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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Halbzeitbilanz der Bundesregierung in der Innenpolitik

(insgesamt 52 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

20.10.2023

Aktualisiert

21.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/863304.10.2023

Halbzeitbilanz der Bundesregierung in der Innenpolitik

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die erste Hälfte der 20. Wahlperiode ist vorbei. Der aktuellen Bundesregierung bleiben weniger als zwei Jahre, um ihre Vorhaben für diese Legislaturperiode umzusetzen. Angesichts der Vielzahl – nach Ansicht der Fragesteller bislang weitgehend ergebnisloser – Ankündigungen der Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, ist es aus Sicht der Fragesteller angezeigt, sich nach dem Stand der innenpolitischen Vorhaben der Bundesregierung zu erkundigen.

So hat die Bundesinnenministerin Nancy Faeser beispielsweise

  • bei ihrer Antrittsrede im Deutschen Bundestag im Januar 2022 angekündigt, „alles [zu] unternehmen, um Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen und die Täter und ihre Netzwerke zu verfolgen“; ein Regelungsvorschlag für das wirksamste zulässige Mittel der Strafverfolgung in diesem Bereich – die IP-Adressen-Speicherung – steht jedoch bis heute aus;
  • bei ihrer Antrittsrede im Deutschen Bundestag im Januar 2022 einen „starken Bevölkerungsschutz“ und im Juli 2022 einen „Neustart im Bevölkerungsschutz“ angekündigt; dem stehen von der Bundesregierung geplante Kürzungen des Haushalts 2024 des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) um ein Viertel und des Haushalts des Technischen Hilfswerks um ein Zehntel gegenüber;
  • im März 2022 im Rahmen ihres Aktionsplans gegen Rechtsextremismus Änderungen im Waffenrecht angekündigt; ein Referentenentwurf liegt bis heute nicht vor;
  • Ende März 2022 und erneut bei der Vorstellung der „Cybersicherheitsagenda des BMI“ im Juli 2022 angekündigt, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu einer Zentralstelle auszubauen und dem Bundeskriminalamt die Abwehr von Gefahren durch schwere Cyberangriffe zu ermöglichen; seitdem wurden keine konkreten Vorschläge vorgelegt. Der Ankündigung im Rahmen ihrer Antrittsrede im Deutschen Bundestag, eine ihrer Prioritäten sei die Stärkung der Bekämpfung der Cyberkriminalität, steht die für 2024 von der Bundesregierung geplante finanzielle Ausstattung des BSI gegenüber, bei der der Bundesrechnungshof davon ausgeht, dass aufgrund mangelnder Unterlegung bestehender Strategien „Maßnahmen zum Schutz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft gegen Cyberattacken nur verzögert oder gar nicht umgesetzt werden [können]“.

In einer Halbzeitbilanz der Großen Koalition in der 19. Wahlperiode kam die Bertelsmann Stiftung im September 2019 zu dem Ergebnis, dass die damalige CDU/CSU-geführte Bundesregierung in den ersten 18 Monaten ihrer Regierungsarbeit bereits zwei Drittel ihrer Koalitionsversprechen „umgesetzt oder angepackt“ hatte. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat war damals nicht nur das Ministerium mit den nach absoluten Zahlen meisten „Regierungsversprechen“, sondern hatte zur Halbzeit der 19. Wahlperiode auch mit Abstand die meisten Regierungsversprechen „voll erfüllt“ (29 Prozent von 49 Prozent bzw. 59 Prozent). Laut der jüngst veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung zur Halbzeitbilanz der aktuellen Bundesregierung hat diese ebenfalls etwa zwei Drittel umgesetzt oder begonnen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) – erneut das Bundesministerium mit der größten Zahl an Regierungsversprechen – hat dabei jedoch nur 16 von 62 Vorhaben „voll erfüllt“; dies entspricht gerade einmal 26 Prozent und liegt sogar unter dem Durchschnitt (31 Prozent) aller Ministerien.

