechts auf
unterschiedliche Personen(gruppen) erklärt werden können (bitte
ausführlich darstellen), und w enn nein, warum wird dann gegebenenfalls
trotzdem vorgetragen, dass eine offene Beantwortung möglicherweise
die Beziehungen zu einzelnen Staaten beeinträchtigen könnte (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
b) Hält Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, eine
restriktive (nicht-öffentliche) Auskunftspraxis zur Visumvergabe, die nach
Ansicht der Fragestellenden strenger ist als die Auskunftspraxis unter
dem vorherigen SPD-Außenminister (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller), vereinbar mit dem Anspruch der Regierungsfraktionen, durch
mehr Transparenz unsere Demokratie stärken und sich vom Prinzip des
offenen Regierungshandelns leiten zu lassen zu wollen (siehe z. B. im
Koalitionsvertrags auf S. 9, https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/
Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, bitte begründen)??
4. Wie viele Ausnahmevisa wurden im ersten Halbjahr 2023 bzw. im Jahr
2022 an den Grenzen von der Bundespolizei bzw. beauftragten Behörden
der Länder erteilt (bitte zusätzlich nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern und den Gründen bzw. der Rechtsgrundlage differenziert
darstellen)?
5. Wie viele der im ersten Halbjahr 2023 bzw. im Jahr 2022 erteilten
Schengenvisa waren Jahres, Zweijahres, Dreijahres-, Fünfjahres- bzw. insgesamt
Jahres- bzw. Mehrjahresvisa (bitte nach Ländern differenziert darstellen)?
6. Wie viele Visa wurden im ersten Halbjahr 2023 bzw. im Jahr 2022 nach
Artikel 25 Absatz 1 des Visakodex mit räumlich beschränkter Gültigkeit
erteilt (bitte auch nach den 20 wichtigsten Ausstellungsländern
differenzieren)?
7. Welche wesentlichen Änderungen in Bezug auf die allgemeine Praxis der
Visumprüfung bzw. Visumerteilung durch Erlasse oder Anweisungen des
Auswärtigen Amts hat es seit Antwort zu Frage 6 auf
Bundestagsdrucksache 19/14701 gegeben (bitte kurz darstellen und mit Datum auflisten)?
8. In welchen Ländern bzw. Auslandsvertretungen gab es gegenüber der
Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/14701 Veränderungen in
Bezug auf den Einsatz externer Dienstleister, in welchen Ländern wurden
externe Dienstleister neu eingesetzt (bitte jeweils mit Datum auflisten)?
9. Welche Veränderungen bei Visaerleichterungsabkommen gab es seit der
Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/14701?
10. Wie lauten die statistischen Angaben über die Visaerteilung im ersten
Halbjahr 2023 bzw. im Jahr 2022, differenziert nach Aufenthaltszwecken
und Schengen- bzw. nationalen Visa (bitte wie in der Antwort zu Frage 12
auf Bundestagsdrucksache 19/14701 differenzieren und darstellen)?
11. Wie hoch waren im ersten Halbjahr 2023 bzw. im Jahr 2022 im
Visabereich die Personalkosten, wie viele MAK (statistisch Vollzeit arbeitende
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter) gab es, und wie viele Fälle pro MAK
wurden in den jeweiligen Zeiträumen bearbeitet (bitte auch nach
Kontinenten und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert darstellen
und jeweils die prozentualen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr
nennen; bitte wie in der Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache
19/14701 darstellen), und wie werden entsprechende Veränderungen
begründet?
12. Wie hoch war die Zahl von Remonstrationen und/oder Klagen gegen
ablehnende Visumbescheide im ersten Halbjahr 2023 bzw. im Jahr 2022 im
Bereich der Kurzzeit- bzw. Langzeitvisa (bitte so differenziert wie möglich
angeben und Vergleichswerte des Vorjahres nennen), und in welchem
Umfang wurden in diesen Zeiträumen nach einer Klageerhebung Visa erteilt
(bitte auch solche Fälle berücksichtigen, in denen Visa infolge eines
gerichtlichen Vergleichs oder auch nach Klagerücknahme nach Zusicherung
der Behörde zur Visumerteilung erteilt wurden; bitte jeweils auch die
wichtigsten Herkunftsstaaten nennen)?
