Wohnkostenlücke 2022
der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Caren Lay, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Wohnkosten – offiziell: „Bedarfe für Unterkunft und Heizung“ – werden in den Grundsicherungen in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie als angemessen bewertet werden. Richtwerte für die Angemessenheit werden kommunal berechnet, was nach Ansicht der Fragestellenden extrem schwierig ist und immer wieder zu Lücken beim Existenzminimum führt. Diese „Wohnkostenlücke“ bestreiten die Betroffenen oft aus dem Regelsatz, weil es schlicht keinen günstigeren Wohnraum gibt. Das Geld fehlt dann für Nahrungsmittel, Kleidung usw.
Deshalb ist die Karenzzeit, die mit der Bürgergeld-Reform eingeführt wurde, eine bedeutende Verbesserung. Seit 2023 wird bei neuen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern im ersten Jahr die Miete nicht auf Angemessenheit überprüft, sondern immer voll übernommen. Damit wird die Wohnkostenlücke aber nur verkleinert, nicht geschlossen: Die verbesserte Regelung gilt nur für die Miete, nicht für die Heizkosten, nicht dauerhaft und nur für neue Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher. Gerade Menschen, die langjährig eine der Grundsicherungen beziehen – etwa weil sie wegen einer Krankheit keine Arbeit finden oder weil sie das Rentenalter erreicht haben – drohen nach Ansicht der Fragestellenden in die politische Vergessenheit zu geraten, nachdem die Verbesserungen des Bürgergelds finanziell vor allem „arbeitsmarktnähere“ Menschen betrafen.
Regional bestehen teilweise erhebliche Differenzen zwischen der tatsächlich gezahlten Miete und den Richtwerten für Angemessenheit. Teilweise sind sie rechtswidrig und bedeuten dann eine Unterschreitung des Existenzminimums. In zahlreichen Klagen von Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern stellten Sozialgerichte immer wieder fest, dass kommunale Konzepte rechtswidrig – also zu niedrig bemessen – waren. Eine Recherche der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zeigt, dass dies allein im Jahr 2020 in mindestens 24 Sozialgerichtsverfahren geschah (Sozialgerichtliche Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit ‚schlüssiger Konzepte‘ im Jahr 2020, www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/wohnkostenluecke-rechtswidrige-miet-richtwerte-bei-hartz-iv/). Von diesen zu niedrigen Richtwerten waren Zehntausende Hartz-IV-Bezieherinnen und Hartz-IV-Bezieher unmittelbar oder mittelbar betroffen, die zum jeweiligen Zeitraum in einer der betroffenen acht Städte bzw. Kreise lebten und für die die zu niedrigen Richtwerte galten (Rechtswidrige Miet-Richtwerte bei Hartz IV, harald-thome.de). Bis zu einem Drittel dieser SGB-II-Haushalte (SGB II = Zweites Buch Sozialgesetzbuch) bekam nicht die vollen Wohnkosten, sondern musste einen Teil ihrer Miete aus dem Regelsatz oder den letzten Ersparnissen bezahlen.
Die niedrigen Leistungen gleichen viele Bürgergeld-Berechtigte dadurch aus, dass sie in sehr kleinen Wohnungen leben. Teilweise leben Vier-Personen-Haushalte auf weniger als 60 Quadratmeter (m2). Solche Wohnungsgrößen liegen erheblich unter allen landesrechtlichen Vorgaben für die soziale Wohnraumförderung, wo die förderungswürdigen Höchstwerte zwischen 80 m2 (Sachsen-Anhalt: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Mietwohnungsbaus des Landes Sachsen-Anhalt, www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/VVST-VVST000011783) und 90 m2 (u. a. Baden-Württemberg, Durchführungshinweise des Wirtschaftsministeriums zum Landeswohnraumförderungsgesetz, und Thüringen, Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Bindungen geförderter Wohnungen).
Seit 2014 versuchen zwar zunächst eine Bund-Länder-Kommunal-Arbeitsgruppe und seit 2017 eine Arbeitsgruppe der Konferenz der für Arbeit und Soziales zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren (ASMK) unter Beteiligung des Deutschen Landkreistages bessere gesetzliche Vorgaben zu entwickeln. Wegen der vielen fachlich schwierigen Details ist daraus aber kein Vorschlag entstanden, sodass die Arbeitsgruppe seit dem 22. Oktober 2019 nicht mehr tagt (Kenntnisstand der Bundesregierung im August 2022, Bundestagsdrucksache 20/3018, S. 3).
Deshalb ist es nach Einschätzung der Fragestellenden auch unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung ihr Vorhaben umsetzen wird, „die Erstattung der Kosten der Unterkunft (KdU) transparenter und rechtssicherer auszugestalten“ (Mehr Fortschritt wagen, Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 75). Aber zumindest das Koalitionsvorhaben, eine jährliche Überprüfung der lokalen Richtwerte vorzuschreiben (ebd.), ist nach Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller einfach umzusetzen, dringend notwendig, aber immer noch nicht realisiert.