Zudem hat sich jenseits der Regierungsvorhaben die innenpolitische Lage in der ersten Halbzeit der 20. Wahlperiode gravierend verändert.

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik stieg die Zahl der Straftaten in Deutschland nach einem fünf Jahre dauernden Rückgang im vergangenen Jahr 2022 deutlich (um 11,5 Prozent) an; auch die Politisch motivierte Kriminalität ist auf dem höchsten Stand seit Einführung der Statistik im Jahr 2001.

Allein in den ersten acht Monaten des Jahres 2023 wurden 204 461 Asylerstanträge gestellt, 77,2 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Mit über 290 000 Asylerstanträgen in den vergangenen zwölf Monaten ist damit eine Asylzuwanderung in einer Größenordnung zu verzeichnen, die in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nur Anfang der 90er-Jahre und 2015/2016 überschritten wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen52

1

Warum hat es vor dem Hintergrund, dass laut Bundesinnenministerin Nancy Faeser „[f]ast täglich […] Einsatzkräfte mit der zunehmenden Gewaltbereitschaft und Skrupellosigkeit krimineller Clans konfrontiert [ werden]“ und [u]nbeteiligte Bürgerinnen und Bürger […] so in Gefahr [ geraten]“ (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/06/allianz-gegen-clankriminalitaet.html), mehr als eineinhalb Jahre bis zum ersten Treffen der neuen „Allianz gegen Clankriminalität“ gedauert?

2

Welche konkreten Ergebnisse hat die „Allianz gegen Clankriminalität“ seit dem ersten Treffen am 21. Juni 2023 erbracht?

3

Welche Beratungen, Vereinbarungen etc. können in der „Allianz gegen Clankriminalität“ durchgeführt bzw. getroffen werden, die nicht bereits in der seit Sommer 2019 bestehenden „Bund-Länder-Initiative zur Bekämpfung der Clankriminalität“ („BLICK“) durchgeführt bzw. getroffen werden?

4

In welcher Höhe sind bislang durch die Gründung der „Allianz gegen Clankriminalität“ und die Durchführung des ersten Treffens am 21. Juni 2023 Kosten entstanden?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung – wie vom Europäischen Gerichtshof am 20. September 2022 ausdrücklich für zulässig erklärt –, zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität sowie zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine Pflicht zur befristeten Vorratsspeicherung der IP‑Adressen, die der Quelle einer Verbindung zugewiesen sind, einzuführen, und wenn ja, bis wann ist mit einem Kabinettsbeschluss zu einem entsprechenden Gesetzentwurf zu rechnen?

6

Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Ankündigung der Bundesinnenministerin Nancy Faeser, „alles [zu] unternehmen, um Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen und die Täter und ihre Netzwerke zu verfolgen“, mit den Fakten zu vereinbaren, dass auch fast ein Jahr, nachdem der Europäische Gerichtshof die IP-Adressen-Speicherung zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch grundsätzlich für zulässig erklärt hat, kein entsprechender Gesetzesvorschlag der Bundesregierung vorliegt und allein im Kalenderjahr 2022 in mindestens 5 614 strafrechtlich relevanten Vorgängen mit Bezug zu Kindesmissbrauch und Kinderpornographie kein Ermittlungserfolg erreicht werden konnte, weil die IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz war, diese beim Telekommunikationsanbieter aber nicht mehr gespeichert war?

7

Wird die Bundesregierung ihr im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP genanntes Vorhaben einhalten, „bis spätestens Ende 2023 eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation der Sicherheitsgesetze und ihrer Auswirkungen auf Freiheit und Demokratie im Lichte technischer Entwicklungen“ zu erstellen, und wenn nein, bis wann ist mit der Vorlage der Evaluation zu rechnen?

8

Wann wird die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarte „Freiheitskommission“ zur Beratung bei zukünftigen Sicherheitsgesetzgebungsvorhaben und Evaluierung von Freiheitseinschränkungen nach der aktuellen Planung der Bundesregierung ihre Arbeit aufnehmen?