13. Welche Überlegungen haben dazu geführt, in drei Ländern (China, Türkei,
Marokko, vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 103 auf
Bundestagsdrucksache 20/7148 ) ein Pilotprojekt zur Aussetzung von
Remonstrationsverfahren im Gegenzug zu aussagekräftigeren Begründungen
durchzuführen (bitte so ausführlich wie möglich darstellen)?
a) Seit wann läuft das Pilotprojekt, bis wann soll es dauern, und in
welcher Form ist eine Evaluierung durch wen geplant (bitte ausführlich
darlegen)?
b) Wie viele Beschäftigte waren bis zum Pilotprojekt mit der Bearbeitung
von Remonstrationsverfahren in den drei Ländern (bitte differenzieren)
befasst, bzw. welche Angaben können zum anteiligen Arbeitsaufwand
dieses Bereichs im Vergleich zur regulären Visabearbeitung gemacht
werden, und falls es keine entsprechenden Angaben oder
Einschätzungen geben sollte, wie soll die Wirksamkeit des Pilotprojekts dann
evaluiert werden (bitte ausführen)?
c) Was sind die bisherigen Erfahrungen mit diesem Pilotprojekt (bitte
auch nach den drei Ländern differenziert beantworten), in welchem
Umfang kann eine diesbezügliche Entlastung der Mitarbeitenden in
den Visastellen festgestellt werden, wie hat sich beispielsweise auch
die Zahl der Klagen gegen Visumversagungen bzw. der Klagequoten
entwickelt (bitte darlegen, auch differenziert nach Ländern)?
d) Welcher Mehraufwand ist mit der Erstellung aussagekräftigerer
Begründungen in etwa verbunden (bitte auch in zeitlicher Hinsicht
beziffern bzw. einschätzen), wodurch zeichnen sich die aussagekräftigeren
Begründungen aus, und warum wurden diese gegebenenfalls nicht
schon zuvor oder warum werden diese nicht in Bezug auf alle
Herkunftsländer gegeben, um Ablehnungen im Einzelfall
nachvollziehbarer zu machen – was von der anfragenden Fraktion im Übrigen bereits
im Jahr 2007 mit kritischen Fragen thematisiert worden war (vgl.
Antworten zu den Fragen 17 d bis 17 f auf Bundestagsdrucksache
16/4798 )?
e) Wie viele Beschwerden gab es infolge der Einstellung von
Remonstrationsverfahren (bitte auch nach Ländern differenzieren), und was
wurde dabei im Wesentlichen vorgetragen?
f) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellenden, dass die
Möglichkeit einer Remonstration wenigstens für solche Fälle gegeben
sein muss, in denen eine Ablehnung z. B. auf offenkundigen Fehlern
oder Missverständnissen beruht (bitte ausführen)?
Gewährt die Bundesregierung Betroffenen in solchen Fällen
gegebenenfalls auch jenseits der Möglichkeit einer Remonstration
unkompliziert eine Überprüfung und gegebenenfalls Änderung der
Visumablehnung, um ein für alle Beteiligten aufwendiges und langwieriges
Klageverfahren in solchen (einfachen) Fallkonstellationen zu vermeiden
(etwa eine Überprüfung zur Änderung eines Bescheides nach
Verwaltungsverfahrensrecht, bitte begründen und darlegen), und wenn ja, wie?
14. Wie viele Visa für den Ehegatten- bzw. Familiennachzug (bitte
differenzieren, auch im Folgenden) wurden im ersten Halbjahr 2023 bzw. im Jahr
2022 erteilt, und wie hoch war dabei jeweils die Ablehnungsquote (bitte
nach Ländern differenzieren und bei Ländern mit mehreren
Auslandsvertretungen deren Werte gesondert ausweisen, bitte wie in der Antwort zu
Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/14701 darstellen)?
15. Wie lautet die Statistik zu den von den Goethe-Instituten im ersten
Halbjahr 2023 abgehaltenen Prüfungen „Start Deutsch 1“ im Rahmen des
Ehegattennachzugs (bitte Gesamtsummen nennen und zudem differenzierte
Angaben zu den 15 wichtigsten Herkunftsländern und den 15
Herkunftsländern machen, in denen die Bestehensquoten am niedrigsten ausgefallen
sind; bitte die Zahl der Prüfungen, bestandener und nicht bestandener
Prüfungen in absoluten und relativen Zahlen nennen und zudem nach internen
und externen Teilnehmenden differenzieren)?
a) Wie hoch sind die aktuellen Kosten einer Kursteilnahme bzw. einer
Prüfungsteilnahme (bitte differenzieren) in den Goethe-Instituten
durchschnittlich (weltweit, bezogen auf Sprachkurse-, nachweise für
den Ehegattennachzug) bzw. in den 15 wichtigsten Herkunftsländern
und den 15 Herkunftsländern, in denen die Bestehensquoten am
niedrigsten ausgefallen sind?
