Private Akteure und Kommerzialisierung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der Wasser- und Sanitärversorgung
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Katja Keul, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Weltweit haben 884 Millionen Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und 2,6 Milliarden Menschen fehlt eine grundlegende Sanitärversorgung. Die Halbierung der Zahl der Menschen ohne Zugang zu sauberem Trinkwasser und grundlegenden sanitären Einrichtungen bis 2015 ist Teil der im Jahr 2000 von den Vereinten Nationen (VN) definierten Millenniumsentwicklungsziele. Zudem ist eine ausreichende Wasser- und Sanitärversorgung essentiell zur Erreichung mehrerer anderer Millenniumsentwicklungsziele. Dazu gehören zum Beispiel Verringerung der Mütter- und Kindersterblichkeit, aber auch die Verwirklichung der allgemeinen Grundschulbildung, wenn Mädchen nicht mehr durch fehlende sanitäre Anlagen am Schulbesuch gehindert werden, und die Gleichstellung der Geschlechter.
Deutschland hat in der Entwicklungszusammenarbeit einen Schwerpunkt auf den Wassersektor gelegt und ist der weltweit zweitgrößte bilaterale Geber im Wassersektor mit einem jährlichen Fördervolumen von rund 350 Mio. Euro für bilaterale Maßnahmen in insgesamt 28 Schwerpunktländern. In den Bemühungen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der Wasser- und Sanitärversorgung gilt sowohl ein menschenrechtsbasierter Ansatz als auch der Grundsatz des Integrierten Wasserressourcen-Managements (IWRM), das darauf basiert, lokale ökologische, ökonomische und soziale Faktoren zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit die Einbeziehung privatwirtschaftlicher Akteure, besonders in Public Private Partnerships, befürwortet.
Immer wieder werden aber durch die Medien Privatisierungsbestrebungen in der Wasserversorgung thematisiert. Besonders hervorgehoben werden dabei die potentiellen negativen Folgen für Mensch und Umwelt, wenn die Wasserversorgung auf Profitstreben basiert. Privatisierung des Wassers kann dazu führen, dass die Wasserversorger ihre Produktionskosten niedrig halten und ihren Profit erhöhen wollen. Dies führt ohne soziale Mindeststandards zu einer verschärften Armut in Entwicklungsländern. Die Gemeinwohlorientierung und das Menschenrecht auf sauberes Wasser muss oberste Priorität bleiben in der Ausgestaltung der Wasserversorgung.
Die Unabhängige Expertin der Vereinten Nationen für das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung der Vereinten Nationen, Catarina de Albuquerque, hat sich in ihrem Bericht vom 29. Juni 2010 an den Menschenrechtsrat der Rolle nichtstaatlicher Dienstleister im Wasser- und Sanitärsektor gewidmet. Sie kommt zu dem Schluss, dass weder private noch öffentliche Dienstleister per se vorzuziehen sind, dass allerdings in jedem Fall der Staat die Verantwortung trägt, über entsprechende Regulierung einen effektiven Zugang auch für marginalisierte Gruppen sicherzustellen.
Wenn privatwirtschaftliche Akteure in die Wasser- und Sanitärversorgung einbezogen werden, ist daher die Art und Weise, in der dies geschieht, entscheidend dafür, ob die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele und das Menschenrecht auf sauberes Wasser dadurch gefördert oder behindert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie definiert die Bundesregierung die zentralen Ergebnisse des Berichts vom 20. Juni 2010 der Unabhängigen Expertin der Vereinten Nationen für das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung, Catarina de Albuquerque? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen?
Wie definiert die Bundesregierung a) Privatisierung im Wassersektor, b) Kommerzialisierung im Wassersektor?
Welche Formen von Beteiligung von privaten Akteuren in der Wasserversorgung kennt die Bundesregierung? Welche werden in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit genutzt? Wie bewertet die Bundesregierung diese (bitte einzeln aufführen)?
Wie beraten die deutschen Durchführungsorganisationen Partnerländer im Hinblick auf Kommerzialisierung und die Einbindung privater Akteure im Wassersektor?
a) Wann raten sie zu Kommerzialisierung?
b) Wann raten sie zur Einbindung privater Akteure?
c) Verfolgt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit dabei unterschiedliche Ansätze für städtische und ländliche Gebiete?
Was versteht die Bundesregierung – bezugnehmend auf das Sektorkonzept Wasser aus dem Jahr 2006 – unter sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit?
a) Welche Indikatoren für soziale und ökologische Nachhaltigkeit im Wassersektor werden in der Entwicklungszusammenarbeit genutzt?
b) Welche Wertigkeit haben diese?
Wie lässt sich die soziale und ökologische Nachhaltigkeit mit den unterschiedlichen Konzepten von Privatisierung und Kommerzialisierung im Bereich Wasser- und Sanitärversorgung vereinbaren?
a) Welche möglichen Probleme kennt die Bundesregierung?
b) Mit welchen Problemen war die deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Verlauf von Projekten konfrontiert?
c) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für derzeitige Projekte und für die Beratung von Partnerregierungen?
Welche Maßnahmen sind bekannt, um die Versorgung der ärmsten Bevölkerungsgruppen, die Wasser auf dem freien Markt kaum bezahlen können, sicherzustellen?
a) Welche dieser Maßnahmen unterstützt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit?
b) Rät die deutsche Entwicklungszusammenarbeit diesbezüglich zu monetären Leistungen an einzelne Haushalte in den Partnerländern? Wenn ja, in welchen Fällen?