9

Wie viele und ggf. welche Mitglieder soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte „Freiheitskommission“ haben?

10

Wie soll die Einrichtung der „Freiheitskommission“ nach Planung der Bundesregierung organisatorisch erfolgen?

11

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der Auswahl der Mitglieder des im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP als „Freiheitskommission“ bezeichneten „unabhängigen Expertengremiums“ auch die größte Oppositionsfraktion im Deutschen Bundestag einbezogen wird, um die Arbeit der „Freiheitskommission“ nicht von vornherein durch den Vorwurf der parteipolitisch genehmen Besetzung zu entwerten?

12

Übermittelt der Messengerdienst Telegram trotz Anfragen keine Bestandsdaten mehr an das Bundeskriminalamt (BKA), und wenn ja, seit wann?

13

Trifft es zu, dass die „Taskforce Telegram“ im BKA bereits seit Mai 2022 nicht mehr aktiv ist?

14

Wie ist dieser Umstand aus Sicht der Bundesregierung mit der Ankündigung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser bereits im Dezember 2021, wenige Tage nach ihrem Amtsantritt zu vereinbaren, schärfer gegen illegale Inhalte im Messengerdienst Telegram durchgreifen zu wollen?

15

Prüft das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Möglichkeit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen Telegram nach dem Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG), und wenn ja, seit wann, und welches Ergebnis hat die Prüfung ergeben?

16

Prüft oder plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen in Bezug auf den Messengerdienst Telegram mit Blick auf die vorgenannte Ankündigung der Bundesinnenministerin im Dezember 2021, und wenn ja, welche?

17

Wie sind aus Sicht der Bundesregierung die Aussagen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser u. a. anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2022, man setze die „harte Gangart gegen Islamisten“ fort und gehe „mit voller Härte gegen Extremisten vor, die unsere Demokratie verachten und Menschen in unserem Land bedrohen“, damit zu vereinbaren, dass die Bundesregierung

bereits im Frühjahr 2022 einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus, nach wie vor aber keine Aktionspläne gegen Islamismus und Linksextremismus vorgelegt hat und insbesondere

keinen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der dem Bundeskriminalamt in besonderen Einzelfällen die Befugnis zur Mitverfolgung der Kommunikation von Terroristen über Messengerdienste einräumt,

nicht darauf hingewirkt hat, dass die im Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts vorgesehene Rechtsverordnung nach § 2 Absatz 1b Artikel-10-Gesetz erlassen und damit dem Bundesamt für Verfassungsschutz unter verpflichtender Mitwirkung von Telekommunikationsanbietern die Mitverfolgung der Kommunikation von Terroristen und Extremisten ermöglicht wird sowie

den im Jahr 2021 gegründeten Expertenkreis Politischer Islamismus bereits im Jahr 2022 wieder aufgelöst hat?

18

Ist die Bundesregierung trotz des Umstandes, dass die Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus in Deutschland fortbesteht (Verfassungsschutzbericht 2022, S. 181) und allein in diesem Jahr zwei mutmaßlich islamistische Anschläge in Deutschland geplant waren und laut Medienberichten aufgrund von Hinweisen aus dem Ausland verhindert wurden, weiterhin der Ansicht, dass es keines Aktionsplans gegen Islamismus bedarf?

19

Hält die Bundesregierung es für erforderlich, dem Bundeskriminalamt zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus in besonderen Einzelfällen durch eine Änderung von § 52 Absatz 2 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) die Möglichkeit einzuräumen, die Kommunikation von Terroristen über Messengerdienste mitzuverfolgen, wenn ja, wann legt die Bundesregierung dazu einen Gesetzentwurf vor, und wenn nein, warum nicht?