Inwieweit hält die Bundesregierung diese Kosten für mit EU-Recht
vereinbar, soweit sie den Betrag von 460 Euro überschreiten oder in die
Nähe dieses Betrags kommen (denn berücksichtigt werden müssen
auch weitere Kosten, z. B. Anfahrts- und gegebenenfalls
Übernachtungskosten), vor dem Hintergrund, dass der Europäische Gerichtshof
(EuGH) Kosten in Höhe von 460 Euro als zu hoch und damit als
unzumutbare Beschränkung des Familiennachzugs angesehen hat (vgl.
Urteil des EuGH vom 9. Juli 2015, C-153/14, Randnummern 64 ff., bitte
begründen)?
b) Können inzwischen differenziertere Angaben zu diesen Prüfungen
gemacht werden, in Bezug auf die Frage, ob es sich um wiederholte
Teilnahmen identischer Personen (nach zunächst nicht bestandenem Test)
handelte bzw. wie viele Prüfungen durchschnittlich erforderlich waren,
um einen Test zu bestehen (in den Fällen positiver Prüfungen), und
wenn ja, welche (bitte gegebenenfalls so differenziert wie möglich
darstellen)?
c) In welchen Ländern außerhalb der Europäischen Union ist es derzeit
nicht möglich, einen Sprachtest im Rahmen des Ehegattennachzugs bei
einem Goethe-Institut zu machen (bitte einzeln auflisten), und in Bezug
auf welche dieser Länder wird in der Praxis bzw. weisungsgemäß
deshalb davon ausgegangen, dass der Nachweis entsprechender
Deutschkenntnisse vor der Visumerteilung nicht zumutbar ist (bitte auflisten
und begründen, warum die Bundesregierung in den anderen Fällen eine
gegebenenfalls kostenaufwendige und/oder gefährliche Reise in ein
Nachbarland zur Durchführung eines Sprachtests für zumutbar hält, vor
dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH, Urteil vom 9. Juli
2015, C-153/14)?
d) Wann wird die Bundesregierung einen Vorschlag zur Umsetzung des
im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP vereinbarten Vorhabens, den Sprachnachweis beim
Ehegattennachzug auch erst nach der Einreise erbringen zu können (https://www.
spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_202
1-2025.pdf, S. 111), vorlegen, nachdem sie im März 2022 auf eine
entsprechende Frage erklärt hatte, dass sie prüfe, wie die Vorhaben aus
dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP „zügig umgesetzt werden können“ (Antwort der
Bundesregierung auf die Mündliche Frage 31, Plenarprotokoll 20/20 ) und im April
diesen Jahres auf die „interne Vorhabenplanung“ verwies (Antwort auf
die Schriftliche Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 20/6495 )?
e) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus einem Bericht
des TV-Magazins „Panorama“ (https://daserste.ndr.de/panorama/archi
v/2023/Ueber-600-Tote-Wer-ist-schuld-am-Schiffsuntergang-in-Griech
enland,kalamata100.html) zu einem Einzelfall, in dem eine 22-jährige
Syrerin bei einem Schiffsunglück auf dem Mittelmeer ums Leben
gekommen ist, weil sie sich im Zuge eines nicht bestandenen
Deutschtests für den Ehegattennachzug dazu gezwungen sah, auf gefährlichen
irregulären Wegen zu ihrem in Deutschland lebenden Ehegatten zu
gelangen (in dem Bericht heißt es, die Betroffene habe seit Jahren in
einem Flüchtlingslager festgehangen, „weil deutsche Behörden sie
nicht zu ihrem Mann lassen, Grund: ein nicht bestandener Deutsch-
Test“), insbesondere in Hinblick auf die sich nach Auffassung der
Fragestellenden auch aus diesem Einzelfall ergebende besondere
Dringlichkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung (bitte begründen)?
16. In welchen Ländern wird das Urkundswesen derzeit als unzuverlässig
erachtet, bzw. bezüglich welcher Länder hat es seit der Antwort zu Frage 16
auf Bundestagsdrucksache 19/14701 Verbesserungen gegeben (bitte kurz
begründen)?