Aus Sicht der Fragestellenden besteht weiterhin gesetzlicher Änderungsbedarf. Deshalb muss das Ausmaß der Wohnkostenlücke weiterhin betrachtet werden. Auf Bundesebene ist das möglich, indem die Differenz zwischen den tatsächlichen Wohnkosten und den als angemessen anerkannten Wohnkosten festgestellt wird. Die statistischen Daten dazu sind Gegenstand der vorliegenden Kleinen Anfrage. Sie muss ergänzt werden durch Angaben auf der Ebene der Bundesländer und der Kommunen, weil auch unangemessen hohe Wohnkosten im Einzelfall übernommen werden können. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein Umzug unwirtschaftlich wäre. Daten zu diesen Einzelfallprüfungen sind auf Bundesebene nicht vorhanden. Deshalb müssen die Ergebnisse der vorliegenden Kleinen Anfrage ergänzt werden durch Landes- bzw. kommunale Angaben, in wie vielen Fällen eine Wohnkostenlücke für die Betroffenen trotz Überschreitung der angemessenen Kosten vermieden werden konnte. Angaben dazu werden teilweise im Rahmen eines KdU-Controllings der Kommunen erfasst (vgl. im Land Berlin geregelt in den Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XII, AV-Wohnen, Nummer 14, www.berlin.de/sen/soziales/service/berliner-sozialrecht/kategorie/ausfuehrungsvorschriften/av_wohnen-571939.php). Derartige Daten zeigen, wie relevant Einzelfallprüfungen sind (vgl. z. B. die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sandra Brunner, Stefanie Fuchs und Niklas Schlenker, Drucksache 19/12894 des Abgeordnetenhauses Berlin, aus der hervorgeht, dass im Land Berlin weniger als 15 Prozent der Bedarfsgemeinschaften mit tatsächlichen Kosten oberhalb der Richtwerte eine Kostensenkung erhielten, weil z. B. in über 60 Prozent der Fälle ein Umzug teurer gewesen wäre als die Übernahme der tatsächlichen Kosten, pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-12894.pdf#page=1, S. 4 f.). Kommunale Daten können sowohl den bestehenden kommunalen Gestaltungsspielraum als auch Möglichkeiten einer besseren bundesgesetzlichen Regelung aufzeigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Wann plant die Bundesregierung, ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und für die kommunalen Richtwerte zur Angemessenheit von Wohnkosten eine jährliche Überprüfung gesetzlich vorzuschreiben (vgl. „Mehr Fortschritt wagen“, Koalitionsvertrag 2021 – 2025, S. 75)?
In welcher Höhe wurden die Kosten der Unterkunft und Heizung, die für Leistungsberechtigte des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Jahr 2022 tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?
Wie viele Bedarfsgemeinschaften waren davon betroffen (bitte absolute Werte und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?
Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2022 pro Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben sowie nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2022 pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben sowie nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und den als angemessen übernommenen Kosten der Unterkunft im Jahr 2022 pro Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und den als angemessen übernommenen Kosten der Unterkunft im Jahr 2022 pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Heizkosten und den als angemessen übernommenen Heizkosten im Jahr 2021 pro Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Heizkosten und den als angemessen übernommenen Heizkosten im Jahr 2021 pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Heizkosten pro Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Heizkosten pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2022 pro Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2022 pro Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
In welcher Höhe wurden für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern die Kosten der Unterkunft und Heizung, die im Jahr 2022 tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?
Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit Kindern waren davon betroffen (bitte absolute Werte und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?
Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2022 pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2022 pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
In welcher Höhe wurden für Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften die Kosten der Unterkunft und Heizung, die im Jahr 2022 tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?
Wie viele Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften waren davon betroffen (bitte absolute Werte und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?
Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2022 pro Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung und den als angemessen übernommenen Kosten im Jahr 2022 pro Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
Wie viele Partner-Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern lebten in einer Wohnung mit einer Wohnfläche von weniger als 60 m2 und damit in einer Wohnung, die 20 m2 kleiner ist als alle landesrechtlichen Werte für Vier-Personen-Wohnungen in der sozialen Wohnraumförderung (bitte absolute Werte und Anteile an allen Partner-Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern für das Bundesgebiet angeben)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob weitere Sitzungen der Unterarbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Neuregelung der Kosten der Unterkunft und Heizung geplant sind, wird die Bundesregierung ggf. daran teilnehmen, zu welchen Fragen wird sie sich dabei äußern, und welche Positionen wird sie dabei zu welchen Fragen vertreten?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass mittlerweile alle Haushalte, die aufgrund der Übergangsfrist beim Wohngeld-Plus-Inkrafttreten („Wohngeldmoratorium“ gemäß § 85 SGB II im ersten Halbjahr 2023) vorrübergehend noch im Bürgergeld-Bezug waren, obwohl sie eigentlich vorrangige Wohngeld-Ansprüche hatten, aus dem Bürgergeld-Bezug ausgeschieden sind?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann erwartet die Bundesregierung, dass sämtliche Übergänge erfolgt sind, und wie viele Haushalte sind davon betroffen?
Wenn ja, wie viele Haushalte sind nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich aufgrund der Wohngeld-Plus-Reform aus dem Bürgergeld in das Wohngeld gewechselt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie in den Jobcentern das Wohngeld-Moratorium gemäß § 85 SGB II umgesetzt wurde und welche Konsequenzen es für die Arbeitsbelastung und Verwaltungsmehraufwände hatte (bitte beschreiben)?