20

Hält die Bundesregierung den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 2 Absatz 1b Artikel-10-Gesetz für erforderlich, um dem Bundesamt für Verfassungsschutz unter verpflichtender Mitwirkung von Telekommunikationsanbietern die Mitverfolgung der Kommunikation von Terroristen und Extremisten zu ermöglichen, wenn ja, wann legt die Bundesregierung dazu einen erneuten Entwurf vor, und wenn nein, warum nicht?

21

Aus welchen Gründen liegt der bereits im März 2022 von Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Rahmen ihres Aktionsplans gegen Rechtsextremismus angekündigte Gesetzentwurf zur Änderung des Waffenrechts bis heute nicht vor?

22

Wie passen aus Sicht der Bundesregierung die Ankündigungen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die Cyberkriminalität stärker bekämpfen und das BSI zur Zentralstelle ausbauen zu wollen, mit der vom Bundesrechnungshof in dessen Bericht vom 5. September 2023 deutlich kritisierten mangelnden haushalterischen Unterlegung der angestrebten Maßnahmen zusammen?

23

Wann beabsichtigt die Bundesregierung konkrete Vorschläge zu den seit eineinhalb Jahren angekündigten Maßnahmen (Ausbau des BSI zu einer Zentralstelle; Befugnis des Bundeskriminalamts zur Abwehr von Gefahren durch schwere Cyberangriffe) vorzulegen?

24

Hat die Bundespolizei das Bundesministerium des Innern und für Heimat auf die seit Wochen rasant ansteigende Zahl unerlaubter Einreisen an den deutschen Grenzen zu Polen und zur tschechischen Republik hingewiesen?

Wenn ja, wie geht die Bundesregierung mit den Hinweisen um, und was unternimmt sie, um dem steigenden Druck auf die Beschäftigten der Bundespolizei gerecht zu werden und die Grenzsicherung zu gewährleisten?

25

Beabsichtigt die Bundesregierung, der Bundespolizei die ihr bisher fehlende Zuständigkeit im Inland nach § 71 des Aufenthaltsgesetzes zu geben?

Wenn ja, wie ist hierzu der Zeitplan?

Wenn nein, warum nicht?

26

Welche genauen Aufgaben soll die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 10. September 2023 angekündigte „Operative-Analyse-Zentrale“ bei der Bundespolizei im Einzelnen erfüllen, mit welchen personellen, finanziellen und technischen Mitteln soll sie ausgestattet sein, in welchem Verhältnis soll diese zu der bereits im Bundespolizeipräsidium bestehenden Analyse-Zentrale stehen, die schon seit Jahren Lageanalysen und Auswertungen zur Migration erstellt, sowie zu den in jeder einzelnen Bundespolizeidirektion bestehenden Analyse-Stellen, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus den Analysen und Auswertungen der „Operativen Analyse-Zentrale“ ziehen, bzw. ist es gewährleistet, dass diese zu entsprechendem Handeln der Bundesregierung führen?

27

Inwieweit genau sollen die von der neu einzurichtenden „Operativen-Analyse-Zentrale“ anzufertigenden Analysen und Auswertungen das als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestufte bundespolizeiliche Auswertungsprodukt „Migrationsanalyse“, das der behördeninternen Unterrichtung der mit grenzpolizeilichen Aufgaben betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizei dient und u. a. eine zielgerichtetere Steuerung der grenzpolizeilichen Maßnahmen und Prozesse ermöglichen soll (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5859), sowie die zahlreichen weiteren, internen Auswertungsprodukte und Lageinformationen ersetzen oder ergänzen?

28

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, dass die Tatverdächtigen internationaler lebensgefährdender Schleusungskriminalität auf Kommunikation via Internettelefonie und Messengerdiensten grundsätzlich verzichten?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, welche sonstigen fachlichen Gründe sprechen dafür – wie von der Bundesregierung geplant –, der Bundespolizei in der anstehenden Neufassung des Bundespolizeigesetzes in Einzelfällen schwerwiegender Gefahren keine Befugnis zur Überwachung von Telefonie und Messengerkommunikation einzuräumen?