17. Wie hoch waren die Gebühreneinnahmen im Visumverfahren im ersten
Halbjahr 2023 bzw. im Jahr 2022 (bitte auch nach den 20 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
18. Welche Angaben zu Wartezeiten im Visumverfahren, etwa auch auf einen
Termin zur Vorsprache (zumindest zu Ländern mit Terminlisten, bitte
auflisten), kann die Bundesregierung machen (bitte gegebenenfalls auch nach
einzelnen Visumzwecken bzw. Personengruppen differenzieren), und in
Bezug auf welche Auslandsvertretungen kommt es derzeit zu
Überschreitungen der im Visakodex vorgegebenen Fristen für maximal zulässige
Warte- bzw. Bearbeitungszeiten, und wie wird diesen Verstößen
entgegengewirkt (bitte ausführen)?
19. Bezüglich welcher Auslandsvertretungen sieht die Bundesregierung
derzeit Probleme wegen langer Warte- und/oder Bearbeitungszeiten, was sind
die Gründe hierfür, und welche Maßnahmen zur Behebung der Probleme
wurden jeweils ergriffen oder sind geplant (bitte darstellen), und welche
entsprechenden Maßnahmen oder besonders belastete Visastellen gab es
im Jahr 2022 (bitte ausführen)?
20. Welche Angaben kann die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
dazu machen, dass die Wartezeit auf eine persönliche Vorsprache zwecks
Visumbeantragung für den Ehegattennachzug in der Auslandsvertretung in
Islamabad/Pakistan aktuell offenbar rund zwei Jahre beträgt, wie den
Fragestellerinnen und Fragestellern von Betroffenen mitgeteilt wurde, und für
das gesamte Visumverfahren sogar etwa drei Jahre eingeplant werden
müssen?
21. Wie viele „verfälschte“ bzw. „erschlichene“ (bitte differenzieren) Visa
wurden im ersten Halbjahr 2023 bzw. im Jahr 2022 festgestellt (bitte
getrennt auch nach den zehn wichtigsten Ausstellungsländern
differenzieren)?
22. In welchem Umfang haben deutsche Behörden/Stellen im ersten Halbjahr
2023 bzw. im Jahr 2022 auf das Visainformationssystem (VIS) zugegriffen
(bitte jeweils nach Behörden bzw. Stellen auflisten), und zu welchen
Treffern bzw. Ergebnissen führte dies?
23. Wie viele Ein- und Ausreisen aus dem bzw. in das Schengengebiet an
deutschen Flug- bzw. Seehäfen gab es im ersten Halbjahr 2023 bzw. im
Jahr 2022 (bitte nach Jahren, Ein- und Ausreisen und Flug- bzw.
Seegrenzen auflisten)?
24. Welche Angaben kann die Bundesregierung machen zur Arbeit des
Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten im Bereich der Visabearbeitung
(bitte nach Halbjahren differenziert Angaben machen, etwa auch zur Zahl
des in welchen Bereichen eingesetzten Personals, zur Zahl der mit
welchem Ergebnis bearbeiteten Visumverfahren in welchen Bereichen usw.),
und welche Veränderungen im Bereich des Personalausbaus bzw. der
inhaltlichen Schwerpunktsetzung sind für die Zukunft geplant (bitte so
genau wie möglich ausführen)?
25. Welche Angaben kann die Bundesregierung – ergänzend zur Antwort zu
Frage 1 – zur Anzahl der Sprachkursvisa für das erste Halbjahr 2023 bzw.
das Jahr 2022 machen (bitte zusätzlich nach Ziel-Bundesländern
aufschlüsseln), insbesondere hinsichtlich
a) der Anzahl der beantragten Sprachkursvisa,
b) der Anzahl von erteilten Sprachkursvisa,
c) der Anzahl der abgelehnten Sprachkursvisa (alle),
d) der Anzahl der abgelehnten Sprachkursvisa (mit gültiger
Verpflichtungserklärung),
e) der Anzahl abgelehnter Sprachkursvisa (mit gültigem Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit),
f) der Anzahl abgelehnter Sprachkursvisa (aufgrund vermuteter fehlender
Rückkehrbereitschaft),
g) der Anzahl abgelehnter Sprachkursvisa (aufgrund Zweifel am
angegebenen Aufenthaltszweck)?