Wie schätzt die Bundesregierung strukturelle Veränderungen ein, die durch Kommerzialisierungsbestrebungen oder Einbindung privatwirtschaftlicher Akteure im Wassersektor ausgelöst werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einbindung ausländischer privatwirtschaftlicher Akteure in die Bereitstellung von Wasser- und Sanitärleistungen hinsichtlich eines möglichen Spannungsverhältnisses zu lokalen Strukturen? Welche Maßnahmen treffen die deutschen Durchführungsorganisationen, um dieses zu verringern?
Wie bewertet die Bundesregierung den informellen Sektor im Wasser- und Sanitärbereich in Entwicklungsländern?
a) Wie wird er im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit eingebunden?
b) Nach welchen Kriterien wird hier bei der Vergabe von Mikrokrediten entschieden?
Auf welche Art und Weise wird durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit der Technologietransfer im Bereich der Wasser- und Sanitärversorgung vorangetrieben?
Wie häufig und auf welche Weise arbeiten in von der Bundesregierung geförderten Projekten deutsche oder internationale private Unternehmen mit lokalen Partnern zusammen (bitte aufschlüsseln nach privaten und öffentlichen Partnern aus den Partnerländern)?
Welche Stakeholder erachtet die deutsche Bundesregierung als relevant im Bereich des Wasser- und Sanitärsektors?
Wird die direkt betroffene Bevölkerung bei der Entscheidung, welche Form der Beteiligung von privatwirtschaftlichen Akteuren in von der Bundesregierung geförderten Programmen gewählt wird, einbezogen?
Wenn ja, auf welche Art und Weise?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele private Unternehmen sind an Public Private Partnerships der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Wassersektor beteiligt? Um welche Unternehmen handelt es sich (bitte nach Unternehmensnamen aufschlüsseln), und mit welchen Durchführungsorganisationen (bitte ebenfalls aufschlüsseln) wird die Umsetzung betrieben?
Nach welchen Kriterien werden die an von der Bundesregierung unterstützten Public Private Partnerships beteiligten Firmen ausgewählt?
a) Welchen Einfluss haben das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und die deutschen Durchführungsorganisationen auf die Auswahl der beteiligten Firmen?
b) Welchen Einfluss haben die lokalen Partner bei der Auswahl?
c) Wann werden deutsche und europäische Firmen bevorzugt? Wann werden lokale Unternehmen bevorzugt?
d) Findet ein internationales Ausschreibungsverfahren statt?
e) Wird Corporate Governance hier berücksichtigt?
Wie werden Public Private Partnerships der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Wasser- und Sanitärversorgung evaluiert?
a) Wie wird die Beteiligung der Firmen, die in Public Private Partnerships involviert sind, im Verlauf eines Projekts evaluiert?
b) Welche Indikatoren spielen hierbei eine Rolle?
Wie viele der privaten Unternehmen in Public Private Partnerships der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Wasser- und Sanitärsektor sind
a) lokale Unternehmen,
b) aus Deutschland,
c) Tochterunternehmen deutscher Unternehmen,
d) aus anderen Ländern?
Wie hoch ist dabei jeweils der Anteil kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU)?
Auf welche Art werden deutsche Firmen an diesen Public Private Partnerships beteiligt?
a) Welche Aufgaben übernehmen sie?
b) Gibt es Fälle, in denen deutsche Unternehmen im Rahmen einer Public Private Partnership dauerhaft als Anbieter von Versorgungsleistungen involviert werden?
Auf welche Art werden lokale Firmen an diesen Public Private Partnerships beteiligt? Welche Aufgaben übernehmen sie?
In wie vielen Fällen werden kommerzielle oder nichtkommerzielle private Akteure im Rahmen von Public Private Partnerships der deutschen Entwicklungszusammenarbeit langfristig, d. h. als dauerhafte Anbieter von Versorgungsleistungen, im Wassersektor in Partnerländern involviert?
a) Wie viele davon sind lokale kommerzielle oder nichtkommerzielle private Akteure?
b) Wie viele sind deutsche und europäische Akteure?
Auf welche Art und Weise werden deutsche private Unternehmen in Public Private Partnerships im Wassersektor durch die Entwicklungszusammenarbeit unterstützt? Werden die Unternehmen durch öffentliche Mittel finanziell unterstützt?
In welchen Bereichen werden im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Wasser- und Sanitärsektor Aufträge an private Unternehmen vergeben?
Wie viele der privaten Unternehmen, die im Wasser- und Sanitärsektor Aufträge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit erhalten, sind
a) lokale Unternehmen,
b) aus Deutschland,
c) Tochterunternehmen deutscher Unternehmen,
d) aus anderen Ländern?
Wie hoch ist dabei jeweils der Anteil kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU)?
In wie vielen Fällen werden kommerzielle oder nichtkommerzielle private Akteure im Auftrag der Bundesregierung langfristig, d. h. als dauerhafte Anbieter von Versorgungsleistungen, im Wassersektor in Partnerländern involviert?
a) Wie viele davon sind lokale kommerzielle oder nichtkommerzielle private Akteure?
b) Wie viele sind deutsche und europäische Akteure?
Nach welchen Kriterien werden die von der Bundesregierung im Vergabeverfahren beauftragten Firmen ausgewählt?
a) Welchen Einfluss haben die lokalen Partner bei der Auswahl?
b) Wann werden deutsche und europäische Firmen bevorzugt? Wann werden lokale Unternehmen bevorzugt?
c) Findet ein internationales Ausschreibungsverfahren statt?
d) Wird Corporate Governance hier berücksichtigt?
Wie bewertet die Bundesregierung die German Water Partnership e. V.?
a) Wie viele Firmen aus der German Water Partnership e. V. erhalten Aufträge durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (bitte prozentual zum Gesamtvolumen der Aufträge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Wasser- und Sanitärbereich aufschlüsseln)?
b) Um welche Art von Aufträgen handelt es sich dabei, und in welcher Höhe jährlich werden diese vergeben (bitte aufschlüsseln)?