29

Von welchem zeitlichen und finanziellen Mehraufwand (pro typischem Kontrollvorgang eines einzelnen Bundespolizisten, pro Tag für alle Kontrollvorgänge der Bundespolizei) geht die Bundesregierung für die geplante Einführung einer Pflicht zur Ausstellung einer Kontrollquittung bei jeder Personenkontrolle aus?

30

Rechnet die Bundesregierung infolge der Einführung einer Pflicht zur Ausstellung einer Kontrollquittung bei jeder Personenkontrolle mit mehr, weniger oder einer gleichbleibenden Zahl von Personenkontrollen durch die Bundespolizei?

31

Plant die Bundesregierung die Einführung einer Pflicht jedes Bundespolizisten, im Rahmen eines Kontrollvorgangs aktiv auf das Recht zum Erhalt einer Kontrollquittung hinzuweisen?

32

Wie passen aus Sicht der Bundesregierung die Ankündigungen eines „starken Bevölkerungsschutzes“ und eines „Neustarts im Bevölkerungsschutz“ von Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit den deutlichen Kürzungen im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 zusammen?

33

Wie viele der Maßnahmen des am 13. Juli 2022 von Bundesinnenministerin Nancy Faeser angekündigten „Neustarts im Bevölkerungsschutz“ waren bereits in Gänze bzw. teilweise Teil der von ihrem Amtsvorgänger Horst Seehofer und BBK-Präsidenten Armin Schuster im März 2021 vorgestellten Neuausrichtung des BBK (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2021/03/neuausrichtung-bbk.html)?

34

Ist in der Bundesregierung ein Abgleich mit dem Einwanderungsrecht zumindest aller 192 weiteren Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen vorgenommen worden, und wenn nein, auf welcher Faktengrundlage basiert die Aussage von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vor dem Deutschen Bundestag am 23. Juni 2023, bei dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung handele es sich „um das modernste Einwanderungsgesetz der Welt“?

35

Aus welchem Grund hielt die Bundesregierung es nicht für angezeigt, im Regierungsentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung den Zweck der „Begrenzung“ des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland in § 1 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes zu streichen, so wie es im parlamentarischen Verfahren von den die Bundesregierung tragenden Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP beschlossen wurde?

36

Welche Maßnahmen zu der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vorgesehenen Beschleunigung der Visavergabe und Verstärkung der Digitalisierung bei der Visavergabe wurden seit Beginn der Regierungszeit abgeschlossen?

37

In welchem Ausführungsstadium befindet sich der Ausbau digitaler Schnittstellen zwischen den am Visumverfahren beteiligten Behörden im In- und Ausland mit dem Ziel digitaler Kommunikation aller Behörden untereinander und des Austausches größerer Datenmengen, der bis Ende 2023 vorgesehen war?

Wann rechnet die Bundesregierung in dem Fall, dass das vorgenannte Zeitziel nicht erreicht wird, mit einem Abschluss?

38

Zu welchen konkreten Maßnahmen und Verbesserungen hat der innerhalb der Bundesregierung stattfindende „fortlaufende Austausch der am Visumverfahren beteiligten Behörden und Durchführung ressortübergreifender Beratung über Anpassungen zur stärkeren Beschleunigung und Digitalisierung des Visumverfahrens“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3184, S. 26) bislang geführt?

39

Warum hat es fast 15 Monate – knapp ein Drittel der Legislaturperiode – gedauert, bis der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, sein Amt am 1. Februar 2023 angetreten hat – vor dem Hintergrund, dass Bundeskanzler Olaf Scholz auf der Pressekonferenz im Anschluss an die Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Mai 2023 in Berlin (sog. Flüchtlingsgipfel) es die „auf lange Sicht, auf mittlere Sicht und sogar in kurzer Zeit wichtigste Veränderung“ bezeichnete, „dass Deutschland jetzt ganz neue Arten von Migrationspartnerschaften abschließen wird“ (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/pressekonferenz-von-bundeskanzler-scholz-ministerpraesident-weil-und-ministerpraesident-wuest-im-anschluss-an-die-besprechung-des-bundeskanzlers-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-10-mai-2023-in-berlin-2189706)?