26. Welche Angaben kann die Bundesregierung weiterhin zur Anzahl der
studienvorbereitenden Sprachkursvisa für das erste Halbjahr 2023 bzw. das
Jahr 2022 machen (bitte zusätzlich nach Ziel-Bundesländern
aufschlüsseln), insbesondere hinsichtlich
a) der Anzahl der beantragten studienvorbereitenden Sprachkursvisa,
b) der Anzahl der erteilten studienvorbereitenden Sprachkursvisa,
c) der Anzahl der abgelehnten studienvorbereitenden Sprachkursvisa
(alle),
d) der Anzahl abgelehnter studienvorbereitender Sprachkursvisa (mit
gültiger Verpflichtungserklärung),
e) der Anzahl abgelehnter studienvorbereitender Sprachkursvisa (mit
gültigem Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit),
f) der Anzahl der abgelehnten studienvorbereitenden Sprachkursvisa
(aufgrund vermuteter fehlender Rückkehrbereitschaft),
g) der Anzahl der abgelehnten studienvorbereitenden Sprachkursvisa
(auf-grund Zweifel am angegebenen Aufenthaltszweck)?
27. Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Anzahl der
ausbildungsvorbereitenden Sprachkursvisa für das erste Halbjahr 2023 bzw. das Jahr
2022 machen (bitte zusätzlich nach Ziel-Bundesländern aufschlüsseln),
insbesondere hinsichtlich
a) der Anzahl beantragter ausbildungsvorbereitender Sprachkursvisa,
b) der Anzahl erteilter ausbildungsvorbereitender Sprachkursvisa,
c) der Anzahl abgelehnter ausbildungsvorbereitender Sprachkursvisa
(alle),
d) der Anzahl abgelehnter ausbildungsvorbereitender Sprachkursvisa (mit
gültiger Verpflichtungserklärung),
e) der Anzahl abgelehnter ausbildungsvorbereitender Sprachkursvisa (mit
gültigem Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit),
f) der Anzahl abgelehnter ausbildungsvorbereitender Sprachkursvisa
(aufgrund vermuteter fehlender Rückkehrbereitschaft),
der Anzahl abgelehnter ausbildungsvorbereitender Sprachkursvisa
(aufgrund Zweifel am angegebenen Aufenthaltszweck)?
28. Welche Angaben kann die Bundesregierung für das erste Halbjahr 2023
bzw. das Jahr 2022 machen zu
a) der Anzahl der Visaanträge (für kurz- und langfristige Aufenthalte) mit
gültiger Verpflichtungserklärung,
b) dem prozentualen Anteil der Visaanträge (für kurz- und langfristige
Aufenthalte) mit gültiger Verpflichtungserklärung,
c) der Anzahl und Anteil von abgelehnten Visaanträgen (für kurz- und
langfristige Aufenthalte) mit gültiger Verpflichtungserklärung,
d) der Anzahl und Anteil von Personen, bei denen bei gültiger
Verpflichtungserklärung die Ausreise durch Zwangsmaßnahmen durchgesetzt
werden musste und deren Kosten rechtsgültig auf den sich
Verpflichtenden umgelegt wurden?
29. Welche Möglichkeiten existieren angesichts des Umstands, dass die
Ablehnung eines Visumantrags weitreichende Folgen für Antragstellende
haben kann, sogenannte statistische Ausreißer, also besonders auffällig hohe
Ablehnungsquoten bei Visumablehnungen zu identifizieren, die sich bei
einzelnen Sachbearbeitern oder Visumstellen ergeben können?
30. Wurden in den Jahren im ersten Halbjahr 2023 bzw. im Jahr 2022 solche
besonders hohen Ablehnungsquoten identifiziert, und welche Maßnahmen
wurden sodann ergriffen?
31. Welche Selbstkontrollen führen die bei der Visum vergabe beteiligten
Behörden durch, ggf. durch Stichproben, um festzustellen, ob Bescheide in
ihrem Ergebnis nachvollziehbar sind oder ggf. auf sachfremden
Erwägungen beruhen?
32. Gibt es Erkenntnisse dahin gehend, dass die in Herkunftsländern mit
niedrigen Visumablehnungsquoten erteilten Visa besonders oft zweckwidrig
genutzt werden bzw. umgekehrt, dass höhere Ablehnungsquoten in
besonderer Weise eine zweckgemäße Nutzung der erteilten Visa gewährleisten?
33. Welche Art von statistischer Auswertung erlaubt die von
Ausländerbehörden und Visastellen zur Bearbeitung von Visaverfahren verwendete
Software im Hinblick auf beantragte Visumarten sowie den Ausgang der
Visumverfahren, und nach welchen Attributen erfolgt die Datenerfassung im
Visumverfahren?
34. Welche Angaben kann die Bundesregierung zu der Zahl der seit Oktober
2021 nach Klageerhebung erteilten Visa zur Familienzusammenführung
machen, und in wie vielen Fällen ging der Visumerteilung ein Vergleich
voraus?
Berlin, den 21. September 2023
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333