40

Wie viele und ggf. welche rechtlich verbindlichen Migrationsabkommen hat der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, seit seinem Amtsantritt am 1. Februar 2023 abgeschlossen?

41

Wie viele Auslandsreisen hat der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, seit seinem Amtsantritt am 1. Februar 2023 unternommen?

42

Wie viele Delegationen ausländischer Staaten hat der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, seit seinem Amtsantritt am 1. Februar 2023 zum Zweck des Abschlusses von Migrationsabkommen mit diesen Staaten empfangen?

43

Welche Auswirkungen des am 5. Dezember 2022 abgeschlossenen Migrationsabkommens mit Indien, das die Zuwanderung von Fachkräften und die Rückführung abgelehnter Asylbewerber erleichtern sollte, konnte die Bundesregierung bislang feststellen?

44

Wie haben sich die Anzahl der Asylerstanträge von Menschen aus Indien, die Anzahl der erfolgten Rückführungen und die Anzahl der Fachkraft-Visaanträge seit Januar 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entwickelt (bitte jeweils nach Monat und Jahr aufschlüsseln)?

Wenn hier keine positive Entwicklung im Sinne des Abkommens festzustellen ist, wie erklärt und evaluiert die Bundesregierung den ausbleibenden Effekt?

45

Welche Rolle spielt das Migrationsabkommen bei der Ablehnung der Bundesregierung, Indien als sogenanntes sicheres Herkunftsland einzustufen?

46

Wie und mit welchen Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung auf ausbleibende oder einseitige tatsächliche Erfolge von Migrationsabkommen zu reagieren?

47

Beabsichtigt die Bundesregierung, der im Entschließungsantrag vom 22. Juni 2023 (Bundestagsdrucksache 20/7432) enthaltenen Aufforderung der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nachzukommen, in zahlenmäßig unbegrenzter Höhe „die Möglichkeit, nach § 26 Absatz 2 BeschV zu Erwerbszwecken einzuwandern (sog. Westbalkanregelung) zu einem Teil des Instrumentenkastens für Migrationsabkommen zu machen“?

Wenn ja, für die Migrationsabkommen mit welchen Ländern wird die vorgenannte Möglichkeit zur Einwanderung auch ungelernter Ausländer konkret in Betracht gezogen?

Schließt die Bundesregierung die vorgenannte Möglichkeit für die Migrationsabkommen mit bestimmten Staaten aus, und wenn ja, aus welchen Gründen?

48

Ab welchem Zeitpunkt werden nach Einschätzung der Bundesregierung – für den Fall, dass es zu einer Verabschiedung der GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem)-Reform noch in der aktuellen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments kommt – die neuen GEAS-Regeln greifen?

49

Ab welchem Zeitpunkt wird nach Kenntnis der Bundesregierung die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser versprochene „Entlastung Deutschlands“ eintreten (vgl. https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/nancy-faeser-im-interview-neue-asyl-regelung-entlastet-deutschland-84280076.bild.html)?

50

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum tatsächlichen Umsetzungsstand des von der Bundesregierung im Juni 2022 als Erfolg begrüßten temporären freiwilligen Solidaritätsmechanismus, der zunächst die Verteilung von insgesamt 8 000 Menschen vorsah (bitte nach Mitgliedstaat, jeweils erfolgter Zusage und jeweils tatsächlich erfolgten Übernahmen aufschlüsseln)?

51

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Erfolg oder dem mangelnden Erfolg dieses Mechanismus für weitere Verteilungsmaßnahmen auf europäischer Ebene?

52

Wieso sieht der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 bei der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer trotz deutlich wachsender Zuwanderungszahlen eine Kürzung der Mittel von 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr vor?

Berlin, den 22. September 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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